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Auto seit 6 Monaten in Reparatur - Rücktritt von Kaufvertrag sinnvoll?

Hyundai Genesis 2 (DH)
Themenstarteram 25. April 2024 um 13:14

Hallo zusammen,

und zunächst eine kurze Vorstellung: Valerie, 31, weiblich und das erste Mal hier.

Bitte seht es mir nach, sollte es ein ähnliches Thema geben. Leider gibt es zu meinem Auto so wenig, dass ich nichts hilfreiches finde.

Ich fahre einen Genesis G80. HSN/TSN 8252/AGM. 3,8L - 315 PS, Allrad, Baujahr 2017.

Ja, Hersteller ist Hyundai Motors, nicht Genesis. Dieses erste Modell gilt noch unter Hyundai, obwohl mein Logo und die Bezeichnung auf Genesis läuft.

Ich habe den Wagen im Dezember 2022 über ein großes Autohaus gekauft.

Im Sommer 2023 bemerkte ich, dass bei ~15kmh ein Ruckeln von Hinten Mitte kam. Mein Partner ist KFZler - kurz in der Werkstatt geschaut: Verdacht auf Verteilergetriebe defekt.

Ich habe daraufhin bei den Hyundai Fachwerkstätten in meiner Umgebung (Knapp 70km von Frankfurt am Main) angefragt; Resultat: "Wir kennen den Wagen nicht.", "Es gibt kein Reparaturhandbuch", "Keine Ersatzteile", "Wir verweigern die Reparatur".

Daraufhin habe ich bei dem Autohaus selbst angerufen, (Was übrigens 250km entfernt ist), und um Reparatur gebeten. Schließlich befand ich mich noch in der 1-Jahres Garantie über das Autohaus.

Das Auto habe ich am 25. Oktober 2023 noch hoch ins Autohaus zur Reparatur gefahren. Seitdem steht es dort. Mit heutigem Tage genau 6 Monate. (Rechnet man von Oktober bis April, dann 7 Monate..)

Vom Autohaus habe ich als Leihwagen einen 1 Monate alten I30N Performance bekommen - der macht zumindest Spaß. Da kann ich mich nicht beklagen. Auch wenn ich dort schon knapp 8000 km drauf gefahren habe und die aller erste Inspektion machen lassen durfte.

Nichtsdestotrotz raten mir nun alle in meinem Umfeld, vom Kaufvertrag des Genesis zurückzutreten. Selbst wenn das Auto demnächst repariert ist - was passiert, wenn ich im dummen Zufall mir die Stoßstange stoße, oder mir ein unverschuldeter Unfall passiert? Was passiert, wenn wieder keiner das Auto reparieren kann (und will!) und es monatelang nicht fahrbereit ist?

Derzeitiger Stand: Laut Autohaus gab es monatelang den Streit zwischen Hyundai und Genesis, wer für die Reparatur aufkommt. Nun wurde sich auf Hyundai geeinigt. Das Verteilergetriebe ist tatsächlich defekt und bestellt. Man weiß jedoch nicht, wie lange die Lieferung des Ersatzteiles noch beansprucht.

Das Auto zahle ich monatlich mit einem Kredit ab. Ich bin mir nun nicht mehr sicher, wie sinnvoll es ist, den Wagen überhaupt noch fahren zu wollen.

Über meine ÖRAG Rechtsschutz habe ich vorhin mit einem Anwalt telefoniert. Dieser war eher unfreundlich als sympathisch; dennoch erwähnte er, ich solle dem Autohaus eine 1-wöchige Frist zur Behebung des Schadens erteilen und dann einen Rücktritt einleiten. Obwohl ich das so eigentlich nicht will. Ich hatte mit dem Wagen noch so viel vor. (Fahrwerk, Felgen, Folie..) Wobei die Fahrwerksauswahl bisher tödlich war. (Nichts von KW, ST, etc..)

Wie würdet ihr euch entscheiden? Habt ihr Ratschläge, was ihr in meinem Fall tun würdet?

Vielleicht auch ein: "Vom Vertrag zurücktreten geht ohnehin nicht mehr, verkaufe ihn privat weiter", oder ein "Insiderwissen: Über Seite XXX findet man immer Ersatzteile"

 

LG, mittlerweile eine leicht verzweifelte Valerie.

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4 Antworten

Meine Meinung!

Hör auf den Rat deiner Freunde und Anwalt auch wenn er deiner Aussage nach unfreundlich (es reicht wenn er sein Handwerk versteht) war. Rechtschutz hast du ja.

Solltest du dich für einen Rücktritt entscheiden würde ich das über einen Anwalt deiner Wahl laufen lassen. Auch was den Brief mit der Fristsetzung betrifft. Du musst Rational denken und den Wagen nicht als Liebhaberei mit dem du noch was vor hast sehen. Bist du mit dem KFZ (Exoten mangels Dokumentaion) erst mal aus der Garantie liegt der ganze zukünftige Spass bei dir wenn wieder was sein sollte. Ersatzteilversorgung ist ja auch schwierig wie du im Moment siehst.

Würdest du in meiner nähe (RLP) wohnen könnte ich dir über PN einen herausragenden Anwalt in Sachen Verkehrsrecht empfehlen.

Grüße

Themenstarteram 25. April 2024 um 14:14

Hallo pagra90,

schon mal vielen Dank für deine Rückmeldung.

Ich wohne genau an der Grenze zwischen RLP und Hessen. Dennoch dachte ich, ist in meinem Fall ein Anwalt für Vertragsrecht die bessere Wahl, sollte ich den Wagen zurückgeben wollen? Immerhin ginge es um eine Vertragsabwicklung + Rücktritt?

Du warst jedoch sehr zufrieden mit deinem Anwalt? Nenne mir doch gern mal einen Namen, dann habe ich wenigstens schon mal einen Namen im Hinterkopf.

Leider bin ich ein riesen Fan von Exoten.. Mein zweites Auto ist ein MG Rover 75, angemeldet als Youngtimer mit Vollkasko. Wobei ich hier auch schon überlege, ihn abzugeben. Er steht leider nur rum, da ich mit dem Genesis so viel Spaß hatte..

LG

PN ist raus.

Das ist ja was ich meine. Du musst das emotionale ausblenden oder bei dir spielt Geld und Nerven eine untergeordnete Rolle.

Du hast im Titel geschrieben Genesis G80. Mit der Typklasse die du angeben hast komme ich aber immer nur auf einen Hyundai Genesis Coupe 3.8 raus. Den Genesis G80 gibt es doch erst seit 2021?

Themenstarteram 25. April 2024 um 15:23

suche nach der HSN/TSN 8252/AGM.

Diese Internetseite zeigt ihn auch schön: https://www.tampahyundai.com/2017-genesis-g80.htm

Hier am PC habe ich leider kein Bild meines Autos.

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