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Auto von Privat gekauft - Nachträglich Unfallschaden herausgefunden

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 1:32

Guten Tag,

vor ein paar Tagen habe ich einen Wagen (W202/C180/1995) aus zweiter Hand von Privat gekauft.

Dieser wurde als Unfallfrei beschrieben, steht auch so im Kaufvertrag.

Dazu gab es eine Dicke Mappe mit allen Rechnungen sie seit Neukauf angefallen sind.

Nun habe ich diese Mappe mal aus Interesse durchgeblättert und habe gesehen dass ein Unfallbericht von 2002 über ca. 3000€ vorliegt. Sieht nach Blechschaden an der rechten Seite aus.

Jetzt ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vom Kauf zurücktreten muss ich nicht unbedingt, allerdings hätte ich niemals den vereinbarten Preis gezahlt, wenn ich von dem Unfall gewusst hätte.

Inwiefern kann ich den Vorbesitzer dafür zur Rechenschaft ziehen?

Auf der einen Seite hatte er besagte Rechnung in Besitz und hätte davon wissen können, auf der anderen Seite lag die Rechnung auch vor als ich den Wagen gekauft habe und ich hätte es selber sehen können.

Natürlich bin ich nicht jede einzelne Seite des Ordners beim Kauf durchgegangen.

Logischerweise könnte der Verkäufer auch nichts davon gewusst haben, weil er sich auch nicht durch 200 Seiten Rechnungen gewühlt hat.

Anhand der Dokumentation würde ich aber davon ausgehen dass der Erstbesitzer das nicht unbedingt verschwiegen hätte. Der Kaufvertrag von 1. zu 2. Hand war auch nicht im Ordner, auch wenn ich keine Ahnung habe ob man sowas überhaupt unbedingt dem Käufer vorzeigen würde.

 

Wie würdet ihr vorgehen?

Anwalt einschalten?

Kontakt zum Verkäufer aufnehmen?

Wie sieht es da rechtlich aus?

Falls ich nicht im richtigen Unterforum bin, bitte ich um Entschuldigung. Dieses hier wirkte am passendesten.

Ich will mich im vornherein für alle hilfreichen Antworten bedanken.

Grüße, CraBz

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36 Antworten

Frage ist was du willst. Kaufpreis drücken?

Dann was war der Preis und was stellst du dir vor?

Liegt das in einem erwähnenswerten Rahmen dann den Verkäufer kontaktieren.

Anwalt kann man dann je nach Reaktion immer noch...wobei ich ja zweifle ob es bei dem BJ um horrende Summen geht.

Ob es mir das wert wäre...

Ein 27 Jahre altes Auto mit einem Unfall vor 20 Jahren. Scheint ja damals vernünftig repariert worden zu sein wenn es nicht aufgefallen ist, z.B durch Rostbildung.

Man könnte den Verkäufer darauf ansprechen, aber welche Summe erhofft man sich zu bekommen?

Bei mobile fangen unfallfreie C180 von 1995 bei 777 Euro an mit 159.000km Laufleistung.

Da auch nur an einen Anwalt zu denken erscheint seltsam.

Bei einem so alten Auto spielt ein 20 Jahre alter Unfallschaden beim Verkauf / Kauf beim erzielten Preis keine Rolle mehr. Abhaken und gut.

Wenn der Wagen erhaltenswert ist, sind die Rechnungen in 3 Jahren vieleicht mal Geld wert.

Prinzipiell bist du m.W. im Recht, da das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag angegeben Eigenschaft hat. Ein Durchblättern aller möglichen vorhandenen Dokumente VOR dem Kauf ist dem Käufer auch nicht zuzumuten.

Allerdings sehe ich bei dem Alter und den offenbar trotzdem noch guten Zustand deinen "Schaden" als minimal an.

Ob man da einen Streit vom Zaun brechen möchte?

Vielleicht einfach mal freundlich bei Verkäufer nachfragen - mehr aber auch nicht.

Wie schon viele gefragt haben. Was will man erreichen, was hat man gezahlt, was will man zurück, bekommt man für das gleiche Geld Alternativen usw.?

Auch sehe ich das so, wenn der Schaden gut beseitigt wurden dann spielt er 20 Jahre später eigentlich keine Rolle mehr.

Fahrzeug ist aus zweiter Hand - wann hat der Verkäufer das Auto denn selbst erworben?

Dass das Auto bereits 27 Jahre alt ist, hindert im Prinzip keine Minderung/Rücktritt. Das Teil ist in drei Jahren ein Oldtimer und da dürfte es schon eine Rolle spielen, ob unfallfrei oder nicht.

Wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug definitiv (und nicht nur nach Kenntnis des Verkäufers) als unfallfrei bezeichnet wurde, fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft. Da du aber nicht zurücktreten möchtest, würde ich einfach mal mit dem Verkäufer reden und versuchen, den Kaufpreis ein wenig zu mindern.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Oktober 2022 um 16:39:21 Uhr:

. . . .

Wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug definitiv (und nicht nur nach Kenntnis des Verkäufers) als unfallfrei bezeichnet wurde, fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft. Da du aber nicht zurücktreten möchtest, würde ich einfach mal mit dem Verkäufer reden und versuchen, den Kaufpreis ein wenig zu mindern.

-

So sieht das aus.

Ich weise nochmal darauf hin, das hier keine Rechtberatung stattfindet.

Der TE ist gut beraten, sich a.) mit dem Verkäufer zu verständigen oder b.) den Rechtsweg zu bestreiten.

Der Thread ist hier in diesem Forum eh grenzwertig - ich lass es nur zu, da es hier um Fahrzeugbewertung im weitesten Sinne geht.

Um wie viel können wir hier nicht klären - das müsste dann auch ein Sachverständiger machen.

Gruß Olli
MT-Moderation.

Der Weg zur Preisminderung geht (nur) über Gewährleistung. Der sicherlich auch hier vereinbarte Gewährleistungsausschluss ist auch beim Privatkauf unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste, was hier angesichts der vorhandenen Dokumente ja ziemlich offensichtlich ist. Bleibt die Frage, ob das ein Sachmangel ist. Ja, ist es. Ob ein vor 20 Jahren offenbar fachgerecht reparierter Unfallschaden an einem 27 Jahre alten Auto die Benutzbarkeit oder den Wert beeinträchtigt, spielt dabei keine Rolle. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die verkaufte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Und wenn hier im Kaufvertrag ausdrücklich "unfallfrei" steht, dann fehlt eben die vereinbarte Beschaffenheit, wenn das Ding tatsächlich nicht unfallfrei ist. Auf Verschulden, Kenntnis oder Arglist beim Verkäufer kommt es für die Gewährleistung nicht an. Die Chancen stehen also gut.

Ja nun - die Chancen stehen gut auf was? Minderung um einen Kleckerbetrag? Dafür dann den Rechtsweg einschlagen? Da wird nix rauskommen was die Zeit und Mühe auch nur ansatzweise Wert ist. Ich Würde mich allenfalls zu einem Telefonat mit dem Verkäufer hinreißen und ansonsten im Hinterkopf behalten dass ich selbst die Unterlagen nur unvollständig geprüft habe. Was dem Vorbesitzer durchaus auch zuzutrauen ist - und 3000€ war auch vor Jahren kein besonderer Schaden der jetzt das Auto zu einer unfahrbaren Banane macht.

Ersteinmal danke für die ganzen Antworten.

Es geht um einen Kaufbetrag von 5000€ also wäre bei einer Preisminderung schon um eine gewissen Summe gehen. Jetzt ist die Frage welche. Der Schaden wurde definitiv fachmännisch gemacht, sieht man jedenfalls nichts von und Rost ist auch keiner da.

Im Endeffekt gehts nur darum dass das Auto eben als Unfallfrei verkauft wurde, was es nunmal nicht ist.

Also wäre der Sinnvollste Schritt das dem Verkäufer mitzuteilen und dann übers Geld zu reden? Was wäre da eine sinnvolle Summe?

Sinnvoll wäre die Summe, mit der ihr beide gut leben könnt, irgendwas zwischen 250,- und 350,- €.

Habt ihr einen Kaufvertrag selber aufgesetzt oder einen von Mobile und Co? Falls letzteres wie habt ihr die Unfallfreiheit festgehalten. Handschriftlicher Eintrag? Normalerweise ist der Wortlaut in den Kaufverträgen etwas anders. Also steht da wirklich unfallfrei oder doch „nur“ sinngemäss … keinen Unfallschaden während es im Besitz war?

VG

Geh am besten zum Anwalt. Was möchtest du denn hören? 1000? 2000?...

Entweder bist du mit dem Auto und dem Preis zufrieden. Dann fahre den Wagen weiter. Bist du der Meinung dass das Auto den Preis nicht wert ist weil es ein Unfallwagen ist, gib den Wagen zurück.

Eventuell kommt dir der Verkäufer dann entgegen. Eine bestimmten Nachlass zu fordern, finde ich nicht richtig. Das wäre für mich nur vertretbar, wenn die Summe gebraucht würde um den Wagen nachzubessern. Und das ist ja wohl nicht der Fall. Oder klappert er mit einigen Hundertern weniger?

Also: Fahren oder zurückgeben

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