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Klärung von Garantiebedingungen und Wartungsdetails beim Autokauf

Themenstarteram 26. April 2024 um 14:38

Hallo,

ich habe kürzlich mehrere Autos angeschaut und Probefahrten gemacht. Bei einem der Händler wurde mir ein zusätzliches Garantiepaket für 300€ angeboten, das über eine Versicherung abgewickelt wird. Ich dachte, Händler sind gesetzlich verpflichtet, eine Garantie zu geben. Ist es üblich, dass diese Garantie als zusätzliche Versicherung gegen Aufpreis angeboten wird?

Allerdings habe ich mich für ein Auto von einem anderen Händler entschieden, der mir den Kaufvertrag schon geschickt hat. Darin steht, Zitat:

"TÜV wird erneuert, Kundendienst noch bis 06/25 da alle zwei Jahre fällig, Fahrzeug wird komplett aufbereitet"

Ich hatte verhandelt, dass die HU sofort erneuert wird um die Gewissheit zu haben, dass für die nächsten 2 Jahre alles i.O. ist.

Da das Fahrzeug erst am 15.05.2024 abholbereit ist, frage ich mich, warum der Kundendienst bereits nach 13 Monaten abläuft. Könnte mir jemand erklären, was es bedeutet, dass der Kundendienst alle zwei Jahre fällig ist?

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8 Antworten

Der übliche Irrtum - Händler sind verpflichtet, eine vom BGB vorgegebene Gewährleistung zu geben.

Skoda z.B. schreibt die Wartung alle 2 Jahre bzw. alle 30.000 km vor, je nachdem, was zu erst eintritt. Wenn da der letzte Kundendienst im Juni 2023 erfolgte, wäre der nächste Kundendienst im Juni 2025 fällig (falls weniger als 30.000 km gefahren wurde).

Und eine heute vorgenommene HU bietet dir nur die Gewissheit, dass das Fahrzeuge heute als verkehrssicher eingeschätzt wurde.

1. Garantie ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern immer freiwillig.

2. Mit Kundendienst wir die regelmäßige Inspektion/ Serviceintervall gemeint sein. Dieser ist bei diesem Fahrzeug

halt erst in 06/2025 wieder fällig. Reicht doch.

3. Das alles hat aber in der allg. Kaufberatung nix zu suchen. Du hast das Fahrzeug ja wohl bereits gekauft.

Jupp. Ich verschiebe es mal zu Verkehr und Sicherheit, auch wenn es da auch nicht so ganz passt.

Eine frische HU besagt nur, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorführung/Abnahme verkehrssicher war, nicht mehr und nicht weniger. Was in den nächsten 2 Jahren mit dem FZ passiert steht in den Sternen. Dazu interessiert es TüV & Co kaum, wenn z.B der Motor in 6 Wochen hops geht, solange die Abgaswerte zum Prüftermin stimmten oder die Bremsbeläge in 4 Monaten fertig sind, die Reifen nur noch 1,8 mm Profil haben, ...

Gewährleistung und Garantie sind zwei paar verschiedene Schuhe. Die Gewährleistung ist gesetzl. vorgeschrieben, kann aber bei Gebrauchtwagen ggf. auf 1 Jahr begrenzt werden.

Eine Garantie(versicherung) ist immer freiwillig und von den AVB abhängig. Meist mit vielen Ausschlüssen, Vorgaben etc, gepflastert. Daher genau das Kleingedruckte lesen & verstehen :D

Servicetermine sind nicht nur KM sondern auch Zeitabhängig, manchmal auch beides in Kombination. Je nachdem was früher eintritt.

Beispiel Bremsflüssigkeit alle 24 Monate ohne Rücksicht auf die Laufleistung oder Ölwechsel alle 12 Monate bzw. 20 TKM je nachdem was früher eintritt.

Andere Teile werden eher nach Laufleistung gewechselt, wie Luftfilter, ..

Wenn der Vorbesitzer den Service also schon im Juni 2023 durchgeführt hat und die Regelintervalle 24 Monate sind, ergibt sich .... 06/2025

Fahrzeugaufbereitung bezieht sich auf die optische Reinigung (innen/außen), hat nix mit dem Service zu tun

HU/AU neu ist schon ein Vorteil, insbesondere wenn es sich um einen Euro6 Diesel handelt. Dann hat man wenigstens 2 Jahre keine Sorge, dass einem das Fahrzeug wegen zu hoher Partikelwerte "stillgelegt" wird, bzw. Kosten für die Behebung des Problems anfallen.

Gewährleistung deckt Mängel ab, die beim Kauf bereits vorlagen (die ersten 12 Monate muss der Händler beweisen, dass ein Mangel bei Kauf noch nicht vorlag). Diese Gewährleistung ist verpflichtend.

Garantie deckt Schäden ab, die neu auftreten. Achtung, hier gibt es Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen. Die ist ein reines Zusatzangebot. Im Grunde aber ist dies für den Händler ein gutes Geschäft, das er viele Gewährleistungsfälle über die Garantie abwickeln kan (aber nicht alle). Für den Kunden von Vorteil bei offensichtlichen Schäden die bei Kauf nicht vorgelegen haben können (diese wäre nicht von der Gewährleistung abgedeckt)

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 27. April 2024 um 18:17:35 Uhr:

Gewährleistung deckt Mängel ab, die beim Kauf bereits vorlagen (die ersten 12 Monate muss der Händler beweisen, dass ein Mangel bei Kauf noch nicht vorlag). Diese Gewährleistung ist verpflichtend.

 

...

Stimmt, wenn das Thema Verschleiß nicht wäre. Das führt im Falle eines Mangels immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.

 

Zitat:

Bei einem der Händler wurde mir ein zusätzliches Garantiepaket für 300€ angeboten, das über eine Versicherung abgewickelt wird. Ich dachte, Händler sind gesetzlich verpflichtet, eine Garantie zu geben.

Bei Gebrauchtwagen in der Regel 1 Jahr Gewährleistung vom Händler.

Wer länger will kann eine Zusatzversicherung abschließen.

Zitat:

Ich hatte verhandelt, dass die HU sofort erneuert

Steht doch im Kaufvertrag: "TÜV wird erneuert"

Zitat:

Könnte mir jemand erklären, was es bedeutet, dass der Kundendienst alle zwei Jahre fällig ist

Jeder Hersteller gibt andere Zeiten vor wann das Fahrzeug "spätestens" zur Wartung in die Werkstatt muss.

Das ganze ist aber nicht verpflichtend.

Jeder kann selbst entscheiden wie oft er sein Fahrzeug warten lassen möchte.

Die meisten Wartungen werden einmal im Jahr durchgeführt.

Zitat:

Da das Fahrzeug erst am 15.05.2024 abholbereit ist,

Wenn du ein Kundendienst unbedingt haben willst kannst du das Fahrzeug auch am 16.5.2024 zum Kundendienst bringen.

Dann ist der nächste Kundendienst spätestens wieder am 16.5.2026

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