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“Einsatzfahrzeug” Schild - Legal oder nicht?
Hallo,
es ist eine eine Diskussion entbrannt, darüber, ob man ein Plastikschild mit der Aufschrift “Einsatzfahrzeug” theoretisch unter die Windschutzscheibe positionieren dürfte. Ohne jetzt auf den Zweck und Sinn einzugehen, würde man damit gegen irgendetwas verstoßen? Ist dieser Begriff geschützt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 15. März 2020 um 10:43:23 Uhr:
Die freiwillige Feuerwehr nutzt teilweise solche Schilder in Privatfahrzeugen.
Wir haben hier auch so einen Kandiaten im Ort.
Aber nicht unbedingt die Kameraden mit dem höchsten Einsatzwert. Eher die mit dem höchsten Geltungsdrang.
Das ist dann die Steigerung zu so affigen Aufklebern wie "Überholen Sie ruhig, wir schneiden Sie raus". Die Steigerung des Schildrs ist dann wiederum die Einsatzjacke oder der Helm auf der Hutablage...
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34 Antworten
Zitat:
@Captain_Huk schrieb am 13. März 2020 um 11:09:59 Uhr:
Hallo,
es ist eine eine Diskussion entbrannt, darüber, ob man ein Plastikschild mit der Aufschrift “Einsatzfahrzeug” theoretisch unter die Windschutzscheibe positionieren dürfte. Ohne jetzt auf den Zweck und Sinn einzugehen, würde man damit gegen irgendetwas verstoßen? Ist dieser Begriff geschützt?
Wenn man Spaß dran hat...
So lange da nicht Notarzt, Polizei oder Feuerwehr draufsteht, dürfte es leider nicht verboten sein.
Danke dir!
Der Begriff "Einsatzfahrzeug" ist, meines Wissens nicht geschützt. Von der Begriffsdefinition her ist ein Einsatzfahrzeug ja auch nichts anderes als ein speziell ausgerüstetes Fahrzeug. Wenn es zudem innen angebracht wird verstößt man primär erstmal gegen nichts in diesem Bezug. Bringst du es allerdings so an dass du nicht mehr durch die Windschutzscheibe kucken kannst oder dir das bei einer Bremsung etc. um die Ohren fliegt natürlich dann schon gegen entsprechende Vorschriften.
Die vermeintliche Hoffnung auf "Vorteile" die damit möglicherweise verbunden werden kann man sich aber zerstreuen ;-) Es könnte eher in "Nachteile" umschlagen und z.B. eine förmliche Einladung für eine allgemeine Verkehrskontrolle sein oder das Ordnungsamt misst dann mit BEIDEN Augen weit offen ob den das Fahrzeug wirklich mit mindestens fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnen und eben nicht nur 4,99 Meter hat. :-)
Durch ein solches Schild wird ein Fahrzeug nicht zum Einsatzfahrzeug.
"Als Einsatzfahrzeug ist das Fahrzeug nur dann anzusehen, wenn blaues Licht oder Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne tatsächlich verwendet werden;..."
Kannste also weglassen, geht allenfalls in Richtung (grober) Unfug.
Ciao
Ratoncita
Ich würde so ein Schild nicht anbringen, denn bei jedem Verstoß wie falsch Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw. könnte dir mit dem Schild, was keine Befugnis bringt aber den Anschein erweckt, als Vorsatz ausgelegt werden. Die Strafen fallen dann höher aus.
Zitat:
@Apolo2019 schrieb am 13. März 2020 um 11:33:32 Uhr:
Ich würde so ein Schild nicht anbringen, denn bei jedem Verstoß wie falsch Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw. könnte dir mit dem Schild, was keine Befugnis bringt aber den Anschein erweckt, als Vorsatz ausgelegt werden. Die Strafen fallen dann höher aus.
Gibt es denn z.B. beim Falschparken überhaupt einen „Vorsatz“ ?
Ich denke zwar auch nicht, dass so ein Schild hilfreich ist (Bekannter ist da anderer Meinung und meint, dass das Ordnungsamt dann weitergeht), aber einen Unterschied sollte es doch keinen machen? Wären dann Stand heute 10€, mit oder ohne Schild.
Nö, das soll nur ein wenig für freiwillige Toleranz werben.
effektiver : klick
Ich stimme den meisten Antworten zu, das Schild ist zunächst wirkungslos und erwirkt allenfalls einen Verdacht. Das erinnert mich stark an die Zeitgenossen, die im Halteverbot stehen und mit dem Warnblinker darauf aufmerksam machen. Allerdings ist das - im Gegensatz zur Eingangsfrage - illegal.
Wie sieht es denn mit einem Blaulicht IM AUTO aus? Also natürlich unbenutzt, aber nur hinter der Scheibe und während dem Parken.
Alles was man so findet, richtet sich ja an den Einsatz (eingeschaltet oder auch außen sichtbar am Auto)
Zitat:
@Captain_Huk schrieb am 13. März 2020 um 11:47:30 Uhr:
Ich denke zwar auch nicht, dass so ein Schild hilfreich ist (Bekannter ist da anderer Meinung und meint, dass das Ordnungsamt dann weitergeht), aber einen Unterschied sollte es doch keinen machen? Wären dann Stand heute 10€, mit oder ohne Schild.
Es ist weder hilfreich noch macht es sonst einen Unterschied. Vermeintliche "Sonderrechte" hast du damit nicht.
Nebenbei solltest du dir andere Bekannte suchen..
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. März 2020 um 12:00:29 Uhr:
Wie sieht es denn mit einem Blaulicht IM AUTO aus? Also natürlich unbenutzt, aber nur hinter der Scheibe und während dem Parken.
Alles was man so findet, richtet sich ja an den Einsatz (eingeschaltet oder auch außen sichtbar am Auto)
Wohl grundsätzlich möglich: https://www.welt.de/.../...Attrappe-am-Privatwagen-nicht-verboten.html
Zitat:
@Captain_Huk schrieb am 13. März 2020 um 11:47:30 Uhr:
Gibt es denn z.B. beim Falschparken überhaupt einen „Vorsatz“ ?
Ich denke zwar auch nicht, dass so ein Schild hilfreich ist (Bekannter ist da anderer Meinung und meint, dass das Ordnungsamt dann weitergeht), aber einen Unterschied sollte es doch keinen machen? Wären dann Stand heute 10€, mit oder ohne Schild.
Naja, vielleicht sind die Kräfte, die so was sehen auch angepisst und lassen abschleppen. Unmöglich ist das nicht und ein gutes Lehrgeld obendrein.
Beim Falschparken ist in 99,5% der Fälle wohl "Vorsatz" bzw. durch Faulheit im Spiel. (Ich erinnere an den Thread wo in der Markierung geparkt wurde, diese aber nicht entfernt wurde. - Da sollte regelkonform geparkt werden und es ist kein Vorsatz erkennbar.) In den anderen Fällen weiß ich, dass das eine zweite Reihe ist, sehe die Linien beim Aussteigen und kann korrigieren usw...