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[Geschlossen] Geschenktes Auto?

VW
Themenstarteram 19. Juli 2014 um 12:36

Wie ist das Rechtlich und Gesetzlich eigentlich geregelt, wenn ein Onkel seiner Nichte ein Auto schenkt und dieses nicht Urkundlich festhält und den Fahrzeugbrief einbehält?

Das Auto hatte er für mich vor 2 Jahren gekauft und sagte dann nur, dass er mir das Geschenkt hätte. Er hat aber den Fahrzeugbrief und die Versicherung zahlt mein Vater.

Sie sagen, ich soll das Auto behalten.

Aber weil es in der Familie und Verwandtschaft nur Stress gibt, möchte ich die Konsequenzen ziehen und will mein eigenen Weg ohne sie gehen.

Was ist wenn sie es nicht zurück haben wollen? Ich es aber auch nicht verkaufen kann, weil der Fahrzeugbrief nicht bei mir ist???

Beste Antwort im Thema
am 19. Juli 2014 um 15:45

Ich würde ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und den Schlüssel wieder zurück geben.

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am 19. Juli 2014 um 13:16

Ist das Auto auf Dich zugelassen?

Fakt ist, wer den Brief des Autos hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs. Schon mal überlegt das der Onkel vielleicht eine große klappe hatte und er den Brief vielleicht garnicht hat, sondern die Bank bei der er es vielleicht finanzieren lies?

Ob das Auto nun auf dich oder auf den Vater zugelassen ist, ist in diesem Fall Jacke wie Hose

am 19. Juli 2014 um 15:45

Ich würde ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und den Schlüssel wieder zurück geben.

.........

Bitte doch deinen Onkel mal ganz nett ob er dir den Fahrzeugbrief aushändigt.

Wenn er sich weigert,kannst Du das Auto auch nicht verkaufen.

Warum auch?

Wenn Du es nicht mehr willst, gibs ihm einfach zurück.Punkt!

Auf eigenen Beinen zu stehen hört sich zwar toll an,kann aber auch sehr hart im Leben sein.

Ich jedenfalls würde mich freuen wie ein Scheekönig,wenn mir meine Verwandschaft ein Auto spendiert samt Versicherung.

Ist jedenfalls teuer genug heutzutage und ich würde es mir gut überlegen sowas aufzugeben.

Aber Du wirst schon deine Gründe haben.....

ich wünsche dir trotzdem viel erfolg.

gruss fofi01

am 19. Juli 2014 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von labei01

Fakt ist, wer den Brief des Autos hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs.

Nein, das stimmt nicht. Der Brief hat mit dem Eigentümer nichts zu tun.

Wenn er wolfigolfi das Auto geschenkt hat, gehört es ihr auch. Theoretisch könnte sie den Brief sogar einklagen. Was man aus naheliegenden Gründen natürlich nicht anstreben sollte...

Schriftliche Dokumente sind dafür nicht notwendig. Der Richter muss nur (etwa mit Zeugen) davon überzeugt sein, dass es wirklich eine Schenkung, und keine Leihgabe war.

Er könnte die Schenkung auch rückgängig machen, wenn die Nichte nicht brav war (§ 530 BGB).

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 19:38

Er sagt, ihm ist es egal, wenn reparaturen anstehen.

Naja wo er ja auch Recht

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 19:38

Er sagt, ihm ist es egal, wenn reparaturen anstehen.

Naja wo er ja auch Recht hat. Nur ist es ganz verzwickt: Er und mein Vater haben auf einem Blankopapier nieder geschrieben, dass mein Vater die Versicherung zahlt, er damit dann nichts weiter zu tun hat.

Klar will ich auf eigenen Beinen stehen. Aber alternativ kann ich auch ihm die Summe des jetzigen Wert des Fahrzeugs geben und mir quttieren lassen, und somit würde ich es ihm abgekauft haben.

Nur sollte dieses Auto dafür sein, dass ich nicht geheiratet habe und ich besser eine Arbeit finde (damit ich endlich Zahlungsfähig wieder sein kann)

Aber ich hab nun 2 Jahre nach einer Arbeit gesucht und es stellte sich nichts ein. Nur mal so am Rande. Also, mein Fazit dazu:

Man ist zwar mit Auto mobil und flexibler als, mit Rad, Bus oder Bahn.

Zitat:

Original geschrieben von Robbi22

Ich würde ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und den Schlüssel wieder zurück geben.

Damit ist alles gesagt, alles andere ist Gelaber.

Hi,

wenn er dir den Wagen geschenkt hat gehört er auch dir, wie schon geschrieben hat der Brief da nur bedingt aussagekraft wem der Wagen gehört.

Wie hier schon gesagt, sag ihm das du den Brief möchtest. Wenn er ihn dir gibt gut.

Wenn er ihn dir nicht gibt, Auto abmelden und ihm vor die Tür stellen.

Selbst wenn er rechtlich dir gehört,das ganze bedeutet Streß und noch mehr familiären Ärger.

Gruß Tobias

am 20. Juli 2014 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Auto abmelden

... braucht sie eben nur, wenn sie in der Zulassungsbescheinigung auch eingetragen ist.

 

am 20. Juli 2014 um 7:41

Ist das wenigstens ein Golf 4 um den es sich dreht ??

Auf welche Person ist der Wagen denn zugelassen, welcher Name steht im Brief und im Schein? Auf welche Person läuft die Versicherung? Auf Deinen oder auf Deinen Vater als Zweitwagen.

Buk

am 20. Juli 2014 um 9:03

Welcher Name im Brief steht, ist unerheblich. Wer den Brief besitzt, ist der Eigentümer.

Klar kann man über die Schenkung streiten, aber wenn nichts vertraglich festgehalten ist, lässt sich nichts beweisen.

Das ist der kleine Unterschied zwischen theoretischem und praktischem Recht

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