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"Neuwagen-Tausch" oder finanzieller Totalschaden?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 29. Januar 2010 um 20:45

Ich habe meinen A4 08/2009 bekommen (Leasing) und überlege mir gerade ernsthaft auf ein Modell mit stärkerer Motorisierung und etwas mehr Ausstattung "umzusteigen", da ich im Nachhinein gesehen doch etwas zu "geizig" war :D

Mein A4 (120 PS TFSI) hat jetzt 7000 km auf der Uhr, Listenpreis waren ca. 33tsd, kann das theoretisch gehen wenn ich meinen jetzigen an den Händler verkaufe und einen neuen bestelle oder ist der Wertverlust schon viel zu hoch bzw. der Händlereinkaufspreis viel zu niedrig?

Als Jahreswagen verkaufen die sie ja mit deutlich mehr Laufleistung noch zu ziemlich stolzen Preisen, nur kenne ich mich mit sowas ehrlich gesagt zu wenig aus, daher auch meine blauäuige Frage...

Ist das finanziell gesehen kompletter Blödsinn oder könnte das halbwegs gehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

1) Du kannst nicht verkaufen, was dir nicht gehört. Der Wagen ist geleast, du also nicht der Besitzer.

Kleine juristische Korrektur:

Doch, er ist der Besitzer, nur nicht der Eigentümer.

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Äh, habe ich da was von Leasing gelesen? Also wenn Du ihn geleased hast, wird das wohl nicht gehen, Du musst dann schon die Laufzeit lt. Leasingvertrag einhalten. Die zweite Frage ist, ob Dir der Händler den Wagen abnimmt. Rechne mal mit einem Wertverlust von 5000 Euro. Der Händler würde Dir, gesetzt den Fall, er kauft ihn Dir ab, natürlich weniger zahlen. Er möchte ihn ja mit Gewinn verkaufen.

Tja und dann käme dann noch der Aufpreis für das höhermotorige Modell dazu: je nach Leistung: 3000 - 6000 Euro. Wenn Du also 8000 Euro auf den Tisch legst, bekommst Du ein Modell mit 160 PS und kannst Deinen "Alten" abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von captainsisko2k

Ich habe meinen A4 08/2009 bekommen (Leasing) und überlege mir gerade ernsthaft auf ein Modell mit stärkerer Motorisierung und etwas mehr Ausstattung "umzusteigen", da ich im Nachhinein gesehen doch etwas zu "geizig" war :D

[...]

kann das theoretisch gehen wenn ich meinen jetzigen an den Händler verkaufe und einen neuen bestelle oder ist der Wertverlust schon viel zu hoch bzw. der Händlereinkaufspreis viel zu niedrig?

[...]

Ist das finanziell gesehen kompletter Blödsinn oder könnte das halbwegs gehen?

1) Du kannst nicht verkaufen, was dir nicht gehört. Der Wagen ist geleast, du also nicht der Besitzer.

2) Im ersten Jahr ist der Wertverlust am höchsten, die Preise sind momentan im Eimer (das A-Wort würds noch besser beschreiben), und die Restwerte somit untertroffen.

3) Eine Antwort kann dir nur dein :) geben.

In deinem Fall musst du damit rechnen, dass sich der :) nur auf ein solches Geschäft einlässt, wenn der nächste Wagen wertvoller ist - und du natürlich den Wertverlust aus dem ersten Jahr übernimmst und er nicht den Verlust übernimmt. Die meisten Händler lassen sich dann auf solche Geschäfte ein, und lassen dich dann aus dem leasingvertrag bei Abschluss eines höheren neuen Leasingvertrags, aber sei dir sicher, es wird dich Geld kosten.

Themenstarteram 29. Januar 2010 um 22:50

@afis

zu 1. das mir ein geleaster Wagen nicht gehört war mir klar, ich habe mir aber erlaubt es der Einfachheit halber trotzdem so zu formulieren ;)

@Sluempf

den Aufpreis für den Neuen kannst du vergessen, der wird ja wenn dann auch geleast, ergo macht sich dass nur in einer höheren monatlichen Rate bemerkbar.

Der Leasingvertrag selber ist auch nicht das Problem, das Auto ist nicht über den Händler geleast, sondern über meine Bank, bei der ich auch angestellt bin und deshalb sehr gute Konditionen habe. Raus kann ich aus dem Leasingvertrag jederzeit ohne Probleme und Gebühren, der aktuelle Restwert muss aber schon beglichen werden :D

Dem Händler ists im Endeffekt auch egal ob er die Kohle von mir oder der Leasinggesellschaft überwiesen bekommt.

Ich habe aber keinen Tau was ich für "meinen" jetzigen bekommen würde, LP ca. 33.000, KP ca. 28.500...ist halt die Frage was der Händler bereit ist mir für den "alten" zu geben, wenn ich dafür einen neuen bestelle - hätte den 2.0 TFSI mit 180 PS und etwas mehr Ausstattung im Auge.

Eigentlich müsste er ja doppelt verdienen, meinen jetzigen wird er ohne Probleme anbringen und bei der Neubestellung schneidet er ja sowieso mit.

Das mir das im Endeffekt nur der Händler beantworten kann, ist mir schon klar, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte und mehr Ahnung als ich von Wertverlust und Händlerankaufspreisen...

wenn du oder allgemein man/n beim gleichen händler gleich wieder nen auto kauft, least oder finanziert lässt sich der händler meist auch auf geschäfte ein bei denen er mit kaum gewinn vom verkauf deines gebrauchten rechnet.

 

meinen händler, ist aber ander marke, würde ich so einschätzen...

 

frag ihn persönlich bzw den verkaufleiter, der hat da die hand drauf was geht und was nicht.

am besten fängst du damit an dass du dir das und das auto mit der und der ausstattung kaufen willst es aber da deinen aktuellen wagen als problem gibt....

glaub mir... der wittert ein geschäft...

 

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

1) Du kannst nicht verkaufen, was dir nicht gehört. Der Wagen ist geleast, du also nicht der Besitzer.

Kleine juristische Korrektur:

Doch, er ist der Besitzer, nur nicht der Eigentümer.

am 30. Januar 2010 um 13:11

Ich hab mit meinem ersten A4 so was ähnliches mal gehabt. Aber da war es so, dass derjenige, der meinen vorher gewandelten Passat gekauft hatte, meinen A4 in der Werkstatt gesehen hat und den haben wollte...auch weil der Passat *unerklärliche* Problemchen hatte :D

Die Leasing (VW) wollte den Restwert, mein Händler hatte kein Risiko, weil er für den "Rückläufer" schon einen Käufer hatte. Und ich hab mit nur geringfügig höherer Rate einen B6(?) 1.8T gegen den neueren B7 2.0T getauscht bekommen, knapp 1 Jahr früher als geplant.

Lange Rede, kurzer Sinn: Frag Deine Leasing nach der Ablöse, sag Deinem Händler was Du als Neuen haben willst (beim 2.0 würde ich zum 211er greifen...) und dann kann der mal kalkulieren und überlegen, ob er schon einen potentiellen Käufer für den Rückläufer hat. :)

Themenstarteram 30. Januar 2010 um 20:21

Danke für eure Antworten, dann werde ich das nächste Woche mal mit meinem Händler besprechen :)

Ob 180 oder 211 PS entscheidet sich dann in weiterer Folge :D

Zitat:

Original geschrieben von captainsisko2k

@afis

zu 1. das mir ein geleaster Wagen nicht gehört war mir klar, ich habe mir aber erlaubt es der Einfachheit halber trotzdem so zu formulieren ;)

[...]

Der Leasingvertrag selber ist auch nicht das Problem, das Auto ist nicht über den Händler geleast, sondern über meine Bank, bei der ich auch angestellt bin und deshalb sehr gute Konditionen habe. Raus kann ich aus dem Leasingvertrag jederzeit ohne Probleme und Gebühren, der aktuelle Restwert muss aber schon beglichen werden :D

Dem Händler ists im Endeffekt auch egal ob er die Kohle von mir oder der Leasinggesellschaft überwiesen bekommt.

Ich habe aber keinen Tau was ich für "meinen" jetzigen bekommen würde, LP ca. 33.000, KP ca. 28.500...ist halt die Frage was der Händler bereit ist mir für den "alten" zu geben, wenn ich dafür einen neuen bestelle - hätte den 2.0 TFSI mit 180 PS und etwas mehr Ausstattung im Auge.

Eigentlich müsste er ja doppelt verdienen, meinen jetzigen wird er ohne Probleme anbringen und bei der Neubestellung schneidet er ja sowieso mit.

Das mir das im Endeffekt nur der Händler beantworten kann, ist mir schon klar, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte und mehr Ahnung als ich von Wertverlust und Händlerankaufspreisen...

1) Gut, ich wollte das nur nochmal erwähnen, weil bei vielen Fällen hab ich das Gefühl, dass die Leasingnehmer gar nicht realisieren, dass Ihnen der Wagen nicht gehört (v. a. bei Chiptunern)

2) Zu den finanziellen Berechnungen: wir wissen zu wenig um das genau beurteilen zu können, daher der Rat: lass dir einfach ein Angebot machen. Ablehnen kannst du immer noch.

Zitat:

Original geschrieben von JayJay54321

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

1) Du kannst nicht verkaufen, was dir nicht gehört. Der Wagen ist geleast, du also nicht der Besitzer.

Kleine juristische Korrektur:

Doch, er ist der Besitzer, nur nicht der Eigentümer.

Mist, da hat wer aufgepasst und den Faux-pas bemerkt...Juristen kann man halt nichts vormachen ;)

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