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"Prozente"

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 9:27

Hallo Freunde, ich habe einen brach liegenden 30% Vertrag und brauche ihn nicht mehr. Was tun, bevor er sich in Nichts auflöst?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

das dauert bis der sich ins "Nichts" auflöst. Nach 7 Jahren des "Nichtstuens" wäre es dann soweit. Bist du sicher das du den Vertrag nicht mehr brauchst? Selbst wenn du diese Frage nun mit "Ja" beantwortest würde ich warten bist du mit dem Vertrag etwas machst, was du hinterher vielleicht bereust. Vielleicht brauchst du diesen in ein paar Jahren doch noch mal.

Sonst bleibt folgendes:

- Übertragung des Vertrages auf Verwandte in "gerader Linie" (Eltern, Kinder, zwischen Ehegatten).

- Die Übertagung betrifft nur die SF-Jahre (in deinem Fall wahrscheinlich rund 20 oder etwas mehr).

- Für die Übertragung muss derjenige der den Vertrag für sich in anspruch nimmt die Anzahl der Führerscheinjahre nachweisen können um diese SF-Jahre zu bekommen.

Das müßte somit eine Person sein (wie gesagt in gerader Linie) die rund 20 Jahre im Besitz des Führerscheins ist. Wenn nicht wird entsprechend weniger übertragen.

Der Rest ist kein Problem :-)

Meine Meinung: Lass den Vertrag liegen - und wenn die 7 Jahre drohen abzulaufen meldest du kurzzeitig was an....somit beginnt da ganze wieder von vorne.

Gruß

Tobias

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Hallo,

das dauert bis der sich ins "Nichts" auflöst. Nach 7 Jahren des "Nichtstuens" wäre es dann soweit. Bist du sicher das du den Vertrag nicht mehr brauchst? Selbst wenn du diese Frage nun mit "Ja" beantwortest würde ich warten bist du mit dem Vertrag etwas machst, was du hinterher vielleicht bereust. Vielleicht brauchst du diesen in ein paar Jahren doch noch mal.

Sonst bleibt folgendes:

- Übertragung des Vertrages auf Verwandte in "gerader Linie" (Eltern, Kinder, zwischen Ehegatten).

- Die Übertagung betrifft nur die SF-Jahre (in deinem Fall wahrscheinlich rund 20 oder etwas mehr).

- Für die Übertragung muss derjenige der den Vertrag für sich in anspruch nimmt die Anzahl der Führerscheinjahre nachweisen können um diese SF-Jahre zu bekommen.

Das müßte somit eine Person sein (wie gesagt in gerader Linie) die rund 20 Jahre im Besitz des Führerscheins ist. Wenn nicht wird entsprechend weniger übertragen.

Der Rest ist kein Problem :-)

Meine Meinung: Lass den Vertrag liegen - und wenn die 7 Jahre drohen abzulaufen meldest du kurzzeitig was an....somit beginnt da ganze wieder von vorne.

Gruß

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32

Hallo,

das dauert bis der sich ins "Nichts" auflöst. Nach 7 Jahren des "Nichtstuens" wäre es dann soweit.

Nur als Hinweis: 7 Jahre sind gängig, aber nicht bei allen Versicherungen Standard, kann also Unterschiede geben.

Weiterer Vorschlag: altes, billiges Zweirad zulegen und auf den Vertrag anmelden, dann läuft er weiter für minimalstes Geld.

Zitat:

Nur als Hinweis: 7 Jahre sind gängig, aber nicht bei allen Versicherungen Standard, kann also Unterschiede geben.

...das ist richtig. Mein Fehler - sorry.

Gruß

Tobias

am 22. Februar 2013 um 10:23

verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von elmiM

verkaufen

:confused::confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von elmiM

verkaufen

geht seit Jahren aus gutem Grund nicht mehr

am 22. Februar 2013 um 11:43

nein?

NEIN, SFK können bis auf ganz wenige Ausnahmen nur noch an 1.gradige Verwandte weiter gegeben werden.

Weil nämlich SFK vor einiger Zeit sehr sehr teuer gehandelt wurden und dies eben nicht mehr haltbar war.

Der "Schwarzmarkt" war schon richtig mafiös

Verkaufen geht prinzipiell schon noch, wobei man sich zumindest in einer Grauzone bewegt, da eine Verwandschaft oder gar häusliche Gemeinschaft zwar nicht von allen Versicherern vorausgesetzt wird, der "Käufer" jedoch schriftlich bestätigen muss, dass er das Fahrzeug bzw. Vorfahrzeuge in der Vergangenheit auch gefahren hat...

Ein spitzfindiger Versicherer könnte einem da im Schadenfall durchaus ans Bein pinkeln...:eek:!

am 22. Februar 2013 um 15:09

genau - Grauzone oder Beschiss.

Es fordert doch zB niemand ein Stammbuchauszug an...

Stellen wir vor Mann Jg 1940 überträgt an Frau Jg 1965 mit anderem Namen und es wird angegeben 1. Grad.... Denkt doch jeder, dass Vater an Tochter abgibt.

Und wenn nach dem Übertrag ein Schaden passiert - da schaut doch kein Mensch mehr nach wo der SFR herkommt....

Zitat:

Original geschrieben von elmiM

Und wenn nach dem Übertrag ein Schaden passiert - da schaut doch kein Mensch mehr nach wo der SFR herkommt....

träum weiter

am 22. Februar 2013 um 18:39

warum sollte man da schauen?

Warum sollte da nicht nachgesehen werden?

Man kann damit durchkommen oder auf die Schnauze fallen.

Für beides stehen die Chancen gleich gut / schlecht.

Allerdings muss man sich eben auch immer im klaren sein, dass man die Versicherung hier arglistig getäuscht hat.

Mit allen sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen.

am 22. Februar 2013 um 19:21

lassen wirs so stehen.

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