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"Unfallschaden" -> Unfallwagen ?

BMW 3er E91
Themenstarteram 14. November 2014 um 9:17

Hallo zusammen,

mir ist einer rückwärts in meine hintere linke Tür gedotzt, ordentliche Delle und auch verzogen.

War heute bei BMW und die Tür muss ausgetauscht werden. Auf Nachfrage sagte mir der MA das es kein Unfallwagen sei, da alle relevanten Teile (also die Tür) ausgetauscht werden. Er hat mir dann einen KV (>2300€!!!) zugeschickt, um des von der gegnerischen Versicherung freigeben/prüfen zu lassen.

Nach kurzer Recherche im Internet, bin ich aber jetzt der Meinung das mein E91 sehr wohl als Unfallwagen zählt, weil

+ Karosserieteil beschädigt -> Austausch

+ über Bagatellgrenze (>~800€) liegt

Ich habe auch nochmals bei der Versicherung angerufen, mit der Bitte es zu prüfen, ob man eine Wertminderung ansetzen kann/muss. Jetzt ist halt auch die Frage, ob sie das so einfach tun, weil ich ja kein Schadensgutachten, sondern nur ein KV habe.

Wie seht ihr das? Unfallwagen j/n?

Beste Antwort im Thema

Die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sind erstattungsfähig:

http://www.anwalt.de/.../...deten-kosten-erstattungsfaehig_041756.html

Die Allianz-Versicherung erstattete sogar in einigen Fällen nicht die tatsächlichen Gutachterkosten sondern nannte die Kosten "Kostenvoranschlagskosten" um KVA "aufzuwerten".

http://www.bvsk.de/.../SV-Kosten-und-Bagatellschadengrenze.pdf

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am 14. November 2014 um 9:35

Thema Unfallfreiheit - eine Never Ending Story... ;)

"Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen.

Blechschäden werden also grundsätzlich nicht mehr als Bagatellschaden angesehen – selbst wenn die Reparaturkosten dafür gering waren. Ebenfalls wichtig: Die Begriffe Unfallwagen und unfallfrei sind nicht komplementär. Selbst wenn Mechaniker in der Werkstatt nur leichte Karosserieschäden ausbessern und deshalb das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bezeichnen, ist es nicht mehr unfallfrei.

Ich weiss wie ich das machen wurde. Über KV abrechnen, auf dem Teile Markt eine ordentliche Tür besorgen und gut ist.

Gerade Türen sind die Teile mit dem höchsten Montageaufwand. Dazu kommen dann nicht 100% passende

Lackierungen, nicht ordentlich sitzende Dichtungen und Verkleidungen, kein ordentlicher Korrosionsschutz usw.

Besorg dir ne komplette Tür und fertig.

Hi Miyagi,

ist definitiv ein Unfallfahrzeug und zieht eine merkantile Wertminderung mit sich.

Auch wenn das mit der Definition "Unfallfahrzeug" von vielen hier nicht so eng gesehen wird, so ist dieses Geschehen bei einem Verkauf zu offenbaren und macht sich mit Sicherheit neg. auf den Preis bemerkbar.

Also zieh einen Gutachter hinzu, sodass Du nicht nur den Schaden sondern auch eine Wertminderung von der Versicherung bekommst. Die Versicherung selbst wird wohl eher behaupten, dass hier keine Wertminderung anfällt.;)

Alles andere bleibt Dir dann überlassen.

Reparatur ja oder nein.

Fiktive Abrechnung.

Fachwerkstatt, freie Werkstatt,....

Die Kosten hierfür muss im Haftpflichtfall jedenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen.:D

Themenstarteram 3. Dezember 2014 um 16:58

Hallo,

ich wollte nochmal Rückmeldung geben, was aus der Sache geworden ist.

Es ist in der Tat jetzt ein Unfallwagen. Die gegnerische Versicherung (A...z) hat mir eine Wertminderung (250€) und eine Aufwandspauschale (25€) gutgeschrieben (was ich insgesamt für fair halte), obwohl ich vom Autohaus nur einen KV eingereicht habe (Schaden 2300€+). Der MA des Autohauses hat somit Käse erzählt.

Somit muss ich auch mal eine Versicherung loben. Ob ich das auch bekommen hätte, wenn ich nicht aktiv nachgefragt hätte, bleibt natürlich offen.

Ist definitiv ein Unfallfahrzeug beim Verkauf als Unfallwagen Verkaufen sonst bekommst du Probleme mit dem Käufer.

am 3. Dezember 2014 um 23:05

Interessant das die Versicherung über KV abgerechnet hat. Meine verlangt bei über 1000€ Schaden ein Gutachten...

Zitat:

@dseverse schrieb am 4. Dezember 2014 um 00:05:30 Uhr:

Interessant das die Versicherung über KV abgerechnet hat. Meine verlangt bei über 1000€ Schaden ein Gutachten...

war bei mir auch noch immer so ;)

Gruß

odi

am 4. Dezember 2014 um 8:54

Kommt immer drauf an um was es konkret geht, denn die Versicherer haben natürlich selbst auch Zugriff auf bestimmte Kosten-Fahrzeug-Schadendetails. Frontscheibe bleibt zum Beispiel Frontscheibe und bei einem Satz geklauter Felgen braucht es ebenfalls mkein Gutachten. Ansonsten handhabt das meine Versicherung auch so, bis 1000 Euro über KV problemlos möglich.

Ich denke die Versicherungen haben ihre einen Sachverständigen im Hause und die können ganzgut abschätzen was korrekt , schlüssig und sinnvoll ist. :D

Gutachter kosten ja auch Geld; deshalb halte ich von irgenwelchen Pauschalregeln nichts.

Neo hat`s ja schon angedeutet; wenn`s eindeutig ist,. dann braucht es auch keinen Gutachter.... .

Im Übrigen spielt da auch der persönliche Kontakt zur Versicherung eine große Rolle! :)

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 4. Dezember 2014 um 10:45:31 Uhr:

Ich denke die Versicherungen haben ihre einen Sachverständigen im Hause und die können ganzgut abschätzen was korrekt , schlüssig und sinnvoll ist. :D

Gutachter kosten ja auch Geld; deshalb halte ich von irgenwelchen Pauschalregeln nichts.

Neo hat`s ja schon angedeutet; wenn`s eindeutig ist,. dann braucht es auch keinen Gutachter.... .

Im Übrigen spielt da auch der persönliche Kontakt zur Versicherung eine große Rolle! :)

Hi Manfred,

da kann ich Dir leider nicht zustimmen!:D

Sicher ist es so, dass Versicherungen ihre eigenen Gutachter haben und alles prüfen oder überprüfen. Und das ist auch richtig so! Und die Versicherungen, die keine Gutachter beschäftigen, geben in der Regel die eingehenden KV bzw. Gutachten zur Prüfung an Sachverständige ihrer Wahl. Der Grund hierfür ist natürlich, dass sie nur schadenbedingte Schäden zahlen wollen und nicht mehr als unbedingt erforderlich. Unterm Strich gehts also nur ums Geld sparen, egal wie! Da könnt ich Dir Fälle vorstellen, bei welchen ein normalsterblicher nur den Kopf schütteln kann.:p

Grundsätzlich ist es so, dass man als Geschädigter im Haftpflichtfall das Recht hat, zur Geltendmachung seiner Rechte einen Gutachter hinzuzuziehen. Das hat unser Gesetzgeber auch so bestimmt!

Einzige Ausnahme sind sog. Bagatellschäden bis ca. 1000 Euro.

Die Kosten für die Gutachter müssen die Versicherungen zahlen und nicht die Geschädigten.

Also kann ich nur empfehlen, in solchen Fällen einen Gutachter hinzuzuziehen, wobei es nach meinem Dafürhalten ein qualifizierter, zertifizierter oder öffentlich bestellt und vereidigter sein sollte. Dann gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Probleme mit der Versicherung!;)

Dies ist auch dann der Fall, wenn alles eindeutig zu sein scheint.

Der pers. Kontakt zur Versicherung spielt mit Sicherheit keine Rolle, es sei denn, Du hast ein Verhältnis mit der Sachbearbeiterin!:p

Fazit: Es geht wie immer und überall nur ums Geld verdienen; mit welchen Mitteln auch immer!

am 5. Dezember 2014 um 6:52

Problem dabei ist und bleibt aber, dass man heute nur selten abschätzen kann, was ein Bagatellschaden ist oder nicht. Ein kleiner Rempler kostet heute ja gleich mal mehrere tausend Euro, obwohl das Schadensbild für den Laien eher eine andere Sprache sprechen würde...

Da lohnt es sich oft, erstmal einen kostenlosen KV von der eigenen Werkstatt machen zu lassen, ob man überhaupt noch von einem Bagatellschaden sprechen kann. Selbst wenn der KV ein paar Märker kosten sollte, sowas wird bei anschließender Reparatur verrechnet. Ohne Reparatur können aber auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Zitat:

@bmw-babbe schrieb am 5. Dezember 2014 um 06:56:35 Uhr:

 

Hi Manfred,

....

Der pers. Kontakt zur Versicherung spielt mit Sicherheit keine Rolle, es sei denn, Du hast ein Verhältnis mit der Sachbearbeiterin!:p

....

Habe ich--- aber ein Verwandschaftliches ;):D

Aber dennoch DANKE für die Rückmeldung!

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 5. Dezember 2014 um 07:52:54 Uhr:

Ohne Reparatur können aber auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

nö! :eek:

die kosten für einen kva sind der persönliche spaß des geschädigten, da gibt es wenn fiktiv abgerechnet wird, keinen cent von der versicherung! die kosten für ein gleichwertiges kurzgutachten werden hingegen übernommen...klingt komisch, ist aber so!

am 5. Dezember 2014 um 15:30

Und ob... Hab selbst schon zwei mal auf Kostenvoranschlag abgerechnet und nicht reparieren lassen. Kostenvoranschlag jeweils 50 Euro (die bei Reparatur von Mercedes verrechnet worden wären). Beide Male wurden explizit diese Kosten von jeweils 50 Euro pro KVA von der Versicherung übernommen.

Allerdings hat die gegnerische Versicherung in beiden Fällen auch keine Gutachterkosten gehabt, weil genau nach diesen Kostenvoranschlägen ausbezahlt wurde. Repariert wurde dann trotzdem nicht, sondern in einem der beiden Fälle einfach ein farblich passender Kotflügel für 10% der veranschlagten Kosten bei Ebay erstanden und selbst drangebaut... ;)

Nochmal..., die gegnerische Versicherung muss im Schadensfall alle angemessenen Kosten tragen, die dem Geschädigten im Zuge der Schadensfeststellung und -beseitigung entstehen. Auch die Kosten anwaltlicher Vertretung, etwaige Kostenvoranschläge oder nachweisbarer Verdienstausfall. Schlicht und einfach Schadlosstellung...

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