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0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen

BMW i5 G60
Themenstarteram 10. Juli 2024 um 17:18

Hallo zusammen,

die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.

LG

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12 Antworten

In der Regel zählt immer der Tag der Zulassung. Genauso nimmt dir aber auch niemand einen Vorteil weg wenn es mal in die andere Richtung geht.

Allerdings bin ich kein Anwalt, der es vielleicht doch besser weiß.

Das mit der neuen Grenze habe ich gestern auch zum ersten Mal gehört und kann es noch nicht wirklich glauben.

Wir hatten dieses Jahr den Plan auf 80k zu gehen und es wurden nur 70k und jetzt soll es auf 95k springen???

Ich werde im November auch den i5 bestellen und die Grenze wäre genial wenn sie denn so kommt.

Erstmal abwarten, was das Gesetzgebungsverfahren aus den VORGESCHLAGENEN 95k BLP macht.

 

Ansonsten ist auch völlig offen, welcher Stichtag für die rückwirkende Anwendung tatsächlich greifen wird. Man hat mal wo was vom 01.07.2024 gelesen, aber das ist völlig ohne Gewähr.

 

Das einzige was du machen kannst ist, deinen i5 so lange zu verzögern bis Klarheit herrscht.

 

Das letzte Mal hat sich die Verabschiedung dieses Gesetzes übrigens fast 4 bis 5 Monate verzögert, weil es in den Vermittlungsausschuss musste. Und danach hieß es dann 70k BLP statt vorgeschlagenen 80k BLP.

 

Ich persönlich halte die 95k BLP für völlig illusorisch, aber vielleicht rutscht es ja durch.

 

Über den Unsinn dieses Vorschlags lasse ich mich nicht weiter aus.

Die echten Beweggründe würden mich auch mal interessieren. Geht's der deutschen Auto Industrie so schlecht? Oder geht's mit der Elektrifizierung so schlecht vorwärts?

Das muß ja einen Grund haben diese dicke Zahl aufzurufen.

Ich nehme sie aber gern an ab November bei der i5 Bestellung.

Die Beweggründe sind recht einfach nachzuvollziehen, wie ich finde.

 

Man muss sich nur überlegen, in welche Parteiveranwortung das Finanzministerium (was ja für Steuerfragen zuständig ist) und das Verkehrsministerium (was seine Klimaziele notorisch nicht erfüllt) fallen, schon weiß man wem dieser Vorschlag helfen soll (oder welcher Kollege welchen Kollegen unter die Arme greift) und warum er als Verhandlungsmasse innerhalb der Regierungskoalition eingebracht wird.

 

Die Diskussion gehört hier aber nicht her.

Zitat:

@DerWeise schrieb am 10. Juli 2024 um 19:29:13 Uhr:

In der Regel zählt immer der Tag der Zulassung.

Das ist falsch und ein weit verbreiteter Irrtum!

Es gilt der Preis (Listenpreis!) deines spezifischen Exemplars am Tag an dem das Auto in deinen Besitz übergegangen ist. Das ist meistens der Tag, an dem du Zugriff auf den Schlüssel bekommen hast.

Es ist also nicht der Tag der Zulassung. Gerade bei Firmenwagen kann das abweichen. Beispiel: Auto wird am 21.12. zugelassen, aber wegen Feiertagen und Urlaub erst am 05.01. übergeben.

Oder aber auch: Auto wird im Landkreis der Firmenzentrale zugelassen. Mitarbeiterin im Vertrieb arbeitet aber 400km davon entfernt. Dann muss das Auto erst dorthin verbracht werden und schon hat man ein anderes Datum zwischen Zulassung und Übergabe.

Hier wird das Thema allgemein diskutiert: https://www.motor-talk.de/.../...n-zu-1-4-versteuern-t6739203.html?...

Zitat:

@Jonas09 schrieb am 10. Juli 2024 um 19:18:14 Uhr:

 

Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen?

Nein. Rückwirkend geht da nichts. Es gilt der Stichtag, an Du du das Auto in deinen Besitz genommen hast und welches Steuerrecht an diesem Tag galt.

Könnte ich dann meinen Wagen mit einem Kollegen tauschen. Und wir haben dann beide den Wagen z.B. 2 Jahre nach Zulassung übernommen? Und könnte man den selben move dann einen Monat später wieder zurück machen ?

Nein

Zitat:

@gerum schrieb am 11. Juli 2024 um 12:28:40 Uhr:

Könnte ich dann meinen Wagen mit einem Kollegen tauschen. Und wir haben dann beide den Wagen z.B. 2 Jahre nach Zulassung übernommen? Und könnte man den selben move dann einen Monat später wieder zurück machen ?

Nein. Das geht nicht innerhalb der gleiche Firma und auch nicht innerhalb des gleichen Konzerns.

So schlau ist das Finanzamt schon ;)

und es wäre Betrug, ganz nebenbei ;)

Beim letzten Mal wurde die Regelung rückwirkend vereinbart. Wenn deine Fahrzeug Übergabe dann in dem Zeitraum lag geht's auch rückwirkend

PS: ich glaube noch nicht dran, dass die 95k kommen. Das wäre zu... krass

Ich freue mich (für mich) aber so richtig fair fühlt es sich für alle Bundesbürger nicht an.

Das Thema ist an anderer Stelle schon angeschnitten worden, aber hier passt es besser her.

Natürlich freut sich der private Geldbeute darüber und auch ich würde davon profitieren, wenn es rückwirkend ab 1.7. eingeführt würde.

Aber mit einem Firmenwagen ist man ohnehin privilegiert, mit einem Firmenwagen über 70k noch mehr. Ich bin noch immer der Meinung, dass die 0,5% die BEV extrem attraktiv machen. Und wer einen weiten Arbeitsweg hat, kompensiert dies durch die Pendlerpauschale und (wenn keine Tankkarte) durch die geringeren Kosten pro Kilometer. Ich fände zumindest eine Beschränkung der Regelung auf deutsche Fabrikate wichtig...

Beschränkung auf deutsche Fabrikate geht prinzipiell nicht, da diskriminierend.

 

Allerhöchsten "europäische Fabrikate" könnte man überlegen.

 

Andererseits ist fraglich, woran man das festmacht? Beispiel: Das Tesla Model Y kommt aus Grünheide in Deutschland, der BMW iX3 kommt aus China.

 

Und nein, die 0,5% Versteuerung machen BEV nicht attraktiv, wenn man ein PHEV auch mit 0,5% Versteuerung fahren kann.

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