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0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Themenstarteram 9. August 2006 um 19:19

Hallo,

ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.

Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:

Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. :)

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Re: 0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel

Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte.

Konnten sie ihm diese Zahlungsaufforderung nicht an der Haustür überreichen? Wozu der Gang auf die Wache?

Themenstarteram 9. August 2006 um 19:48

Re: Re: 0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Konnten sie ihm diese Zahlungsaufforderung nicht an der Haustür überreichen? Wozu der Gang auf die Wache?

Gute Frage, seine Mutter war da als die Jungs kamen. Die Mutter rief ihn an, er kam und sie meinten er soll das Geld auf der Wache einzahlen. Soweit hat er es erzählt.

Beleg über die Zahlung des Geldes hat er bekommen.

Warum hat er gezahlt anstatt Einspruch einzulegen und die Sache an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu übergeben?

Es gibt Dinge,

da reibt man sich verwundert die Augen.

Die Geschichte ist schon toll.

Fahren ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz,

dafür ohne Alkoholtest und mit Promille.

So unglaublich die Story klingt,

so klar ist die Empfehlung:

Ab zum Rechtsanwalt.

Wofür sind die 350€ denn?

Inwiefern beeinflußen die 0,3 denn die Verhandlung überhaupt?

am 9. August 2006 um 20:40

Für 0,3 Promille kann es kein Bußgeld geben. Erst für 0,31-0,5 bei einem Unfall oder bei festgestellter auffälliger Fahrweise. Was über 0,5 auf einen zukommt, ist wohl jedem klar...

Zitat:

Verursachen Sie mit einer BAK von mehr als 0,3 %o einen Verkehrsunfall, dann wird zu Ihren Lasten vermutet, dass es der Alkohol war, der den Unfall hervorgerufen hat. In diesem Falle sind Sie dann gleich erheblich strafbar, und zwar wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/03prom.htm

Was steht denn nun ganz konkret zum Tatvorwurf im (1.) Bußgeldbescheid?

am 9. August 2006 um 20:46

Versteh sowieso nicht so ganz, was nun vorgefallen ist. Der Händler lässt ihn komplett ohne Kennzeichen losfahren und die Polizei hält ihn nur wegen seiner unsicheren Fahrweise an, um dann einen Alkoholtest zu machen und ihm dann fälschlicherweise ein Bußgeld auszustellen, welches im BGK garnicht existiert?

Klingt für mich reichlich seltsam.

Themenstarteram 9. August 2006 um 23:58

Habe hier folgendes gefunden:

Zitat:

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

Daher wohl auch das undefinierte Bussgeld, durch seine mangelnde Praxis wirkte er etwas unsicher. Das beim Pusten mal komische Werte rauskommen, ist dachte ich Gang und Gebe. Darum ja auch der Bluttest.

Wie gesagt, er war eine Weile nicht gefahren und daher unsicher. Der Typ ist etwas trottelig und hat halt keine große Klappe. War wohl auch etwas schockiert/gelähmt, das er plötzlich die Polizei am Wickel hatte. Weil bislang nichts weiter kam hat er sich wohl gedacht die Sache wäre erledigt. Weil die 350€ für ihn aber jede menge Geld sind, will ich das so nicht stehen lassen.

Themenstarteram 10. August 2006 um 18:17

So, habe mir den scheiß jetzt mal angeguckt. Da gab's wohl zwei Sachen.

1. Ist er mal betrunken Rad gefahren.

2. die Geschichte mit dem Auto ohne Zulassung

Für 1. muss er 348!!! Euro zahlen und hat 7 Punkte bekommen

für 2. kam wohl noch nichts und er hat 6 Punkte bekommen.

Die Punkte kamen nochmal extra per Post...

 

Wie kann es denn sein, das man für ein bißchen besoffen Rad fahren 348€ zahlen muss und ganze 7 Punkte bekommt?

Vorallem weil es für das Führen eines PKW ohne Zulassung gerade mal 6 Punkte gibt?!?! Was erwartet ihn noch an Bussgeld für die Geschichte mit dem Führen ohne Versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel

Wie kann es denn sein, das man für ein bißchen besoffen Rad fahren 348€ zahlen muss und ganze 7 Punkte bekommt?

Was ist ein bisschen?

Die Strafen hierrauf sind sehr hart, ich weiß. Je nachdem, wie hoch seine BAK war, wären 348€ und 7 Punkte aber noch nen angenehmer Ausgang :(

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel

Wie kann es denn sein, das man für ein bißchen besoffen Rad fahren 348€ zahlen muss und ganze 7 Punkte bekommt?

Die Art des Fahrzeuges spielt bei Trunkenheitsfahrten keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel

Wie kann es denn sein, das man für ein bißchen besoffen Rad fahren 348€ zahlen muss und ganze 7 Punkte bekommt?

Fahrrad = Fahrzeug.

Das ganze bessoffen

Führen eines Fahrzeuges im Besoffenen Zustand.

PS: wenn er wirklich 0,3%o hatte und er erwischt wurd, dann kanns durchaus zu 'nem Bußgeld kommen.

Die Regelung lautet ja, das bis 0,5%o idR geduldet werden, das heißt aber bei weitem NICHT, das man bis 0,5%o haben darf, ohne bestraft zu werden, ganz im Gegenteil!

Man kann auch mit 0,1%o bestraft werden, wenn man 'ausfallerscheinungen' zeigt, sprich z.B. die Spur nicht halten kann und auch ansonsten unsicher fährt.

am 10. August 2006 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Art des Fahrzeuges spielt bei Trunkenheitsfahrten keine Rolle.

DOCH!

Beim Radfahrer wirds erst ab > 1,6 o/oo gefährlich.

Sollte er vorher die z.B. 150 Euro offenbar über ein Jahr lang nicht bezahlt haben, gibts nen Haftbefehl.

Aber für Alkohol am Steuer als Owi §24a StVG gibts keine 7 Punkte und DEFINITIV nicht mehr als 250 Euro plus Verwaltungsgebühr (~ 25 Euro).

Irgerndwas stimmt an der Story nicht.

Ohne pusten am Dräger Evidential mit entsprechendem Ausgedrucktem Ergebnis, dass dein Freund 100%ig kennt, wenn es das gibt, gibts kein Bußgeld.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist auch nicht Punktebewährt , da es sich um eine Straftat handelt. (Pflichtversicherungsgesetz)

Dafür wird aber der Händler abkassiert und nicht der Probefahrer. (Wenn dieser die Probefahrt nachweisen kann)

 

Wie gesagt:

Irgendwas stimmt an deiner Story nicht.

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