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01.04.1980 Führerscheinreglung auch für Auslände.
Hallo, hab da mal eine Problem. Meine Frau die schon seit 20 Jahren hier lebt und 1979 ihren Autoführerschein in den USA gemacht hat und mal hier ein bisschen Moped fahren wollte, wurde vom Amt die 01.04.1980 Führerscheinregelung verweigert. Mit der Begründung" das gilt nur für Deutsche"! Also,wenn der US Autoführerschein hier gilt, warum gilt dann die Regelung "wer vor dem 01.04.1980 seinen Autoführerschein gemacht hat" nicht für sie? Oder ist das Willkür von Amts wegen? Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder eine Idee was zu tun ist um das Problem mit dem Amt lösen?
Wäre toill wenn einer eine Lösung Hätte.
Gruß, Jayme123
Beste Antwort im Thema
Da hast du einen kleinen gedankenfehler.
Der Gesetzgeber versteht unter " erteilt " wann der FS erstmalig in Deutschland erteilt / umgeschrieben wurde. Im FS müsste daher als ersterteilung 1990 stehen und nicht 1978.
Und bevor hier gleich wieder auf D rumgehackt wird...in fast allen anderen Ländern wird es noch viel strenger geregelt.
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30 Antworten
Die Regelung betrifft in Deutschland gültige Fahrerlaubnisse . Wenn ein " ausländischer " Führerschein vor dem 1.4.80 umgeschrieben wurde, so gilt das für den natürlich auch.
Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt...k
Hat sie immernoch den US-Fuehrerschein? Normal wenn sie 20 Jahre hier lebt haette sie ihn doch eh Umschreiben lassen muessen.
Nein den US Führerschein hat sie umschreiben lassen. Den nachweis das sie den US Führerschein 1978 gemacht hat den hat sie noch.
Gruß, Werner
WANN wurde der den umgeschrieben?
Umgeschrieben wurde der erst in den 90 er Jahren. Aber sagt das Gesetz nicht " wer vor 1980 seinen Dreier gemacht hat der darf auch automatisch 125 er fahren.
Das Gesetz sagt, dass derjenige Leichtkrafträder fahren darf, dem die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Das liegt hier nicht vor, denn deiner Frau wurde die Klasse 3 erst in den 90er Jahren erteilt.
richtig. früher umgeschrieben wärs kein thema gewesen.
kauf ihr halt ne kreidler flori 50er. die läuft serienmässig schon schneller als so manche 125er
Die Kreidler darf sie dann aber auch nicht fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Das Gesetz sagt, dass derjenige Leichtkrafträder fahren darf, dem die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde. Das liegt hier nicht vor, denn deiner Frau wurde die Klasse 3 erst in den 90er Jahren erteilt.
Erteilt wurde der ja 1978, nur umgeschrieben erst 1990. Also ihr 78 er ist in Deutschland gut für Autofahren aber nicht für die Rechte eines Deutschen der seinen Dreier in 78 gemacht hat. Irgendwie macht das keinen Sinn.
Also, wenn ich als Deutscher jetzt mit meinem uralten Lappen zum Amt gehe und mir einem neuen holen bekomme ich doch auch die 78 er Reglung eingetragen. Oder was verstehe ich hier nicht???
Ein Dreier aus USA von 1978 bleibt also ein Dreier in Deutschland aber ohne die 78 er Regelung oder wie oder was?
Da hast du einen kleinen gedankenfehler.
Der Gesetzgeber versteht unter " erteilt " wann der FS erstmalig in Deutschland erteilt / umgeschrieben wurde. Im FS müsste daher als ersterteilung 1990 stehen und nicht 1978.
Und bevor hier gleich wieder auf D rumgehackt wird...in fast allen anderen Ländern wird es noch viel strenger geregelt.
Vor 1980 war die 125er im Führerschein inbegriffen. Die Leute durften mit ihrem Führerschein also 125er fahren! Dann wurde das geändert und alle neuen Führerscheine galten dann nur noch für Autos und für 50er. Wer aber schon die Fahrerlaubnis für die 125er hatte, dem wurde das natürlich nicht wieder entzogen. Ist genau so wie mit dem Autoführerschein früher bis 7,5 Tonnen und jetzt nur noch bis 3,5 Tonnen - gleiches Spielchen!
Wenn der US-Führerschein also offiziell auch für Motorräder ist (in den USA!), dann sollte man den entsprechend umschreiben lassen können. Wenn der US-Führerschein nur für Autos ist (in den USA), dann kann man hier keinen Motorrad-Führerschein daraus zaubern.
Also kurz gefragt: Darf Deine Frau mit dem US-Führerschein Motorräder (bis 125 ccm) in den USA fahren?
Es werden nicht zwangsläufig die kompletten Berechtigungen ausländischer FE übernommen.
Guggst Du Anlage 11 FeV :
Zitat:
1) Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
Die Frage ist eben: Wenn sie in den USA schon kein Motorrad fahren durfte, warum dann hier? Die 1980-Regelung ist ja nur, weils eben früher im PKW-Führerschein drin war! So wie zuletzt mit der 7,5 Tonnen Regelung.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Die 1980-Regelung ist ja nur, weils eben früher im PKW-Führerschein drin war!
Man durfte vor 1980 keine 125er (und auch keine 80er) mit der Klasse 3 fahren, dafür war die Klasse 1 nötig. Die Klasse 1b wurde erst am 01.04.1980 eingeführt und deswegen hat man allen, die vorher die Klasse 3 erworben hatten und somit gar keine Gelegenheit hatten die Klasse 1b zu machen, diese Berechtigung erteilt.
Dem TO bzw. seiner Frau nützt das aber nichts. Es muss eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt worden sein.