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1,8T Motorschaden

Audi RS4 B5/8D
Themenstarteram 10. November 2008 um 17:20

Hallo,

War mit meinem Wagen nem 98er 1,8t in Hamburg. Auf der Rückfahrt ist es passiert. Ein knarren und der Motor geht aus. Und das mitten auf der Autobahn. 200 km vor zu haus. Zum glück im ADAC. Naja die haben uns nach hause gebracht und den Wagen in die Werkstatt. Dann kam der Anruf aus der Werkstatt. Motorschaden. Wie toll.... Eine Nockenwelle hat sich verabschiedet. Keine Schmierung. Der Motor ist sowas von verschlammt und verdreckt das könnt ihr euch gar nicht vorstellen!! Neuer kopf und ölpumpe und so weiter 2300 euros. Lohnt sich das noch ?? Der wagen hat erst 136000 gelaufen. Habe den Wagen vor ca. 2monaten beim Händler gekauft. Allerdings ohne Garantie. Nun habe ich heute gehört das richtige Händler ein Auto gar nicht mehr ohne Garantie verkaufen dürfen. Vielleicht hat ja jemand erfahrung damit. Wäre um jeden Tip sehr sehr dankbar !!

mfg

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20 Antworten
am 10. November 2008 um 17:46

Servus, erstmal mein Beileid wegen deinem Wagen, Ist mir selbst vor 3 Wochen mit meinem geliebten VW Corrado G60 passiert. Motorschaden weil der erste Kolben abgebrannt ist. Bei mir hat sich das nicht mehr gelohnt.

Würde halt mal schaun was ein Ersatzmotor kostet, am ende kommst du da günstiger weg als deinen wieder flott zu machen.

Gruß Rene´

Aloha!

@ TE

Longlifeöl gell?

Laß dir nix von deinem "Händler" gefallen...der MUß Garantie bzw. Gewährleistung auf den Wagen geben!!!!

Wenn er nicht drauf einsteigt...VERKLAGEN! ...nach Absprache mitm Anwalt...

Der Händler muss keine Garantie geben wenn er das Fahrzeug ausdrücklich als defekt oder Baslerwagen oder teileträger verkauft. sonst muss er eine Gewährleistung geben. Im ersten halben Jahr muss er dann nachweisen das der schaden zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war.

Gruß

BB

Themenstarteram 10. November 2008 um 18:09

Hallo, in dem vertrag stht nichts drin von Bastlerauto oder teileträger. Nur das er ihn ohne Garantie verkauft. Also müsste da was zu machen sein.??

wenn du eine rechtsschutz hast geh zum anwalt ansonsten zur Verbraucherzentrale k- da wird einem auch geholfen.

Gruß

BB

Hi,

wie von BB beschrieben ist der Händler zu einer 12 monatigen Gewährleistung gesetzlich verpflicht. Es seiden im Kaufvertrag ist das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug oder Defekt beschrieben worden.

P.S. Beim Händler einfach vorstellig werden und auf deinen Gewährleistungsanspruch bestehen. Dabei bitte Gewährleistung und nicht Garantie sagen. Ist ein großer unterschied. Der Händler hat dann ein Anrecht auf Nachbesserung.

Gruß Ex

Themenstarteram 10. November 2008 um 18:25

im vertrag steht nur drin das der turbo nicht läuft. das war mir auch klar. Habe ich auch selbst beheben lassen. Nur das der Wagen laut meiner werkstatt auch mal extrem heiß gelaufen ist, wusste ich natürlich nichts von. Also ist der vertrag sozusagen ungültig mit dem Was er geschrieben hat das er ohne garantie und gewährleistung ist. Ich hoffeein Anwalt wird mir da helfen können. Muss er den Wagen zurücknehmen wenn ich das will ? oder sich an der reperatur beteiligen ?

Nein, wandeln kannst du (noch) nicht. Der Händler hat 3x das recht nachzubessern. Allerdings sehe ich für einen gewährleistung schlechte karten, weil der lader ja defekt war und von dir instandgesetzt wurde. Der Händler wird sich darauf berufen, dass hier etwas nicht sachgemäß gemacht wurde und die ecke ( egal wie abwegig) deshalb hin ist. Durch den schaden war es ja quasi ein "bastlerfahrzeug". Aber rede mit dem Händler ( sind teilweise recht nett) oder geh mit dem Kaufvertrag zum Anwalt. Hier im Forum kann man sowas natürlich nicht wirklich richtig beurteilen ( und darf es auch nicht - wobei sich da irgendwas geändert hat).

Gruß

BB

Was genau steht denn im Vertrag? ..."Turbo defekt" ?

Hättest du nicht erstmal hier fragen können bevor du nen Auto mit defektem Lader+X kaufst? :(

am 10. November 2008 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von HotChiliRed

Aloha!

@ TE

Longlifeöl gell?

Zitat:

 

Hallo eine Frage nebenbei, was hat das genau mit dem longlife öl zu tun?

ich fahr einen 1,8T ANB mit longlife. was ist daran schlecht? möchte keinen motorschaden riskieren!

Zitat:

Original geschrieben von Hummel61203

im vertrag steht nur drin das der turbo nicht läuft. das war mir auch klar. Habe ich auch selbst beheben lassen. Nur das der Wagen laut meiner werkstatt auch mal extrem heiß gelaufen ist, wusste ich natürlich nichts von. Also ist der vertrag sozusagen ungültig mit dem Was er geschrieben hat das er ohne garantie und gewährleistung ist. Ich hoffeein Anwalt wird mir da helfen können. Muss er den Wagen zurücknehmen wenn ich das will ? oder sich an der reperatur beteiligen ?

Zur Info,

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

@ expeditor

schön geschrieben oder kommentar ;) ?

Gruß

BB

@ BB

Sorry stammt nicht von mir.

Google Suche nach "Unterschied Gewährleistung & Garantie".

Gruß Ex

Themenstarteram 11. November 2008 um 10:16

habe heut beim händler angerufen.. der war ausser sich. Wie ich darauf kommen würde ihn anzurufen. Schließlich ist das mein Auto und er habe es nicht kaputt gefahren. Sowas kann doch eigentlich nicht sein oder ? Nun muss ich wohl leider doch den Anwalt einschalten.

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