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16% MWSt ab dem 01.07.2020

Mercedes V-Klasse
Themenstarteram 29. Juni 2020 um 21:17

Ich habe da mal eine Frage,

ab dem 01.07.2020 werden ja nur noch 16% anstatt den üblichen 19% MWSt. fällig. Das würde ja bedeuten das alle Autos die ab dem Stichtag ausgeliefert (Leistungserbringungsdatum) werden, um 3% des Nettopreises für den Endkunden rabattiert werden (für Gewerbetreibende ja uninteressant).

Bei einen Nettopreis von z.B. 70.000€ wären bei 16% MWSt. immerhin 2.100€ weniger an den Händler zu zahlen, da dieser ja auch 2.100€ weniger an das Finanzamt abführen muss.

Im Endeffekt spart der private Endkunde also exakt 2.52% vom ehemaligen Bruttopreis, richtig ?!

Beste Antwort im Thema

Genau so ist es bei Neuwagen. Vom 01.07. bis 31.12. wird es entsprechend günstiger. Noch nie haben sich vorher meine Kunden so gefreut, dass die Autos (aufgrund Corona) deutlich später geliefert wurden :)

Gruß

Befner

Zitat:

@AblaBix schrieb am 29. Juni 2020 um 23:17:45 Uhr:

Ich habe da mal eine Frage,

ab dem 01.07.2020 werden ja nur noch 16% anstatt den üblichen 19% MWSt. fällig. Das würde ja bedeuten das alle Autos die ab dem Stichtag ausgeliefert (Leistungserbringungsdatum) werden, um 3% des Nettopreises für den Endkunden rabattiert werden (für Gewerbetreibende ja uninteressant).

Bei einen Nettopreis von z.B. 70.000€ wären bei 16% MWSt. immerhin 2.100€ weniger an den Händler zu zahlen, da dieser ja auch 2.100€ weniger an das Finanzamt abführen muss.

Im Endeffekt spart der private Endkunde also exakt 2.52% vom ehemaligen Bruttopreis, richtig ?!

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Hört sich gut an, hat aber imho einen Denkfehler: Ein Privatkunde macht einen Endpreisvertrag, wo die Endsumme inkl. Märchensteuer Vertragsbestandteil ist.

Ich gehe davon aus, dass das was im Vertrag steht, umgesetzt wird. Sollte der Händler auf die 3 Prozentpunkte verzichten ist das eher eine politische Entscheidung, wenn auch eine kluge...

Zitat:

@AblaBix schrieb am 29. Juni 2020 um 23:17:45 Uhr:

Ich habe da mal eine Frage,

ab dem 01.07.2020 werden ja nur noch 16% anstatt den üblichen 19% MWSt. fällig. Das würde ja bedeuten das alle Autos die ab dem Stichtag ausgeliefert (Leistungserbringungsdatum) werden, um 3% des Nettopreises für den Endkunden rabattiert werden (für Gewerbetreibende ja uninteressant).

Bei einen Nettopreis von z.B. 70.000€ wären bei 16% MWSt. immerhin 2.100€ weniger an den Händler zu zahlen, da dieser ja auch 2.100€ weniger an das Finanzamt abführen muss.

Im Endeffekt spart der private Endkunde also exakt 2.52% vom ehemaligen Bruttopreis, richtig ?!

Hab es EXAKT so gemacht und hat OHNE Probleme funktioniert... Vau bestellt im dez, geliefert a. 12 Juni Abholung am 1.7 da bzgl der MWSt der das Bezugs Datum (Schlüssel Übergabe) zählt. Ich hätte nur nie anzahlen dürfen, was ich auch nich5 getan habe! So schnell habe ich noch nie 1800€ gespart...

Theoretisch richtig.

Bei Neuwagen wird das auch so praktiziert.

Bei Gebrauchtwagen ist es Glücksache.

Genau so ist es bei Neuwagen. Vom 01.07. bis 31.12. wird es entsprechend günstiger. Noch nie haben sich vorher meine Kunden so gefreut, dass die Autos (aufgrund Corona) deutlich später geliefert wurden :)

Gruß

Befner

Zitat:

@AblaBix schrieb am 29. Juni 2020 um 23:17:45 Uhr:

Ich habe da mal eine Frage,

ab dem 01.07.2020 werden ja nur noch 16% anstatt den üblichen 19% MWSt. fällig. Das würde ja bedeuten das alle Autos die ab dem Stichtag ausgeliefert (Leistungserbringungsdatum) werden, um 3% des Nettopreises für den Endkunden rabattiert werden (für Gewerbetreibende ja uninteressant).

Bei einen Nettopreis von z.B. 70.000€ wären bei 16% MWSt. immerhin 2.100€ weniger an den Händler zu zahlen, da dieser ja auch 2.100€ weniger an das Finanzamt abführen muss.

Im Endeffekt spart der private Endkunde also exakt 2.52% vom ehemaligen Bruttopreis, richtig ?!

so interesting.

do the same apply for importing to spain? just looking for another vehicle

am 1. Juli 2020 um 13:58

Zitat:

@jmola schrieb am 30. Juni 2020 um 12:15:55 Uhr:

so interesting.

do the same apply for importing to spain? just looking for another vehicle

No, for new cars, you pay VAT in the country where the car will first be registered. So assuming you will import the car to Spain and register it there, you will have to pay the Spanish VAT (IVA), i.e. 21%.

Zitat:

@koloite schrieb am 1. Juli 2020 um 15:58:52 Uhr:

Zitat:

@jmola schrieb am 30. Juni 2020 um 12:15:55 Uhr:

so interesting.

do the same apply for importing to spain? just looking for another vehicle

No, for new cars, you pay VAT in the country where the car will first be registered. So assuming you will import the car to Spain and register it there, you will have to pay the Spanish VAT (IVA), i.e. 21%.

that is not 100% right. it depends the case.

if you are the final user and you buy directly the car you can choose where to pay the vat

then it is more interesting paying the vat in germany and not in spain, saving (until now 2%) I did that a few months ago buying a V-Class.

Now I am looking for a A-Class and reading about the 16% instead of 19% it is more interesting.

am 1. Juli 2020 um 15:04

Zitat:

if you are the final user and you buy directly the car you can choose where to pay the vat

I sincerely doubt the validity of that statement. If that was the case, Luxemburg would have a thriving car sales industry for all of Europe (15% VAT).

From the official EU website:

Wenn Sie ein Auto von einem privaten Verkäufer kaufen, brauchen Sie im Land des Verkäufers keine Mehrwertsteuer zu entrichten. Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden. Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis des Fahrzeugs fällig, also einschließlich aller Zusatzausstattungen und Nebenkosten wie z. B. Lieferkosten.

https://europa.eu/.../index_de.htm

Zitat:

@jmola schrieb am 1. Juli 2020 um 16:55:01 Uhr:

Zitat:

@koloite schrieb am 1. Juli 2020 um 15:58:52 Uhr:

 

No, for new cars, you pay VAT in the country where the car will first be registered. So assuming you will import the car to Spain and register it there, you will have to pay the Spanish VAT (IVA), i.e. 21%.

that is not 100% right. it depends the case.

if you are the final user and you buy directly the car you can choose where to pay the vat

then it is more interesting paying the vat in germany and not in spain, saving (until now 2%) I did that a few months ago buying a V-Class.

Now I am looking for a A-Class and reading about the 16% instead of 19% it is more interesting.

Das ist definitiv nicht richtig. Wer ein neues Fahrzeug in einem Land der EU einführt, muss dort die dort gültige Umsatzsteuer bezahlen. Und nach dem Umsatzsteuerrecht handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb und man wird für dieses eine Fahrzeug zum Importeur und Steuerpflichtigen. Als neu gelten (Land)fahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 KM gelaufen sind oder deren Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

Das ist in Spanien so wie in Deutschland. In D findest du die Regelung §1b UStG, im spanischen Umsatzsteuergesetz kann es an anderer Stelle stehen, aber das USt-Recht ist EU-einheitlich geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html

Ich "plage" mich seit 40 Jahren mit den deutschen Steuergesetzen rum, die letzten 20 Jahre mit eigener Praxis. ;)

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juli 2020 um 17:39:53 Uhr:

Zitat:

@jmola schrieb am 1. Juli 2020 um 16:55:01 Uhr:

 

that is not 100% right. it depends the case.

if you are the final user and you buy directly the car you can choose where to pay the vat

then it is more interesting paying the vat in germany and not in spain, saving (until now 2%) I did that a few months ago buying a V-Class.

Now I am looking for a A-Class and reading about the 16% instead of 19% it is more interesting.

Das ist definitiv nicht richtig. Wer ein neues Fahrzeug in einem Land der EU einführt, muss dort die dort gültige Umsatzsteuer bezahlen. Und nach dem Umsatzsteuerrecht handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb und man wird für dieses eine Fahrzeug zum Importeur und Steuerpflichtigen. Als neu gelten (Land)fahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 KM gelaufen sind oder deren Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

Das ist in Spanien so wie in Deutschland. In D findest du die Regelung §1b UStG, im spanischen Umsatzsteuergesetz kann es an anderer Stelle stehen, aber das USt-Recht ist EU-einheitlich geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html

Ich "plage" mich seit 40 Jahren mit den deutschen Steuergesetzen rum, die letzten 20 Jahre mit eigener Praxis. ;)

yes you're right. my fault cause i did not specify the vehicle had 6 months and 9,000km then i could pay vat in germany and not in spain

Zitat:

@jmola schrieb am 1. Juli 2020 um 18:06:52 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juli 2020 um 17:39:53 Uhr:

 

Das ist definitiv nicht richtig. Wer ein neues Fahrzeug in einem Land der EU einführt, muss dort die dort gültige Umsatzsteuer bezahlen. Und nach dem Umsatzsteuerrecht handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb und man wird für dieses eine Fahrzeug zum Importeur und Steuerpflichtigen. Als neu gelten (Land)fahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 KM gelaufen sind oder deren Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

Das ist in Spanien so wie in Deutschland. In D findest du die Regelung §1b UStG, im spanischen Umsatzsteuergesetz kann es an anderer Stelle stehen, aber das USt-Recht ist EU-einheitlich geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html

Ich "plage" mich seit 40 Jahren mit den deutschen Steuergesetzen rum, die letzten 20 Jahre mit eigener Praxis. ;)

yes you're right. my fault cause i did not specify the vehicle had 6 months and 9.000km then i could pay vat in germany and not in spain

(duplicated)

Gehen wir mal weg von den Neuwagen.

Für Gebrauchtwagenkäufer ist die MwSt Senkung durchaus interessant.

Das gilt aber nur für Privatkunden. Für Gewerbekunden, die zum Nettopreis kaufen, ist es kein Vorteil.

Die Differenz von z.B. 5 % zum spanischen MwSt Satz lohnt sich beim Export.

Dies gilt für Fzge. , die älter als 6 Monate sind und mehr als 6000 km haben.

Google mal nach "Differenzbesteuerung". dann überlege mal, mit wieviel Gewinn die gebrauchten verkauft werden und was dann an Ust-Diefferenz übrig bleibt. Ob es sich dann lohn einen Gebrauchtwagen im Ausland zu Kaufen?

Anreise - Rückfahrt - nicht zu Reden von Problemen bei Gewährleistungsansprüchen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. Juli 2020 um 09:34:01 Uhr:

Google mal nach "Differenzbesteuerung". dann überlege mal, mit wieviel Gewinn die gebrauchten verkauft werden und was dann an Ust-Diefferenz übrig bleibt. Ob es sich dann lohn einen Gebrauchtwagen im Ausland zu Kaufen?

Anreise - Rückfahrt - nicht zu Reden von Problemen bei Gewährleistungsansprüchen.

Differenzbesteuert ist das Fahrzeug aber nur, wenn es vorher ohne ausweisbare Umsatzsteuer an den Händler verkauft wurde.

Das ist nicht bei Leasingrückläufern und Geschäftskunden so. Die können die Umsatzsteuer ausweisen und damit kann das auch der aufkaufende Händler so. Ergo: Das Fahrzeug ist nicht Differenzbesteuert.

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