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250e - Laden mit Nachtstrom und Zeitschaltuhr

Mercedes B-Klasse W247
Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 15:29

Hallo Community,

ich bekomme zwar erst im 1Q/2021 meinen Teilzeitstromer, aber habe da eine Frage zum Ladeprozedere mit Nachtstrom.

Bei mir wird eine neue Leitung vom Zählerkasten mit einem entsprechendem Sicherungsautomat zur Garage gelegt. In dem Hause wo ich zur Miete wohne sind HT/NT Zähler installiert, da mit Nachtspeicheröfen geheizt wird. In der Nacht werden diese Heizungen zu einem günstigeren Tarif geladen. Dies möchte ich gerne Nutzen. Daher überlege ich, ob das überhaupt funktioniert den Ladeprozess am Fahrzeug mit einer Zeitschaltuhr so zu beeinflussen, dass erst nach 22 Uhr die Ladung beginnt.

Gibt es überhaupt Uhren die einen hohen Dauerstrom überhaupt "ab Können"?

Es besteht ja die Möglichkeit neben den 10A Ladestrom, die der Ladeziegel maximal zulässt, beim laden an der 230 Volt Haushaltssteckdose diesen in den Ladeeinstellungen im Fahrzeug noch weiter zu reduzieren.

Oder funktioniert das gar nicht, weil immer eine Spannung anliegen muss sobald ich das Fahrzeug mit einer Steckdose/Ladesäule verbinde?

Oder anders überlegt: Was würde z. B. passieren wenn während der Ladung der Strom ausfällt und nach 30 Minuten oder noch später wieder aufgeschaltet wird. Beginnt der Ladevorgang dann wieder?

Würde mich über konstruktive Meinungen freuen.

Gruß

Franz

 

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15 Antworten

Ich habe zwar einen C300de und keinen B250e, aber ich mache genau das mit einer Shelly Plug S Steckdose, Mercedes Ladeziegel und Home Assistant. Sobald ich die Steckdose einschalte, fängt der Wagen an zu laden, falls Ladebedarf. Beim Ausschalten stoppt der Ladevorgang und kann später fortgesetzt werden. Kontrolle wahlweise über die Leistungsaufnahme der Steckdose oder die Mercedes Me App.

 

Die Shelly Plug S hat eine zertifizierte Dauerleistung von 2500W und schaltet darüber ab. Ausserdem gibt es eine Temperaturmessung und einen Overtemperature Schutz.

 

Die Steckdose ist WLAN fähig und bei Bedarf Cloud FREE. An- Ausschaltzeiten können frei programmiert oder per MQTT Nachricht initiiert werden.

am 25. Oktober 2020 um 5:55

So ähnlich habe ich das mit einer fritz dect 200 gemacht, da kann man das auch bequem über die fritzbox einstellen

Themenstarteram 25. Oktober 2020 um 8:55

Hallo,

da ich Zuhause eine Fritz Box habe, war mir bis jetzt noch nicht der Gedanke gekommen, das in das Heimnetz zu integrieren.

Erstmal Danke für die Einbindung in das Heimnetz mit Fritz und Shelly.

Ich würde mal den Stromversorger Fragen, wann er auf Nachtstrom umschaltet!

Das dürfte so zw. 20 und 22Uhr sein und um 5-6Uh in der Früh enden.

Dann könnte man um diese Zeit seinen B250e laden, zum Nachtstromtarif.

Sofern der Versorger das nicht in seinem Vertrag ausdrücklich verboten hat!

Auch wenn man dann eine Zeit Schaltuhr verwendet, so muss diese Dauerfest für 16A sein!

Also keine billige 0815 Schaltuhr verwenden, das könnte Böse enden.

Immerhin gehen beim 2,3KW 230V Ladegerät 10A für rund 5h drüber!

Fragen sollte man den regionalen Netzbetreiber, denn der stellt zwischen NT und HT um. Der Stromanbieter kann ja jedes beliebige Stromunternehmen sein.

Heutzutage wird auch eher gleichmäßig über die ganzen 24 Stunden immer wieder mal für 2 bis 3 Stunden auf NT umgestellt, um die Nachtspeicherheizung gleichmäßig zu laden. Bei uns in einem 8-Familien Haus wird sogar jede Wohnung zu unterschiedlichen Zeiten auf NT gesteuert. In unserer Wohnung gibt es drei Ladezeiten: von 3 bis 5, von 11 bis 14 und von 19 bis 22 Uhr (alles ca. Werte aus dem Gedächtnis).

Ist aber egal, da wir einen Wärmestromtarif von Gruenstrom haben und bei dem kosten NT und HT identisch viel, aktuell ca. 19 Cent pro kWh.

Themenstarteram 27. Oktober 2020 um 9:33

Bei mir ist es so das der Versorger zwischen 22 und 6 Uhr umschaltet auf auf NT. Das kann ich auch genau hören, da sich das Schütz lautstark bemerkbar macht beim umschalten.

Zu den Zeitschaltuhren werde ich mal die Anbieter kontaktieren.

8h Nachtstrom, das reicht zum Voll Laden.

Kann der Benz nicht per Ladeplanung geladen werden?

Macht doch mal nen Verbesserungsvorschlag.

Der Technologiepartner Renault hat die Software dafür.

Zitat:

@Chironer schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:40:57 Uhr:

Kann der Benz nicht per Ladeplanung geladen werden?

Macht doch mal nen Verbesserungsvorschlag.

Der Technologiepartner Renault hat die Software dafür.

Wenn man eine entsprechend Wallbox hat (z.B. von SMA) kann man den Ladevorgang nach Wunsch am PC programmieren.

Gruß Achim

Guten Morgen Franz,

 

grundsätzlich ist Deine Idee nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zulässig.

 

Die Tarife für HT/NT sind deutlich günstiger als für den Haushaltstrom. Die EVU schließen mit den Eigentümern/Nutzern für die Heizung einen gesonderten Vertrag ab. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass diese Energie ausschließlich zum Heizen genutzt wird. Alles Andere ist nicht zulässig.

Schau`doch einfach einmal in den Vertrag.

 

Technisch möglich ist das schon. Es gibt auch Schaltuhren für diese Zwecke (Drehstrom).

 

Einige EVU bieten auch schon sog. "Autostrom" an. Das ist dann ein spezieller Tarif.

 

Gruß

Ulli

Zitat:

@Feldblume schrieb am 13. August 2021 um 07:27:14 Uhr:

Guten Morgen Franz,

grundsätzlich ist Deine Idee nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zulässig.

Die Tarife für HT/NT sind deutlich günstiger als für den Haushaltstrom. Die EVU schließen mit den Eigentümern/Nutzern für die Heizung einen gesonderten Vertrag ab. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass diese Energie ausschließlich zum Heizen genutzt wird. Alles Andere ist nicht zulässig.

Schau`doch einfach einmal in den Vertrag.

Technisch möglich ist das schon. Es gibt auch Schaltuhren für diese Zwecke (Drehstrom).

Einige EVU bieten auch schon sog. "Autostrom" an. Das ist dann ein spezieller Tarif.

Gruß

Ulli

Das ist doch Quatsch, dann dürfte ja miemand nachts seine Waschmaschine laufen lassen, Trockner betreiben oder sonstige Stromverbraucher nachts betreiben. Dem Energieversorger ist das doch wurscht. Du erhälst einen anderen Tarif weil die Grossabnehmer bist. Punkt.

Zitat:

@OM403 schrieb am 13. August 2021 um 17:24:23 Uhr:

Zitat:

@Feldblume schrieb am 13. August 2021 um 07:27:14 Uhr:

Guten Morgen Franz,

grundsätzlich ist Deine Idee nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zulässig.

Die Tarife für HT/NT sind deutlich günstiger als für den Haushaltstrom. Die EVU schließen mit den Eigentümern/Nutzern für die Heizung einen gesonderten Vertrag ab. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass diese Energie ausschließlich zum Heizen genutzt wird. Alles Andere ist nicht zulässig.

Schau`doch einfach einmal in den Vertrag.

Technisch möglich ist das schon. Es gibt auch Schaltuhren für diese Zwecke (Drehstrom).

Einige EVU bieten auch schon sog. "Autostrom" an. Das ist dann ein spezieller Tarif.

Gruß

Ulli

Das ist doch Quatsch, dann dürfte ja miemand nachts seine Waschmaschine laufen lassen, Trockner betreiben oder sonstige Stromverbraucher nachts betreiben. Dem Energieversorger ist das doch wurscht. Du erhälst einen anderen Tarif weil die Grossabnehmer bist. Punkt.

Dazu wäre dann der Vetrag wichtig bzw. dass was da zum Nachtstrom drin steht.

Da beschreibt der Stromanbieter meist, was da zulässig ist.

Ansonsten, wo kein Kläger...... etc.

Guten Morgen Franz,

noch einmal zur Klarstellung. Ich bin davon ausgegangen, dass die Tarife HT/NT ausschließlich für Deine Heizung vorgesehen sind und Du einen eigenen Zähler für den Haushaltstrom hast. Wenn das nicht so ist, dann hast Du natürlich Recht. Dann wird die gesamte Energie ausschließlich über diese beiden Zähler abgerechnet.

Bei mir ist das anders: Für die e-Heizung ist ein eigener Tarif HT/NT mit einem entsprechenden Zähler vorhanden. Der Haushaltstrom (Licht, Waschmaschine etc.) hat nur einen Tarif und einen eigenen Zähler.

Schönes Wochenende

am 14. August 2021 um 11:03

Das nennt sich bei den Energielieferanten „Gemeinsame Messung“ (1 Zähler mit zwei Zählwerken, HT u. NT, für Haushalt u. Heizung) vs „Getrennte Messung“ (1 Zähler für Haushalt mit einem Zählwerk, HT, und 1 Zähler für die Heizung mit zwei Zählwerken HT u. NT)

Je nach Energielieferant ist das auch ein anderer Preis/Tarif/Sonderabkommen. Will sagen, der NT Preis bei einer getrennten Messung ist in der Regel niedriger, als der NT Preis bei einer gemeinsamen Messung. Und bei zwei Zählern fällt ein weiteres Messentgelt (früher Zählergebühr) an.

Bei einer getrennten Messung, ist es, nach den Tarifbedingungen, nicht gestattet andere Geräte als Nachtspeicher, Wärmepumpen etc. auf dem HT/NT Zähler anzuschließen. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Früher wurde sowas kontrolliert und ggfs. die beteiligten Elektrokomponenten mit Plomben gesichert. Seit der Strommarktliberalisierung kontrolliert kaum noch jemand.

Es kann aber passieren, dass das auffällt, wenn der NT Verbrauch sich im laufenden Jahr stark erhöht. Die Energielieferanten führen Plausibilitätsprüfungen bei den Jahresverbräuchen durch. Ein Abweichung von so und soviel Prozent kann zu Fragen führen.

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