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435d Motorschaden
Hey lieben Freunde der N5730D Welt,
Und zwar hat mein 435d im Winter 2020 einen Motorschaden erlitten. Nach Analyse kam heraus dass es um einen Pleulagerschaden handelte.
Nach Recherchen traf ich auf auf eine Firma die angeblich auf den N5730D Motor spezialiesert sein soll und die Instandsetzung durchgeführen sollte.
Nach Telefonate hin und her haben wir uns geeinigt und mein geliebter wurde mit mit nem Abschlepper abgeholt.
Nach 2 Wochen war er schon fertig aber schon trat ein Problem auf was bis dahin nie aufgetreten ist.
In 1 Monat nach der Instandsetzung hat das Auto den 1 Turbolader komplett ausgeschaltet. Schon an dem Tag wo ich den Abgeholt hab hat das Auto den ersten Turbo ausgeschlatet dann kam es immer öfter vor bis er niewieder ging. Das alles innerhalb einen Monat.
Dannach mir der Zeit habe ich festgestellt dass immer nach dem ich Fehler auslesen und löschen tuhe kommt der erste Turbo für paar minütchen dann wird er wieder ausgeschaltet.
Also zwischen 1000 bis 3500 habe ich ständig einen Turboloch.
Ich hab den Chef von dieser Instandsetzungsfirma angerufen und hab ihm alles geschildert.
Der Typ hat mir neue (benutzte) Turbos kostenlos angeboten.
bis es dazu kam hatte ich nach der Instandsetzung schon 30.000 tkm so gefahren bis der zweite Motorschaden kam.
Der Wagen liegt bei ihm seit Juli/August und seine Gründe für der Verlängerung jedesmal ist: Bis vor 1 Monat war einer der Gründe dass er keine Teile vorhanden hatte oder nicht finden konnte, vor 1 Monat hat einen Motor mit Pleulagerschaden gefunden von diesen Motor nimmt er den Motorblock und die Kurbelwelle und jetzt wäre die Firma schuld für die Verspätung die für das Schleifen der Teile zuständig ist.
Immerwieder sagt er mir ich soll ihn 2000€ vorbereiten
Darauf antworte ich jedesmal ich habe doch 1 Jahr Garantie ohne KM Begrenzung wozu die 2000€ ?
Er ist der Meinung dass es nicht seine Schuld sei
Wegen irgendwelche versammelten Metallspäne irgendwo kam es zu Motorschaden wieder.
Aber hätte ich ihn 2000€ noch gegeben hätte er den schon 3 Tage machen können.
Also ich wäre euch sehr Dankbar wenn ihr mir ein Rat geben könntet was ich in diesen Fall jetzt machen soll wie ich mich verhalten soll.
Ist es seine Schuld dass es zu Motorschaden wieder kam ? Leider habe ich sehr wenig bis kaum Ahnung von Motortechnik und solche Geschichten.
Was soll ich jetzt machen ?
Ich Danke euch im voraus und warte auf eure Antworten und Ratschlägen.
Lg.
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16 Antworten
Ich würde da keinen Cent zahlen, schriftlich eine Frist von mindestens 2 Wochen setzen den Schaden zu reparieren und mit Anwalt drohen.
Nach den 2 Wochen ab zum Anwalt.
Bin wirklich kein Freund sofort einen Anwalt einzuschalten aber in dem Fall würde ich das ganz schnell machen, damit keine Fristen verstreichen.
Aber so oder so wirst Du jetzt wohl einen langen Atem brauchen, um das durchzustehen. Die Werkstatt klingt so, als würde sie jetzt nur eines versuchen: Zeit schinden, um da irgendwie rauszukommen. Wünsche Dir viel Glück.
Zitat:
@pto84 schrieb am 14. November 2021 um 18:24:36 Uhr:
Ich würde da keinen Cent zahlen, schriftlich eine Frist von mindestens 2 Wochen setzen den Schaden zu reparieren und mit Anwalt drohen.
Nach den 2 Wochen ab zum Anwalt.
Meinst du das bringt was ? Er hat mir schon mit nem Gutachter gedroht und war dabei sehr selbstbewusst mit der Meinung dass er nicht als Schuldig rauskommen wird für den Motorschaden.
Danke sehr für deine Antwort.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 15. November 2021 um 13:12:02 Uhr:
Bin wirklich kein Freund sofort einen Anwalt einzuschalten aber in dem Fall würde ich das ganz schnell machen, damit keine Fristen verstreichen.
Aber so oder so wirst Du jetzt wohl einen langen Atem brauchen, um das durchzustehen. Die Werkstatt klingt so, als würde sie jetzt nur eines versuchen: Zeit schinden, um da irgendwie rauszukommen. Wünsche Dir viel Glück.
Ich fürchte davor dass er dannach mein Auto nicht regelmäßig reparieren wird und ich dannach schon bald wieder einen Motorschaden bekommen werde
Ich musste mich leider auch schon mit einem Motoreninstandsetzer wegen einer Pfuscharbeit herumschlagen @435f36 , bei dem ich sogar weiß, dass er für einen großen BMW Vertragspartner regelmäßig arbeitet. Auch dort hat man den Fehler bereits vor der Begutachtung von sich gewiesen und wollte vielmehr weitere 850 Euro von mir haben, während man meine Folgekosten abgewiesen hat. Allerdings gab es da einen Unterschied - ich kannte die Reparaturvorschrift und der Betrieb hat sich ganz schnell verzettelt und im hitzigen Gespräch selbstbewusst bzw. selbstüberschätzend die Fehler zugegeben. Trotz ausführlichem Schriftverkehr und technischer Kenntnis war auch hier ohne Anwalt nichts zu holen. Erst hier hat der Instandsetzer dann überhaupt reagiert, konnte zwar technisch nichts mehr vorbringen, hat sich aber noch einige Zeit verteidigt bis ihm der Anwalt nahebringen konnte, dass er tatsächlich auf einem ganz dünnen Ast sitzt.
Der erste Hinweis von meinem Anwalt war auch, dass es ein sehr langer Rechtsstreit werden kann, gerade wenn Gutachten und Gegengutachten beauftragt würden und es sich schnell auch über ein Jahr hinziehen kann, in der ich mein Fahrzeug nicht wiedersehe.
In der Tat hat es sich bei mir auch ein Vierteljahr hingezogen, bis ich mich auf einen Vergleich eingelassen habe, der den Instandsetzer zur erneuten Reparatur nach BMW-Vorschrift verpflichtete, jedoch seine erhobenen Aufwendungen gegen meine aufrechnete.
Insoweit möchte ich schon einmal bestätigen, dass es trotz eindeutiger Beweise nicht unbedingt ein kurzer Prozess werden wird.
Ich möchte sogar soweit gehen und dir mit auf den Weg geben ganz genau zu überlegen wie weit du mit einem Anwalt gehen möchtest. Aus deiner Schilderung kann ich nämlich tatsächlich auch nicht erkennen ob die Ursache zweifelsfrei beim Instandsetzer gelegen hat.
Ich möchte es anders formulieren - das Einzige, was man dem Instandsetzer wohl vorwerfen kann, ist, dass er ohne ausreichende Ursachenforschung deine Pleuellager gewechselt hat. Das ist Pfusch in meinen Augen, aber wohl rechtens, wenn er lediglich mit dir vereinbart, den bestehenden Defekt abzustellen (hier wären auch der Reparaturauftrag und seine AGB genau zu studieren).
Ein Pleuellagerschaden kommt ja nun auch nicht grundlos und so kann schon der Vorschaden, der zum Pleuellagerschaden führte, in Folge auch deine Turbos und weitere Schäden verursacht haben. Ich persönlich vermute tatsächlich Teile, die sich im Ölkreislauf befanden oder befinden und zuerst den Pleuellagerschaden verursacht und dann weiter für Probleme gesorgt haben. Dabei ist es auch egal, ob vielleicht zuerst ein Ölmangel durch ein anderes Ereignis verursacht wurde und dann der Pleuellagerschaden eintrat und ggfs. für Folgeschäden sorgte. Was passiert ist, wissen wir hier nicht, aber eines wird hoffentlich klar - der Rechtsweg ist keineswegs eindeutig und die Aussichten auf Erfolg mehr als unsicher.
Bin ich der Meinung, dass du jetzt doch besser das Geld zahlen solltest und gar keinen Anwalt beauftragen solltest?
Nein! Ich persönlich würde mich in diesem Fall tatsächlich an einen Rechtsanwalt wenden und ihm den Sachverhalt schildern. Höchstwahrscheinlich kann aber auch der Anwalt ohne Gutachten gar nicht einschätzen, wer jetzt für den Schaden haften muss, allerdings hilft meist auch schon ein Anwaltsbrief, um überhaupt zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Was würde ich tun? Du steckst in einer äußerst bescheidenen Situation. Ich bin ganz bei dir, dass ich diesem Motor - auch wenn er erneut mit Teilen aus einem Austauschmotor revidiert wird, alles andere als zuverlässig gelten kann. Notwendig ist m.E. in deinem Fall eine richtige Ursachenforschung - und die gibt´s definitiv nicht für lau.
Eine Möglichkeit wäre ein Austauschmotor von einem namhaften Revisionsbetrieb und ferner eine Überprüfung/Spülung der Anbauteile. Ob dann die Turbos nochmals getauscht werden müssen, kann ich dir nicht sagen - wichtig ist jedoch, dass vor einer weiteren Inbetriebnahme die Schadensursache und auch die Folgeschäden, die bereits eingetreten sind, richtig geahndet und behandelt werden und ein weiterer Folgeschaden damit möglichst ausgeschlossen werden kann.
Auf eine weitere 2.000 Euro-Reparatur würde ich mich persönlich nicht einlassen. Hier wäre mir das Risiko zu groß, dass weitere 2.000 Euro einfließen und ein noch bestehender Defekt/Mangel diese 2.000 Euro in kurzer Zeit wieder zunichte macht.
Alternativ bleibt dir vermutlich nur zu überlegen, ob du den Schadens-Vierer nicht lieber an einen Bastler verkaufen möchtest. Diese Entscheidung kann dir niemand nehmen, sollte aber in einem solchen Fall gut überlegt werden, da du heute noch nicht weißt, wieviel Geld du nun noch mit dem Fahrzeug verbrennen wirst. Und davon kann ich dir ein Lied singen.
Viel Glück und viele Grüße
Chris
Ich denke beim 435d würde ich auf jeden Fall einen Anwalt bemühen und zwar schnellst möglich. Möglichst einen der sich auf dem Gebiet auskennt und keinen Scheidungsanwalt. Diesem im Erstgespräch ausführlich und ehrlich schildern, was bisher wann geschehen ist, damit er das Ganze mal abwägen kann. Anschließend ausschließlich über den Anwalt schriftlich mit dem Betrieb kommunizieren und die Sache regeln lassen.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 16. November 2021 um 14:32:51 Uhr:
Ich musste mich leider auch schon mit einem Motoreninstandsetzer wegen einer Pfuscharbeit herumschlagen @435f36 , bei dem ich sogar weiß, dass er für einen großen BMW Vertragspartner regelmäßig arbeitet. Auch dort hat man den Fehler bereits vor der Begutachtung von sich gewiesen und wollte vielmehr weitere 850 Euro von mir haben, während man meine Folgekosten abgewiesen hat. Allerdings gab es da einen Unterschied - ich kannte die Reparaturvorschrift und der Betrieb hat sich ganz schnell verzettelt und im hitzigen Gespräch selbstbewusst bzw. selbstüberschätzend die Fehler zugegeben. Trotz ausführlichem Schriftverkehr und technischer Kenntnis war auch hier ohne Anwalt nichts zu holen. Erst hier hat der Instandsetzer dann überhaupt reagiert, konnte zwar technisch nichts mehr vorbringen, hat sich aber noch einige Zeit verteidigt bis ihm der Anwalt nahebringen konnte, dass er tatsächlich auf einem ganz dünnen Ast sitzt.
Der erste Hinweis von meinem Anwalt war auch, dass es ein sehr langer Rechtsstreit werden kann, gerade wenn Gutachten und Gegengutachten beauftragt würden und es sich schnell auch über ein Jahr hinziehen kann, in der ich mein Fahrzeug nicht wiedersehe.
In der Tat hat es sich bei mir auch ein Vierteljahr hingezogen, bis ich mich auf einen Vergleich eingelassen habe, der den Instandsetzer zur erneuten Reparatur nach BMW-Vorschrift verpflichtete, jedoch seine erhobenen Aufwendungen gegen meine aufrechnete.
Insoweit möchte ich schon einmal bestätigen, dass es trotz eindeutiger Beweise nicht unbedingt ein kurzer Prozess werden wird.
Ich möchte sogar soweit gehen und dir mit auf den Weg geben ganz genau zu überlegen wie weit du mit einem Anwalt gehen möchtest. Aus deiner Schilderung kann ich nämlich tatsächlich auch nicht erkennen ob die Ursache zweifelsfrei beim Instandsetzer gelegen hat.
Ich möchte es anders formulieren - das Einzige, was man dem Instandsetzer wohl vorwerfen kann, ist, dass er ohne ausreichende Ursachenforschung deine Pleuellager gewechselt hat. Das ist Pfusch in meinen Augen, aber wohl rechtens, wenn er lediglich mit dir vereinbart, den bestehenden Defekt abzustellen (hier wären auch der Reparaturauftrag und seine AGB genau zu studieren).
Ein Pleuellagerschaden kommt ja nun auch nicht grundlos und so kann schon der Vorschaden, der zum Pleuellagerschaden führte, in Folge auch deine Turbos und weitere Schäden verursacht haben. Ich persönlich vermute tatsächlich Teile, die sich im Ölkreislauf befanden oder befinden und zuerst den Pleuellagerschaden verursacht und dann weiter für Probleme gesorgt haben. Dabei ist es auch egal, ob vielleicht zuerst ein Ölmangel durch ein anderes Ereignis verursacht wurde und dann der Pleuellagerschaden eintrat und ggfs. für Folgeschäden sorgte. Was passiert ist, wissen wir hier nicht, aber eines wird hoffentlich klar - der Rechtsweg ist keineswegs eindeutig und die Aussichten auf Erfolg mehr als unsicher.
Bin ich der Meinung, dass du jetzt doch besser das Geld zahlen solltest und gar keinen Anwalt beauftragen solltest?
Nein! Ich persönlich würde mich in diesem Fall tatsächlich an einen Rechtsanwalt wenden und ihm den Sachverhalt schildern. Höchstwahrscheinlich kann aber auch der Anwalt ohne Gutachten gar nicht einschätzen, wer jetzt für den Schaden haften muss, allerdings hilft meist auch schon ein Anwaltsbrief, um überhaupt zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Was würde ich tun? Du steckst in einer äußerst bescheidenen Situation. Ich bin ganz bei dir, dass ich diesem Motor - auch wenn er erneut mit Teilen aus einem Austauschmotor revidiert wird, alles andere als zuverlässig gelten kann. Notwendig ist m.E. in deinem Fall eine richtige Ursachenforschung - und die gibt´s definitiv nicht für lau.
Eine Möglichkeit wäre ein Austauschmotor von einem namhaften Revisionsbetrieb und ferner eine Überprüfung/Spülung der Anbauteile. Ob dann die Turbos nochmals getauscht werden müssen, kann ich dir nicht sagen - wichtig ist jedoch, dass vor einer weiteren Inbetriebnahme die Schadensursache und auch die Folgeschäden, die bereits eingetreten sind, richtig geahndet und behandelt werden und ein weiterer Folgeschaden damit möglichst ausgeschlossen werden kann.
Auf eine weitere 2.000 Euro-Reparatur würde ich mich persönlich nicht einlassen. Hier wäre mir das Risiko zu groß, dass weitere 2.000 Euro einfließen und ein noch bestehender Defekt/Mangel diese 2.000 Euro in kurzer Zeit wieder zunichte macht.
Alternativ bleibt dir vermutlich nur zu überlegen, ob du den Schadens-Vierer nicht lieber an einen Bastler verkaufen möchtest. Diese Entscheidung kann dir niemand nehmen, sollte aber in einem solchen Fall gut überlegt werden, da du heute noch nicht weißt, wieviel Geld du nun noch mit dem Fahrzeug verbrennen wirst. Und davon kann ich dir ein Lied singen.
Viel Glück und viele Grüße
Chris
Ich danke dir herzlich dafür dass du dir die Zeit genommen und mir einen ratschlag gemacht hast.
Ich übelege ihm jetzt noch 1 Woche Zeit zu geben wenn der Wagen immernoch nicht fertig ist und er von mir die 2000€ weiterhin verlangt drohe ich mit dem Anwalt.
Er hätte die Turbos und alles überprüft und ausgespühlt oder was man dort macht aber die Sache ist nach dem wir den Fehlerspeicher gelöscht haben kam wieder der erste Turbo dann lief alles für paar minütchen normal bis auf dem ersten Turbo ne größere last kam.
Lg.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 16. November 2021 um 16:44:47 Uhr:
Ich denke beim 435d würde ich auf jeden Fall einen Anwalt bemühen und zwar schnellst möglich. Möglichst einen der sich auf dem Gebiet auskennt und keinen Scheidungsanwalt. Diesem im Erstgespräch ausführlich und ehrlich schildern, was bisher wann geschehen ist, damit er das Ganze mal abwägen kann. Anschließend ausschließlich über den Anwalt schriftlich mit dem Betrieb kommunizieren und die Sache regeln lassen.
Wie finde ich denn genau so einen Anwalt der sich genau mit diesen Sachen auskennt ?
Lg.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 16. November 2021 um 14:32:51 Uhr:
Ich musste mich leider auch schon mit einem Motoreninstandsetzer wegen einer Pfuscharbeit herumschlagen @435f36 , bei dem ich sogar weiß, dass er für einen großen BMW Vertragspartner regelmäßig arbeitet. Auch dort hat man den Fehler bereits vor der Begutachtung von sich gewiesen und wollte vielmehr weitere 850 Euro von mir haben, während man meine Folgekosten abgewiesen hat. Allerdings gab es da einen Unterschied - ich kannte die Reparaturvorschrift und der Betrieb hat sich ganz schnell verzettelt und im hitzigen Gespräch selbstbewusst bzw. selbstüberschätzend die Fehler zugegeben. Trotz ausführlichem Schriftverkehr und technischer Kenntnis war auch hier ohne Anwalt nichts zu holen. Erst hier hat der Instandsetzer dann überhaupt reagiert, konnte zwar technisch nichts mehr vorbringen, hat sich aber noch einige Zeit verteidigt bis ihm der Anwalt nahebringen konnte, dass er tatsächlich auf einem ganz dünnen Ast sitzt.
Der erste Hinweis von meinem Anwalt war auch, dass es ein sehr langer Rechtsstreit werden kann, gerade wenn Gutachten und Gegengutachten beauftragt würden und es sich schnell auch über ein Jahr hinziehen kann, in der ich mein Fahrzeug nicht wiedersehe.
In der Tat hat es sich bei mir auch ein Vierteljahr hingezogen, bis ich mich auf einen Vergleich eingelassen habe, der den Instandsetzer zur erneuten Reparatur nach BMW-Vorschrift verpflichtete, jedoch seine erhobenen Aufwendungen gegen meine aufrechnete.
Insoweit möchte ich schon einmal bestätigen, dass es trotz eindeutiger Beweise nicht unbedingt ein kurzer Prozess werden wird.
Ich möchte sogar soweit gehen und dir mit auf den Weg geben ganz genau zu überlegen wie weit du mit einem Anwalt gehen möchtest. Aus deiner Schilderung kann ich nämlich tatsächlich auch nicht erkennen ob die Ursache zweifelsfrei beim Instandsetzer gelegen hat.
Ich möchte es anders formulieren - das Einzige, was man dem Instandsetzer wohl vorwerfen kann, ist, dass er ohne ausreichende Ursachenforschung deine Pleuellager gewechselt hat. Das ist Pfusch in meinen Augen, aber wohl rechtens, wenn er lediglich mit dir vereinbart, den bestehenden Defekt abzustellen (hier wären auch der Reparaturauftrag und seine AGB genau zu studieren).
Ein Pleuellagerschaden kommt ja nun auch nicht grundlos und so kann schon der Vorschaden, der zum Pleuellagerschaden führte, in Folge auch deine Turbos und weitere Schäden verursacht haben. Ich persönlich vermute tatsächlich Teile, die sich im Ölkreislauf befanden oder befinden und zuerst den Pleuellagerschaden verursacht und dann weiter für Probleme gesorgt haben. Dabei ist es auch egal, ob vielleicht zuerst ein Ölmangel durch ein anderes Ereignis verursacht wurde und dann der Pleuellagerschaden eintrat und ggfs. für Folgeschäden sorgte. Was passiert ist, wissen wir hier nicht, aber eines wird hoffentlich klar - der Rechtsweg ist keineswegs eindeutig und die Aussichten auf Erfolg mehr als unsicher.
Bin ich der Meinung, dass du jetzt doch besser das Geld zahlen solltest und gar keinen Anwalt beauftragen solltest?
Nein! Ich persönlich würde mich in diesem Fall tatsächlich an einen Rechtsanwalt wenden und ihm den Sachverhalt schildern. Höchstwahrscheinlich kann aber auch der Anwalt ohne Gutachten gar nicht einschätzen, wer jetzt für den Schaden haften muss, allerdings hilft meist auch schon ein Anwaltsbrief, um überhaupt zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Was würde ich tun? Du steckst in einer äußerst bescheidenen Situation. Ich bin ganz bei dir, dass ich diesem Motor - auch wenn er erneut mit Teilen aus einem Austauschmotor revidiert wird, alles andere als zuverlässig gelten kann. Notwendig ist m.E. in deinem Fall eine richtige Ursachenforschung - und die gibt´s definitiv nicht für lau.
Eine Möglichkeit wäre ein Austauschmotor von einem namhaften Revisionsbetrieb und ferner eine Überprüfung/Spülung der Anbauteile. Ob dann die Turbos nochmals getauscht werden müssen, kann ich dir nicht sagen - wichtig ist jedoch, dass vor einer weiteren Inbetriebnahme die Schadensursache und auch die Folgeschäden, die bereits eingetreten sind, richtig geahndet und behandelt werden und ein weiterer Folgeschaden damit möglichst ausgeschlossen werden kann.
Auf eine weitere 2.000 Euro-Reparatur würde ich mich persönlich nicht einlassen. Hier wäre mir das Risiko zu groß, dass weitere 2.000 Euro einfließen und ein noch bestehender Defekt/Mangel diese 2.000 Euro in kurzer Zeit wieder zunichte macht.
Alternativ bleibt dir vermutlich nur zu überlegen, ob du den Schadens-Vierer nicht lieber an einen Bastler verkaufen möchtest. Diese Entscheidung kann dir niemand nehmen, sollte aber in einem solchen Fall gut überlegt werden, da du heute noch nicht weißt, wieviel Geld du nun noch mit dem Fahrzeug verbrennen wirst. Und davon kann ich dir ein Lied singen.
Viel Glück und viele Grüße
Chris
Übrigens im Vertrag stand dass ich einen komplett nackten überholten Austauschmotor bekommen werde.
Aber er baute mir wieder den selben Motor halt mit geschleiften teile neue Pleue usw. Ich kenn mich da leider nicht so gut aus.
Lg.
Zitat:
@435f36 schrieb am 16. Nov. 2021 um 21:26:20 Uhr:
Übrigens im Vertrag stand dass ich einen komplett nackten überholten Austauschmotor bekommen werde.
Aber er baute mir wieder den selben Motor halt mit geschleiften teile neue Pleue usw. Ich kenn mich da leider nicht so gut aus.
Das ist meines Wissens ein Austauschmotor. Ob nun dein eigener oder ein anderer überarbeitet wurde.
Zitat:
@435f36 schrieb am 16. November 2021 um 21:22:43 Uhr:
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 16. November 2021 um 14:32:51 Uhr:
Ich danke dir herzlich dafür dass du dir die Zeit genommen und mir einen ratschlag gemacht hast.
Ich übelege ihm jetzt noch 1 Woche Zeit zu geben wenn der Wagen immernoch nicht fertig ist und er von mir die 2000€ weiterhin verlangt drohe ich mit dem Anwalt.
Warum sollte er von seiner Forderung plötzlich abweichen?
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 17. November 2021 um 07:35:15 Uhr:
Zitat:
@435f36 schrieb am 16. November 2021 um 21:22:43 Uhr:
Ich danke dir herzlich dafür dass du dir die Zeit genommen und mir einen ratschlag gemacht hast.
Ich übelege ihm jetzt noch 1 Woche Zeit zu geben wenn der Wagen immernoch nicht fertig ist und er von mir die 2000€ weiterhin verlangt drohe ich mit dem Anwalt.
Warum sollte er von seiner Forderung plötzlich abweichen?
Drohen mit Anwalt hat bei mir schon 2 mal funktioniert z.B. vor dem Wort "Anwalt" wollte der Händler von Mängel nichts hören, und nichts reparieren. Kurz nach der Email "Wurde bereits meinem Anwalt gemeldet"
Wurde sofort ein Termin für die Mängel Beseitigung ausgemacht, und sogar ein gratis Ersatzwagen gestellt ^^
Kann aber auch dazu führen, dass der Betrieb dicht macht und abwartet. Leere Drohungen würde ich nicht ausrufen.
Ich fiebere ja auch mit 435f36 mit, aber man muss auch mit berücksichtigen, dass es noch gar nicht klar ist, dem Instandsetzer die Schuld (rechtlich) zusprechen zu können. Wir wissen auch nicht was er mit 435f36 tatsächlich vereinbart hat. Alles was sich lediglich aufdrängt, aber hier nicht bewiesen werden kann, ist ein eher schlampiges Arbeiten. Ob das zu einer Nachbesserungs- oder Ersatzpflicht führt, kann nur ein Rechtsverfahren klären - und das wird sicherlich langwierig und teuer. Ich hoffe es besteht hier Rechtsschutz.
…insgesamt eine wirklich bescheidene Situation!
Das Verhalten der Werkstatt zeigt ja, dass er nicht nachgeben wird. Wenn man nicht mehr miteinander sprechen kann, dann geht leider nur noch ein Anwalt. Würde fix einen Termin machen und das mal klären. Ein Beratungstermin kostet noch kein Geld, wenn es ein guter Anwalt ist.