ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 50ccm auf Kraftfahrstraße

50ccm auf Kraftfahrstraße

Themenstarteram 7. September 2023 um 7:19

Ich habe nach Feierabend öfters einen 50er Roller der mit etwas über 50 km/h über eine Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto) fährt. Die Straße ist Autobahn ähnlich ausgebaut, 3 Spuren je Richtig und Beschränkung auf 70 km/h, viele fahren aber schneller.

Abgesehen davon dass er lebensmüde ist, was kostet das an Strafe? Sollte ich der Polizei mal einen Hinweis geben?

Ähnliche Themen
64 Antworten

Du kannst auch abwarten, die natürliche Auslese macht das schon... ;)

Gruß jaro

P.S. Auf AB und Kraftfahrstraßen, dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt, schneller als 60 km/h fahren können.

Du möchtest, dass er bestraft wird? Oder sorgst du dich um ihn?

Es gibt ja auch 50er die mehr als 60 km/h fahren dürfen. Erkennbar am "richtigen" KFZ- Kennzeichen. Oder hat der nur ein kleines Versicherungskennzeichen?

Themenstarteram 7. September 2023 um 8:28

Er hat ein kleines Versicherungskennzeichen und fährt laut Autotacho gestern 52 km/h

Themenstarteram 7. September 2023 um 8:29

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 7. September 2023 um 09:29:21 Uhr:

Du möchtest, dass er bestraft wird? Oder sorgst du dich um ihn?

Beides :D

Wenn die Polizei ihn erwischt, gibt es eine mündliche Verwarnung und maximal 20 Euro Strafe.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 7. September 2023 um 09:29:17 Uhr:

 

P.S. Auf AB und Kraftfahrstraßen, dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt, schneller als 60 km/h fahren können.

Okay.. ..mein 50er Roller lief lockere 70 :D

Dann darf ich ja..

 

Auf einer Kraftfahrstraße hat der natürlich nichts zu suchen.

Ob man sich jetzt sorgt, oder obs einem missfällt, ist jeden selbst überlassen.

Wenn der zu einigermaßen festen Zeit fährt, kannst du den grün-weißen natürlich einen Tipp geben. Ob die natürliche Auslese ihn dahinrafft :confused: kann durchaus passieren, soweit sollte es aber nicht kommen.

Wenn du weißt wo er hinfährt, dann warne ihn einfach. Er soll es lassen, oder du hetzt ihm die Cops auf den Hals.

Gruß Jörg.

Falls es eine 50 ccm Simson Schwalbe ist, darf gefahren werden, dass die Schwalbe 60 km/h fahren darf

https://www.schwalbennest.de/.../

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 7. September 2023 um 10:38:11 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 7. September 2023 um 09:29:17 Uhr:

 

P.S. Auf AB und Kraftfahrstraßen, dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt, schneller als 60 km/h fahren können.

Okay.. ..mein 50er Roller lief lockere 70 :D

Dann darf ich ja..

 

Auf einer Kraftfahrstraße hat der natürlich nichts zu suchen.

Ob man sich jetzt sorgt, oder obs einem missfällt, ist jeden selbst überlassen.

Wenn der zu einigermaßen festen Zeit fährt, kannst du den grün-weißen natürlich einen Tipp geben. Ob die natürliche Auslese ihn dahinrafft :confused: kann durchaus passieren, soweit sollte es aber nicht kommen.

Wenn du weißt wo er hinfährt, dann warne ihn einfach. Er soll es lassen, oder du hetzt ihm die Cops auf den Hals.

Gruß Jörg.

Dein letzter Absatz ist schon ganz schön ekelhaft

Ähm sorry, Berlin Scooter,

ekelhaft ? Das mit dem warnen ?

Was zum Kuckuck ist daran ekelhaft ?

Immer noch besser wie gleich anzeigen.

Wenn du sowas anders handhabst ist das natürlich dein Bier....

 

Er könnte auch andere Gefährden, also ganz klar ein Hinweiß an die Polizei.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 7. September 2023 um 11:09:16 Uhr:

Ähm sorry, Berlin Scooter,

ekelhaft ? Das mit dem warnen ?

Was zum Kuckuck ist daran ekelhaft ?

Immer noch besser wie gleich anzeigen.

Wenn du sowas anders handhabst ist das natürlich dein Bier....

„Er soll es lassen, oder du hetzt ihm die Cops auf den Hals. „

 

Weil er ein Kinderschänder ist?

 

Was für eine „Anzeige“ willst du denn stellen?

 

Es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 7. September 2023 um 11:13:16 Uhr:

Er könnte auch andere Gefährden, also ganz klar ein Hinweiß an die Polizei.

Was für ne Gefährdung anderer soll das denn sein? Wenn man da nur 70 fahren darf und er 50 fährt?

BerlinScooter,

der TE hat eine Frage gestellt.

Was machen mit einem der mit einen 50er Roller auf der Kraftfahrstraße fährt ?

Also, wie kommst du auf einen Kinderschänder :confused: :rolleyes:

Auch bei einer OWI kannst du denjenigen anzeigen. Das soll und muss aber der TE selbst entscheiden. Wir haben nur auf seine Frage geantwortet.

Wie du daraus einen Kinderschänder konstruierst, ist mir ehrlich gesagt, schleierhaft - aber gut, du wirst schon dein Kopfkino haben...

Gruß Jörg, und OT Ende.

Deine Antwort
Ähnliche Themen