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A4 mit Motorschaden aus Protest vor Autohaus abgestellt...

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 22:04

Hi Leute,

musste heute wegen eines kleinen Probs mit meinem A4 in die Werkstatt. Dabei fiel mir ein blauer A4 Avant 2.0 TDI auf, der direkt neben der Einfahrt geparkt war. In der Heckscheibe befand sich ein unübersehbar grosses Schild mit der Aufschrift:

- MOTORTOTALSCHADEN -

ERST 3 JAHRE ALT UND

AUDI LEHNT KOSTEN-

ÜBERNAHME AB.

 

Neugierig wie ich bin habe ich natürlich beim Meister nachgefagt. Der meinte das sei ein unverschämter Kunde der seinen A4 verheizt hätte und jetzt die Reparatur nicht bezahlen könne. Der Geschäftsführer würde jetzt eine richterliche Verfügung zur Entfernung des Fahrzeugs erwirken.

Hmm, die Aktion ist sicherlich Rufschädigend, entspricht aber wahrscheinlich den Tatsachen (was ich natürlich nicht beurteilen kann). Das der Kunde den TDI verheizt haben soll ist meiner Meinung nach eine Unterstellung (wie verheizt man eigentlich einen TDI). Meint Ihr das Autohaus bekommt das vor Gericht durch? Ach ja, der Wagen war übrigens nicht auf dem Firmengelände geparkt.

Gruß

Polterhannes

Beste Antwort im Thema

Zum Thema Motorschaden TDI innerhalb der ersten 3 Jahre....hier meine eigene Geschichte...

Mein letztes Leasingfahrzeug (B7 Avant 2.0 TDI/103 KW, EZ 3/05) erlag nach 2 1/4 Jahren mit 128.000 km einem plötzlichen Motorschaden. Der Motor wurde von mir ordentlich eingefahren, nie in kaltem Zustand getreten und war ausschließlich beim Vertragshändler zur Inspektion (letzte Inspektion lag gerade 4 Wochen zurück...). Zur Ursache des Schadens konnte/wollte die Werkstatt dann nichts sagen ("der Öldruck war wohl einfach plötzlich weg...")...

Zunächst wollte Audi von Kulanz und Kostenübernahme nichts wissen ("Garantie ist ja gerade abgelaufen..."). Nur meinem gewitzten und umtriebigen Verkäufer ist es zu verdanken, dass ich immer noch Audi Kunde bin...er hat hat es hinbekommen, dass die Kosten schließlich nicht von mir (meiner Firma) getragen werden mussten...

Erst im Nachhinein erfuhr ich, dass dieser Motor wohl häufiger Probleme mit den Ausgleichswellen hat, die einen plötzlichen Öldruckverlust und damit Motorschaden verursachen können...

Vertrauen in die Motortechnik von Audi habe ich längst keines mehr...

lg,

Andreas

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31 Antworten
am 10. Juni 2008 um 22:21

Innerhalb von 3 Jahren lassen sich mal locker 100tkm drauffahren.

Es soll Leute geben die ihrem TDI auch im kalten Zustand ordentlich geben.

Es soll Leute geben die ihren Diesel fahren wie einen Benziner (verheizen?), obwohl ab 4000 umin eh nichts mehr geht...

Gibt auch Leute die sich kein Bischen um Ihr Leasingfahrzeug kümmern, weil sie es nach z.B. 3 Jahren wieder loshaben wollen.

Vielleicht kommt noch eine Brise Öl-Geiz dazu...

Wenn nun bei irgend einem Menschen all diese Dinge zusammenkommen, hilft auch der beste Motor nicht viel.

Für mich ganz einfach: mich über solche Typen nicht aufregen und weiterhin Audi fahren!

Gruß

Ersteinmal Hut ab.Die Idee find ich pauschal gut, auch wenn ich die genauen Hintergründe, die zum Motorschaden führten, nicht kenne.Aber bei einem 3 Jahre alten Auto gehe ich auch von einem Fehler aus, den Audi zu vertreten hat, da der Wagen sicher nicht viel mehr als 100TKM runter haben dürfte.

Man bekommt mit Absicht zwar jeden Motor innerhalb kurzer Zeit kaputt, aber wer so viel Geld (ein A4 ist nun mal ein teurer Wagen) für ein Fahrzeug ausgibt, wird es nicht absichtlich zerstören wollen.Man denke nur an die vielen Miet-und Firmenwagen.Die werden zumeist auch gnadenlos getreten.Und halten in der Regel trotzdem ein durchschnittliches Autoleben lang.

Nun zum eigentlichen Thema:Ich denke der Händler kommt damit durch, daß der Besitzer den Wagen entfernen muß, da hier eine Rufschädigung des Händlers vorliegt.Auch wenn der Unmut gerechtfertigt bzw. nachvollziehbar ist.

Recht haben bedeutet in Deutschland leider nicht gleichzeitig auch Recht bekommen.

Und der Protest sollte sich (so jedenfalls verstehe ich die Aufschrift) ja wohl auch mehr gegen Audi als Hersteller und nicht den Händler richten.

Meine Sympathie jedenfalls hat der Besitzer des Wagens!

 

 

Zitat:

Für mich ganz einfach: mich über solche Typen nicht aufregen und weiterhin Audi fahren!

Bis du dann mal mit kapitalem Schaden selber dastehst und es bei deinem fast neuen Wagen selber löhnen sollst, weil von Audi nur ein "Schade schade, können wir aber leider nichts für sie tun" kommt.

Ich kann das als Multitronic-Geschädigter gut nachvollziehen.

Zitat:

Nun zum eigentlichen Thema:Ich denke der Händler kommt damit durch, daß der Besitzer den Wagen entfernen muß, da hier eine Rufschädigung des Händlers vorliegt.Auch wenn der Unmut gerechtfertigt bzw. nachvollziehbar ist. [...] Und der Protest sollte sich (so jedenfalls verstehe ich die Aufschrift) ja wohl auch mehr gegen Audi als Hersteller und nicht den Händler richten.

Hmm, da er ja nicht den Händler direkt anspricht, sondern den Hersteller, sehe ich da keine Rufschädigung des Händlers.

Überhaupt sehe ich da garkeine Rufschädigung, sondern eine sachlich formulierte Aussage.

Ich bin allerdings absoluter Rechtslaie, kann das also nicht rechtlich beurteilen.

Wenn Audi Motoren baut, die keine 3 Jahre halten, dann ruiniert Audi sich seinen Ruf übrigens selber, nicht der verärgerte Kunde.

Zumal die Werbung immer fleissig sportliches Fahrverhalten suggeriert und dann kommt die flaue Aussage, das der Kunde den Motor verheizt hat - hallo?

Premium Preise verlangen, Premium Anspruch erheben aber im Schadensfall den Premium(?)-Kunden sitzen lassen.

Einem Bekannten ist in einem deutschen Markenfahrzeug der gehobenen Mittelklasse (kein Audi) bei ca. 100t km die Automatik verreckt.

Der Händler hat sich x-mal dafür entschuldigt, die Sache kostenneutral wieder in Ordnung gebracht, und alles getan, damit der Kunde bloss zufrieden ist und diese Peinlichkeit (!!!) nicht verbreitet.

Wenn bei Audi bei 100t km die Multitronik hochgeht, bekommt man nur ein 'schade schade' als Antwort.

Kostenübernahme meist gleich Null. Unrechtsgefühl auch gleich Null. Verpflichtung gegenüber dem Kunden ebenfalls Null, die hören eh schon auf, wenn der Kaufpreus überwiesen wurde. :(

Fazit: Technische Fehler passieren "den anderen" auch, nur die gehen damit anders um.

Ein anderer Bekannter hat in seinem jungen A6 V6 TDI übrigens auch Motorschaden gehabt.

Seinen darauffolgenden S5 musste er wegen Mängeln wandeln ...

Er hat sich allerdings auch wieder einen S5 geholt :)

Da gabs doch auch mal eine Aktion wegen Mazda. Die haben nach einer Weile klein bei gegeben.

Hoffer der Service bei Audi bessert sich mal etwas.

Zitat:Zumal die Werbung immer fleissig sportliches Fahrverhalten suggeriert und dann kommt die flaue Aussage, das der Kunde den Motor verheizt hat - hallo?

 

Das sehe ich ganz genau so!

 

Zitat:Premium Preise verlangen, Premium Anspruch erheben aber im Schadensfall den Premium(?)-Kunden sitzen lassen.

Einem Bekannten ist in einem deutschen Markenfahrzeug der gehobenen Mittelklasse (kein Audi) bei ca. 100t km die Automatik verreckt.

Der Händler hat sich x-mal dafür entschuldigt, die Sache kostenneutral wieder in Ordnung gebracht, und alles getan, damit der Kunde bloss zufrieden ist und diese Peinlichkeit (!!!) nicht verbreitet.

Wenn bei Audi bei 100t km die Multitronik hochgeht, bekommt man nur ein 'schade schade' als Antwort.

Kostenübernahme meist gleich Null. Unrechtsgefühl auch gleich Null. Verpflichtung gegenüber dem Kunden ebenfalls Null, die hören eh schon auf, wenn der Kaufpreus überwiesen wurde. :(

Fazit: Technische Fehler passieren "den anderen" auch, nur die gehen damit anders um.

 

Auch hier meine volle Zustimmung.Ich hoffe, daß die Kundschaft dies auch endlich einmal Audi gegenüber honoriert und eben nicht mehr wieder einen Audi kauft!

 

Zitat:Ein anderer Bekannter hat in seinem jungen A6 V6 TDI übrigens auch Motorschaden gehabt.

Seinen darauffolgenden S5 musste er wegen Mängeln wandeln ...

Er hat sich allerdings auch wieder einen S5 geholt :)

 

Auch mir gefallen die Wagen von Audi vom Design sehr gut, aber so weit gehe ich dann doch nicht.Irgendwann ist einfach Schluß!

 

Zitat:

Auch mir gefallen die Wagen von Audi vom Design sehr gut, aber so weit gehe ich dann doch nicht.Irgendwann ist einfach Schluß!

Tja, da liegt momentan der Hase im Pfeffer begraben.

Ich habe aufgrund der mittlererweile zahlreichen Mängel an meinem A4 und dem wirklich bescheidenen Service meiner großen Audi-Werkstatt wirklich die Schnau*e gestrichen voll. Aber den Wagen liebe ich noch immer, sieht einfach nur genial aus.

In 1-2 Jahren steht bei meiner Freundin Autokauf an, wenn ich mir die Aktuellen Modelle von MB, BMW und Audi anschaue, muss ich auch wieder sagen das der Audi klar gewinnt.

Sollte es dann tatsächlich der Audi werden, dann aber nur mit allem was an Garantie möglich ist :p

am 11. Juni 2008 um 9:22

moinmoin,

von der Sache her eine gute idee, mein Audi A4 2.0 tdi läuft auch nicht richtig und trotz der Werksgarantie von 2 jahren,ist AUDI nicht in der lage den Fehler zu finden und winden sich raus.

Hut ab, vor dem der den Wagen da abgestelt hat

am 11. Juni 2008 um 10:42

Recht haben bedeutet in Deutschland leider nicht gleichzeitig auch Recht bekommen.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ich finde die Aussage so geil:) und leider übertrieben wahr:mad:

grus

 

am 11. Juni 2008 um 11:50

Der 2.0 TDI ist leider nicht der zuverläßigste Motor, von daher muss der Besitzer den Motor nicht unbedingt durch seine Fahrweise kaputt bekommen haben.

Zitat:

Original geschrieben von audi4B

von daher muss der Besitzer den Motor nicht unbedingt durch seine Fahrweise kaputt bekommen haben.

Was sowieso vollkommen nebensächlich ist, wenn irgendwas nach drei Jahren kaputt geht.

Zitat:

Was sowieso vollkommen nebensächlich ist, wenn irgendwas nach drei Jahren kaputt geht.

Ist doch dann aus jeglicher Garantie raus, hilft nur noch neu kaufen, was dem Autoherstellern eh am liebsten wäre. :(

Ich muss aber sagen dass ich es scheisse finde was hier geschrieben wird!

Sachen wie "wenn Audi keine Motoren bauen kann die 3 Jahre halten..." sind völlig fehl am Platz! Keiner hier kennt die Umstände also sollte man hier auch nicht so willkührlich irgendjemandem die Schuld zuweisen!

Eine Rufschädigung des Händlers sehe ich hier schon, da es sich irgendwie auf ihn abwälzt als örtlicher Vertreter der Marke Audi...

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Eine Rufschädigung des Händlers sehe ich hier schon, da es sich irgendwie auf ihn abwälzt als örtlicher Vertreter der Marke Audi...

Wird man aber wenig machen können.

Hier fährt ein A6 rum. Der ist zugepflastert mit neonfarbenen Magnetschildern.

"Nie wieder Autohaus ....." "Nie wieder Audi A6!" Und noch andere Nettigkeiten zu Fall.

Wenn die Aussagen sachlich richtig sind und keine Aufforderung zum Boykott oder ähnliches beinhalten, ist das einfach freie Meinungsäußerung.

Also ich bin nicht Kunde dieses Autohauses und ich habe auch keine schlechten Erfahrungen mit Audi gemacht. Aber ich finde das nicht rufschädigend, außer für den Fahrzeughalter. Sorry, wenn sich jemand, der ein Alter hat, wo er einen Audi fahren darf, so öffentlich zum Affen macht, dann sollte der besser im Kindergarten BobbyCar fahren und sich mit den anderen um Sandförmchen streiten.

Wenn der "Gewerbetreibende" sich als Audi-Vertragswerkstatt bezeichnet (was er ja sicher freiwillig und mit gutem Grund getan hat), dann muss er auch negative Seite der Marke Audi ertragen.

Die Frage ist, ob sich die Werkstatt besonders um Regelung bei Audi bemüht hat oder ihn lapidar abgespeist bzw. allein gelassen hat. Letzteres liegt näher, denn sonst hätte er seine Karre in Ingolstadt vor dem Werk geparkt.

Wenn ich bedenke, dass mir eine Werkstatt eine hakelige Schaltung als Stand der Technik abtun wollte, eine andere jedoch auf Garantie eine neue Kupplung verbaut, dann scheint es nicht unbedingt so zu sein, dass überall dort, wo Audi dransteht, qualifizierte Leute hinter sitzen.

Mich würde in jedem Fall einmal die Rechtslage interessieren. Ich vermute, dass bestenfalls ein Ordnungsgeld angedroht wird, wenn er das Auto dort stehen lässt oder wieder hinstellt. Bis dahin dürfte nix passieren. Schadensersatz wird die Werkstatt kaum verlangen können, da sie einen Schaden schwerlich beziffern und belegen können wird.

Falls er jedoch das Auto dort nicht stehen lassen darf, darf er es dann 100m weiter wieder abstellen? Darf man jemandem das Parken an bestimmten zugelassenen Stellen im Straßenverkehr untersagen? Quasi wie eine Bannmeile????

Aber eins ist bestimmt problematisch: Wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat, parkt es nicht als normales Fahrzeug sondern könnte als illegale Entsorgung (?) angesehen werden.

Wie auch immer, juristisch höchst interessant und daran wird sich vermutlich kein Richter die Finger verbrennen wollen.

Gut so! :D

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