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Ab wann ist ein Fahrzeug nicht mehr "unfallfrei"?
Hallo zusammen,
leider gab es bei meinem KIA neulich einen kleinen Rempler an der Kreuzung mit geringer Geschwindigkeit. Resultat: Frontscheinwerfer vorne rechts defekt, Kotflügel defekt, Frontstoßstange vorne rechts gebrochen und natürlich diverse Dellen/Kratzer.
Sonst nichts. Fahrzeug ist fahrbereit, nichts verzogen oder ausgelaufen.
Die Frage die sich mir hier stellt: Ist das Fahzeug damit nicht mehr unfallfrei und somit im Wert deutlich gemindert? Bis wann ist ein Fahrzeug als unfallfrei einzustufen?
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13 Antworten
Was gilt als unfallfrei?
Definition: Was bedeutet „unfallfrei“? Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Aktenzeichen 2 U 31/74) gilt ein PKW als unfallfrei, wenn er nur einen geringfügigen, oberflächlichen Schaden erlitten hat, der nicht erheblich ist und als Schönheitsfehler angesehen werden kann.
Bei denn ganzen Schäden(nicht mehr oberflächlich) am Auto die du beschrieben hast ist dieser nicht mehr unfallfrei, meiner Meinung nach...?
Unfallfrei definitiv nicht mehr,
Anderer Scheinwerfer
Mü Wert des Lackes an Kotflügel Stossstange deutlich höher und man erkennt bei der Nachlackierung gerade Kunststoff dass eine Lackierung gegenüber einer Werkslackierung erfolgt ist. Kein Lackierer bekommt exakt den selben Farbton zum Lackcode mehr hin. Beim Weiterverkauf mit nicht diesen Details die Du verheimlichen würdest machst Du Dich strafbar. Daher lieber gleich dokumentieren im Kaufvertrag. Gruß
Ich würde das nicht sooo krass wie oben geschrieben sehen. Alles was man tauschen kann ist fast irrelevant - aber ab einer bestimmten Schadenshöhe muss man darauf hinweisen. Ich würde es bei Verkauf auf jeden Fall umfänglich angeben.
Z.B. "Unfallfrei, aber nicht frei von Parkremplen" und den Schaden genau beschreiben. Wenn es Gutachten und Fotos gibt, mit vorlegen. Ich bin damit beim Verkauf immer gut mit gefahren die Hose quasi komplett runterzulassen. Lieber alles angeben als später in´s rudern kommen. Es liegt dann am späteren Käufer wie er das für sich einordnet. Bisher gab es z.B. wegen einem lackierten Parkrempler keine Problem oder Diskussionen.
Autos werden auch schon im Werk nachgebessert, Teile getauscht und nachlackiert.
Und welcher Händler fragt beim Ankauf deines wagens bei inzahlungnahme danach? Keiner, deswegen steht dann wenn der nächste das Auto kauft auch im Kaufvertrag " keine bekannt"...oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
Ein guter Händler hat zumindest nicht den Verkäufer als Bewerter und gebrauchte Fahrzeuge die in Zahlung genommen werden wurde ich sehr oft mit einem Auftrag dass Fahrzeug durchzuschauen.
Mit dem Lackdichtemessgerät sind mir sehr oft Werte die abweichen aufgefallen und dass bestätigt auch mit der Draufsicht und einer hellen Lampe was ich vorher gemessen habe. Ein Händler der nur auf Profit aus ist und das Auto weiterverkaufen will ist kein guter Händler.
mir ist im geparkatren Zustand vorne beim Rückwärtsfahren einer rein gefahren, obwohl nur der Frontgrill mit Nummernschild und Halter ausgetauscht werden musste, zählte das als Unfall die gegnerische Versicherung musste mir sogar die dadurch enstandene Wertminderung bezahlen,
Hmmmm... okay. Ich würde es so oder so beim Verkauf angeben, dass es diesen Schaden gab und diesen auch mit Bildern untersetzen. Es gibt sogar ein Video davon :-D
Für mich war nur die Frage, ob es aus vertraglicher Sicht als Unfallschaden zu deklarieren ist und dem scheint ja so zu sein.
So schaut es übrigens aus (siehe Bild).
Edit: Muss meine Kaskoversicherung mir selbst auch die Wertminderung auszahlen?
Zitat:
@Joerggroh schrieb am 29. November 2024 um 19:01:37 Uhr:
Und welcher Händler fragt beim Ankauf deines wagens bei inzahlungnahme danach? Keiner...
Ich wurde das vom Händler gefragt, obwohl das Auto dann in den Export ging. Aber Schäden unter 3000€ sind uninteressant, sagte er.
Natürlich zahlt die eigene Kaskoversicherung keine Wertminderung für das eigene Fahrzeug aus.
Die Wertminderung bekommt man von der gegnerischen Versicherung, sofern der Gegner den Schaden verursacht hat.
Der bebilderte Schaden übertrifft einen Bagatellschaden deutlich. Es handelt sich somit um ein Unfallfahrzeug
Die Antwort auf die Frage bekommt man beim TÜV, dekra etc.
Wenn du den (repariert) verkaufst würd ich unfalllfrei NICHT ankreuzen und unter bemerkungen den vorschaden nennen.
desweiteren die Bilder vom schaden zeigen.
--------
dein Schaden da liegt vermutlich jenseits der 5000€
- led scheinwerfer kostet sicher bald vielstellig
- stoßstange gerissen
- stoßstangeneinsatz verschramt der kommt sicher auch neu
-kotflügel ersetzen oder beilackieren
- den ganzen kram demontieren, lackieren, montieren, garantie drauf sofern deine herstellergarantie den gewährleistungszeitraum überschreitet, evtl einmessen des radars vorne im stoßfänger (wird spannend ob das auf dem gutachten auftaucht)
- die felge vermackt also neu und einen reifen der mal draufgekriegt hat fährt man auch nicht mehr weiter und meist sind dann 2 neue fällig und nicht nur einer
-->du kannst natürlich von deinem händler auch mal einen ankaufspreis des unfallers anfragen und falls du ein anderes fahrzeug im auge hast vielleicht fiktiv abrechnen so dass du dann eben keinen reparierten unfaller dastehen hast.
https://www.anwalt.de/.../...ung-bei-vollkaskoversicherung_076813.html
Wir haben bei unserem vorvorletztem Fahrzeug, dass war ein Ceed ED Sw das Pech gehabt, dass jemand drauffuhr und die Reperatur nicht sinnvoll. Eigentlich wollten wir den gleichen wieder aber die Preise für junge gebrauchte recht unattraktiv. Wir fanden dann einen von Privat und auch die Frage ob der mal was hatte hieß es Parkrempler.
Vor Ort hieß es dann die eigene Toreinfahrt gestreift.
Nunja das Lackbild dieses wunderschönen blauen Autos angeschaut das war schon in der Tür nicht ganz perfekt.
Da gibts doch sicherlich eine Rechnung zu. Nunja da kam dann raus:
beide türen reperaturlackiert (was soviel heißt wie gespachtelt, lackiert, evtl vorher ausgebeult)
der Radauf auch. der Aussenspiegel ebenso. Die Rechnung irgendwo um 6000€ damals auf Kasko Select also Werkstattbindung in einem größerem Karosserie und Lackzentrum mit - erstaunlichen - 5 Jahren Garantie (offenbar um die Herstellergarantie beim Thema Blech quasi auszugleichen)
->gut, dass wir nach Rechnung gefragt haben. und aus der Rechnung ergab sich dass es auch ein Gutachten gibt. haben wir dann auch verlangt und gesehen. die ganze Seite war vermackt das sagten dann die Bilder
->wir haben ihn natürlch nicht genommen. Du hoffst ja bei enem 1.5 Jahre altem Auto dass dich das 10 Jahe begleitet. ob eine Beilackierung sich irgendwann meldet steht in den Sternen - das Risiko ist jedenfalls recht hoch
->lackbild war auh alles andere als ordentlich. Wär ichder Besitzer des Fahrzeugs hätte ich das so der Werkstatt gar nicht abgenommen
->ich denke der Besitzer hat sich halt auch gedacht: lieber weg mit der Hütte. Der verlangte Preis lag trotz der Unfallreperatur deutlich über dat Händlereinkaufspreis.
Nunja wir haben dann das neue Modell JD als Neuwagen gekauft. Nach der Nummer und weil sich gebraucht nichts sinnvolles fand (ich zahl doch nicht fürs alte modell als jahreswagen mehr als für ein eu-neuwagen vom neuem modell)
Naja, ich hatte mit meinen Fahrzeug mal nen Pöller mitgenommen. Die Tür hatte eine kleine Delle und der Lack war abgeschrabbt. Das hat schon genügt um das Auto als "nicht Unfallfrei" zu verkaufen. Ich hätte das nach der Reparatur nichtmal erwähnt. Aber wurde des besseren belehrt.
Wie gesagt wer es genau wissen will, frage einfach einen gutachter wie dekra, TÜV oder auch einen Schaden Sachverständigen. Alles besser als Vermutungen.