- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A4
- A4 B6 & B7
- Ab wann zählt die Werksgarantie?
Ab wann zählt die Werksgarantie?
Hallo
Da mein Auto noch Werksgarantie hat wollte ich danach die Garantieverlängerung abschliessen. Ab wann zählt die Werksgarantie? Ab EZ oder Auslieferung von Werk? Bis wann muß ich beim Audi Händler sein um diese abzuschliessen? Mein A4 wurde 2 /06 zum Händler ausgeliefert und 6/06 zugelassen.
Mfg.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Hi Bastel,
die Werksgarantie zählt ab Erstzulassung.
Dein wird Dich auch mit Sicherheit kurz vor Ablauf anschreiben, um Dir eine Verlängerung zu verkaufen, wozu ich Dir im Übrigen auf jeden Fall auch raten würde. Man schläft bedeutend ruhiger
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Habe gerade nochmal im Serviceheft gelesen ist wirklich ab EZ. Wo ich ihn gekauft habe , der wird mich bestimmt nicht anschreiben ist 200 km weg von mir. Muss die Verlängerung bei meinem Händler im Ort abschliessen. Gibt es da eine Frist bis wann die abgeschlossen sein muß?
Mfg.
Wenn Du Dich innerhalb der ersten (ich glaube) 4 Wochen nach EZ für die Verlängerung der Werksgarantie entscheidest (also CarLife Plus abschließt), sparst Du glaube ich so va. 70,- Euro. Die genauen Preise kannst Du in der Preisliste des A4/a4 Avant nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
Gibt es da eine Frist bis wann die abgeschlossen sein muß?
Mfg.
Du solltest sie vor Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen haben. Ich würde Dir empfehlen, spätestens einen Monat zuvor. Das paßt dann schon.
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
Hallo
Da mein Auto noch Werksgarantie hat wollte ich danach die Garantieverlängerung abschliessen. Ab wann zählt die Werksgarantie? Ab EZ oder Auslieferung von Werk? Bis wann muß ich beim Audi Händler sein um diese abzuschliessen? Mein A4 wurde 2 /06 zum Händler ausgeliefert und 6/06 zugelassen.
Mfg.
Bei Re-Importen das Produktionsdatum, ansonsten die Erstzulassung.
1 Monat davor dachte ich auch so.
Danke, Mfg.
Das mit der EZ und der Werksabholung hatte ich bei meinem Ex-Avant aber anders erfahren: Zugelassen wurde das Fahrzeug am 19.12.2003 und abgeholt in IN hatte ich ihn am 22.12.2003 (das Wochenende lag dazuwischen). Überall auf den Papieren, wenn ich zur Inspektion war oder mal eine Kulanzreparatur anstand, stand als EZ im Briefkopf neben Fahrgestell-Nr. und amtl. Kennzeichen immer der 22.12.2003 als EZ... Alles andere wär ja auch unsinnig, denn solange man das Fahrezug nicht übernommen hat kann auch nix kaputt gehen außer die Jungs vom Werk machen regelmässig "Neuwagenpolo" mit den nicht abgeholten Fahrzeugen... Beim Cabrio muss ich mal sehen, wenn der erste Sevice-Fall eingetreten ist, aber da liegt nur ein Tag zwischen Zulassung und Abholung...
Gruß g601.
tja, in meinem fall war es extrem.
auslieferung 02.02 und EZ war 13.02.04. und ratet mal wann die garantie anfängt?
feb.02!!! ab übergabeinspektion...
hat mich auch gewundert aber es ist so. das heisst als der erstkäufer den wagen im feb 04 gekauft hat, war die garantie schon weg. das wurde mir von audi auch so bestätigt. der wagen war kein vorführer. ich war wirklich 2ter besitzer...
Hmmm, zwei Dinge machen mich nun stutzig:
Das Eine ist die Übergabeinspektion. Wie das Wort aussagt, ist es eine Inspektion, die vor Übergabe des Fahrzeuges gemacht wird. In meinem Fuhrpark sind A3 Sportback, A4 Cabrio, A6 Avant, bis vor kurzem A4 Avant, da war die Inspektion entweder am gleichen Tag wie die Abholung (Stempel im Serviceheft) oder einen Tag vor der Übergabe. Bis auf den A6 Avant, der aus "versehen" nicht zur Werksabholung eingeplant war, alles Werksabholungen. Im A6 ist der Stempel der Übergabeinspektion demnach auch vom Autohaus und nicht vom Werk NSU.
Das Zweite, was mich stutzig macht, ist die "Garantie". Die ganzen Marken im VW-Konzern haben doch bis vor kurzem keine Garantien - außer gegen Durchrostung - gegeben. Ich las neulich erst noch in der ADAC-motorwelt, das endlich die deutschen Hersteller wieder zurück zur Garantie gefunden haben... Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung (neu: Sachmängelhaftung) wird ja vom Händler gewährt und nicht vom Hersteller, also hat es mit dem Abholzeitpunkt nix zu tun.
Daher ist die Handhabung mit Re-Importen auch absolut unlogisch. Wer weis, wieviele Wochen so ein Neuwagen eingepfercht auf einem Fahrzeugfrachter auf den Weltmeeren verbracht hat bis er endlich ausgeliefert und "in Betrieb" genommen wird. Für diese Zeit, wofür doch der Kunde nix kann, kann doch nicht die "Garantie" ab Herstellungszeitpunkt gelten... tzzz....
Und was bitteschön ist denn zwei Jahre mit dem Wagen passiert? War er Teil einer Wanderausstellung oder hat er doch nur beim rumgestanden, ohne zugelassen gewesen zu sein? Ein "Lagerfahrzeug", was sonst niemand wollte?!?
Gruß vom stutzigen g601
Meine Limo wurde am 22.06.07 erstmalig zugelassen, in Ingolstadt abgeholt habe ich den A4 am 27.06.07.
Ich habe sofort, um einige Euro zu sparen, die Anschlussversicherung abgeschlossen, der Versicherungsschein sagt aus, dass die Versicherung am 22.06.2011 abläuft.
Demzufolge gehe ich davon aus, dass die Werksgarantie mit Datum EZ beginnt, auch wenn das Auto einige Tage oder sogar Wochen abgeholt wird.
Die Werksgarantie bei Neuwagen beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung durch Audi (bzw. Audi-Zentrum) ... Audi ist es völlig egal wann das Auto zugelassen wird bzw. ob dies überhaupt geschieht. Einzig und allein das Datum auf der ausgestellten Rechnung ist verbindlich ... so wie bei jedem anderen Kauf auch!
Jetzt sieht keiner mehr durch der eine so und der andere so! Was nun? Also werde ich mich zum Händler begeben und es abschliessen bevor ich zu spät komme. Wie schon geschrieben meiner ist vom Band 2/06 gelaufen stand beim Händler zur Anschauung und wurde 30.06.06 als Vorführwagen/Dienstwagen zugelassen. Ich übernahm das Auto am 6.06.2007 und habe mir beim Händler ein Angebot zu Verlängerung der Garantie machen lassen (schriftlich). Auf diesem Angebot wird auch vom 30.06.06 ausgegangen also EZ! Nicht Tag der Auslieferung vom Werk 02/06! Mal angenommen ich kaufe ein Neuwagen aus dem Ausstellungsraum der noch nie Zugelassen war und schon 6 Monate alt ist. Dann hätte ich ja nur noch 1 1/2 Jahr Werksgarantie. Wer würde sowas machen?
Mfg.
Zitat:
Original geschrieben von silver_A4_Avant
Die Werksgarantie bei Neuwagen beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung durch Audi (bzw. Audi-Zentrum) ... Audi ist es völlig egal wann das Auto zugelassen wird bzw. ob dies überhaupt geschieht. Einzig und allein das Datum auf der ausgestellten Rechnung ist verbindlich ... so wie bei jedem anderen Kauf auch!
Klasse, dann habe ich einen Tag geschenkt bekommen.
Rechnung wurde am 21.06. gestellt, Zulassung erfolgte am 22.06.
Woher soll ein anderes AZ, bei dem Du die Anschlussgarantie bei der VVD beantragst, das Datum der Rechnungsstellung wissen. Die haben nur die Fahrzeugpapiere zur Verfügung und da ist das Zulassungsdatum relevant.
hallo..
es zählt ganz sicher das auslieferungsdatum. ez und auslieferungsdatum liegen in der regel ganz nah zusammen, und darüber wird sich kein audi partner oder werk streiten. es wäre doch zu einfach, rote nummer ans fz und lebenslange garantie.. bzw gewährleistung um genau zu sein?? die gewährleistung beginnt mit der auslieferung seitens audi partner, dieses datum ist im system "elsa" über fahrgestellnummereingabe beim händler zu erfahren.
somit ist es egal ob ein fahrzeug längere zeit beim händler steht, auslieferung zählt. dies gilt auch für reimporte die irgendwann beim eu händler als neu mit brief ohne eintragung und zulassung verkauft werden. irgendwo sind sie vom audi händler an den eu händler verkauft worden, und somit ausgeliefert! ich habe beruflich damit zu tun, und schon so manche böse überraschung erlebt.
gruß..