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Ab Werk nicht lieferbare 19 Zöller bei verbauter Standheizung nachträglich erlaubt?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 25. Oktober 2018 um 22:03

Wie einige von Euch wissen, gibt es ja bei den 19 Zoll Felgen nur die Audi Sport 5 V Speichen zur Auswahl, wenn ich gleichzeitig die Standheizung ordere. Warum das Audi so macht, hab ich trotz einiger Recherche noch nicht explizit herausgefunden.

Ich fahre ja einen A4 Avant mit Standheizung ab Werk und hätte aktuell die Möglichkeit, einen Winterreifensatz mit der 19 Zoll Audi Sport 10 V Speichen Felgen günstig zu bekommen. (Das fahren mit glanzgedrehten Felgen im Winter sei jetz mal dahingestellt, ich würde sie eh bei nem Lackierer winterfest machen lassen).

Kann ich nun diesen Felgensatz, der ja ab Werk wegen der Standheizung nicht lieferbar ist, nun einfach draufmontieren und damit fahren oder wäre es besser, zum TÜV zu fahren und sich dann sicherheitshalber den Segen von dem geben lassen? Vielleicht gibt es ja hier einen, der dies auch schon gemacht hat.

Johannes

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47 Antworten

ich denke schon, dass das geht. Meiner hat 19 Zöller mit Standheizung werkseitig montiert (Auslieferung April 18)

Im Okt 17 gabs die EInschränkung im Konfigurator nämlich noch nicht

Der TÜV nimmt keine Standheizung ab, also wäre die Fahrt dorthin sinnlos.

 

Beim Golf gab's das Problem, dass die Traglast der Reifen nicht ausgereicht hat für die Kombination.

 

Ich würde bei Audi anfragen, wieso die Kombination ab Werk nicht mehr möglich ist.

Bei meinem Avant waren die bestimmte 19"er nicht lieferbar, auf die Nachfrage hieß es dass die Traglast nicht ausreicht.

Wir hatten das Thema hier schon öfter.

Es wird vermutet, dass mit bestimmten Ausstattungskombinationen die Abgaswerte nicht erreicht werden.

Welche Auswirkungen dies in der Praxis dann hat, scheint noch unklar.

Denkbar wäre aber schon, dass z.B. im Fahrzeugschein eingetragen wird, dass keine 19 Zöller oder größer verbaut werden dürfen.

Ob das jetzt hier auch der Fall ist, weiß ich aber nicht.

Zumal ja eine 19 Zoll Felge anscheinend geht...

Themenstarteram 26. Oktober 2018 um 16:38

Ich fahre ja die Kombination Standheizung und 19 Zoll Felgen. Die Crux ist ja, normalerweise hat man ja 3 verschiedene 19 Zöller zur Auswahl beim A4. Sobald man aber die Standheizung dazubestellt, gibt’s nur noch eine 19 Zoll Felge zur Auswahl. Und diese Kombi fahr ich ja aktuell. Nun will ich als Winterreifenfelge eine der beiden 19 Zoll Felgen fahren, die Audi in Kombination mit Standheizung streicht. Alle drei 19 Zoll Felgen sind alle technisch identisch, gleiche Reifenbreite, Felgen gleich breit und identische Einpresstiefe. So gesehen wäre es also eigentlich legal, die andere 19 Zoll Felge zu fahren. Da aber Audi nicht den Grund verrät, warum sie bei diese Einschränkung machen, sei es ein technischer Grund oder reine Willkür, deshalb diese Threaderöffnung. Hoffe, ich konnte es jetzt nochmal verständlicher mit meinem Anliegen erklären.

Hallo,

es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Traglast der Felgen ein ausschlaggebender Grund dafür ist.

Also vorab prüfen.

Gruß

Zitat:

@Audicabriofan80 schrieb am 28. Oktober 2018 um 23:28:27 Uhr:

Hallo,

es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Traglast der Felgen ein ausschlaggebender Grund dafür ist.

Also vorab prüfen.

Gruß

Dann sollte man sich aber fragen, warum Audi damals nicht direkt beim Hersteller die Vorgaben der ggf. höheren Traglast angegeben hat? Schließlich sollte es doch auch im Sinne von Audi sein, wenn der Kunde das Geld für die 19" Räder bei ihnen lässt, anstatt sich im Zubehör zu bedienen.

Gruß

Natürlich weil die Felgen dann im Einkauf teurer werden.

Die Verbauquote von Standheizung und 19 Zoll Felgen dürfte relativ überschaubar sein als das man hier viel Geld verdienen würde.

Wenn dadurch aber die Felgen für alle Fahrzeuge schwerer und teurer werden ist das ein großer Nachteil.

Grüße

Alexander

Blöde frage....was wiegt bitte die Standheizung?

Wir reden doch hier von 10-15kg (geschätzt) oder?

Das sollte doch normal der Felge sowas von egal sein....

Dass es am Gewicht der Standheizung liegt,glaub ich auch nicht

Die zulässige Achslast ändert sich ja nicht,die Zuladung wär ja geringer

An was soll es sonst liegen?

Verbrauchswerte waren bei der Zulassung nach NEFZ ja nicht berücksichtigt.

Die Größe ist nicht anders als bei den anderen 19" Felgen die angeboten werden da ja die Reifendimension, die Felgenbreite und die Einpresstiefe gleich sind.

Hat mal jemand nach Taglastbescheinigungen der Felgen, unter Vorwand der Verwendung an einem anderen Fahrzeug, gefragt?

Grüße

Alexander

Das ist ja bei meinen auch nicht gegangen, ich fahr ja einen 1.4tfsi

Wenn man das Gewicht mit einen 2.0TDI vergleicht,ist ja ein Unterschied von 100 kg

Dann hast du Recht, dann macht es keinen Sinn.

Und dann müßte es ja erst rechtnicht beim 3.0TDI Quattro gehen, also liegt es mal nicht an der Traglast.

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