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Abgelaufene HU und Abschleppen
Habe grad eine erstaunliche Auskunft von der Polizei bekommen und wollte fragen, ob das wirklich so stimmt. Der Fall:
Alter Wohnwagen steht seit mehreren Jahren unbewegt an städtischer Straße außerhalb Wohngebiet.
Kennzeichen mit Amtsstempel ist dran. HU 2019 abgelaufen. Anhängerkupplung fehlt. Auf dem Dach wachsen kleine Ahornbäume. Tür ist aufgebrochen.
Ich hatte gebeten, den Müll mal zu beseitigen. Auskunft: Der Halter wurde bereits verwarnt wegen der HU. Weiter können wir da nichts machen, der Anhänger ist ja ordnungsgemäß zugelassen und darf dort stehen.
Ist das wirklich so richtig?
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20 Antworten
Das ist so. Wenn keine Gefährdung von einem zugelassenen Fahrzeug ausgeht, kann es da so lange stehen, wie der Besitzer will.
Die jährliche Steuer und Haftpflicht sind zusammen mittelfristig ganz sicher deutlich günstiger als die Entfernung und Verschrottung
Wird die Zulassung denn nicht irgendwann amtsmäßig abgemeldet, wenn jahrelang keine HU kommt?
Nur wenn die Steuer nicht gezahlt wird oder keine Haftpflicht besteht.
Wenn der Wohnwagen noch angemeldet ist, darf er höchstens zwei Wochen dort stehen (§12 Abs. 3b StVO). Danach kann eine entsprechende Verwarnung ausgestellt werden (TB 112398).
Wenn der Anhänger/Wohnwagen dann nicht entfernt wird, geht es über Anhörung, Beseitigungsanordnung weiter bis zur Zwangsgeldfestsetzung. Wer das Spiel bis zum Ende ausreizt, kann hier in Stuttgart auf Gesamtkosten inkl. Gebühren und Porto von ~1.000€ kommen. Am Ende kann der Anhänger dann auch auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Das Ganze geht aber nicht von heute auf morgen, da bei dem ganzen Procedere auch Fristen einzuhalten sind.
Der Polizist sagte noch, daß es kein Fall für den Roten Punkt sei, da der Anhänger ja zugelassen sei.
Wenn jetzt ganz zufällig (durch Rost, Frost usw) das Kennzeichen abfallen würde und verloren ginge, würde sich dann die Lage ändern?
Probier es aus ...
Bleibt die pöhse FIN, die beim Nachsehen die Zulassung zum Straßenverkehr offenbart. Günstig vermieten wäre vielleicht noch die beste Idee.
@Handschweiß von einem roten Punkt habe ich nichts geschrieben, nur von einem Verwarnungsangebot.
Das ist auch keine Sache mit welcher sich die Polizei beschäftigt, sondern das ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. Oktober 2024 um 16:58:24 Uhr:
Ist das wirklich so richtig?
Nein, das liegt eher an der Unlust seitens der Stadt. Zunächst mal könnte man das Parken schon nach zwei Wochen ahnden, weil ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger parken darf.
Hier liegt aber offensichtlich gar kein Parken mehr vor, sondern ein Abstellen. Nicht nur der lange Zeitraum mit abgelaufener HU spricht dafür, sondern insbesondere die fehlende Anhängekupplung. Das Ding ist gar nicht mehr zur jederzeitigen Verkehrsteilnahme geeignet.
Man scheut aber wohl den Aufwand und die Kosten für das Abschleppen und Verwahren.
.... scheint vllt. abends Licht durch rote Vorhänge ... und wackelt er schonmal ein bischen obwohl es windstill ist?
Unabhängig davon, welche Farbe die Vorhänge haben und ob der Wohnwagen bei windstille wackelt, kann der auch mit abgelaufener HU früher oder später von der Stadt entfernt werden. Wobei die Betonung eher auf später liegt. Dann ist nur erstmal eine andere Diensstelle zuständig.
... und hängt eine " rote Laterne " dran ...
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 21. Okt. 2024 um 17:24:30 Uhr:
Wenn der Wohnwagen noch angemeldet ist, darf er höchstens zwei Wochen dort stehen (§12 Abs. 3b StVO).
Stimmt, da gibt es ja die Einschränkung für Anhänger.