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Abgeschleppt von Privat Öffentlichem Raum
Hallo liebe Motor-Talk Community.
Mir ist leider ein ungeschickt passiert. Ich parkte um 16 Uhr in einer Straße, jedoch musste ich nach 1 Stunde feststellen das das Auto verschwunden war. Ich rief die Polizei an und die hatte mir mitgeteilt das mein Auto laut ihrer Aussage vom Ordnungsamt umgestellt worden ist. Adresse des Abschleppunternehmen geben lassen und hin gefahren. Dort wurde nur durch eine Nummer die man wählen muss ein kleiner Spalt von einem Schrottplatz geöffnet. Dort wurde mir gesagt ich solle 300€ Zahlen sonst würde ich mein Auto nicht wieder erhalten. Nach Nachfrage wurde mir gesagt ich wurde von einer Wohngesellschaft abgeschleppt. Dies wäre legitim, und diese hätten die Berechtigung dazu, da ich laut deren Aussage auf Privatgrundstück befände (normale Straße keine Kennzeichnung von Privatgrundstück) . Auf der Auftragsbestätigung stand "Zuparkung der Mülltonnen". Bei der Nachfrage beim zugehörigen Ordnungsamt wurde mir mitgeteilt, das ich an diesem Datum von PRIVAT abgeschleppt worden sei.
PS: Nach auslesen meiner Dashcam, habe ich tatsächlich kein Ordnungsamt, keine Polizei gesehen. Nur ein Abschlepper mit den Namen *** ******...
Im Anhang hab ich euch mal den Parkplatz zur Verfügung gestellt.
Ich weiß auch das ich dort nicht hätte parken sollen. Mir geht es aber Primär darum, das alles rechtmäßig ist und nicht betrug im Raum stehe.
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42 Antworten
Zitat:
@Seatfahrer_069 schrieb am 26. Mai 2024 um 22:35:59 Uhr:
Ich weiß auch das ich dort nicht hätte parken sollen.
Ist doch eindeutig. Zahlen und gut ist es.
Was soll daran Betrug sein, wenn der Berechtigte aufräumen läßt?
Da wie oben gennant keine Kennzeichen eines Privatgrundstück oder einer Blockierung einer Mülltone ersichtlich ist, zusätzlich müsste doch in diesem Falle (öffentlicher Verkehr) ein Ordnungsamt Mitarbeiter hinzugezogen werden?
Es handelt sich offenbar ausschließlich um die Kosten der "Geiselnahme" des Pkw. Da sind 300,- € vermutlich nicht der ortsübliche Dienstleistungspreis. Ca. 150,- € wäre wohl noch angemessen. Die Differenz würde ich vom Abschleppunternehmen einfordern.
Vielleicht sollte ich auch noch anmerken, es wurde keinen Nachweis angefertigt von dem Verstoß, keine Lichtbildern oder co. Lediglich wie beschrieben: Auftragsbestätigung mit Blockierung der Mülltonnen.
Zitat:
@Seatfahrer_069 schrieb am 26. Mai 2024 um 23:59:32 Uhr:
Da wie oben gennant keine Kennzeichen eines Privatgrundstück oder einer Blockierung einer Mülltone ersichtlich ist,
Na, hallo?!?
Er stand auf einem durchgeXtem Platz, laut seinem Bild...
Ist mir neu das ein „GeXtem“ Platz ein Nachweis für ein Privatgrundstück bedeutet.
Ich kann mich natürlich auch irren, aber verhältnismäßig finde ich dies in meinen Augen nicht…
Erstmal egal für was das X steht.
Die Parkplätze sind ziemlich sicher Privatgrundstück. Ist nicht selten bei Wohnsiedlungen.
Und am Strassenanfang wird sicher stehen „Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“ oder so Ähnlich.
Ein abgesenkter Bordstein ist da auch noch.
Jetzt ist es nicht mehr egal für was da ein X auf den Boden gemalt ist.
Da wird’s sicher ein Foto von geben. Kannst ja klagen.
Oder du zahlst und gibst in Zukunft besser acht.
Zitat:
@Seatfahrer_069 schrieb am 27. Mai 2024 um 00:11:26 Uhr:
Ist mir neu das ein „GeXtem“ Platz ein Nachweis für ein Privatgrundstück bedeutet.
Ist das relevant?
DurchgeXt heißt: du darfst da nicht stehen. Warum auch immer.
Wenn das Parken dort z. B. dadurch Rettungskräfte behindert hätte, würde es um einiges teurer werden.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 27. Mai 2024 um 00:16:42 Uhr:
Erstmal egal für was das X steht.
Die Parkplätze sind ziemlich sicher Privatgrundstück. Ist nicht selten bei Wohnsiedlungen.
Und am Strassenanfang wird sicher stehen „Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“ oder so Ähnlich.
Ein abgesenkter Bordstein ist da auch noch.
Es hat ja gerade nicht auf einem der Parkplätze geparkt, sondern da, wo das Parken verboten ist. Ist diese Stelle auch ein Privatgrundstück?
Muss beim privaten Abschleppen nicht erstmal der Auftraggeber zahlen?
Zitat:
Muss beim privaten Abschleppen nicht erstmal der Auftraggeber zahlen?
Das kommt auf den Vertrag mit dem Abschleppunternehmen an.
Häufig bezahlt man als Auftraggeber zunächst das Abschleppunternehmen und vereint mit denen, das sie das Fahrzeug erst rausrücken, wenn der Abholende die Abschleppkosten zahlt, das Auto als Pfand einbehalten wird. Das ist rechtlich zulässig und durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt.
Bei längerfristigen Verträgen, dabei geht es meist um gewerbliche Flächen wie Supermarktparkplätze, kassiert das Abschleppunternehmen häufig direkt vom Abholer.
Insgesamt sehe ich in diesem Fall das übliche Vorgehen, um die ungeplanten Zusatzkosten für ein gewolltes Falschparken zu umgehen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bei einem Falschparken auf einem Privatgrundstück dürfen die Grundstücksbesitzer das falsch parkende Fahrzeug ohne jede Begründung abschleppen lassen.
Früher gab es dazu einige seltsame Urteile, die schon lange gekippt sind, aber immer noch hervorgekramt werden: Fremde Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt werden, wenn sie länger als 8 Stunden dort stehen. Fremde Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt werden, wenn ihr Motor noch warm ist. Fremde Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt werden, wenn sie die Einfahrt blockieren. Zuächst muss versucht werden den Besitzer oder Fahrer des Fahrzeugs zu ermitteln. Das ist alles Geschichte.
Nach der aktuellen Gesetzeslage, die durch die Rechtsprechung bestätigt wurde, ist allein das Abstellen eines fremden Fahrzeugs ein so gravierender Eingriff in die Rechte des Grundstückseigentümers, das dieser ohne jede weitere Maßnahme das Abschleppen veranlassen darf. Polizei, Ordnungsamt oder andere Behörden werden in solchen Fällen nicht aktiv und müssen auch nicht ihr OK für das Abschleppen geben. Das Fahrzeug darf als Pfand einbehalten werden.
Die Ausrede, man habe nicht erkannt, dort nicht parken zu dürfen, bringt überhaupt nichts.
Das Zahlen der Abschleppkosten wird in der Rechtsprechung auch als Schuldanerkenntnis gewertet. Die Angabe, man wäre doch auf sein Auto angewiesen und habe deshalb gezahlt, ändert daran nichts.
Die Chancen von Seatfahrer_069 auch nur einen Teil des Geld wieder zu bekommen tendieren gegen Null.
Also schonmal vielen dank für die ganzen Infos, ende vom Lied ich bin 300€ ärmer, aus dem Fehler gelernt. Jedoch ist es aber keine Privatgrundstück sondern tatsächlicher Öffentlicher Raum. Da ich heute das Ordnungsamt in der Strasse sah und Knöllchen verteilte. Ausser es gibt ein Vertrag wo beide zuständig sind (?) Keine Ahnung…
Könnte die X Fläche eine Feuerwehrzufahrt sein? Um z.B. ein Drehleiter direkt vor den Wohnblock zu kriegen?
Was genau hast du denn alles schriftlich? Hast du den Tatvorwurf (mit Fotos)? Eine detaillierte Rechnung?
Eine Email an das OA und die Wohnungsbaugesellschaft ob Abschleppkosten von 300€ wirklich gerechtfertigt sind kann ja kaum schaden.