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Abmahnung Verband bayerischer Kfz Innung

Themenstarteram 26. September 2022 um 21:21

Hallo,

ich greife nochmal ein bekanntes Thema auf:

Abmahnung der KFZ Innung für fairen Wettbewerb aus Bayern erhalten. Bisher erstmal nur an meine Firma, da ich dort mein Handy registriert habe und so die Nummer nicht

Mit als Privatperson zuzuordnen ist.

Meine Frage jetzt: Muss ich denen mitteilen, dass ich der Nutzer bin? Oder kann ich ablehen aus Datenschutzgründen?

Außerdem Handel ich nicht gewerblich mit Autos, ich habe in letzter Zeit meinen Oldtimerfuhrpark nur etwas verändert und ausgedünnt, alle Autos waren Oldtimer und auf meine rote 07 Nummer zugelassen.

Wir sprechen über etwa 8 Autos seit Jahresanfang. Das ist bei mir reines Hobby ohne Gewinnabsicht.

Soll ich nun zum Anwalt??? Wie ist das bei anderen ausgegangen? Ich finde nirgendwo wie die Sache denn am Ende ausgegangen ist????

Danke für eure Antworten…

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21 Antworten

Wie wäre es, wenn Du einfach mal bei der Innung vorstellig wirst? Dort wäre der Sachverhalt sicher einfach und direkt zu klären.

Themenstarteram 27. September 2022 um 6:16

Keine Chance die zu erreichen, außerdem sitzen die in Bayern, ich in NRW…

Könntest Du mal schildern, was denn genau abgemahnt oder verlangt wurde?

Wenn ich "Abmahnung der KFZ Innung für fairen Wettbewerb" bei Google eingebe, dann sieht es für mich so aus, als hätte deine Abmanhnung nichts mit der bayrischen KFZ Innung zu tun. (die es so vermutlich so oder so nicht gibt, da die Innungen in der Regel nicht in Bundesländer aufgeteilt sind)

Es sieht eher so aus, daß es sich hier um einen Verein handelt der sich auf solche Schreiben spezialisiert ist.

Ich kann dir empfehlen den 1. Treffer, bei der von mir genannten Suche, mal aufmerksam durch zu lesen.

 

Gruß

Zitat:

Außerdem Handel ich nicht gewerblich mit Autos

und

Zitat:

Das ist bei mir reines Hobby ohne Gewinnabsicht.

Ob du gewerblich handelst hängt nicht davon ab, ob du das erklärst, sondern wie du dich verhältst.

Zitat:

Wir sprechen über etwa 8 Autos seit Jahresanfang.

Das ist ein erster Hinweis auf gewerbliches Handeln und für die Innung ist deshalb ein Anfangsverdacht entstanden. Dauerhaft wirst du dich nicht verstecken können. Deine Angaben

Zitat:

Muss ich denen mitteilen, dass ich der Nutzer bin? Oder kann ich ablehen aus Datenschutzgründen?

und

Zitat:

Keine Chance die zu erreichen, außerdem sitzen die in Bayern, ich in NRW…

passen auch nicht so recht zusammen. Einerseits willst du dich verstecken, andererseits doch Kontakt aufnehmen? Das klingt für mich nicht sehr glaubhaft.

Ob du gewerblich gehandelt hast hängt natürlich von den Gesamtumständen ab. Zum Beispiel: Hast du eine andere Tätigkeit, über die du deinen Lebensunterhalt bestreitest? Wie lange waren die Fahrzeuge in deinem Besitz? Wenn du die nur ein, zwei Jahre besessen hast spricht das für gewerbliches Handeln, sind die bereits 10, 20 Jahre in deinem Besitz eher für ein Hobby, dass du jetzt einschränkst.

Siehe zum Beispiel

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/gewerblicher-handel-privater-handel.html

Da der Anfangsverdacht für einen gewerblichen Handel wahrscheinlich ausreichen wird wirst du dich auch nicht dauerhaft verstecken können. Falls für die Innung Kosten anfallen um deine Identität zu klären und sich anschließend der Verdacht auf gewerblichen Handel bestätigt wirst du die Kosten zusätzlich zahlen müssen.

Die Angeben des TE sind sehr unvollständig. Was sollst Du denn überhaupt zahlen und was wird genau verlangt? Wie lange hattest Du die Autos in Deinem Besitz?

In dem Link von MrMurphy sind Kriterien drin. Beurteile sie selbst, ob sie zutreffen. Falls ja oder großteils, zahle und höre auf zu handeln.

Beim Verkauf von "etwa" 8 Oldtimern in 9 Monaten wird vermutlich gewerbliches Treiben unter dem Deckmantel "privat" unterstellt. So ein Vorwurf ist nicht zu unterschätzen, ich würde da eher einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Ich würde denen schriftlich mitteilen, dass es sich um keinen gewerblichen Handel handelte sondern um eine private Sammlungsverkleinerung. Gewerblicher Handel setzt immer die Gewinnerzielungsabsicht voraus, diese müsste der Verein nachweisen.

Dann würde ich mich zurücklehnen und auf die Klage warten. Die kommt vermutlich niemals. Wenn doch ist dann die Zeit, einen Anwalt aufzusuchen.

Gewerblicher Handel wird vermutet, wenn mindestens drei gleichartig gelagerte Fälle vorliegen. Je nach Rechtsgebiet, aus dessen Warte heraus man das betrachtet, kann das unterschiedlich sein.

Ich halte diesen Laden aber für einen professionellen Abmahnerverein, der hier eben sein Geschäftsmodell betreibt.

Was nicht bedeutet, dass man die Abmahnung unbeachtet lassen darf.

Grundsätzlich ist jedem, der eine Abmahnung erhält, egal von wem und aus welchem Grund auch immer, zu raten, sofort einen entsprechend versierten Anwalt aufzusuchen und unter keinen Umständen eine in der Abmahnung gesetzte Frist unbeachtet zu lassen. Solche Abmahnungen ziehen mit schöner Regelmäßigkeit einstweilige-Verfügungs-Verfahren nach sich, und die sind nun mal fristgebunden (so genannte Dringlichkeitsfrist - die Dringlichkeit ist eine der im Streitfall und für die eVFg vom Antragsteller nachzuweisenden Voraussetzungen; aus diesem Grund erübrigen sich auch in fast allen Fällen Fristverlängerungsgesuche, die werden nicht bewilligt, weil dann die Dringlichkeit entfallen könnte und der Antragsteller sich selber ein Bein stellt. Also: Fristverlängerungen gibt es in aller Regel nicht, nicht mal um eine Woche).

Abmahnungen sind oft die Pest. Aus einem gesetzlich vorgesehenen, berechtigten Mittel zur Rechtswahrung ist für viele leider ein Geschäftsmodell geworden. Was aber nicht heißt, dass man sie nicht ernstnehmen muss.

Genau so eine wie hier beschriebene Abmahnung wird es sein

https://www.anwalt.de/.../...tbewerb-e-v-wg-kfz-verkaeufen-198627.html

Wie soll auf die Abmahnung reagiert werden?

Grundsätzlich gilt zunächst, dass die Abmahnung ernst genommen werden sollte. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass sie entgegen den Ausführungen in dem Schreiben nicht als Unternehmer einzustufen sind, sollte dies von einem fachkundigen Anwalt überprüft werden. Die Rechtsprechung hat hierfür unterschiedlichste Kriterien aufgestellt, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung sind die weiteren Entscheidungen zu treffen.

Auch für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis kommen, dass sie eindeutig als Unternehmer einzustufen sind, sollten Sie sich dennoch anwaltliche Hilfe zu ziehen. Die vorschnelle Unterschrift auf die von einem Artmann Verein beigefügt Unterlassungserklärung führt nicht selten zu der Verwirklichung von nachfolgenden Vertragsstrafen, welche im Gegensatz zu den Abmahnkosten nicht selten im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Daher lohnt sich eine anwaltliche Beauftragung auch oder gerade trotz der geringen Abmahnkosten vom Verband bayerischer Kfz-Innung für fairen Wettbewerb e.V..

Auch für den Fall, dass dennoch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, kann ein entsprechend erfahrener Anwalt die Unterlassungserklärung entsprechend ihrem Einzelfall anpassen.

Es gibt Urteile dass die Kfz-Innung keinen Anspruch auf Abmahnkosten hat

https://www.ra-himburg-berlin.de/wettbewerbsrecht.html?catid=0&id=825

Der TE sollte auch mal den Wortlaut der Unterlassungserklärung genau durchlesen. Falls er sie unterschreibt dürfen sich keine Verkaufsanzeigen für Fahrzeuge mehr im Internet befinden und künftig dürfen auch keine mehr eingestellt werden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 27. September 2022 um 12:11:58 Uhr:

Der TE sollte auch mal den Wortlaut der Unterlassungserklärung genau durchlesen. Falls er sie unterschreibt dürfen sich keine Verkaufsanzeigen für Fahrzeuge mehr im Internet befinden und künftig dürfen auch keine mehr eingestellt werden.

Vorformulierte Unterlassungserklärungen, die der Abmahnende mitschickt, sollte man nie ohne weiteres unterschreiben, weil sie meist deutlich über das hinausgehen, was tatsächlich vom Abgemahnten geschuldet ist. Beispiel: Anerkenntnis der Kostenforderung, weitergehende Unterlassungen usw.

Das ist in gewissem Rahmen deshalb möglich, weil diese Erklärung stets nur ein Angebot ist, also nichts, was im Wortlaut unveränderbar wäre. Im Abmahnscheriben (wenn das von einem Anwalt stammt, der das öfter macht und das auch kann), ist das dann auch entsprechend so umschrieben.

Auch sollte man nicht ohne weiteres nur auf Internet-Ratschläge und Forenkommentare hin handeln (meinen Rat hier eingeschlossen ;) ), sondern das wirklich prüfen lassen und dann fallbezogen reagieren. Es gibt hier viele Varianten, die alle unterschiedlich zu betrachten sind.

Aber in jedem Fall die Fristen beachten und auf keinen Fall selber mit dem Abmahner quatschen.

Nachtrag aus dem Nähkästchen: In jedem Fall sollte man in der / einer Unterlassungserklärung, wenn man sie denn unterschreiben will, vor oder auch nach anwaltlicher Beratung, unbedingt die Geltung des § 348 HGB ausschließen, jedenfalls dann, wenn nicht ganz sicher auszuschließen ist, dass man als Kaufmann im Sinne des Gesetzes angesehen wird.

am 27. September 2022 um 11:25

Zitat:

@Totto635 schrieb am 26. September 2022 um 23:21:31 Uhr:

....

Abmahnung der KFZ Innung für fairen Wettbewerb aus Bayern erhalten. Bisher erstmal nur an meine Firma, da ich dort mein Handy registriert habe und so die Nummer nicht

Mit als Privatperson zuzuordnen ist.

....

was für eine Art Firma hast Du denn ?!

wenn du sonst nicht "in Autos machst", müsste dieser Abmahnverein Dir den Handel ja erstmal nachweisen;

Du solltest antworten - aber erstmal nur , wer der Inhaber der Telefonnummer ist; erst auf das nächste Schreiben dann den Sachverhalt darlegen und den Vorwurf des Handels abstreiten;

nun kommt die spannende Phase:

- entweder der Verein geht vor Gericht, dann engagierst Du an dem Tag einen Rechtsanwalt, wenn da ein gelber Umschlag (Postzustellungsurkunde) in Deinem Briefkasten liegt;

- oder es ist ein typischer Abmahnverein, der Dich dauernd mit neuen Schreiben und steigenden Gebühren/Verzugszinsen etc. nervt, ohne zu klagen;

so ein Verein schert sich nicht um irgendwelche Erklärungen deinerseits - da ist das Geschäftsmodell nämlich, Dir so tief wie möglich in die Taschen zu greifen, indem ständig steigende Kosten, Verzugszinsen, Gebühren etc. generiert werden;

da braucht man dann später nicht mehr zu reagieren, die machen das ein paar Jahre so und verkaufen dann ggf. die angebliche Forderung noch an eine Inkassofirma wie Debcon, die das auch noch ein paar Jahre versucht - inkl. "Weihnachtsrabatt", "Sofortzahlerabschlag" u.ä.

Ich war mal von der Abmahnwelle ca. 2012 betroffen (völlig falsche Behauptungen, falsche IP-Adresse etc.); es kamen immer nur Forderungen, keine Antwort auf meine Schreiben; das ist niemals vor Gericht gekommen, die Anwaltskanzlei hat inzwischen wegen Ihrer Beteiligung keine Zulassung mehr, aber Inkasso hat noch jahrelang Briefe geschickt - sehr amüsant, Inkasso für eine bestrittene Forderung ....

Bist Du allerdings irgendein Händler/Geschäftsmann, würde ich gleich zum Anwalt gehen, anstatt sich mit dem Verein herumzuärgern - und die Kosten dafür dann als Betriebsausgaben verbuchen

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