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Abstand auf der Autobahn einschätzen

Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 20:04

Hallo liebe MTler,

Ich habe letzte Woche jemanden auf der BAB wegen Nötigung angezeigt. Bis ich sowas tue, dauert es eigentlich schon Recht lange... Aber er hing mir aber bei 130 im Berufsverkehr mit Lichthupe und so wenig Abstand hinten drauf, dass ich seine Scheinwerfer nicht sehen mehr konnte und er wäre bei der kleinsten Bremsung Teil meines Kofferraums geworden.

Jedenfalls hab ich jetzt erst den Anhörungsbogen der Verkehrspolizei hier liegen und soll seinen Abstand einschätzen. Habt ihr evtl ein paar Beispielfotos, wie viel Abstand im Rückspiegel wie aussehen? Zwischen 5 Meter und 25 Meter wäre meinem Gefühl nach alles möglich...

Viele Grüße und einen schönen Abend!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 21:07

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:

Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?

Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.

Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.

Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Da hast du natürlich Recht, ist mir auch absolut bewusst. Irgendwie war mir klar, dass die Bemerkung kommt. Ich fahr selbst wo frei ist, immer gern so schnell es die Bedingungen zulassen. Aber bist du Mal um 16:00 auf der A4 Richtung Köln gefahren? Ich war zu dem Zeitpunkt Grade eine Minute auf der linken Spur und hab durchgehend Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholt. Davon Mal abgesehen fuhr ich selbst hinter einem anderen Fahrzeug und wäre auch gern schneller gefahren. Ist aber kein Grund aufzufahren und jeden einzelnen"wegzublinken". Lieber den Abstand einhalten, ne Runde entspannen und die Musik genießen ;)

Es hat dem Beschuldigten auch nichts gebracht. Als er dann vorbei war, bin ich ihm 10km weiter hinterher gefahren. Soviel dazu

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Wenn Du die Scheinwerfer nicht mehr siehst, sind es keine 10 Meter mehr gewesen.

Probier's doch einfach aus, denn dann hast auch den originalen Blick aus Deinem Rückspiegel.

Einfach rückwärts an ein stehendes Fahrzeug ranfahren, und wenn's paßt ---> messen, fertig.

Mach einen Test mit einem Kumpel, stelle Dich mit deinem Auto auf die Straße und lass ihn langsam von hinten ranfahren. Wenn Du meinst das der Abstand erreicht ist den der Drängler hatte, messt ihr den Abstand. Den trägst Du dann in den Bogen ein.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 20. Dezember 2016 um 21:10:03 Uhr:

Probier's doch einfach aus, denn dann hast auch den Blick aus Deinem Rückspiegel.

Einfach rückwärts an ein stehendes Fahrzeug ranfahren, und wenn's paßt ---> messen, fertig.

Ja so geht es auch, muss der Kumpel nicht helfen.

Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 20:12

Die Idee hatte ich auch schon, dachte nur man findet ggf. was passendes im Netz ;)

Zitat:

@felix_928 schrieb am 20. Dezember 2016 um 21:12:16 Uhr:

Die Idee hatte ich auch schon, dachte nur man findet ggf. was passendes im Netz ;)

Ist ja auch immer Fahrzeug abhängig ab wann man die Scheinwerfer nicht mehr sieht.

Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?

Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.

Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.

Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 21:07

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:

Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?

Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.

Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.

Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Da hast du natürlich Recht, ist mir auch absolut bewusst. Irgendwie war mir klar, dass die Bemerkung kommt. Ich fahr selbst wo frei ist, immer gern so schnell es die Bedingungen zulassen. Aber bist du Mal um 16:00 auf der A4 Richtung Köln gefahren? Ich war zu dem Zeitpunkt Grade eine Minute auf der linken Spur und hab durchgehend Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholt. Davon Mal abgesehen fuhr ich selbst hinter einem anderen Fahrzeug und wäre auch gern schneller gefahren. Ist aber kein Grund aufzufahren und jeden einzelnen"wegzublinken". Lieber den Abstand einhalten, ne Runde entspannen und die Musik genießen ;)

Es hat dem Beschuldigten auch nichts gebracht. Als er dann vorbei war, bin ich ihm 10km weiter hinterher gefahren. Soviel dazu

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:

Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?

Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.

Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.

Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

:confused::confused::confused:

Wie bist Du denn drauf ? Der Drängler hat immer Recht oder wie ?

Gedrängelt wird immer ohne Verstand, selbst Blockierer sollte man nicht bedrängeln, wer drängelt ist eh ein Idiot.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:

Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?

Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.

Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.

Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Kontaktiere mal nen Psycho-Doc.

Warum muss mann immer mit Hirngespinnsten und Rechtsanwalt kommen, obwohl man den Sachverhalt nicht kennt?

Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 21:10

Er hat ja Recht, dass es ein Rechtsfahrgebot gibt und dieses einzuhalten ist. Hab ich ja auch getan. Aber wo nicht schneller geht, geht nicht schneller. Da bringt auch drängeln nix.

Aber einfach Mal mutmaßen ist auch nicht die richtige Art...

Und noch was, da bin ich mir zu 100 % sicher, die Leute die drängeln sind auch die Leute die nie für andere Platz machen. Und wer hier für dieses Verhaltensmuster Partei ergreift.....

Gute Nacht.

Berufsverkehr und rechts frei? Eher nicht.

 

Keine Frage, ich bin sehr dafür das die Leute auch so oft wie möglich nach rechts (auch ganz rechts) rüberfahren, aber wenn jmd einen Vordermann hat und diesen Überholen will darf er auch länger links fahren. Dabei muss und darf er auch seinem Vordermann nicht zu dicht auf die Pelle rücken, der Sicherheitsabstand muss mindestens eingehalten werden. Das ist scheinbar dem ein oder anderen weiter hinten ein Dorn im Auge.

 

Ich war nicht dabei, aber @catcherberlin denke ich mal auch nicht. Daher wäre ich vorsichtig mit der Beschuldigung das jmd nicht nach der StVO fährt. Gerade im Berufsverkehr kann man auch länger legal links fahren. Verkehrsbedingt halt.

 

Gruß Jan

Themenstarteram 20. Dezember 2016 um 21:17

Es war auch nicht meine Absicht, dass das ganze hier zu einer Grundsatzdiskussion ausartet... Sonst gibt es noch mehr Stress ;)

Hab es jetzt eben mal probiert und denke 5-15m sind passend :)

Mal schauen, ob was bei rum kommt. Kennzeichen war laut Polizei nicht vergeben. Da es aber in einer Kleinstadt wie der, wo das Fahrzeug angemeldet wenig Fahrzeuge geben wird, auf die meine Recht genaue Beschreibung passt, gebe ich die Hoffnung Mal nicht auf ;)

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