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Achsschenkel nach Querlenkertausch gebrochen

Audi A4 B6/8E, Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 6. Juni 2016 um 8:42

Hallo.

Ich habe letzten Freitag in meiner freien Stamm-Werkstatt Querlenker tauschen lassen. Dabei ist dem Mechaniker leider der Achsschenkel gebrochen. Ein Problem was wohl hin und wieder auftreten kann.

Nun soll ich für diese Extra-Kosten (ca. 400 €) selbst aufkommen und das sehe ich irgendwie nicht ein. Zumindest hätte er mich vorher darauf hinweisen müssen und nicht vor vollendete Tatsachen stellen.

Wie sieht es rechtlich aus? Ich bin geneigt einen Gutachter einzusetzen, möchte mich aber rückversichern.

Es gibt ja die Meinung, dass man bei entsprechender Herangehensweise solch einen Schaden vermeiden kann.

Hat von euch jemand schonmal solch einen Fall gehabt?

Danke

tobbbbi

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54 Antworten

....einfach zum Konsumentenschutz, kann man so nicht durchgehen lassen, schließlich hat der Schrauber den Schaden verursacht! Möglicherweise Kostenbeteiligung wenn Achsschenkel schon an Verschleißgrenze ;-)

Hatte ich beim Polo, Lenker an "Konsole" festgegammelt, Rambo hat Schraube abgebrochen. Es musste eine neue Konsole rein: Material haben wir gezahlt, die Arbeitszeit die Werkstatt.

Es wird schwer der Werkstatt nachzuweisen, dass sie falsch agiert und deshalb den Schenkel gebrochen haben.

Ja sie hätten vorher erwähnen sollen, dass bei sowas weitere Schäden entstehen können.

Probieren kann man es. Doch der Gutachter wird auch einiges kosten...

Wo hier ein Verschleißmaß festzustellen ist, sei mal dahingestellt. Ein Achsschenkel ist kein klassisches Verschleißteil, Defekte treten wenn überhaupt im Rahmen von Reparaturen an Anbauteilen oder Unfällen auf.

Wenn es "hin und wieder auftreten kann", dann ist grobe Fahrlässigkeit des Schraubers wohl eher auszuschließen. Es geht wahrscheinlich um die Aufnahmen für die oberen Querlenker?

Für den Fall, dass ich mein Auto in die Werkstatt bringe und dort reißt man einen festgegammelten Bolzen ab, dann ist das auch Problem des Kunden und nicht der Haftpflicht der Werkstatt. Wenn du einen Schaden wissentlich zu befürchten hättest, ist es eher deine Aufgabe, den Schrauber darauf hinzuweisen. Sonst sollte er davon ausgehen dürfen, dass die Reparatur im Rahmen der Herstellerangaben zu bewältigen ist.

Besorg dir einen passenden gebrauchten Achsschenkel und werde glücklich. Sonst viel Spaß mit dem Nachweis, dass der Schrauber den Schaden fahrlässig herbeigeführt hat.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 10:13

Das ist es halt. Wenn ich nicht ganz sicher sein kann, dann wird ein Gutachten zusätzlich sehr teuer für mich. :-/

Was heißt falsch agiert? Wenn es kaputt gegangen ist, dann ist es doch doch definitiv falsch gemacht worden (sofern es tatsächlich eine Möglichkeit gibt bei richtiger Herangehensweise keinen Schaden zu verursachen)?

Wo ist der gebrochen?

Oben wo die Achslenker an der bekannten festgegammelten Schraube festgeschraubt sind?

Wenn ja dann ist er Vermutlich nicht Fachgerecht ran gegangen(mit Hammer und Meissel)!

Hast du das gesehen bzw. ein Bild davon?

Versuch Dich mit der Werkstatt gütlich zu einigen. Handel Dir eine Serviceleistung raus wie z.B. einen kostenlosen Service oder so.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 10:28

@patru

Er hat mir heute (mit den Worten: "das ist mir schon wichtig") heute Morgen den Schaden gezeigt. Ich kann es nicht mehr genau sagen, wo genau ein Stück rausgebrochen ist. Denke aber eher es war unten ganz rechts.

Er meinte auch etwas von einem neuen Werkzeug was sie verwendet hätten und trotzdem sei es passiert.

@cepheid1

Wie soll ich mit ihm in Verhandlungen treten, wenn er von vornherein total abblockt?

am 6. Juni 2016 um 10:35

normaler weise ist die Werkstadt für Schäden Versichert,aber beise erstmal das der Achsschenkel nicht schon vorher gebrochen war! und auf das wirds rausgehen.den Wenn die Werkstadt den Schaden zahlt haben Sie umsonst gearbeitet

und das werden Sie vermeiden. da hilft bloß steiden und dann brauchst Du eine neue Werkstadt.MfG.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 10:43

Zitat:

@12King schrieb am 6. Juni 2016 um 12:35:43 Uhr:

normaler weise ist die Werkstadt für Schäden Versichert,aber beise erstmal das der Achsschenkel nicht schon vorher gebrochen war! und auf das wirds rausgehen.den Wenn die Werkstadt den Schaden zahlt haben Sie umsonst gearbeitet

und das werden Sie vermeiden. da hilft bloß steiden und dann brauchst Du eine neue Werkstadt.MfG.

Naja , er hat selbst schon zugegeben, dass der Bruch ganz klar ihm passiert ist im Zuge des Querlenker-Austausches.

am 6. Juni 2016 um 10:45

red Ihn einfach daraufhin an und sag ! melden Sie den schaden Ihrer versicherung.jedes Uternehmen hat eine Versicherung auch Werstätte.

am 6. Juni 2016 um 10:50

jedes Händy hat ein Diktiergerät nimm das Gespräch auf dann kann er später nicht leugnen.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 10:54

Uff, das gibt bestimmt wieder Ärger wegen Persönlichkeitsrechten. Muss ich ihn vorher drüber informieren und dann gibt's überhaupt keine Reaktion mehr.

Habe gerade mal bei der Dekra angerufen. Insgesamt ziemlich ernüchternd. Ich müsste grundsätzlich halt den Nachweis führen, dass unsachgemäß gearbeitet wurde und hinzu kommt der Faktor, dass das Auto schon älter und mit 170t km solch ein Verschleiß erwartbar ist. Es wird schwer da nachzuweisen, dass das Teil auf die und die Weise nicht gerbochen wäre. Steht in keinem Verhältnis zu den 400 €.

Also: In den sauren Apfel beißen und zahlen. Danach ggf. die Werkstatt wechseln.

würde den Schaden nicht bezahlen, sondern nur den des Tausches welcher Gegenstand der Reparatur war!

Dann muss er dich "klagen" und dass wird er sich auch sicherlich überlegen!

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 11:17

Das würde dann ja bedeuten, dass ich rein gar nichts davon zahlen soll.

Im Anhang übrigens - falls es von Interesse ist - der Kostenvoranschlag der ursprünglichen Reparatur.

Interessant ist da auch die Klausel unten links. Evtl. ist dort das "vesteckt" was mich in diesem Fall betreffen könnte.

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