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Ärger mit BMW-Werkstatt
Hallo 1er-Gemeinde,
mein 120i aus 10/2018 war heute zum zweiten Mal außerplanmäßig in der Werkstatt. Das Problem war beide Male lautes Zischen und Pfeifen aus dem Armaturenbrett bei eingeschalteter Klimaanlage und wenig bis keine Kühlung.
Vor 6 Wochen war ich bei Vertragshändler A, dort wurde "auf Garantie" das Kältemittel der Klimaanlage aufgefüllt, nachdem eine ordentliche Menge gefehlt hatte. Mittels Fugengas konnte kein Leck im System festgestellt werden. Vertragshändler A ist 57 km von meinem Wohnort entfernt, aber für einen um eine Woche früheren Termin und gratis Leihwagen habe ich das in Kauf genommen.
Letzte Woche trat das Zischen und Pfeifen wieder auf und die Kühlung ließ deutlich nach. Den Termin heute bei Vertragshändler B hier am Ort habe ich glücklicherweise mit nur 3 Tagen Vorlauf bekommen.
Ergebnis: Der Verschluss der Klimaanlage sei nicht richtig befestigt gewesen. Da ist BMW fein raus, kein Garantiefall. Vertragshändler A muss für sein Versagen geradestehen. Also was macht Vertragshändler B, als er das mit dem Verschluss feststellt? Hmmm... Er ruft mich an? Nein. Er lässt das restliche Kältemittel ab, füllt neues auf und schreibt mir eine Rechnung über 257 €.
Natürlich war am Freitag Abend um zehn vor sechs der Herr vom Service nicht mehr da. Und ohne Zahlung kein Fahrzeugschlüssel. Ich habe dann telefonisch eine Händlerbeschwerde bei BMW eingereicht. Nächste Woche muss ich schauen, dass ich mein Geld zurückbekomme.
Habt Ihr schon mal eine ähnliche Erfahrung mit zwei Werkstätten gemacht?
Gruß
mw7
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mw7 schrieb am 14. Juni 2019 um 22:03:15 Uhr:
Hallo 1er-Gemeinde,
mein 120i aus 10/2018 war heute zum zweiten Mal außerplanmäßig in der Werkstatt. Das Problem war beide Male lautes Zischen und Pfeifen aus dem Armaturenbrett bei eingeschalteter Klimaanlage und wenig bis keine Kühlung.
Vor 6 Wochen war ich bei Vertragshändler A, dort wurde "auf Garantie" das Kältemittel der Klimaanlage aufgefüllt, nachdem eine ordentliche Menge gefehlt hatte. Mittels Fugengas konnte kein Leck im System festgestellt werden. Vertragshändler A ist 57 km von meinem Wohnort entfernt, aber für einen um eine Woche früheren Termin und gratis Leihwagen habe ich das in Kauf genommen.
Letzte Woche trat das Zischen und Pfeifen wieder auf und die Kühlung ließ deutlich nach. Den Termin heute bei Vertragshändler B hier am Ort habe ich glücklicherweise mit nur 3 Tagen Vorlauf bekommen.
Ergebnis: Der Verschluss der Klimaanlage sei nicht richtig befestigt gewesen. Da ist BMW fein raus, kein Garantiefall. Vertragshändler A muss für sein Versagen geradestehen. Also was macht Vertragshändler B, als er das mit dem Verschluss feststellt? Hmmm... Er ruft mich an? Nein. Er lässt das restliche Kältemittel ab, füllt neues auf und schreibt mir eine Rechnung über 257 €.
Natürlich war am Freitag Abend um zehn vor sechs der Herr vom Service nicht mehr da. Und ohne Zahlung kein Fahrzeugschlüssel. Ich habe dann telefonisch eine Händlerbeschwerde bei BMW eingereicht. Nächste Woche muss ich schauen, dass ich mein Geld zurückbekomme.
Habt Ihr schon mal eine ähnliche Erfahrung mit zwei Werkstätten gemacht?
Gruß
mw7
Was war denn die Erwartungshaltung? Dass der Vertragshändler B Zeit aufwendet, den Fehler herausfindet und Dich dann ohne dass seine Arbeit bezahlt wird wieder zu Vertragshändler A schickt, damit der es repariert?
Du könntest Dich mit der Rechnung jetzt natürlich an Vertragshändler A wenden, weil der es verbockt hat, nur wird der eben nachvollziehbarerweise sagen, dass Du ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung hättest einräumen müssen, was Du nicht getan hast.
Fazit: bei Reparaturen über drei Ecken kommt nie was sinnvolles dabei heraus.
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16 Antworten
Der Preis ist heftig!
Zitat:
@mw7 schrieb am 14. Juni 2019 um 22:03:15 Uhr:
Hallo 1er-Gemeinde,
mein 120i aus 10/2018 war heute zum zweiten Mal außerplanmäßig in der Werkstatt. Das Problem war beide Male lautes Zischen und Pfeifen aus dem Armaturenbrett bei eingeschalteter Klimaanlage und wenig bis keine Kühlung.
Vor 6 Wochen war ich bei Vertragshändler A, dort wurde "auf Garantie" das Kältemittel der Klimaanlage aufgefüllt, nachdem eine ordentliche Menge gefehlt hatte. Mittels Fugengas konnte kein Leck im System festgestellt werden. Vertragshändler A ist 57 km von meinem Wohnort entfernt, aber für einen um eine Woche früheren Termin und gratis Leihwagen habe ich das in Kauf genommen.
Letzte Woche trat das Zischen und Pfeifen wieder auf und die Kühlung ließ deutlich nach. Den Termin heute bei Vertragshändler B hier am Ort habe ich glücklicherweise mit nur 3 Tagen Vorlauf bekommen.
Ergebnis: Der Verschluss der Klimaanlage sei nicht richtig befestigt gewesen. Da ist BMW fein raus, kein Garantiefall. Vertragshändler A muss für sein Versagen geradestehen. Also was macht Vertragshändler B, als er das mit dem Verschluss feststellt? Hmmm... Er ruft mich an? Nein. Er lässt das restliche Kältemittel ab, füllt neues auf und schreibt mir eine Rechnung über 257 €.
Natürlich war am Freitag Abend um zehn vor sechs der Herr vom Service nicht mehr da. Und ohne Zahlung kein Fahrzeugschlüssel. Ich habe dann telefonisch eine Händlerbeschwerde bei BMW eingereicht. Nächste Woche muss ich schauen, dass ich mein Geld zurückbekomme.
Habt Ihr schon mal eine ähnliche Erfahrung mit zwei Werkstätten gemacht?
Gruß
mw7
Was war denn die Erwartungshaltung? Dass der Vertragshändler B Zeit aufwendet, den Fehler herausfindet und Dich dann ohne dass seine Arbeit bezahlt wird wieder zu Vertragshändler A schickt, damit der es repariert?
Du könntest Dich mit der Rechnung jetzt natürlich an Vertragshändler A wenden, weil der es verbockt hat, nur wird der eben nachvollziehbarerweise sagen, dass Du ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung hättest einräumen müssen, was Du nicht getan hast.
Fazit: bei Reparaturen über drei Ecken kommt nie was sinnvolles dabei heraus.
Sehe ich genau so, du hättest mit dem Fehler wieder zu Werkstatt A fahren müssen - Nachbesserung wie oben geschrieben.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 14. Juni 2019 um 23:20:29 Uhr:
Was war denn die Erwartungshaltung? Dass der Vertragshändler B Zeit aufwendet, den Fehler herausfindet und Dich dann ohne dass seine Arbeit bezahlt wird wieder zu Vertragshändler A schickt, damit der es repariert?
Die Erwartungshaltung war zunächst mal, dass es am Auto liegt. Ganz ehrlich: Ich habe nicht damit gerechnet, dass Vertragshändler A etwas verbockt hat. Also bin ich davon ausgegangen, dass es egal ist, wo ich mit meinem "Garantiefall" hingehe. Vertragshändler B hat bei der Fahrzeugannahme auch ganz klar gesagt, dass das Auto "voll in der Garantie" sei. Wenn dann bei der Fehlersuche etwas anderes rauskommt, dann erwarte ich einen Anruf, bevor irgendwas repariert wird.
Zu dem Punkt "Zeit aufwenden": Ich behaupte, dass die Fehlersuche in dem Fall keine 10 Minuten gedauert hat, weil der unsachgemäß befestigte Verschluss einfach das Allererste ist, auf das die Werkstatt stößt, wenn sie die Klimaanlage anschaut.
Haftbar ist derjenige, der den Fehler verursacht hat, also A. Der hat aber das Recht auf Nachbesserung. Die Rechnung des B muss A nicht bezahlen, wenn A den Fehler gratis hätte beheben können.
Naja, du hast keine Freigabe für irgendeine Reparatur gegeben. Lass ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen und gut ist. Du bekommst das Geld definitiv dann zurück.
Möchte trotzdem mal wissen was das für ein Anschluss gewesen sein soll.
Zitat:
@Laguna85 schrieb am 15. Juni 2019 um 09:34:24 Uhr:
Möchte trotzdem mal wissen was das für ein Anschluss gewesen sein soll.
Hatte ich am eigenen Auto auch schon (Z3) bzw. öfters in meiner Werkstattzeit. Nach der Klimawartung war nach 2 Tagen das System leer.
Am Niederdruckanschluss ( blauer Anschluss) der Klimaanlage hat sich das das Ventil beim Abschließen der Befüllleitung verkantet und nicht abgedichtet. Hat man beim Abnehmen der blauen Verschlusskappe schon gesehen...
Deswegen, kann passieren... Würde jetzt nicht behaupten, dass da gepfuscht wurde.
Zitat:
@mw7 schrieb am 15. Juni 2019 um 07:58:35 Uhr:
Die Erwartungshaltung war zunächst mal, dass es am Auto liegt. Ganz ehrlich: Ich habe nicht damit gerechnet, dass Vertragshändler A etwas verbockt hat. Also bin ich davon ausgegangen, dass es egal ist, wo ich mit meinem "Garantiefall" hingehe. Vertragshändler B hat bei der Fahrzeugannahme auch ganz klar gesagt, dass das Auto "voll in der Garantie" sei. Wenn dann bei der Fehlersuche etwas anderes rauskommt, dann erwarte ich einen Anruf, bevor irgendwas repariert wird.
Zu dem Punkt "Zeit aufwenden": Ich behaupte, dass die Fehlersuche in dem Fall keine 10 Minuten gedauert hat, weil der unsachgemäß befestigte Verschluss einfach das Allererste ist, auf das die Werkstatt stößt, wenn sie die Klimaanlage anschaut.
Ich verstehe das schon. Du hast gedacht auf dem Fahrzeug ist Garantie, diese ist bei jedem beliebigen BMW Händler beanspruchbar, also bist Du abgesichert.
Leider ist Dein Fall ein sehr gutes Beispiel, dass dieses ganze Haftungsgefüge sehr leicht aus dem Gleichgewicht kommen kann, wenn es mehr als zwei Parteien gibt.
Zitat:
@Laguna85 schrieb am 15. Juni 2019 um 09:34:24 Uhr:
Naja, du hast keine Freigabe für irgendeine Reparatur gegeben. Lass ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen und gut ist. Du bekommst das Geld definitiv dann zurück.
So einfach ist es nicht. Das Auto ist ja zum jetzigen Zeitpunkt repariert. Das müsste dann ebenfalls rückgängig gemacht werden oder der Händler eben entsprechend entschädigt werden. Seine Arbeitszeit für die Fehlersuche würde er in jedem Fall geltend machen können.
@TE: ich würde mich an Deiner Stelle darüber freuen, dass der Fehler behoben ist, mal bei Händler A die Situation schildern und sehen, was passiert. Im schlimmsten Fall würde ich es als Lehrgeld verbuchen und mich nicht zu sehr darüber ärgern.
Zitat:
@Laguna85 schrieb am 15. Juni 2019 um 09:34:24 Uhr:
Naja, du hast keine Freigabe für irgendeine Reparatur gegeben. Lass ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen und gut ist. Du bekommst das Geld definitiv dann zurück.
Möchte trotzdem mal wissen was das für ein Anschluss gewesen sein soll.
Wegen 200€ zum Anwalt, ist klar.
Lach-na der will doch auch leben und irgendwie muss er ja seinen Porsche bezahlen.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 15. Juni 2019 um 15:06:38 Uhr:
Zitat:
@Laguna85 schrieb am 15. Juni 2019 um 09:34:24 Uhr:
Naja, du hast keine Freigabe für irgendeine Reparatur gegeben. Lass ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen und gut ist. Du bekommst das Geld definitiv dann zurück.
Möchte trotzdem mal wissen was das für ein Anschluss gewesen sein soll.
Wegen 200€ zum Anwalt, ist klar.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 15. Juni 2019 um 10:48:01 Uhr:
Zitat:
@mw7 schrieb am 15. Juni 2019 um 07:58:35 Uhr:
Die Erwartungshaltung war zunächst mal, dass es am Auto liegt. Ganz ehrlich: Ich habe nicht damit gerechnet, dass Vertragshändler A etwas verbockt hat. Also bin ich davon ausgegangen, dass es egal ist, wo ich mit meinem "Garantiefall" hingehe. Vertragshändler B hat bei der Fahrzeugannahme auch ganz klar gesagt, dass das Auto "voll in der Garantie" sei. Wenn dann bei der Fehlersuche etwas anderes rauskommt, dann erwarte ich einen Anruf, bevor irgendwas repariert wird.
Zu dem Punkt "Zeit aufwenden": Ich behaupte, dass die Fehlersuche in dem Fall keine 10 Minuten gedauert hat, weil der unsachgemäß befestigte Verschluss einfach das Allererste ist, auf das die Werkstatt stößt, wenn sie die Klimaanlage anschaut.
Ich verstehe das schon. Du hast gedacht auf dem Fahrzeug ist Garantie, diese ist bei jedem beliebigen BMW Händler beanspruchbar, also bist Du abgesichert.
Leider ist Dein Fall ein sehr gutes Beispiel, dass dieses ganze Haftungsgefüge sehr leicht aus dem Gleichgewicht kommen kann, wenn es mehr als zwei Parteien gibt.
Mal wieder so ein Schlupfloch bei welchem ich mir denke: "WTF?". Dem TE sollte das zeigen, dass er zukünftig lieber gleich auf ortsansässige Vertragshändler zurückgreift. Hattest du ne Mobi Garantie mit drin? Ich kenne 2 Kollegen, die auch Termintheater hatten. Haben da dann aber auf den Ersatzwagen bestanden und ihn bekommen (mit etwas Wartezeit aber gut)
Vertragshändler B hat mir den vollen Rechnungsbetrag zurückerstattet. Der Serviceleiter war schnell einsichtig, nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich mir einen Anruf gewünscht hätte, weil Vertragshändler A das Problem gratis hätte beheben müssen.
Ich finde das sehr kulant. Einen Teil der Materialkosten wäre ich notfalls zu übernehmen bereit gewesen, um mir die 2 x 57 km für den Besuch bei Vertragshändler A zu sparen.
Danke für Eure Antworten, ich habe einige Daumen verteilt.
Das ist Top von "B"-hätte er nicht müssen. Gratulation-Glück gehabt.
Zitat:
@mw7 schrieb am 18. Juni 2019 um 21:19:10 Uhr:
Vertragshändler B hat mir den vollen Rechnungsbetrag zurückerstattet. Der Serviceleiter war schnell einsichtig, nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich mir einen Anruf gewünscht hätte, weil Vertragshändler A das Problem gratis hätte beheben müssen.
Ich finde das sehr kulant. Einen Teil der Materialkosten wäre ich notfalls zu übernehmen bereit gewesen, um mir die 2 x 57 km für den Besuch bei Vertragshändler A zu sparen.
Danke für Eure Antworten, ich habe einige Daumen verteilt.