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Aktiver Park Assistent ohne Funktion

Mercedes B-Klasse W247
Themenstarteram 10. Februar 2022 um 0:00

MB B 200d EZ 1/2019 als junger Stern gekauft 8/2020 MB 100 Garantie noch bis 8/2022

KM-Stand 32.000

Auskunft der Werkstatt: es ist ein Steuergeräte Update nötig, ist aber nicht über die Junge Sterne Garantie MB 100 gedeckt.

So ein Mangel innerhalb von 3 Jahren nach EZ -Schadenmeldung am 20.01.2022- und innerhalb der Garantie.

Ich kann es und will es nicht glauben, dass ich den "Spass" selbst zahlen soll.

Wer kann mir helfen und sagen, welches ist der entsprechende Ausschluss-Artikel dieser Garantie unter § 2

Danke

KennyRogers

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25 Antworten

Da sieht man mal dass Mercedes qualitativ und serviceseitig endgültig auf VW Niveau angekommen ist. Deswegen fahren wir inzwischen keinen Mercedes B250 mehr. Ich würde einen zweiten Händler befragen, evtl. Ist das Steuergerät ja defekt dann kann er es sowieso abrechnen.

Beste Grüße und viel Erfolg.

Zitat:

@KennyRogers schrieb am 10. Februar 2022 um 01:00:49 Uhr:

MB B 200d EZ 1/2019 als junger Stern gekauft 8/2020 MB 100 Garantie noch bis 8/2022

KM-Stand 32.000

Auskunft der Werkstatt: es ist ein Steuergeräte Update nötig, ist aber nicht über die Junge Sterne Garantie MB 100 gedeckt.

So ein Mangel innerhalb von 3 Jahren nach EZ -Schadenmeldung am 20.01.2022- und innerhalb der Garantie.

Ich kann es und will es nicht glauben, dass ich den "Spass" selbst zahlen soll.

Wer kann mir helfen und sagen, welches ist der entsprechende Ausschluss-Artikel dieser Garantie unter § 2

Danke

KennyRogers

Uiiii ... erster Beitrag hier und dann sowas!

Ersteinmal ein herzliches Willkommen hier auf MT und hier im Forum.

Also irgendetwas scheint hier schief zu laufen. Was genau funktioniert denn nicht oder funktioniert garnichts?

Und was genau soll denn der "Mangel" sein?

Nun könnte ich dir erzählen, das ich für mein letztes Update sogar Geld bekommen habe, aber das hilft dir in deinem Fall ja net.

Würde mir, wie auch schon empfohlen eine zweite Meinung einholen oder du wendest dich an Maastricht wenn du mit deiner Lage unzufrieden bist.

 

Freundliche Grüße

Sorry Jens …

aber da bin ich der gleichen Ansicht wie „Kenny“ !1

Der auslösende „Mangel“ selber ist dabei zunächst völlig wurscht!

der auslösende Mangel liegt hier eindeutig beim Hersteller.,

wenn man solche Technik schon für nicht wenig Geld verkauft und dafür fleißig Werbung macht

dann muss man als Hersteller auch dafür gerade stehen!!

es kann und darf einfach nicht sein das „Mercedes“ für eigene Produktverbesserungen, Fehlerbehebungen im Nachhinein auch noch Geld von seinen Kunden verlangt und seinen Fachhändlern, nach Ablauf der Garantie, keine Kostenerstattung für den Aufwand erstatten will !

so was gehört einfach mit dazu, spätestens beim nächsten Kundendienst ein aktuelles Update, wenn Verfügbar und sinnvoll durchzuführen.

Natürlich gilt das auch für andere Autohersteller!

So was darf man sich einfach nicht gefallen lassen

oder in Zukunft einfach nicht mehr solche Fahrzeuge kaufen

heute leider einfacher gesagt wie getan ….

so jetzt bin ich aufgewacht!

am 10. Februar 2022 um 6:55

Wie weiter oben schon angemerkt, wäre es wichtig zu wissen, was genau der Mangel ist, was genau nicht funktioniert. Sonst kann man das Verhalten von Mercedes nicht genau einordnen.

Mit einer Bewertung sollte man zurückhaltend sein, solange die Fakten nicht vollständig bekannt sind. Es sind ja genug Diskussionen bekannt, wo es darum geht, ob ein Mangel überhaupt ein Mangel ist, oder ein Fehler wirklich ein Fehler ist.

Im Rahmen der Garantie hat man Anspruch darauf, dass der Zustand des Wagens der damals ausgelieferten Neuwagen-Serie (das exakte Modelljahr/Änderungsjahr), dem damaligen Stand der verbauten Technik, bzw. der damals georderten Zusatzaustattung entspricht. Was weicht in diesem Fall davon ab, oder ist es ein eindeutiger, technischer Defekt?

Ein anderes Thema ist die Kulanz, Kundenorientierung und Flexibilität von Mercedes Werkstätten.

Moin,

darf man denn fragen, was das "update" kosten soll?

Ich würde mich damit auch direkt an Mercedes wenden, und wenn die MB100

wirklich nicht zahlt , wenigstens Kulanz beantragen.

Oder vielleicht mit dem AB Kummerkasten etwas "Druck" aufbauen.

Der Mangel liegt beim Hersteller!

Da muss man auch keine Fakten mehr dazu wissen ...

Updates gehören einfach bei jedem Service mit dazu,

damit erst gar keine Probleme (möglichst wenig) auftreten.

Schließlich kostet die ganze "Fuhre" ja Geld! (sorry)

und die Menschen die das Bezahlen sind ja keine Versuchsfahrer.

Im Übrigen: wer lesen kann .....

Schau doch einfach mal die Überschrift an!

Zitat:

@HAL01 schrieb am 10. Februar 2022 um 07:55:35 Uhr:

Wie weiter oben schon angemerkt, wäre es wichtig zu wissen, was genau der Mangel ist, was genau nicht funktioniert. Sonst kann man das Verhalten von Mercedes nicht genau einordnen.

Mit einer Bewertung sollte man zurückhaltend sein, solange die Fakten nicht vollständig bekannt sind. Es sind ja genug Diskussionen bekannt, wo es darum geht, ob ein Mangel überhaupt ein Mangel ist, oder ein Fehler wirklich ein Fehler ist.

Im Rahmen der Garantie hat man Anspruch darauf, dass der Zustand des Wagens der damals ausgelieferten Neuwagen-Serie (das exakte Modelljahr/Änderungsjahr), dem damaligen Stand der verbauten Technik, bzw. der damals georderten Zusatzaustattung entspricht. Was weicht in diesem Fall davon ab, oder ist es ein eindeutiger, technischer Defekt?

Ein anderes Thema ist die Kulanz, Kundenorientierung und Flexibilität von Mercedes Werkstätten.

Bei mir verlangen die immer ca. 100,- Euronen

Kulanz ... glaub ich nicht, das ist eher ein "Geschäftsmodell"

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 10. Februar 2022 um 09:01:31 Uhr:

Moin,

darf man denn fragen, was das "update" kosten soll?

Ich würde mich damit auch direkt an Mercedes wenden, und wenn die MB100

wirklich nicht zahlt , wenigstens Kulanz beantragen.

Oder vielleicht mit dem AB Kummerkasten etwas "Druck" aufbauen.

Zitat:

@matrix_0101 schrieb am 10. Februar 2022 um 10:08:16 Uhr:

Bei mir verlangen die immer ca. 100,- Euronen

Kulanz ... glaub ich nicht, das ist eher ein "Geschäftsmodell"

Zitat:

@matrix_0101 schrieb am 10. Februar 2022 um 10:08:16 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 10. Februar 2022 um 09:01:31 Uhr:

Moin,

darf man denn fragen, was das "update" kosten soll?

Ich würde mich damit auch direkt an Mercedes wenden, und wenn die MB100

wirklich nicht zahlt , wenigstens Kulanz beantragen.

Oder vielleicht mit dem AB Kummerkasten etwas "Druck" aufbauen.

100€, das ist doch billig, kostet ja der Liter Motorenöl schon fast.:D

Auf alle Fälle kann man sich da eine Vers. ala MB100 schenken.

Die weckt nur Hoffnungen, die meistens nicht erfüllt werden.

Ich schenke mir solche Versicherungen in jedem Fall.

Macht die Karre nach der Garantie zicken, wird sie halt verkauft!

am 10. Februar 2022 um 9:27

Zitat:

@matrix_0101 schrieb am 10. Februar 2022 um 10:05:22 Uhr:

Der Mangel liegt beim Hersteller!

Da muss man auch keine Fakten mehr dazu wissen ...

Updates gehören einfach bei jedem Service mit dazu,

damit erst gar keine Probleme (möglichst wenig) auftreten.

Schließlich kostet die ganze "Fuhre" ja Geld! (sorry)

und die Menschen die das Bezahlen sind ja keine Versuchsfahrer.

Im Übrigen: wer lesen kann .....

Schau doch einfach mal die Überschrift an!

Die Überschrift ist doch total pauschal, daraus weiß man nicht, was genau nicht funktioniert, in welchen Situationen es nicht funktioniert. Und den ursprünglichen Funktionsumfang, beim Bau des Fahrzeugs, bzw. des Aktiven Parkassistenten kennen wir auch nicht. Der Funktionsumfang des Aktiven Parkassistenten hat sich in den letzten Jahre zig mal geändert, quasi mit jedem Änderungsjahr. Vielleicht hat der Threaderöffner eine falsche Erwartungshaltung, was das Teil können muss? Z.B. ist zwischendurch die Querparkfunktion wegen fehlender Lizenzierungen weggefallen und der Threaderöffner erwartet von der Werkstatt jetzt ein Update um das quasi nachzurüsten.

Ich kenne keine Werkstatt und keinen Hersteller, wo sämtliche Steuergeräte eines Fahrzeugs kostenlos und regelmäßig upgedatet werden. Also rein präventiv, ohne akuten Fehler. Von wegen, damit erst gar keine Probleme auftreten.

Ich verstehe auch die etwas aggressive Diskussion hier nicht, von wegen „wer lesen kann“. Der Threaderöffner hat ziemlich pauschal nach Rat gefragt, da ist es doch nicht zuviel verlangt, eine etwas präzisere Fehlerbeschreibung abzugeben. In der Werkstatt reicht es doch auch nicht eine pauschale Aussage wie „mein Parkassistent ist ohne Funktion“ über den Tresen zu werfen. Stattdessen gehen hier alle sofort auf die Werkstatt los, ohne die Sachlage genau zu kennen.

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 9:51

Zu Euren Fragen:

das eigenständige Einparken mit Hilfe des Systems läßt sich nicht aktivieren, es wird keinerlei Messung angezeigt,

Für de "Vorkontrolle" hatte ich EUR 98 zu zahlen, das Steuergeräte Update soll dann ca. EUR 500 kosten.

Danke für Eure Unterstützung

KennyRogers

Also wenn der Wagen diese Funktion/Ausstattung ab Werk besessen hat, es gab da mal Änderungen, mal ist das Querparken, mal das Längstparken mit Änderungsjahren/Modelljahren wegen Zertifizierungsproblemen weggefallen, dann ist das definitiv ein Fehler, der von der Werkstatt zu beseitigen ist. Ob mit Update oder auf anderen Wegen. Eine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeug/Modells ist nicht funktionsfähig, quasi nicht vorhanden. In Deinem Kaufvertrag müsste doch die Ausstattung des Wagens gelistet sein. Ich würde auch nicht nur mit „Fehler“ argumentieren, sondern auch mit dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. In letzter Konsequenz würde ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten.

Zitat:

@HAL01 schrieb am 10. Februar 2022 um 11:04:59 Uhr:

Also wenn der Wagen diese Funktion/Ausstattung ab Werk besessen hat, es gab da mal Änderungen, mal ist das Querparken, mal das Längstparken mit Änderungsjahren/Modelljahren wegen Zertifizierungsproblemen weggefallen, dann ist das definitiv ein Fehler, der von der Werkstatt zu beseitigen ist. Ob mit Update oder auf anderen Wegen. Eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeug/Modells ist nicht funktionsfähig, quasi nicht vorhanden. In Deinem Kaufvertrag müsste doch die Ausstattung des Wagens gelistet sein. Ich würde auch nicht mit „Fehler“ argumentieren, sondern mit dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. In letzter Konsequenz würde ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten.

Die Garantie ist aber doch schon vor 1 Jahr abgelaufen.

Wenn die mb100 nicht zahlt, bleibt nur Kulanz.

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 10:43

ja, der aktive Park Assistent mit Parktronic ist definitiv Teil des Kaufvertrages. Und der Schritt zum Anwalt ? Ich werde darüber nachdenken.......

Hast du denn zur mb100 keine AGB bekommen?

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