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Alfa Romeo BLACKLINE Felgen Traglast!?
Hallo Leute,
hat jemand Daten für die BLACKLINE FELGE 8x18 ET32 (Art-Nr: 156074709 ?
Ich möchte sie auf meinem 156 CROSSWAGON eintragen lassen.
Laut TÜV würde sogar ein Nachweis zur Traglast reichen.
Bei der ALFA Niederlassung konnte man nichts finden.
LG
Antonio
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14 Antworten
Da gibt es keine Gutachten. Um die Traglast zu bestimmen musst du dem TÜV die Dokumente eines Fahrzeuges vorlegen wo diese Felgen ab Werk eingetragen bzw zugelassen waren damit er die Achslast von diesem sehen kann.
Aufgrund der maximal zulässigen Achslast dieses Fahrzeuges ( die nicht niedriger als die deines Crosswagon sein darf) kann der Prüfer dann eine ausreichende Traglast der Felge für dein Fahrzeug annehmen und eine Einzelgenehmigung durchführen.
Also am besten den AR Händler bitten die Achslasten des Alfa GT oder worauf auch immer diese Felgen ausgeliefert wurden auszudrucken und damit zum Prüfer
Zitat:
@scooterdie schrieb am 25. Juni 2024 um 11:43:29 Uhr:
Da gibt es keine Gutachten. Um die Traglast zu bestimmen musst du dem TÜV die Dokumente eines Fahrzeuges vorlegen wo diese Felgen ab Werk eingetragen bzw zugelassen waren damit er die Achslast von diesem sehen kann.
Aufgrund der maximal zulässigen Achslast dieses Fahrzeuges ( die nicht niedriger als die deines Crosswagon sein darf) kann der Prüfer dann eine ausreichende Traglast der Felge für dein Fahrzeug annehmen und eine Einzelgenehmigung durchführen.
Also am besten den AR Händler bitten die Achslasten des Alfa GT oder worauf auch immer diese Felgen ausgeliefert wurden auszudrucken und damit zum Prüfer
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Vielen Dank für den Tipp!
Laut meiner Recherche, waren die Felgen vorwiegend auf dem ALFA GT BLACKLINE montiert.
Ich habe allerdings die Befürchtung, dass diese Fahrzeuge nur in England zugelassen waren, es also keine "deutschen" ALFA BLACKLINE gab, weil auch der ALFA-Händler nichts im System finden konnte.
Nun, wie dem auch sei, ich suche weiter!
Anbei die Handbuchdaten des GT mit den Achslasten der versch Motorvarianten.
Eventuell kommt man ja damit schon weiter, aber das kommt halt auf den Prüfer an ...
Blackline war doch auch "nur" ein 1.9 JTD. Die Achslasten waren auch nicht unterschiedlich vom normalen 1.9 JTD.
Zitat:
@schmidmi schrieb am 26. Juni 2024 um 12:56:21 Uhr:
Blackline war doch auch "nur" ein 1.9 JTD. Die Achslasten waren auch nicht unterschiedlich vom normalen 1.9 JTD.
Davon ist auszugehen, jetzt ist halt nur die Frage wie die Crosswagon Lasten sind.
Wenns da keine großen Unterschiede gibt und der Prüfer human ist sollte einer Genehmigung nichts im Weg stehen.
Das wäre ein gangbarer Weg. Allerdings ist es mir bisher nicht gelungen ein Fahrzeug (bzw seine VIN) ausfindig zu machen, bei dem diese Räder serienmässig vom Werk verbaut waren bzw "legal" nachgerüstet wurden.
Ein Fahrzeughersteller sollte doch in der Lage sein, Dir ein Datenblatt oder eine Bestätigung zugänglich zu machen, in welchem die, von der Prüforganisation geforderte Radlast dokumentiert ist.
Selbst wenn die Räder nur für den Export vorgesehen sind/waren, ist das in der heutigen Zeit ein Klacks.
Ein Vergleichsfahrzeug mit größeren Achslasten zu benennen, funktioniert aufgrund der Vorschriften leider nicht.
Auch der Ermessensspielraum eines Prüfingenieurs hat Grenzen.
Ich empfehle Dir dringend, das telefonisch zu machen und Dich nicht abwimmeln zu lassen.
Viel Erfolg dabei.
Da ist Fiat im Allgemeinen schwierig, zumindest im Nutzfahrzeug- / Wohnmobilbereich.
Es gibt etliche Diskussionen in Foren, wo Leute ihre Wohnmobile auflasten wollen und es scheitert an den Felgen bzw. an einer fehlenden Freigabe des Herstellers.
So sind z.B. auf Wohnmobile mit dem sog. "Heavy-Fahrgestell" mit 4 oder 4,5 Tonnen Gesamtgewicht (optisch) diesselben Felgen ab Werk montiert, wie auch bei einem Wohnmobil mit 3,5 Tonnen. Dennoch kann man letzteres nicht nur mit einer Fahrwerksänderung (von Linnepe, Goldschmitt, AL-KO...) auflasten, es braucht eine Traglastfreigabe für die Felgen. Und einige Leute haben sich deshalb neue Felgen kaufen müssen, weil Fiat diese Freigabe verweigert hat.
Dennoch wünsche ich viel Erfolg, vllt sind die im Automotive-Bereich kundenorientierter.
Grüße, Markus
Im vorliegenden Fall geht es weder um eine Auflastung noch um eine Fahrwerksänderung.
Der Prüfer gibt sich mit einem Nachweis der Tragfähigkeit zufrieden. Viel simpler kann eine Forderung ja kaum ausfallen.
Hab ich verstanden, dennoch weiss ich aus mehreren Berichten dass Fiat solche Anfragen nicht / ablehnend beantwortet, gilt z.B. auch für simple Felgenumrüstungen.
VG, Markus
Man könnte in der EG-Typgenehmigung eines Spenderfahrzeugs nachsehen, vielleicht steht da eine Angabe zur Traglast der Felgen.
Das kann der TÜV Prüfer machen, wenn du ihm die EG-Typgen-Nummer des betreffenden Fzgs nennst oder eine Scheinkopie hast.
Das blöde ist, dass in der EG-Typgenehmigung (CoC) nur die Felgendimensionen stehen, nicht jedoch Teilenummern.
Und ich meine mich zu entsinnen dass Fiat in einem Fall angab, dass es die Felgen trotz identischer Größe und Design in verschiedenen technischen Spezifikationen gibt. Nuja, wir schweifen ab, ich drücke dem TE alle Daumen dass es klappt!
Grüße, Markus
Im COC Papier stehen nur die Felgendimensionen, stimmt.
Aber die EG Typgenehmigung ist ein Papier mit zig Seiten, ggf. hunderten Seiten.
Zu deinem Verständnis: das COC Papier ist nur die Bestätigung, daß das Auto mit der Fahrgestellnummer XYZ der EG Typgenehmigung entspricht.
Man wird die Traglast der Felge nirgends finden. Man kann nur Telefonterror beim Haupsitz von Fiat/Alfa im Land machen damit man eine Freigabe bekommt ( das hat schon geklappt, aber auch öfter mal nicht). Bei den einzelnen (Händler)Niederlassungen wird man aber sicherlich keinen Erfolg haben.
Oder eben mit einem entsprechend Vergleichsfahrzeug über die Achslast den Prüfer rechnen lassen.
1000/2 schafft auch der - das ist ein Ermessenspielraum den hat er - wen er will.
Es gab dieses Problem mit den Speedline Felgen aber schon öfter und es wurde wie man durch Googlen und Nachlesen in div Alfa Foren nachlesen kann mal auf die eine und mal auf die andere Weise gelöst. Je nachdem ob Alfa oder der Prüfer kooperativer war. Am Ende besteht immer noch die Möglichkeit sich in den Forenz zu registrieren und die 2-3 auffindbaren User im Deutsprachigen Raum zu kontaktieren und vielleicht die Unterlagen oder deren Eintragung etc in Kopie zu erhalten.
Einfach drann bleiben, es wird nicht leicht, aber es geht