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ALLES EINGETRAGEN UND DIE POLIZEI ZWEIFELT TROTZDEM DRAN

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 13. April 2008 um 15:01

WURDE VON DER POLIZEI ANGEHALTEN UND WURDE WIE EIN VERBRECHER DARGESTELLT DAS MEIN AUTO ZU TIEF WÄRE OBWOHL ALLES VOR 6 JAHREN EINGETRAGENWURDE VON MERCEDES

Beste Antwort im Thema

Zitat:

WAS KANN MAN DA MACHEN

Erst mal aufhören zu schreien! Großschrift bedeutet schreien und ist negativ belegt. Genauso wie das Nichtbeachten von Satzzeichen. Wenige werden sich Mühe machen, auf deine Fragen einzugehen, wenn du dir keine Mühe gibst, oder? ;)

Bitte erkläre etwas genauer, was passiert ist, was bemängelt wurde, stelle mal ein paar Bilder bitte ein usw. Ich denke du weißt genau, was angesagt ist, nicht wahr?

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Und?

Themenstarteram 13. April 2008 um 15:07

SOLL DEN HÖHER LEGEN WEIL ES VORNE ZU TIEF WAS KANN MAN DA MACHEN UND HABE DREI PUNKTE BEKOMMEN

Zitat:

WAS KANN MAN DA MACHEN

Erst mal aufhören zu schreien! Großschrift bedeutet schreien und ist negativ belegt. Genauso wie das Nichtbeachten von Satzzeichen. Wenige werden sich Mühe machen, auf deine Fragen einzugehen, wenn du dir keine Mühe gibst, oder? ;)

Bitte erkläre etwas genauer, was passiert ist, was bemängelt wurde, stelle mal ein paar Bilder bitte ein usw. Ich denke du weißt genau, was angesagt ist, nicht wahr?

Zitat:

Original geschrieben von timmyclk

SOLL DEN HÖHER LEGEN WEIL ES VORNE ZU TIEF WAS KANN MAN DA MACHEN UND HABE DREI PUNKTE BEKOMMEN

Hallo,

die Polizei ist doch kein TÜV !!!!!! ....wenn die das dennoch meinen, dann gehe ich das nächste mal gleich zu denen, um mein Auto abnehmen zu lassen und somit STVZO-gerecht (mit Zulassung!) zu fahren !

Also was soll der Schxxss ?!?!?

Wenn Dein Auto abgenommen ist, Du im Nachhinein auch keine eigenmächtigen Änderungen vorgenommen hast und Du auch alle Nachweise (von den hierfür zugelassen Stellen TÜV, DEKRA, o.ä.) vorlegen kannst, dann können die Dir meiner Meinung nach gar nichts, denn Du bist Deiner Sorgfaltspflicht ordnungsgemäss nachgekommen !

Wenn dem so ist, dann ist dies klare Willkür und ich würde sofort einen Rechtsanwalt einschalten und Einspruch einlegen lassen ! Ausserdem würde ich bei deren Vorgesetzten eine offizielle Beschwerde wegen "Willkür im Amt" einreichen und um eine schriftliche Stellungnahme hierzu bitten !

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

dann können die Dir meiner Meinung nach gar nichts, denn Du bist Deiner Sorgfaltspflicht ordnungsgemäss nachgekommen !

falsch!

wenn die eintragung von anfang an unrechtmäßig war bzw. sich mittlerweile die entsprechenden bedingungen verändert haben können die da sehrwohl etwas gegen!

denn nur weil etwas eingetargen ist, muss es nicht gleichsam legal sein....

und ohne genauere infos des te, was ihm genau vorgeworfen wird, kann man da auch nicht pauschal weiterhelfen!

am 13. April 2008 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von timmyclk

SOLL DEN HÖHER LEGEN WEIL ES VORNE ZU TIEF WAS KANN MAN DA MACHEN UND HABE DREI PUNKTE BEKOMMEN

Wieviel Platz ist denn vorn noch? Weniger als 8cm?

Man muss doch über so nen genormten Holzklotz fahrn oder?

Das dürften die Bullen ja sehn, wenn das nicht sein kann.

der holzklotz ist nicht genormt! dazu gibts keine norm...

lediglich die untere lichtaustrittkante der scheinwerfer könnte hier von interesse sein....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

dann können die Dir meiner Meinung nach gar nichts, denn Du bist Deiner Sorgfaltspflicht ordnungsgemäss nachgekommen !

falsch!

wenn die eintragung von anfang an unrechtmäßig war bzw. sich mittlerweile die entsprechenden bedingungen verändert haben können die da sehrwohl etwas gegen!

denn nur weil etwas eingetargen ist, muss es nicht gleichsam legal sein....

und ohne genauere infos des te, was ihm genau vorgeworfen wird, kann man da auch nicht pauschal weiterhelfen!

Wenn es wirklich nur um die Tieferlegung gehen sollte, so sehe ich absolut keinen Verstoss, wenn diese korrekt und mit allen erforderlichen Unterlagen von einer staatlich geprüften Stelle (z.B. TÜV) eingetragen worden ist !!! Ich habe gar keine Ahnung von der Technik der Autos und GENAU DESWEGEN lasse ich ja einen staatlich geprüften FACHMANN ran, welcher dafür auch von mir bezahlt wird !

Wäre dem nicht so und man würde von mir verlangen, dass ich mich bei jedem Fahrzeugtyp, welchen ich im Laufe meines Lebens mal fahre, zum FACHMANN (KfZ-Meister/Techniker) ausbilden lassen muss, damit ich (als Fachmann!) in der Lage bin sämtliche sicherheitsrelevanten Teile des Fahrzeugs immer im Auge zu behalten, dann könnte ich ja die Felgen auch gleich selber montieren und in Eigenregie abnehmen ! Wenn es also vollkommen egal ist, ob ein Fachmann die Felgen abgenommen hat oder nicht...und ich trotzdem im Falle eines Fehlers (des Fachmannes wohlgemerkt!) dafür gerade stehen müsste.....würde es zukünftig absolut keinen Sinn mehr machen auch nur das kleinste Teil durch einen Sachverständigen abnehmen und in die Papiere eintragen zu lassen !!! Wo wäre dann noch der Sinn einer "Eintragung" ???

P.S.: Das trotz erfolgter Abnahme am Fahrzeug etwas nicht ordnungsgemäss sein kann, will ich damit gar nicht ausschliessen ... nur kann man mich (den absoluten Laien auf diesem Gebiet) dafür nicht verantwortlich machen, denn ich habe alles (was mir der Gesetzgeber hierzu vorschreibt) in meiner Macht stehende getan ! Das Fahrzeug kann also, wenn die "Rennleitung" dieser Meinung ist, durchaus für den Verkehr gesperrt werden, aber man kann mir hierfür zunächst keine Schuld geben...es sei denn man kann mir nachweisen, dass ich vorsätzlich gehandelt habe und von der "Verkehrsunsicherheit" des Fahrzeugs gewusst habe oder hätte wissen müssen ! Aber ehrlich gesagt, überlasse ich (aufgrund meiner Unkenntnis in der Sache) die Abnahme von Felgen und Reifen einzig und allein den dafür ausgebildeten Fachleuten !

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

nur kann man mich (den absoluten Laien auf diesem Gebiet) dafür nicht verantwortlich machen, denn ich habe alles (was mir der Gesetzgeber hierzu vorschreibt) in meiner Macht stehende getan!

guck mal in der stvo...wer dort für den ordnungsgemäßen zustand der fahrzeuge verantwortlich ist...drei tip's gebe ich dir...:

1. polizei

2. tüv

3. werkstattmeister

werden NICHT genannt....und nun rate mal, wer dafür zuständig ist....

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

Das Fahrzeug kann also, wenn die "Rennleitung" dieser Meinung ist, durchaus für den Verkehr gesperrt werden, aber man kann mir hierfür zunächst keine Schuld geben...

falsch!

wenn die eintragung gegen die geltenden zulassungsrichtlinien verstößt, bekommst du das volle programm...incl. punkten und dem komplettverlust der teil- sowie vollkasko bei einem unfall.....

den prüfer der die eintragung durchgeführt hat, kannst du dafür NICHT in regress nehmen...

ich verstehe zwar, worauf die hinauswillst, was auch vollkommen verständlich ist....!

aber leider ist es wunschdenken deinerseits, was nichts mit der geltenden rechtssprechung zu tun hat!

 

wenn etwas eingetragen ist, was du der zeit VÖLLIG legal war, so is das durch neue richtlinien NICHT illegal!

 

das ist quatsch, z.b. die berühmten 50cm minimale lichtaustrittsunterkante gabs es vor dem 1.1.1988 noch garnicht, und autos die DAVOR zugelassen wurden, sind mit 45cm z.b. völlig legal unterwegs!

 

 

 

und dennoch die frage: WAS wollte die grün-weisse rennleitung überhaupt von dir?

 

hamse gemessen? schleifen die räder? biste en verkehrshindernis?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

nur kann man mich (den absoluten Laien auf diesem Gebiet) dafür nicht verantwortlich machen, denn ich habe alles (was mir der Gesetzgeber hierzu vorschreibt) in meiner Macht stehende getan!

guck mal in der stvo...wer dort für den ordnungsgemäßen zustand der fahrzeuge verantwortlich ist...drei tip's gebe ich dir...:

1. polizei

2. tüv

3. werkstattmeister

werden NICHT genannt....und nun rate mal, wer dafür zuständig ist....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

Das Fahrzeug kann also, wenn die "Rennleitung" dieser Meinung ist, durchaus für den Verkehr gesperrt werden, aber man kann mir hierfür zunächst keine Schuld geben...

falsch!

wenn die eintragung gegen die geltenden zulassungsrichtlinien verstößt, bekommst du das volle programm...incl. punkten und dem komplettverlust der teil- sowie vollkasko bei einem unfall.....

den prüfer der die eintragung durchgeführt hat, kannst du dafür NICHT in regress nehmen...

ich verstehe zwar, worauf die hinauswillst, was auch vollkommen verständlich ist....!

aber leider ist es wunschdenken deinerseits, was nichts mit der geltenden rechtssprechung zu tun hat!

Du meinst sicherlich den "berühmten" Fahrzeughalter ! ...stimmts oder habe ich recht ! ... ;-)

OK....wazu gibts dann bitteschön einen TÜV oder/und eine Zulassungstelle ???

Es gibt genügend Teile am Fahrzeug, welche einen Unfall oder Schaden bei anderen verursachen können und welche ich als Fahrzeughalter nie und nimmer alle im Blick haben kann...noch dass ich davon überhaupt etwas weiss !!!

Bei einem Unfall hafte ich als Fahrzeughalter dann zwar (worauf Du sicherlich abzielst, stimmts?), aber man kann mir beim besten Willen keinen Vorsatz vorwerfen !

Wofür sollte ich also mit Punkten oder gar Gefängnis bestraft werden, wenn irgendein Teil am Auto einen (für mich als Laien nicht erkennbaren) Fehler hat und ich nachweisen kann, dass ich meiner Sorgfaltspflicht (technische Überprüfung des Fahrzeuges durch anerkannte Sachverständige, turnusmässige Wartungen und Sichtprüfungen...vor jeder Fahrt, versteht sich!) nachgekommen bin !?!? Ich möchte den Rechtsanwalt sehen, welcher Dich aus so einem Prozess, wenn es denn überhaupt einen geben sollte, nicht raushaut !

Ciao

am 13. April 2008 um 17:23

Die Sache ist ganz einfach.

Es gibt Richtlinien die besagen, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Scheiß egal was der Tüv-Prüfer für erlaubt mit einer Eintragung im Schein bezeichnet. Wenn diese Richtlinie nicht eingehalten wird, dann wird der Fahrzeughalter dafür Haftbar gemacht. Fertig aus.

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

Du meinst sicherlich den "berühmten" Fahrzeughalter ! ...stimmts oder habe ich recht ! ... ;-)

weder noch!

gemeint ist der fahrzeugführer!

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

Bei einem Unfall hafte ich als Fahrzeughalter dann zwar (worauf Du sicherlich abzielst, stimmts?), aber man kann mir beim besten Willen keinen Vorsatz vorwerfen!

man kann dir zwar keinen vorsatz vorwerfen, aber haften musst du trotzdem....richtig...

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler

Wofür sollte ich also mit Punkten oder gar Gefängnis bestraft werden,

fakt ist, du fährst ein auto (nur mal angenommen!), das nicht den geltenden zulassungsrichtlinien entspricht...ob vorsatz oder fahrlässig oder unwissend ist dabei völlig unrelevant....denn unwissenheit schützt vor strafe nicht! hierbei kommt es lediglich darauf an, das du es gefahren hast....

und wenn ein tüv'ler dir irgendwas einträgt, was nicht zulässig ist, kann du so unwissend sein wie ein ungeborenes kind...das nützt dir trotzdem nichts....!

Zitat:

Original geschrieben von DrKinley

Die Sache ist ganz einfach.

Es gibt Richtlinien die besagen, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Scheiß egal was der Tüv-Prüfer für erlaubt mit einer Eintragung im Schein bezeichnet. Wenn diese Richtlinie nicht eingehalten wird, dann wird der Fahrzeughalter dafür Haftbar gemacht. Fertig aus.

Haftbar JA !

Vorsätzlich schuldig NEIN !

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