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Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Themenstarteram 6. September 2018 um 20:42

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.

Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.

Anbei eine Skizze.

Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema
am 7. September 2018 um 7:14

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Im Prinzip hast Du recht, wenn die beiden Spuren, zwischen denen Du wählen kannst, beide für Deine Fahrtrichtung bestimmt sind. Das entgegenkommende Fahrzeug ist offenbar das gelbe. Das fährt offenbar auf seiner rechten Spur, die also nicht für Deine Fahrtrichtung bestimmt ist. Ich sehe für das gelbe Fahrzeug nicht, dass es nicht ganz rechts fährt.

Themenstarteram 6. September 2018 um 20:51

Doch doch, sind beide für eine Fahrtrichtung. Der gelbe kam von oben und wollte ebenfalls in meine Fahrtrichtung

Ach das habe ich falsch gesehen. Der gelbe kam von oben/links und wollte auf dieselbe Spur wie Du in dieselbe Richtung. Die Gegenfahrbahn ist ja auf der anderen Seite des Mittelstreifens.

Hierzu habe ich gerade vor kurzem in MT einen Thread gesehen, in dem darüber diskutiert wurde. Gibt es hier die Regel, dass bei der freien Wahl noch besonderen Vorsicht nötig ist? Ich werde mal suchen, ob ich den finde.

Habe gerade gesucht:

freie wahl der spur "Verkehr & Sicherheit"

einspurig abbiegen freie spurwahl

Demnach hättest Du recht!

Themenstarteram 6. September 2018 um 21:03

Ich habe auch etwas recherchiert und alle Forenbeiträge sind eher für „meine Lage“. Entscheidet die Polizei die Schuldfrage alleine oder hat die Versicherung Mitspracherecht? Die Polizisten (beide sehr jung, 1 Stern) ließen sich nach ihrem Telefonat nicht umstimmen. Überlege sonst auch ohne Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten.

Die Polizei hat überhaupt nichts zu klären bezüglich der Schuld.

Eine RSV für den Straßenverkehr sollte man generell haben. Je nachdem wie hoch der Schaden ist dürfte sich ein Anwalt tatsächlich auch ohne lohnen

Das Urteil der Polizei ist allenfalls für das Verwarnungsgeld von Bedeutung, obwohl es natürlich eine gewisse Hinweiskraft, auch für Versicherungen hat. Der zivilrechtliche Anspruch wird erst vor Gericht endgülltig geklärt. Deine Haftpflicht hat die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dazu brauchen sie entsprechende Informationen und Widerstand, weil sie nach meiner Erfahrung sonst zu schnell bezahlen und die Kosten über Deine Rückstufung wieder hereinholen. Über die Weise, wie Gerichte dann eine Aufteilung der Schuld konstruieren, möchte ich mich hier nicht äußern.

Das verwarngeld muss man nicht zahlen.

Würde ich auch nicht tun - bis zur endgültigen Klärung lasse ich mich nicht verwarnen.

Schon garnicht von einem Polizisten.

Der gelbe ist als linksabbieger verpflichtet, den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dabei ist es egal, ob der Gegenverkehr geradeaus fährt oder abbiegt. Somit liegt keine Schuld bei der Fahrerin des roten Wagens.

Themenstarteram 6. September 2018 um 21:24

Ich habe die Zahlung auch verweigert, aber ehrlichgesagt eher aus Schock. Er hätte mir alles erzählen können in dem Moment. Das war mein erster richtiger Unfall.. Ab nächster Woche kann ich mich bei dem Sachbearbeiter melden, der den Bußgeldbescheid bearbeitet. Ich hoffe, dass er mehr Ahnung/Erfahrung hat und sich das anhört. Vor allem schaut die Skizze der Polizei als Spurwechsel aus.. Zum Glück habe ich Fotos gemacht und den Zeugen hinter uns gestoppt.

Mensch, da verliert man echt den Glauben an die Urteilungsfähigkeit der Exekutive...

Zitat:

@espace001 schrieb am 6. September 2018 um 22:56:17 Uhr:

 

Hierzu habe ich gerade vor kurzem in MT einen Thread gesehen, in dem darüber diskutiert wurde. Gibt es hier die Regel, dass bei der freien Wahl noch besonderen Vorsicht nötig ist? Ich werde mal suchen, ob ich den finde.

Du meinst vermutlich den hier oder

Gruß M

@Cokeaddicted92

Dir ist dringend anzuraten, dich anwaltlich vertreten zu lassen. Das wird hinsichtlich des Schadens an deinem Auto ein Zivilrechtsstreit gegen den anderen Fahrer und die Versicherung seines Autos. Da können nicht unerhebliche Verfahrenskosten entstehen. Hinsichtlich des Dir gemachten Vorwurfs der Verursachung eines Unfalls wird das ein weiterer Rechtsstreit und zwar mit der Polizeibehörde des Unfallortes.

Für diese beiden Streitigkeiten wäre es klug, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben. Es gibt von der Arag die Möglichkeit, eine solche Versicherung für laufende Fälle abzuschließen, wenn sie nicht weiter als 3 Monate vor dem Abschluss der Versicherung passiert sind. Allerdings ist das in den Prämien teurer als eine normale RS-Versicherung und sie hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Mehrkosten dieser Versicherung könnte man als Finanzierungskosten des Schadens evtl. bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern.

Die Abwehr der unberechtigten Ansprüche obliegt der Haftpflichtversciherung deines Autos. Da sollte dann dein Anwalt kooperierend für dich present sein und die Schadenschilderung und den eigenen Rechtsstandpunkt übermitteln.

Frage: Haben die Linksabbieger in ihrem Ampel-Signalgeber Pfeile?

Der Linksabbieger hätte dich erst passieren lassen müssen.

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