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Ampel für Rechtsabbieger ausgeschaltet
Hallo zusammen,
auf der Arbeit hatten wir heute eine Diskussion über eine ampelgeregelte Kreuzung auf dem Weg zur Arbeit.
Die Kreuzung verfügt über kurze Rechtsabbiegerspuren, welche am rechten Rand über eine separate Ampel verfügen. Bislang waren die Ampeln für den geradeaus fahrenden Verkehr und die Rechtsabbieger immer parallel geschaltet. Seit Anfang der Woche sind die Rechtsabbiegerampel jedoch ausgeschaltet und das ausgeschaltete Grünlicht mit einem Kreuz aus Klebeband versehen.
Mit den ausgeschalteten Rechtsabbiegerampeln kam die Unsicherheit und etwas Chaos. Zeigt die Ampel für den geradeaus fahrenden Verkehr rot, bleiben die Rechtsabbieger - wohl aus Gewohnheit - meistens stehen. Es gibt aber auch Rechtsabbieger, welche nicht warten und sich direkt in den fließenden (kreuzenden) Verkehr einordnen.
Und hieraus resultiert die Diskussionsgrundlage: Welches Verhalten ist richtig? Dürfen die Fahrzeuge auf der Rechtsabbiegerspur fahren, wenn die Ampel für den geradeaus fahrenden Verkehr rot zeigt oder müssen sie warten.
Da es wie meistens eine 50/50-Verteilung bei den Meinungen gab, bin ich für Infos aus dem Forum dankbar.
Gruß FoFo-Max
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21 Antworten
Sie dürfen fahren.
Zitat:
@UTrulez schrieb am 9. August 2018 um 19:55:11 Uhr:
Sie dürfen fahren.
Wieso?
Eine baulich getrennte Abbiegespur mit Insel dazwischen, oder nur aufgepinselt?
Bei aufgepinselt gilt die allgemeine Ampel.
Bei baulich getrennt (ähnlich wie ein Y) gelten die Schilder am Ampelmast der Abbiegeampel. Wenn keine Schilder, dann hätten die Rechtsabbieger sogar u.U. Vorfahrt vor dem Querverkehr.
Zitat:
@FoFo-Max schrieb am 9. August 2018 um 19:49:48 Uhr:
Mit den ausgeschalteten Rechtsabbiegerampeln kam die Unsicherheit und etwas Chaos. Zeigt die Ampel für den geradeaus fahrenden Verkehr rot, bleiben die Rechtsabbieger - wohl aus Gewohnheit - meistens stehen. Es gibt aber auch Rechtsabbieger, welche nicht warten und sich direkt in den fließenden (kreuzenden) Verkehr einordnen.
Hi FoFo-Max,
kurze Frage zum besseren Verständnis: Gibt es an der Rechtsabbiegerspur jetzt überhaupt keine Ampel mehr (im Sinne von "vorher war nur der grüne Leuchtpfeil vorhanden")? Dann müsste ja ein Schild (wahrscheinlich "Vorfahrt gewähren") da stehen und dann gilt dieses, so wie ja die entsprechenden Verkehrsschilder gelten, wenn die Ampel ausgeschaltet ist.
Auf meinem Arbeitsweg ist eine ähnliche Situation, allerdings ist die Rechtsabbiegespur dort mit einer roten und einer gelben Ampel versehen (bedarfsgesteuert von den VT, die den Radweg dort benutzen). Da darf man ebenfalls immer abbiegen (Schild "Vorfahrt gewähren" ist vorhanden) und muss nur halten, wenn die Ampel dort leuchtet - so wie Zille1976 das im Beitrag vor mir bereits geschildert hat.
Ich gebe zu, dass meine Antwort einen gewissen Rateanteil hatte
Gibt es aussagefähige Fotos?
Wie soll man die Frage beantworten, wenn zur Situation so wenig bekannt ist?
Wie ist die Kreuzung und wie ist die Ampelsituation genau? Wenn das ausgeschaltete Grünlicht abgeklebt ist, war es dann eine richtige Ampel? Oder nur ein separates Grünlicht für Rechtsabbieger? Gibt es Pfeile bei der funktionierenden Ampel? Gibt es einen Haltebalken auf der Fahrbahn?
Na ich hoffe nicht, dass da Balken einfach so auf der Fahrbahn rumliegen. Sau gefährlich sowas.
Strassenbauliche Anfrage:
Wie sieht das Grün der Hauptampel aus. Voll, hat es Pfeile oder was?
Wie sieht das Rot der Hauptampel aus. Voll, Pfeile usw.
Gibt es weitere Blechschilder an diesem Mast?
Freue mich auf neue Bilder dieser Ampeln in Stellung Fahren und in Stellung Halten.
Irgendwann werden auch die Verwegensten einsehen, dass das STVG gilt.
Zitat:
@AndreCar schrieb am 9. August 2018 um 20:33:08 Uhr:
Strassenbauliche Anfrage:
Wie sieht das Grün der Hauptampel aus. Voll, hat es Pfeile oder was?
Wie sieht das Rot der Hauptampel aus. Voll, Pfeile usw.
Gibt es weitere Blechschilder an diesem Mast?
Freue mich auf neue Bilder dieser Ampeln in Stellung Fahren und in Stellung Halten.
Irgendwann werden auch die Verwegensten einsehen, dass das STVG gilt.
Wenn die Abbiegespur baulich getrennt ist, dürfte die Hauptampel keinen Pfeil haben, der (auch) nach rechts zeigt. Und was meinst Du mit dem Satz "Irgendwann werden auch die Verwegensten einsehen, dass das STVG gilt"? Kann Dir da nicht ganz folgen...
Wobei natürlich Bilder von der fraglichen Situation diesem Thread eine gewisse Würze geben würden... :-)
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. August 2018 um 20:31:05 Uhr:
Na ich hoffe nicht, dass da Balken einfach so auf der Fahrbahn rumliegen. Sau gefährlich sowas.
Aber wirksam .
StVG ist die Abkürzung für Straßenverkehrsgesetz. Das meiste wird aber in der StVO geregelt.
Ich verstehe die Situation so, dass es sich um eine baulich getrennte Rechtsabbiegespur handelt. Dann gilt die Ampel nicht für Rechtsabbieger.
Das wäre dann - wie im Bild - auch richtig. Nur schreibt der TE dazu ziemlich wenig.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. August 2018 um 21:01:11 Uhr:
Das wäre dann - wie im Bild - auch richtig. Nur schreibt der TE dazu ziemlich wenig.
Zumal noch schwer herauszulesen ist, ob es sich für die Rechtsabbieger um eine eigenständige Ampel, mit Rot/Gelb/Grün handelt, ...
Zitat:
Die Kreuzung verfügt über kurze Rechtsabbiegerspuren, welche am rechten Rand über eine separate Ampel verfügen.
..., oder ob es nur ein aufleuchtender grüner Pfeil ist.
Zitat:
und das ausgeschaltete Grünlicht mit einem Kreuz aus Klebeband versehen.
Wenn Letzteres, dann gildet die Ampel für Geradeaus auch für die Rechtsabbieger.