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Ampelblitzer in Österreich

Themenstarteram 27. März 2016 um 17:23

Hallo Leute!

Kennt sich wer von euch mit den Ampelblitzern in Österreich aus?

Die dürften ja nur von hinten blitzen, oder?

Wann löst eigentlich ein Ampelblitzer aus? Wenn das Fahrzeug definitiv bei rot verbotenerweise über die Haltelinie fährt, oder auch schon bei gelb noch drübersaust?

 

Aber was, wenn man in der Kreuzung steht (weil irgend so ein Vollpf. aus irgend einem Grund abgebremst hat), vorher aber bei Grün oder Gelb die Haltelinie passiert hat? Ist man da auch eines Rotlichtverstosses schuldig?

 

Zählt es eigentlich nur, dass man bei grün, spätestens gelb die Haltelinie passiert hat, im Sinne einer „nicht-Strafbarkeit“?

 

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21 Antworten

Geblitzt wird in Ö-reich von vorne, hinten oder via Streckenmessung. Mit allem was blitzt oder auch nicht und nur aufzeichnet. Dieser Freifahrtschein hängt mit der Halterhaftung zusammen. Da kommt ungefragt der Zahlschein zum Halter und der darf sich wehren wenn er es nicht war.

Themenstarteram 28. März 2016 um 15:19

hmmmm danke für den Beitrag, Frage war aber eher bezogen, auf "wann ist es strafbar"...

Bin mir nicht ganz sicher - aber ab dem Zeitpunkt wo Rotlicht ist und du die Haltelinie überquerst.

Theoretisch (auch praktisch) darfst du schon bei Gelb nicht mehr in die Kreuzung einfahren - deshalb auch das grünblinken.

Themenstarteram 28. März 2016 um 17:21

Das denke ich halt vom "logischen" Denken auch .... aber wann straft es dann? auch schon bei orange blinken ? oder nur bei rot? Was is bei Rückstau, wo man selber nicht schuld is?

Also ich halte, wenn ich nicht bis über die Haltelinie rüberkomme, schon vor der Ampel an und warte dann, ob ich noch bei Grün rüber kann, oder doch erst bei der nächste Grünphase weiterkomme.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. März 2016 um 19:49:59 Uhr:

Also ich halte, wenn ich nicht bis über die Haltelinie rüberkomme, schon vor der Ampel an und warte dann, ob ich noch bei Grün rüber kann, oder doch erst bei der nächste Grünphase weiterkomme.

Wenn man einen Blitzer an der Ampel hat, erst recht sinnvoll. ;)

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 28. März 2016 um 19:21:14 Uhr:

Das denke ich halt vom "logischen" Denken auch .... aber wann straft es dann? auch schon bei orange blinken ? oder nur bei rot? Was is bei Rückstau, wo man selber nicht schuld is?

Es "straft" wenn du bei rot in die Kreuzung einfährst. Ein Stau wäre am Bild erkennbar.;)

(Orange) - gelb blinken bedeutet nichts anderes als in Deutschland (Ampel nicht in Betrieb) - ACHTUNG.

Wenn du bei grün Blinken noch in die Kreuzung einfährst ist das OK - auch wenn es beim Verlassen auf gelb schaltet. Bei gelb in die Kreuzung einfahren kann schon kostenpflichtig werden.

 

LG r

am 29. März 2016 um 6:34

Ui dann waren das letzte mal in Wien aber ganz schön viele Ampeln defekt bis Sie doch noch auf Rot gesprungen sind. Spontanreparatur also :D.

Spass beiseite. Dachte das ist da normal als Wahrnung und fand das sehr vorbildlich.

Zitat:

@Elchestor schrieb am 29. März 2016 um 08:34:38 Uhr:

Ui dann waren das letzte mal in Wien aber ganz schön viele Ampeln defekt bis Sie doch noch auf Rot gesprungen sind. Spontanreparatur also :D.

Kann ich mir nicht vorstellen. :D

am 29. März 2016 um 6:46

Bin auch grade am überlegen, ob nicht das Grün geblinkt hat? Ach ja das Alter.... da macht das Hirn auch nicht mehr das was es soll XD.

Edit: Und manchmal sollte man seine eigenen verlinkungen vorher lesen. Ja das Grünblinken wars. Mea Culpa. Fands auf jeden fall sinnvoll.

Zitat:

@Elchestor schrieb am 29. März 2016 um 08:46:44 Uhr:

Ach ja das Alter.... da macht das Hirn auch nicht mehr das was es soll XD.

Sieh es mal so - :D

am 29. März 2016 um 7:13

Hat was :D

Zitat:

@kiaora schrieb am 29. März 2016 um 08:55:57 Uhr:

Zitat:

@Elchestor schrieb am 29. März 2016 um 08:46:44 Uhr:

Ach ja das Alter.... da macht das Hirn auch nicht mehr das was es soll XD.

Sieh es mal so - :D

Soviel ich weiss darfst du bei gelb noch reinfahren wenn es bremswegtechnisch nicht mehr reicht.

Allerdings aus grosser Entfernung bei gelb drüber kostet.

Zitat:

krebsandi schrieb am 29. März 2016 um 22:06:39 Uhr

Soviel ich weiss darfst du bei gelb noch reinfahren wenn es bremswegtechnisch nicht mehr reicht.

Zitat:

Allerdings aus grosser Entfernung bei gelb drüber kostet.

Grundsätzlich richtig und so stehts in der StVO

(1) Gelbes nicht blinkendes Licht gilt ...... als Zeichen für „Halt“. Bei diesem Zeichen haben die Lenker herannahender Fahrzeuge ...... anzuhalten

(2) ........... Fahrzeuglenker, denen ein sicheres Anhalten nach Abs. 1 nicht mehr möglich ist, haben weiterzufahren. .............

Und das kostet es:

Verstoß gegen gelbes (Dauer-) Ampellicht § 38 Abs 1

Organmandat (sofort zu bezahlen) 30,--

Anonymverfügung: 36,-- bis 42,--

Anzeige: bis 726,--

 

Verstoß gegen rotes Ampellicht mit Vorrangverletzung

Nach diesen Übertretungen wird – neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe zwischen € 72,-- und € 2.180,-- (gem § 99 Abs 2c) – eine Eintragung ins Führerscheinregister vorgenommen.

Organmandat und Anonymverfügung kommen nicht in Betracht.

 

 

 

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