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Ampeln oder auch Lichtverkehrszeichenanlage (LZA)

Themenstarteram 15. Juli 2024 um 20:28

Fußgänger haben eine. Mal zeigt sie rot, mal zeigt sie grün.

Autofahrer haben eine. Mal zeigt sie rot, mal zeigt sie grün. An einigen gibt es noch einen "grünen" Rechts- oder Linksabbiegerpfeil.

Radfahrer haben drei. Manchmal haben sie eine eigene, manchmal gelten für sie die des Kfz-Verkehrs, manchmal finden sie sich auf der Streuscheibe für Fußgänger wieder.

Der ortsunkundige Radfahrer fragt sich öfter, welche Ampel jetzt also für ihn rechtliche Wirkung hat oder nicht.

Ein Verwirrspiel ohne Ende (für den Radfahrer).

Ich bin neulich bei einer LZA, die für Radfahrer nur "geradeaus" regelt, bei grünem Rechtsabbiegerpfeil für den Kfz-Verkehr losgefahren und wurde dafür von einem Kfz-Führer per Dauerhupen beschallt.

Ich befand mich während des Abbiegevorgangs ausschließlich auf einem Radweg bzw. einer Fahrradspur.

Habe ich das Lichtzeichen der LZA eventuell falsch interpretiert?

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4 Antworten

Kommt drauf an ob der Radweg auf dem Fußweg oder ob er auf der Fahrbahn angebracht ist. Jedenfalls ist aber eine vorhandene Fahrradampel verbindlich für den Radweg. Und wenn die rot zeigt, dann ist die rot auch bei bestehendem Rechtsabbiegewunsch auf dem Radweg.

Themenstarteram 15. Juli 2024 um 21:16

Bis zur LZA verläuft ein Radweg neben der Fahrbahn, nach dem Rechtsabbiegen verläuft eine Fahrradspur auf der Fahrbahn.

Ich interpretiere das nach der StVO so, dass für mich an dieser Einmündung als Rechtsabbieger die LZA für den Kfz-Verkehr gilt.

Wenn der Radweg auf dem Fußweg eingerichtet ist, dann gilt die Haltlinie der Fahrradampel auch für rechtsabbiegende Radfahrer. Und wenn die keine separate Signalisierung für rechtsabbiegende Fahrradnutzer hat, dann ist bei rot schlicht anzuhalten. Es ist dort anscheinend gewollt, den motorisierten Straßenverkehr beim Rechtsabbiegen vom Fahrradverkehr zu trennen. Das ist im Grundsatz erstmal sinnvoll. Absteigen und um die Ecke schieben würde aber als Fußgänger gehen. Wäre zwar nervig aber zulässig.

Bist du heute in Stuttgart Kaltental runtergebrettert?

 

Dort befand ich mich auf der Fahrt im Auto Richtung Stuttgart Innenstadt.

 

Der Radfahrer fuhr auf dem Fahrradstreifen der sich auf der rechten Seite der Fahrbahn befand. Direkt vor mir.

 

Als eine rote Ampel kam, bremste ich und hielt an. Der Radfahrer, der ebenfalls rot achten musste, bretterte über die Haltelinie und warf daraufhin den Anker. Das Hinterrad hob sich und er konnte gerade so einen Sturz verhindern.

 

Ich war erstaunt und glücklich dass ein Radfahrer auf dieser Straße tatsächlich die rote Ampel beachtet. Und dass er sich nicht verletzte.

 

Aus der Straße von rechts kam dann ein Streifenwagen gefahren. Der hatte grün.

 

Hat der Radfahrer jetzt angehalten weil man bei rot einfach anhält, oder weil es rot war und er im letzten Moment den Streifenwagen entdeckte?

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