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Angemeldetes Kfz verkaufen – Versicherungsschutz / Steuer

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 7:01

Hallo Versicherungsexperten.

ich habe derzeit eine kleine Diskussion mit einem guten Bekannten und wir würden gerne wissen wer hier richtig liegt.

Er verkauft derzeit sein Auto über Ebay und will den Wagen komplett angemeldet mit Kennzeichen, Schein, Brief, HU/ AU Bericht übergeben.

Ich habe ihn geraten er soll die Karre abmelden und den Käufer mit roten Kennzeichen antanzen lassen.

Daraufhin meinte er: Ich habe keine Garage und kann die Karre nicht eine Woche abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen.

Er will separat einen Kaufvertrag aufsetzen, inkl. einer Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO, einmal für Straßenverkehrsamt und einmal für die Versicherung.

So steht es ja auch im Netz:

Zitat:

Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige / des Kaufvertrags wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Der Autokäufer wird damit steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Auto bei seiner Versicherung selbst abmelden.

Quelle: http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/auto-verkaufen.php

Nun würde ich gerne wissen ob das heutzutage so abläuft und er tatsächlich aus dem Schneider ist wenn der Käufer mit der Karre oder den Kennzeichen Bockmist baut.

Denn ich hatte vor ca. 17 Jahren einen ähnlichen Fall, ich habe damals auch privat mein Fahrzeug an einen Russen mittleren Alters verkauft, ebenfalls einen Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige aufgesetzt, diese auch bestätigen lassen inkl. Personalausweisnummer des Käufers.

Habe tags darauf meinem zuständigen Straßenverkehrsamt eine Kopie des Kaufvertrages, sowie die Veräußerungsanzeige zukommen lassen. Woraufhin ich mit dem Spruch: "Nehmen wir zur Kenntnis aber Papier ist geduldig – das Fahrzeug bleibt solange gemeldet bis es vom Käufer ab- oder umgemeldet wurde“

Und so nahm es seinen Lauf – in den ersten 3 Wochen erhielt ich 6 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen, diese konnte ich ja noch mit Kaufvertrag abwehren (obwohl es natürlich auch wieder zeitaufwändig und nervig war).

Wie sich später herausstellte wurde der Wagen ins Ausland transportiert und der Personalausweis des Käufers war gefälscht. Dementsprechend durfte ich für 2 weitere Jahre Steuern und Versicherungsgebühren bezahlen, bis der Wagen im dritten Jahr nach dem Verkauf, zwangsabgemeldet wurde. All meine Bemühungen dagegen anzugehen, scheiterten trotz Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige.

Seitdem bin ich “geheilt“ und verkaufe meine Wagen sofern ich privat verkaufe, nur noch im abgemeldeten Zustand.

Deswegen versuche ich meinen Bekannten auch dazu zu bewegen die Karre abzumelden, aber er meint das wäre heute nicht mehr so….

Hat er Recht?

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28 Antworten
am 4. Oktober 2011 um 7:13

Blöde Situation. Es ist natürlich vollkommen richtig, dass der Wagen nicht abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Mit deinen Erfahrungen ist es wiederum vollkommen verständlich, dass du niemals nie nicht wieder ein Auto angemeldet verkaufen wirst. Allerdings ist dein Fall wohl (hoffentlich?) die Ausnahme.

Praxisnahe Lösung: Habt ihr niemanden im Bekanntenkreis, wo das Auto mal 1-2 Wochen auf dem Hof stehen könnte? Alternativ müsste er halt die Abholung so vereinbaren, dass ihr beide auf den Parkplatz vor der Zulassungsstelle kommt, du meldest das Auto ab und er nimmt es mit allen Papieren mit.

Ich würde auch kein Auto angemeldet verkaufen. Im Zweifelsfall (es muss sich ja nichtmal so auswachsen wie bei dir) habe ich sonst nämlich Lauferei und Papierkrieg am Bein.

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von self

Blöde Situation. Es ist natürlich vollkommen richtig, dass der Wagen nicht abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf. Mit deinen Erfahrungen ist es wiederum vollkommen verständlich, dass du niemals nie nicht wieder ein Auto angemeldet verkaufen wirst. Allerdings ist dein Fall wohl (hoffentlich?) die Ausnahme.

Ich hab ihm gesagt er soll den Wagen abmelden, die "entwerteten" Kennzeichen kann er ja wieder ans Auto machen, da er in einer Sackgasse in einer ruhigen Wohngegend wohnt, wird es wohl keinem auffallen, daß der Wagen 3-5 Tage ohne TÜV Plakette da steht und selbst wenn, bekommt er nach meinem Kenntnisstand ein kleines Verwarngeld und eine Frist zur Räumung / Entfernung. Bis dato sollte der Wagen ja dann weg sein.

Zitat:

Original geschrieben von self

Praxisnahe Lösung: Habt ihr niemanden im Bekanntenkreis, wo das Auto mal 1-2 Wochen auf dem Hof stehen könnte? Alternativ müsste er halt die Abholung so vereinbaren, dass ihr beide auf den Parkplatz vor der Zulassungsstelle kommt, du meldest das Auto ab und er nimmt es mit allen Papieren mit.

Leider nein, ich würde ihm zwar gerne meine Garage zur Verfügung stellen, allerdings wohn ich 30km von ihm entfernt und das Fahrzeug ist aufgrund einer defekten Lichtmaschine nicht fahrbereit, es muss vom Käufer sowieso mit einem Trailer abgeholt werden, sofern der nicht vor Ort die Lichtmaschine austauscht.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Ich hab ihm gesagt er soll den Wagen abmelden, die "entwerteten" Kennzeichen kann er ja wieder ans Auto machen, da er in einer Sackgasse in einer ruhigen Wohngegend wohnt, wird es wohl keinem auffallen, daß der Wagen 3-5 Tage ohne TÜV Plakette da steht und selbst wenn, bekommt er nach meinem Kenntnisstand ein kleines Verwarngeld und eine Frist zur Räumung / Entfernung. Bis dato sollte der Wagen ja dann weg sein.

.....die Problematik ist nicht die fehlende TÜV-Plakette (die im Übrigen ja nicht abgekratzt wird), sondern der fehlende Haftpflichtversicherungsschutz!

Auch wenn Du schlechte Erfahrungen gemacht hast, wird die Gefahr des "angemeldet verkaufens" imho sehr stark überbewertet, wobei ich wenig Fälle kenne, bei denen ein Auto angemeldet an einen Ausländer (also ohne deutschen Wohnsitz) verkauft wurde....

Dass Du zwei Jahre Versicherung zahlen musst, wird Dir heutzutage nicht mehr passieren, da der Versicherer mit Vorlage des Kaufvertrages eine sog. "Erwerberkündigung" durchführen wird und Du so max. einen Monat mehr zahlen musst.... Sollte dies passieren und der Käufer des Wagens ausfindig gemacht werden, hat dieser widerum die Konsequenzen wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" zu tragen, weshalb Du die Fälle des "Nichtummeldens" vermutlich an einer Hand abzählen kannst!

also ich habe meine auto nich nie angemeldet übergeben

weil das porblem ist auch wenn ihr ein kaufvertrag macht

was passiert wenn der käufer einen unfall macht das auto war schließlich auf deinen

kollege gemedet

er soll mit dem typ zur zulassungsstelle gehen und das auto abmelden

dann muss er sich 1 stunde mehr zeit einplanen

aber angemdeltein auto zu übergebe ist echt riskant

ich kenne keinen der das machen würder

obwohl mein auto habe ich 200km entfernt von mir gekauft und der gute herr

hat es mir auch angemeldet gelassen

und ich bin zurück langsamer gefahren als ich durfte weil ich kein risiko eingehen wollte

das etwas passiert

ohne punkt und komma sind beiträge wirklich schwer zu lesen!

sofern man einen vernünftigen kaufvertrag mit datum und uhrzeit aufsetzt, kann man eine sf-hochstufung abwenden.

tut mir leid.

war nicht böse gemeint, nur ein allgemeiner hinweis :)

ich weis

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 6:04

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Dass Du zwei Jahre Versicherung zahlen musst, wird Dir heutzutage nicht mehr passieren, da der Versicherer mit Vorlage des Kaufvertrages eine sog. "Erwerberkündigung" durchführen wird und Du so max. einen Monat mehr zahlen musst.... Sollte dies passieren und der Käufer des Wagens ausfindig gemacht werden, hat dieser widerum die Konsequenzen wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" zu tragen, weshalb Du die Fälle des "Nichtummeldens" vermutlich an einer Hand abzählen kannst!

Das sind so Antworten wie ich sie haben möchte, schließlich will ich für meinen Kumpel nur das Beste und in diesem Fall bin ich dann auch gerne im Unrecht mit meiner Schwarzmalerrei

Gibt es hierfür Quellnachweise, ist das allgemeingültig, oder von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Gibt es hierfür Quellnachweise, ist das allgemeingültig, oder von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?

.....ist im §96VVG geregelt und daher für alle Versicherer bindend!

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 11:49

Super! - Vielen Dank!

Hallo!

Es ist in jedem Fall ratsam das Fahrzeug abzumelden.

Ansonsten im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit vermerken.

Der Kaufvertrag kann dan einfach zur Versicherung geschickt werden. Dann wird dein Vertrag dort wegen "Risikowegfall" storniert und der zu viel bezahlte Beitrag wird zurückerstattet.

Es ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich wann der Vertrag storniert wird. Teilweise zum Datum des Kaufvertrages, teilweise +1 Tag, da das Auto ja an dem Tag genutzt wurde.

Die Uhrzeit ist wichtig, damit du bei Unfällen oder Strafzetteln nachweisen kannst, dass das Auto zu diesem zeitpunkt nicht mehr in deinem Besitz war.

Die Steuer wird erst dann abgerechnet, wenn das Auto abgemeldet wurde. Da geht das leider nicht mit dem Kaufvertrag.

Aber wie schon oben geschrieben, eine Abmeldung ist immer am sichersten. Dann wird auch die Steuer zum richtigen Zeitpunkt abgerechnet.

Das abgemeldete Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen bzw. bewegt werden.

Lediglich der direkte Weg von der Abmeldung (bei der Zulassungsstelle) zum Abstellort darf ohne Kennzeichen gefahren werden (nur gleicher bzw. angrenzender Landkreis).

Die Sache ist die: Im Zweifelsfall hat man mindestens mal Papierkrieg, falls irgendwas ist. Würde ich nur machen, wenn ich den Käufer gut kenne. Ansonsten soll der sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen - kostet zwischen 30-70€ und gilt dann 5 Tage. Sollte reichen, um das Fahrzeug wieder anzumelden und man geht damit allen möglichen Problemen - und sei es nur Schriftverkehr mit den Behörden - aus dem Weg.

Der TE hat doch gerade das Problem, dass eine Abmeldung nur mit recht hohem Aufwand möglich ist, da er schlicht keinen Stellplatz hat!

@Crymo

....ich wäre vorsichtig mit Ratschlägen, dass der TE irgendwo ohne Kennzeichen hinfahren darf.... Das darf er selbstverständlich nicht!

Ich habe in meinem Leben ca 15 Autos privat verkauft, davon waren zwei abgemeldet, alle anderen zugelassen und es hat nie Probleme gegeben.... Auch beruflich gehen seit nunmehr elf Jahren jedes Jahr mehrere hundert Fahrzeugverkäufe mehr oder weniger über meinen Tisch und ich habe in der ganzen Zeit eine (1) Erwerberkündigung gehabt und da war der Käufer im Krankenhaus!

Ganz ehrlich überwiegen die Nachteile, die der Käufer hat deutlich denen, die der Verkäufer hat, weshalb es hier äusserst selten zu Schwierigkeiten kommen wird!

btw würde ich kein Auto von jemandem kaufen, der mir schon beim Verkaufsvorgang unnötigerweise Steine in den Weg legt, es sei denn über den Preis!

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