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Anhängelast bei 8 % Steigung in Fahrzeugschein eintragen

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 10. April 2012 um 18:46

Hallo,

ich hole demnächst meinen neuen A4 Avant 3.0 TDI in UK ab.

Habe heute das COC-Papier bekommen, auf dessen Grundlage die Zulassung erfolgt.

Dort ist als Anhängelast 1.900 kg eingetragen. Soweit so gut.

Nun hat Audi ja auch 2.100 kg bis 8 % Steigung freigegeben.

Werden diese nun auch in den Fahrzeugschein eingetragen? Ich denke eher nein, woher sollen die das bei der Zulassungsstelle wissen...

Was kann man da machen bei der Neuwagenzulassung?

Wenn man in Deutschland kauft bekommt ja beim Kauf den Fahrzeugbrief plus COC-Papier. Sind da im Brief schon Eintragungen bzgl. Anhängelast bei 8 % Steigung?

Danke und Gruß!

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12 Antworten
am 11. April 2012 um 7:47

Hallo jansen75,

ich fahre einen A4 3.0 tdi Limo Bj. 10/2011.

Bei mir sind 2.100 kg bei 8 % Steigung eingetragen.

Gruß Ralf

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Was kann man da machen bei der Neuwagenzulassung?

Wenn man in Deutschland kauft bekommt ja beim Kauf den Fahrzeugbrief plus COC-Papier. Sind da im Brief schon Eintragungen bzgl. Anhängelast bei 8 % Steigung?

bei mir stehts auch drin

Themenstarteram 11. April 2012 um 8:09

Wenn Ihr die Wagen als Neuzulassungen habt:

Stand das bei Euch schon im Fahrzeugbrief drin oder im COC?

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Wenn Ihr die Wagen als Neuzulassungen habt:

Stand das bei Euch schon im Fahrzeugbrief drin oder im COC?

muss Dir erst mal der Werdegang erklärt werden !?

bei Fahrzeugübergabe ( Neuwagen ) oder eben vor Abholung - erhälst Du den COC Schein und Zul. bescheinigung Teil II ( groß ) ....mit diesem gehst Du zur Zulassungsstelle und die stellt die kleine Zulassungsbescheinigung - Teil I - aus und ergänzt Teil II. Im COC steht alles drin, den Rest - auch in Teil II - macht die Zulassungsstelle.

Themenstarteram 11. April 2012 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Wenn Ihr die Wagen als Neuzulassungen habt:

Stand das bei Euch schon im Fahrzeugbrief drin oder im COC?

muss Dir erst mal der Werdegang erklärt werden !?

bei Fahrzeugübergabe ( Neuwagen ) oder eben vor Abholung - erhälst Du den COC Schein und Zul. bescheinigung Teil II ( groß ) ....mit diesem gehst Du zur Zulassungsstelle und die stellt die kleine Zulassungsbescheinigung - Teil I - aus und ergänzt Teil II. Im COC steht alles drin, den Rest - auch in Teil II - macht die Zulassungsstelle.

Dann habe ich mich vielleicht etwas unverständlich ausgedrückt.

Da ich in UK kaufe, bekomme ich nur das COC. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II stellt die Zulassungsbehörde aus.

In meinem COC ist nur die Anhängelast von 1.900 kg eingetragen. Keine Eintragung von 2.100 kg bei 8 % Steigung.

Kannst Du mal nachsehen ob bei Dir im COC die Anhängelast bei 8 % Steigung eingetragen ist (sofern Du das COC (noch) hast).

Und wenn ja wo es eingetragen ist.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Kannst Du mal nachsehen ob bei Dir im COC die Anhängelast bei 8 % Steigung eingetragen ist (sofern Du das COC (noch) hast).

Und wenn ja wo es eingetragen ist.

das COC schmeisst man doch nicht weg ;)....eine Kopie davon ist im HSF, das Original zu Hause im Safe.

und - nein - ich bin erstaunt, im COC steht die Erhöhung bei / bis 8 % nicht drin, weder bei Punkt 18 Anhängelasten noch bei den Anmerkungen. Es steht nur in den Zul. Bescheinigungen I und II.

Themenstarteram 11. April 2012 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Kannst Du mal nachsehen ob bei Dir im COC die Anhängelast bei 8 % Steigung eingetragen ist (sofern Du das COC (noch) hast).

Und wenn ja wo es eingetragen ist.

das COC schmeisst man doch nicht weg ;)....eine Kopie davon ist im HSF, das Original zu Hause im Safe.

und - nein - ich bin erstaunt, im COC steht die Erhöhung bei / bis 8 % nicht drin, weder bei Punkt 18 Anhängelasten noch bei den Anmerkungen. Es steht nur in den Zul. Bescheinigungen I und II.

Genau bei mir nämlich auch nicht.

Jetzt ist die Frage, woher wusste Deine Zulassungsstelle das mit der Anhängelast bei 8%?

Muss wohl schon im Fahrzeugbrief eingetragen gewesen sein?

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Jetzt ist die Frage, woher wusste Deine Zulassungsstelle das mit der Anhängelast bei 8%?

Muss wohl schon im Fahrzeugbrief eingetragen gewesen sein?

gute Frage........ich habe in jedem Fall nichts dergleichen bei Zulassung gesagt. Ob es bereits in ZLB II ab Werk eingetragen war, kann ich erst heute Abend nach der Arbeit bei Nachschau sagen, das Ding liegt zu Hause.

Themenstarteram 11. April 2012 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Jetzt ist die Frage, woher wusste Deine Zulassungsstelle das mit der Anhängelast bei 8%?

Muss wohl schon im Fahrzeugbrief eingetragen gewesen sein?

gute Frage........ich habe in jedem Fall nichts dergleichen bei Zulassung gesagt. Ob es bereits in ZLB II ab Werk eingetragen war, kann ich erst heute Abend nach der Arbeit bei Nachschau sagen, das Ding liegt zu Hause.

Das wäre prima!

Aber Du sagtest doch, dass die ZLB II von der Zulassungsstelle ergänzt worden ist bei der Anmeldung.

Woher willst Du jetzt wissen was vorher vom Werk aus schon drin stand und was nachträglich ergänzt wurde?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Woher willst Du jetzt wissen was vorher vom Werk aus schon drin stand und was nachträglich ergänzt wurde?

Gruß

weil man das anhand der Schrift, auch wenn es EDV ist, mit Sicherheit sieht...der Drucker in unserer Zulassungsstelle ist mit Sicherheit ein anderer als der in Ingolstadt......;)

Themenstarteram 11. April 2012 um 10:21

O.K.

Dann wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du heute Abend mal nachschaust im "Brief" und dann hier nochmal Bescheid sagst.

Danke und Gruß!

Edit: Hab gerade mit der Audi-Kundenhotline gesprochen. Dort sagte man mir, das im COC nur die Anhängelast bis 12 % Steigung eingetragen ist (also die "standardmäßige"), da das COC ein europaweites Dokuement ist. Die Regelung mit der erhöhten Anhängelast bis 8 % Steigung ist wohl eine "deutsche" Regelung. Die Fahrzeughersteller haben wohl bei den Zulassungsstellen "Info´s" hinterlassen, auf die die Sachbearbeiter bei der Zulassung Zugriff haben und dort solche Informationen her bekommen.

Ich hoffe die Aussage stimmt soweit.

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

O.K.

Dann wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du heute Abend mal nachschaust im "Brief" und dann hier nochmal Bescheid sagst.

huch...habe zwar gestern abend nachgesehen, doch vor lauter, sich in rotweißen "Robbenrauch" auflösender Fußballeuphorie vergessen.....es ist schön zu sehen....es stand vor der Zulassung nicht im Blanco Schein, welcher von IN mitgekommen ist. Dann so wie in PN geschrieben....acht geben bei Neuzulassung.

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