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Anhängelast Maxi Ecofuel 2012
Werte Caddy-Gemeinde,
nach mehrjähriger Nutzung meines 2012´er Caddy Maxi CNG 2K als Zugfahrzeug habe ich anlässlich einer anstehenden Beschaffung eines neuen Wohnwagens mal nachgeschaut, wieviel das Fahrzeug denn genau ziehen darf. Zu meinem Erstaunen musste ich Feststellen, dass im Fahrzeugschein bei Anhängelast (O.1, O.2) jeweils nur ein Strich eingetragen ist. Gleichzeit steht im unten im Textteil aber der Satz "B.ANHÄNGERBETRIEB*ZUL.GES-GEW.D.ZUGES.MAX.2415KG". Zufälligerweise ist das zul.GG des Fahrzeugs auch 2415 kg. Wenn ich den Satz richtig interpretiere darf ich also einen Anhänger mit 0 kg zGG ziehen, also gar nix. Warum steht der SAtz dann überhaupt da??
Habe VW auf diesen Sachverhalt hin angeschrieben mit der Bitte um Information welche MÖglichkeiten es gäbe die Anhängelast zu erhöhen. Nach ca. einer Woche habe ich einen Rückruf von VW erhalten und die Dame teilte mir mit, dass nach Rücksprache mit der Entwicklungsabteilung, es keine Möglichkeit für eine Auflastung gibt. Den Grund konnte oder wollte sie, trotz Rückfrage meinerseits, mir aber nicht nennen.
Dies macht das Auto für mich eingentlich wertlos, da ich es hauptsächlich als Zugfahrzeug zum Transport zweier Rennmotorräder+Ausrüstung im Anhänger eingesetzt habe. Mit den geschilderten Restriktionen ist bzw. war dies praktisch nicht möglich.
Da ich ansonsten mit dem Auto sehr zufrieden war und zuletzt auch recht viel Geld reingesteckt habe möchte ich so schnell nicht aufgeben und bitte um Rat, falls sich jemand mit der Thematik auskennt. Meine Wunsch-Anhängelast wäre 1.350 kg, ggfs. auch beschränkt auf 8 % Steigung und 80 km/h. Habe hier im Forum auch etwas von härteren Koni-Dämpfer für die Hinterachse gelesen umd das zGG zu erhöhen. Evlt. ließe sich damit etwas machen.
Mich würde auch der Grund für die geschilderte Restriktion interessieren. LIegt es an den Erdgastanks? Oder an der dritten Sitzbank hinten oder hat es was mit den Emmisionen zu tun, siehe Fzg-Schein?
Die Anhängerkupplung ist von Westfalia und war bereits verbaut als ich den Wagen gebraucht kaufte. Das DAtenblatt hierzu habe ich nicht zur Hand aber es kann davon ausgegangen werden, dass diese ausreichende Stütz- und Anhängelast zulässt/verträgt.
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14 Antworten
Fahrzeug Leermasse = Auto = unter G = 1794g
=> Zug 2415 - 1794 = 621kg Zuladung Auto oder Anhänger.
Wenn du jetzt alleine Fährst ( Fahrer 60Kg) kannst du höchstens einen Anhänger mit ca. 550kg Gesamtgewicht nehmen.
Ich glaube aber nicht dass VW durch eine Freigabe beim Erdgas Caddy das Zuggewicht 3780kg erhöht. Das hat mein Diesel/ kurz.
3780 - 1500 Anhänger = ~2280kg = Auto + Zuladung.
Zitat:
@protagonist schrieb am 23. September 2024 um 14:00:11 Uhr:
Fahrzeug Leermasse = Auto = unter G = 1794g
=> Zug 2415 - 1794 = 621kg Zuladung Auto oder Anhänger.
Wenn du jetzt alleine Fährst ( Fahrer 60Kg) kannst du höchstens einen Anhänger mit ca. 550kg Gesamtgewicht nehmen.
…..das ist Unsinn!!
Die Anhängelast hat nichts mit der Nutzlast des Fahrzeugs zu tun!!
Gruß der sachsenelch
…..es gibt aber sehr wohl Fahrzeuge bei denen keine Anhängekupplung verbaut werden kann oder darf. Dann könnte der entsprechende Eintrag im Fahrzeugschein ausgenullt werden.
Ob Erdgasfahrzeuge dazu gehören weiß ich nicht, es könnte aber möglich sein, das aufgrund der Anordnung der (Gas) Tanks der Anbau nicht möglich ist, oder erhebliche Bedenken bestehen, das im Falle eines Heckaufpralles eines anderen Fahrzeuges auf einen Anhänger die dort verbauten Tanks beschädigt werden können. Auch dann wäre es möglicherweise nicht unbedingt schlau da eine AHK zu verbauen…..
Gruß der sachsenelch
Nö isses nicht.
Das Zuggesamtgewicht hat hier ebwn die gleiche Gewichtsangabe wie ZGG des Autos. Da er schon eine AHK verbaut hat bleiben eben diese 621kg übrig.
Andererseits ist die AHK wohl nie eingetragen worden. :/
Zitat:
@protagonist schrieb am 23. September 2024 um 14:00:11 Uhr:
Fahrzeug Leermasse = Auto = unter G = 1794g
=> Zug 2415 - 1794 = 621kg Zuladung Auto oder Anhänger.
Wenn du jetzt alleine Fährst ( Fahrer 60Kg) kannst du höchstens einen Anhänger mit ca. 550kg Gesamtgewicht nehmen.
Ich glaube aber nicht dass VW durch eine Freigabe beim Erdgas Caddy das Zuggewicht 3780kg erhöht. Das hat mein Diesel/ kurz.
3780 - 1500 Anhänger = ~2280kg = Auto + Zuladung.
DAs habe ich zuerst auch gedacht. Vorhin ist mir aber aufgefallen, dass im Satz das "ZUL.GES-GEW" des Zuges limitiert ist und nicht das tatsächliche Gewicht (=Leergewicht+Beladung). Also ich muss zGG vom FAhrzeug (=2415kg) mit jenem vom Anhänger (z.B. 750 kg) addieren um das zGG des Zuges zu bestimmen. D. h. es ist egal wie hoch die tatsächliche Beladung der FAhrzeuge ausfällt. Einzige Möglichkeit die ich sehe wäre es den CAddy um ca. 400 kg abzulasten um dann einen 400 kg Anhänger ziehen zu dürfen -> Unrealistisch.
Oder verstehe ich etwas falsch?
Abgesehen davon, denke ich das unter G. die "Masse des in Betrieb befindlichen FAhrzeugs" angegeben wird. Und im Betrieb kann es nach meinem Verständnis nur mit FAhrer sein. Spielt aber hier keine Rolle...
….nun denn!!
Scheint bei VW sowieso alles etwas anders zu sein….
Es gibt auch Fahrzeuge bei denen sollte man keine Anhängerkupplung verbauen. Zum Beispiel sähe ein Ferrari mit Anhängerkupplung extrem bescheuert aus, oder bei uns in der näheren Umgebung fährt einer mit einer älteren S-Klasse von Mercedes und hat einen 400 kg Klaufix hinten dran….
Gruß der sachsenelch
Gruß der sachsenelch
Zitat:
@protagonist schrieb am 23. September 2024 um 14:12:20 Uhr:
Nö isses nicht.
Das Zuggesamtgewicht hat hier ebwn die gleiche Gewichtsangabe wie ZGG des Autos. Da er schon eine AHK verbaut hat bleiben eben diese 621kg übrig.
Andererseits ist die AHK wohl nie eingetragen worden. :/
AHK´s müssen auch nicht eingetragen werden, solange man die zugehörigen Papiere dabei hat. War mit dem Caddy bisher 3-4 mal beim TÜV in den letzten Jahren und die Anwesenheit der AHK hat nie zu Problemen geführt.
Beim Caddy 4 Maxi mit Erdgas schließen sich AHK und 7 Sitzer aus, d.h entweder AHK ODER 7 Sitze. Das betrifft aber nicht die "normalen" Benziner oder Diesel
Ja, die dritte Sitzreihe scheint die Krux zu sein.
Habe soeben auch diesen alten Fred gefunden:
https://www.motor-talk.de/.../...b-werk-oder-nachruesten-t4400461.html
Scheinbar wurde meine AHK wohl nachgerüstet.
Also beim "normalen" Caddy mit Benzin oder Diesel kann man die Anhängelast durch Umbau erhöhen. Zum Beispiel hier:
https://www.sk-handels-gmbh.de/.../124
Du bekommst ein Gutachten und die gesamte Anhängerkupplung neu. Kostet aber leider fast 900€. Bestimmt können die dir auch sagen, ob das bei dir auch funktioniert, wenn du denen deine FIN durchgibst.
Guter Tip. Die 900 € wären es mir sogar wert. Wobei es schon verrückt ist, dass allein das Gutachten 500 € kostet und die AHK vermutlich nur die restlichen 400 €.
Aber ich fürchte in meinem Fall ist der limitierende Faktor nicht die AHK sondern das Fahrzeug selbst. VW, die Zulassungsbehörden oder wer auch immer befürchtet vermutlich, dass bei voller Beladung und Anhängerbetrieb die hinteren Gasflaschen im ungünstigsten Lastfall Bodenkontakt haben könnten. MMn könnte man dies rechtlich durch einen entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren wie z. B. "KEINE 3 SITZREIHE IM ANHÄNGERBETRIEB", Beschränkung der maximalen Hinterachslast im Anhängerbetrieb oder technisch durch Federwegbegrenzer/Anschlagpuffer o. Ä. regeln. Müsste "nur" jemanden finden der es prüft und einträgt.
Zitat:
@Pannonian schrieb am 23. September 2024 um 14:27:43 Uhr:
Zitat:
@protagonist schrieb am 23. September 2024 um 14:12:20 Uhr:
Nö isses nicht.
Das Zuggesamtgewicht hat hier ebwn die gleiche Gewichtsangabe wie ZGG des Autos. Da er schon eine AHK verbaut hat bleiben eben diese 621kg übrig.
Andererseits ist die AHK wohl nie eingetragen worden. :/
AHK´s müssen auch nicht eingetragen werden, solange man die zugehörigen Papiere dabei hat. War mit dem Caddy bisher 3-4 mal beim TÜV in den letzten Jahren und die Anwesenheit der AHK hat nie zu Problemen geführt.
Und wo steht dann was der Autowagen ziehen darf?
Zitat:
@Pannonian schrieb am 23. September 2024 um 15:56:46 Uhr:
Guter Tip. Die 900 € wären es mir sogar wert. Wobei es schon verrückt ist, dass allein das Gutachten 500 € kostet und die AHK vermutlich nur die restlichen 400 €.
Aber ich fürchte in meinem Fall ist der limitierende Faktor nicht die AHK sondern das Fahrzeug selbst. VW, die Zulassungsbehörden oder wer auch immer befürchtet vermutlich, dass bei voller Beladung und Anhängerbetrieb die hinteren Gasflaschen im ungünstigsten Lastfall Bodenkontakt haben könnten. MMn könnte man dies rechtlich durch einen entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren wie z. B. "KEINE 3 SITZREIHE IM ANHÄNGERBETRIEB", Beschränkung der maximalen Hinterachslast im Anhängerbetrieb oder technisch durch Federwegbegrenzer/Anschlagpuffer o. Ä. regeln. Müsste "nur" jemanden finden der es prüft und einträgt.
Verrückt ist es schon, aber entweder machen die damit heftig Gewinn, oder es ist gerechtfertigt.
Frag doch bei dem Händler mal nach, ob das bei dir ohne weitere Komponenten geht. Bestimmt können die dir was sagen.
Im Zweifelsfall gibt es noch die Einzelabnahme ab 160€.
Also in deinem Beispiel verstärkte AHK inklusive Gutachten + Federwegsbegrenzung + Einzelabnahme.
Aber dazu musst du erst einmal herausfinden, was das Problem ist und wie es doch machbar ist.
Wenn es mein Fahrzeug wäre, würde ich den TÜV Heini meines Vertrauens mal auf ein Bier einladen und das mit ihm besprechen
Ich bin zwar noch nicht dazu gekommen einen "TÜV-Heini" in dieser Angelegenheit zu konsultieren, jedoch habe ich in den Tiefen des Forums zufällig diesen alten Beitrag gefunden, den ivh hier verlinken nöchte falls jemand irgendwann ein ähnliches Problem haben sollte:
https://www.motor-talk.de/forum/caddy-ecofuel-ahk-schein-t1575872.html