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Armaturenbrett ausbauen

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 13:17

hallo forum,

ich kämpfe mal wieder mit meinem wärmetauscher(spülen hilft nicht lange)......hat jemand eine anleitung wie und was alles demontiert werden muß um an den wärmetauscher heranzukommen?bin für alle tipps dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Knallhart jez, aber!

ALS OB DAS JETZT JEMAND INTERESSIEREN WÜRDE!!!

 

Wenn man sowas in der Werkstatt machen Lässt, ists besser man stellt ihn gleich weg!

Und hohlt sich nen anderen B5!

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Um das Brett rauszunehmen.....muß so gut wie alles raus...ich mußte folgendes abbauen:

-Mittelkonsole hinten

-Mittelkonsole vorne

-Lenkrad

-Fahrer-Beifahrerairbag

-Handschuchfach

-Verkeidung unterm Lenkrad

-Tacho

-Radio

-Handbremsverkleidung

-Schaltmanschette-Schaltknauf

man kann muß aber nicht die beiden A-Säulenverkleidungen ich habe die abgenommen somit konnte ich einfach an den Seiten rumhantieren ohne diese zu verschmutzen oder zu beschädigen

Wichtig ist das DU die BATTERIE vor dem Ausbau abklemmst wegen dem AIRBAG´S.

Dann die ganzen Schrauben schön sammeln in einem kleinen Behälter oder so...ist ärgerlich wenn eine verloren geht.

Ich habe noch die vorder Sitze ausgebaut war für mich bequemer weil ich mich dann nicht so verränken muß wegen den ganzen Schrauben unter dem Armaturenbrett.

Im Bild sieht man noch den Lüftungskanal, den kannst Du mit dem Brett zusammen ausbauen...ist wesentlich einfacher, ich habe Ihn nur wieder drauf gesetzt weil ich Leitungen ziehen mußte und somit die Länge besser abschätzen konnte.

Auch das Lenkrad ist nur draufgesteckt um ein paar Sachen zu ändern und umzurüsten.

Umbau-auf-fl-armaturenbrett-mit-led-luftduesen-5
Umbau-auf-fl-armaturenbrett-mit-led-luftduesen-6

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Knallhart jez, aber!

ALS OB DAS JETZT JEMAND INTERESSIEREN WÜRDE!!!

 

Wenn man sowas in der Werkstatt machen Lässt, ists besser man stellt ihn gleich weg!

Und hohlt sich nen anderen B5!

Zitat:

Original geschrieben von Derschl

ALS OB DAS JETZT JEMAND INTERESSIEREN WÜRDE!!!

Hast du dir die NUB schon mal durchgelesen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Derschl

ALS OB DAS JETZT JEMAND INTERESSIEREN WÜRDE!!!

Hast du dir die NUB schon mal durchgelesen?

Ja man darf es nicht!

Auf der Landstrasse darf man auch nur 100 fahren!

Es kümmert trotzdem Keinen!

Es wird ja auch nur gezeigt wies gehn WÜRDE!

ICH würds NATÜRLICH in ner Werkstatt machen lassen!!^^

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Selbstverständlich läßt der TE den Airbag in einer Werkstatt (Notfalls mit Vorort Service) ausbauen. Was hast du denn gedacht was er machen würden? Du hattest doch keine "illegalen Gedanken", oder?

Gruß

Daniel

Dem TE wollte ich nichts unterstellen. Mein Einwand bezog sich eigentlich eher auf den Beitrag von Thomek29...

ich habe vergessen zu ERWÄHNEN das ALLE ARBEITEN an und mit AIRBAGS nur von qualifizierten Personal, Mechanikern oder dergeleichen dichgeführt werden dürfen.

PS: Woher willst Du wissen das ich nicht qualifiziert bin...?

Zitat:

Original geschrieben von Thomek29

Woher willst Du wissen das ich nicht qualifiziert bin...?

Das habe ich nirgendwo behauptet.

Aber zum besseren Verständnis, was es mit der Qualifikation auf sich hat, habe ich den letzten Absatz meines obigen Beitrages in Fettschrift hervorgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Thomek29

Woher willst Du wissen das ich nicht qualifiziert bin...?

Das habe ich nirgendwo behauptet.

Aber zum besseren Verständnis, was es mit der Qualifikation auf sich hat, habe ich den letzten Absatz meines obigen Beitrages in Fettschrift hervorgehoben.

Nein das meine ich auch net...okay...habe mich falsch ausgedrückt.

Wie von Dir schon richtig gesagt ist es nicht jedermanns sache am AIRBAG zu fummeln...ohne Kentnisse.

Alter Thread, ich weiß. Muss das Lenkrad wirklich raus? Oder gehts vielleicht auch so?

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