Assistenzsysteme und TÜV
Beim TÜV-Termin wurde eine Fehlermeldung Blindspot und Aussparkassistent bemängelt!
Beide lassen sich nach Entfernen der AK nicht mehr aktivieren!? es folgt eine Fehlermeldung:
"Zur Zeit nicht verfügbar"
Ich bekam k e i n e n TÜV ! "Sie müssten in Ordnung sein..." war die Begründung.
Was eingebaut ist muss auch funktionieren wurde gesagt.
Kann ich nicht akzeptieren, da ich diese Systeme erst aktivieren muss wenn ich sie nutzen will.
Habe ich auch schon mal vergessen wenn der Fahrradträger und die AK wieder abmontiert waren.
Ich denke es sind Komfortsysteme und damit nicht sichertsrelevant.
Leider wird das nach Aussage des Werkstattleiters im Autohaus weiterzunehmen.
Ich habe noch Garantie, es wird repariert bzw ausgetauscht.
Hat hier der TÜV überreagiert oder ist das eine neue Einnahmequelle (Nach-Termin)
Vielen Dank!
Paul
Beste Antwort im Thema
Der Prüfer hat richtig gehandelt.
Es ist dabei egal, ob Du das "nicht akzeptieren" oder "nicht nachvollziehen" kannst. Es ist auch unerheblich, ob der Mangel Deiner Meinung nach "nicht sicherheitsreleavant" ist oder "nur eine neue Einnahmequelle".
Du entscheidest NICHT darüber, ob Dein Fahrzeug die Plakette bekommt oder nicht. Du bist aber als Halter bzw. Fahrer sehr wohl dafür verantwortlich, dass sich Dein Fahrzeug in einem sichereren Zustand befindet.
Im Übrigen ist schon Deine mehrfache Aussage, dass man diese Systeme erst aktivieren müsse schlicht falsch. Man kann diese System lediglich temporär deaktivieren und bekommt dann immer eine Warnanzeige. So und nicht anders rum.
"Fehlermeldung Blindspot und Aussparkassistent" hatte ich auch schon an meinem Superb (siehe verlinktes Video und angehängte Bilder). Zeitweise kamen sie mit jedem Einlegen des Rückwärtsgangs wieder.
Man stellt sein Fahrzeug halt nicht bei der HU vor, bevor man gespeicherte Fehler vorab gelöscht hat. Sehr oft reicht das ja schon (zumindest muss man dann nicht Wochen auf den Ablauf des Verlernzählers warten).
Ähnliche Themen
23 Antworten
Der Blindspot Assistent ist sicherheits relevant.
Das der Prüfer sagt reparieren, kann ich verstehen
Kann ich nicht nachvollziehen, ich muss dieses System selbst aktivieren (Häckchen am Display)
Ich habe vier A-Systeme die ich alle aktiveren muss wenn ich es will!
Was ist wenn ich nichts aktiviere? Ist dann mein Fahrzeug unsicher?
Der Prüfer hat richtig gehandelt.
Es ist dabei egal, ob Du das "nicht akzeptieren" oder "nicht nachvollziehen" kannst. Es ist auch unerheblich, ob der Mangel Deiner Meinung nach "nicht sicherheitsreleavant" ist oder "nur eine neue Einnahmequelle".
Du entscheidest NICHT darüber, ob Dein Fahrzeug die Plakette bekommt oder nicht. Du bist aber als Halter bzw. Fahrer sehr wohl dafür verantwortlich, dass sich Dein Fahrzeug in einem sichereren Zustand befindet.
Im Übrigen ist schon Deine mehrfache Aussage, dass man diese Systeme erst aktivieren müsse schlicht falsch. Man kann diese System lediglich temporär deaktivieren und bekommt dann immer eine Warnanzeige. So und nicht anders rum.
"Fehlermeldung Blindspot und Aussparkassistent" hatte ich auch schon an meinem Superb (siehe verlinktes Video und angehängte Bilder). Zeitweise kamen sie mit jedem Einlegen des Rückwärtsgangs wieder.
Man stellt sein Fahrzeug halt nicht bei der HU vor, bevor man gespeicherte Fehler vorab gelöscht hat. Sehr oft reicht das ja schon (zumindest muss man dann nicht Wochen auf den Ablauf des Verlernzählers warten).
Zitat:
@xedos5450 schrieb am 6. Juni 2020 um 08:17:47 Uhr:
...Was eingebaut ist muss auch funktionieren...
Genau das hatte mir ein TÜV-Prüfer bei der Prüfung der B-Klasse meiner Mutter auch gesagt, als ich mit ihm während der OBD-Diagnose plauderte. Mach für mich auch sinn, da die Assistentsysteme sehr wohl sicherheitsrelevant sind - wenn Sie denn vorhanden sind.
Nichtsdestotrotz ist es denn noch so, dass die TÜV Lobby immer bemüht ist Gesetze in ihrem Sinne zu beeinflussen und so mehr Geld zu bekommen. Und das leider oft sehr erfolgreich. Dafür gibt es genügend Beispiele:
- Mit welcher Begründung wurde bis vor nicht allzu langer Zeit bei einer überzogenen HU zurückdatiert? Technisch überhaupt nicht zu begründen. Damit wurde nur sichergestellt, dass alle zwei Jahre Gebühren gezahlt werden und nicht eventuell nur alle 25 oder 26 oder 27 Monate. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist es ist so schlimm, dass ich diesen Termin überziehe dann darf er das mit einem Bußgeld belegen. Die Einnahmen des TÜV zusichern ist keine Option.
- Die aktuelle Neuregelung, dass man bei zu langem überziehen und eine intensivere und teurere Prüfung bekommt ist genauso eine Lachnummer. Heißt das im Umkehrschluss das bei der regulären Prüfung nicht so genau hingeschaut wird?
- Daneben werden permanent Mängel hochgestuft. Wenn heute bei der TÜV-Prüfung die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert ist das ein gravierender Mangel und man muss wieder vorführen mit entsprechenden Kosten. Das war vor wenigen Jahren noch anders.
Und das ließe sich leider beliebig fortführen...
Zitat:
@stbufraba schrieb am 6. Juni 2020 um 10:41:41 Uhr:
Zitat:
Der Prüfer hat richtig gehandelt.
DEINE MEINUNG, ICH SEHE ES RECHTLICH SOGAR ANDERS!
Es ist dabei egal, ob Du das "nicht akzeptieren" oder "nicht nachvollziehen" kannst. Es ist auch unerheblich, ob der Mangel Deiner Meinung nach "nicht sicherheitsreleavant" ist oder "nur eine neue Einnahmequelle".
....LEIDER DOCH NUR EINE EINNAHMEQUELLE!
Du entscheidest NICHT darüber, ob Dein Fahrzeug die Plakette bekommt oder nicht. Du bist aber als Halter bzw. Fahrer sehr wohl dafür verantwortlich, dass sich Dein Fahrzeug in einem sichereren Zustand befindet.
RICHTIG, SIEHE OBEN, DIE GÖTTER VON TüV, GTÜ etc. MACHEN DAS! (ABER SUBJEKTIV EBEN!)
Im Übrigen ist schon Deine mehrfache Aussage, dass man diese Systeme erst aktivieren müsse schlicht falsch. Man kann diese System lediglich temporär deaktivieren und bekommt dann immer eine Warnanzeige. So und nicht anders rum.
WIEDERUM FALSCH! ICH KANN AM PASSAT B7 DIE ASSISTENZSYSTEME DAUERHAFT AUSSCHALTEN, WAS AUCH IMMER DER FALL IST, DA SIE NERVEN! SOMIT IST ES OPTIONAL (ASSISTENZ EBEN!) UND NICHT OBLIGATORISCH (SICHERHEITSRELEVANT). ANSONSTEN DÜRFTE UNSERE SUPERB 3T JA GAR NICHT AUF DIE STRAßE, DA ER DIE SYSTEME JA GAR NICHT HAT. HIER IST GERADE WOHL ETWAS RECHTLICHE GRAUZOHNE DER PRÜFER, NUR WEIL SIE MEINEN MIT DEN NEUEN HU-STECKERN "GOTT SPIELEN ZU KÖNNEN"! KLAGEN WERDEN GEWISS FOLGEN!
Es geht hier doch nicht um einen Passat B7. Dessen Typzulassung hat sicher recht wenig mit einem SuperB der aktuellen Baureihe zu tun.
Jeder, der den TÜV in Frage stellt oder sich über Gebühren beschwert, sollte sich mal informieren wie so ein beliehenes Unternehmen funktioniert...
Und am Ende gibt's auch noch die DEKRA.
Ich verstehe das Problem gerade nicht.
1) Die Option muss im Superb nicht jedes mal aktiviert werden, wenn man sie verwenden möchte, sondern er "merkt" sich die letzte Einstellung
2) Bei Fehlermeldung zu "elektronischen Fahrdynamik-Systemen" gibt es kein neues Papperl - Ende der Geschichte [siehe https://www.tuvsud.com/.../hu-checkliste-pkw] Da brauche ich auch nicht diskutieren ob ich das als Fahrer nun abschalten kann
Der TÜV-Prüfer hat also absolut richtig gehandelt. Das hat auch nichts mit Gebühren oder "Göttern vom TÜV" zu tun. Der Prüfer hat seinen Job erledigt für den er bezahlt wird.
Bitte nicht falsch verstehen - ich bin auch der Meinung, dass ein Blind-Spot-Warner (den ich als Fahrer deaktivieren darf) nicht TÜV-Relevant ist aber wo mache ich die Grenze? Ein Notbremssystem ist auch abschaltbar...
Fakt ist: Ist ein elektronisches System verbaut (LWR, ACC, DCC, Blind-Spot, Lane-Assist, usw usf) muss es auch funktionieren. Ob mir das als Halter nun passt oder nicht ist vollkommen irrelevant
Du kannst auch nicht sagen vor 20 Jahren gabs doch kein Airback. Warum krieg ich keine Plakette wenn meins kaputt ist . BeiFahrer Airback kann ich auch abschaltet . Wenn kaputt keine Plakette oder kann nicht sagen bin Single brauche ich nicht .
Alle Sicherheitsrelevanten Teile sind TÜV relevant .
Also bei mir ist es auch so, das nach Benutzung eines Anhängers der Blindspot Assistent wieder manuell eingeschaltet werden muss. Sonst bleibt er deaktiviert, auch wenn der Anhänger wieder ab ist. Und eine 'Warnleuchte' leuchtet dann auch nicht.
Ich sag es mal so, die Nebelscheinwerfer am Auto sind auch optional in vielen Fällen. Aber wenn sie verbaut sind, müssen sie auch funktionieren. Sonst gibt es auch keine TÜV-Plakette.
Aber man könnte die Nebelscheinwerfer ausbauen... oder eben den Blind-Spot vollständig per VCDS deaktivieren. Dann dürfte es keine Fehlermeldung geben und somit gibts das Bapperl vom TÜV
Richtig?
(ernst gemeinte Frage)
Ich habe aktuell den neuen Octavia als Leihwagen.
Also da ist es so, das man den Lane Assist nach jedem Start wieder deaktivieren muss - und ich werde bestimmt kein freund von dem Teil. Ich durfte es am Montag/Dienstag bei dem Regen immer wieder erleben, dass man fast einen Herzriss bekommt, wenn die Alarmglocke im KI angeht, da der Assi wieder eine Spur erkennt, welche nicht da ist, selbstständig wohin die Lenkung ziehen will usw.
es gibt noch einige andere "Features", welche ich gern vermissen würde, das ist aber oT - ich hoffe jedoch, dass dieses nicht im Superb übernommen wird.
Mein Lane Assistent funktioniert zu 95% richitig gut . Tut sich nur schwer bei schlecht angeklebten Baustellen.