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Astra J - Kupplung - Reparatur - Rechtsfrage
OpelHallo!
Leider habe ich eine erneute Frage, ich hatte im Januar diesen Jahres ein Problem mit meinem Astra J Sports Tourer 1.7 aus 2014.
Ich habe auch ein Thema dazu hier erstellt gehabt.
Das war dieses hier:
https://www.motor-talk.de/forum/motor-temperatur-problem-t7595527.html
Ich brauche wirklich einen guten Rat, der lange Text tut mir auch wirklich leid, aber ich weiß nicht wie ich es kurz ausdrücken soll.
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!
Kurz: Mein Auto sprang wenn es warm war oftmals nicht mehr an, machte laute Geräusche, als würde etwas durchdrehen, es klang jedenfalls nicht gesund. Die Kupplung war dann auch nicht mehr gangbar.. also saß unten, ich musste quasi oft treten bis sie wieder hochkam... dann gings wieder, bis das Problem wieder auftrat.
An einer Ampel kam das Geräusch plötzlich dauerhaft, sodass ich also liegenblieb und mich zu einer Werkstatt schleppen lies.
Es war wohl das Massenschwungrad kaputt.. die Kupplung musste erneuert werden!
Also Kupplung inklusive Schwungrad ca. 1700 € ... + Inspektion die sowieso anstand.
Danach hatte ich ja Kühlflüssigkeitsverslust... Kühlwasser wurde auch nicht mehr warm usw... Werkstatt meinte natürlich, dass es nicht an der Reparatur liegt.. ich habe dann das Thermostat in einer anderen Werkstatt reparieren lassen... jetzt ist alles wieder gut, was die Kühlflüssigkeit und Temperatur angeht.
VOR ZWEI WOCHEN:
Leider fühlte sich das Kupplungspedal wieder merkwürdig an.... Gänge gingen nicht gut rein. Anspringen tut der Wagen wunderbar... aber die Kupplung hing dann beim Einsteigen bei kaltem Wagen ganz unten und kam nicht hoch, nach etlichen Versuchen bei eingeschalteten Wagen gings dann wieder.
Also bringe ich den Wagen wieder in eine Werkstatt, diese meinte ich solle mal zu der anderen Werkstatt gehen, bei der ich die Kupplung machen lassen habe, da es wohl ein Garantiefall sei, er aber nicht ganz genau nachsehen dürfte, da diese dann verfällt. Ich wollte da eigentlich nicht mehr hingehen, aber das schien mir vielleicht ein Garantiefall zu sein, macht also schon Sinn..
Die Werkstatt sagte, dass sie keine Zeit hätte.. vielleicht bräuchten sie schon über eine Woche nur um zu schauen was das Problem ist. :O
Für mich als Freiberufler, angewiesen auf die Mobilität wirklich problematisch..
Ich habe also jetzt schon 2 Wochen einen Mietwagen ..
Nach der Abgabe rief die Werkstatt komischerweise sehr schnell an, um mir mitzuteilen, das der
Geberzylinder
UND
Zentralausrücklager
getauscht werden müssten, wenn man nur den Geberzylinder tauscht, wäre die Gefahr groß, dass das Zentralausrücklager auch kaputt geht. Ich kann es nicht genau nachvollziehen.
Weil ich mit dem Wagen gefahren wäre, ist das Zentralausrücklager wohl auch wieder beschädigt. Das hört man wohl wenn man unter dem Wagen steht.
Es ist somit wohl KEIN Garantiefall.. bei dem Kupplungsset welches ich Anfang des Jahres verbauen lassen habe war das Zentralausrücklager dabei, aber kein Geberzylinder, nur zur Info.
Mir persönlich ist nichts an Geräuschen aufgefallen! Ich stand aber auch nicht drunter.
Ich habe dann natürlich meiner anderen Werkstatt davon berichtet, die meinte direkt, dass man eigentlich immer den Geberzylinder mit austauscht!!
Ich habe dann die Werkstatt damit konfrontiert, sie sagte:" Es gab zu der Reparatur keine Anzeichen dafür, das der Geberzylinder nicht in Ordnung ist" . Und es sei wohl selten. Wenn er bei 1000 Leuten diesen Geberzylinder mit macht, es aber nur bei 3 nötig gewesen wäre, wäre das auch nicht so gut.
Also an die Fachleute: Kann mir das einer erklären? Kann das wirklich sein??? Geht dieses Zentralausrücklager so schnell kaputt, ohne das ich irgendwelche Symptome bemerke??? Und macht man diesen Geber wirklich immer mit, oder nur manchmal?
So, ich hatte ja eigentlich keine Wahl und habe die Reparatur durchführen lassen, da ich den Wagen nicht mehr bewegen wollte usw...
Nach zwei Wochen war der Wagen dann heute abholbereit.. knapp 1000 Euro! Am teuersten war die Zeit, man muss wohl sehr viel auseinander bauen.
Ich bezahle, fahre los zur Arbeit. Ich bemerkte bei der Fahrt schon, dass die Kupplung zwar funktionierte, aber nicht ganz hoch kam, als würde sie irgendwo steckenbleiben, nur ein kleines Stück. Ich konnte die Kupplung mit dem Fuß hochziehen, 2-3 cm. Der Gang war schon eingekuppelt. Beim Treten waren diese Zentimeter auch ohne Wiederstand, der kam danach erst.. auf jeden Fall fühlt es sich nicht richtig an.
Ich dachte mir das sich das wohl noch einspielen muss? Jedenfalls hatte ich ein Foto vom Kilometerstand vor der Reparatur gemacht, der Wagen wurde 1 km bewegt! Wer weiß, vielleicht nur in die Halle.. Nach Probefahrt sieht das jedenfalls nicht aus.
Kurz vor dem Eintreffen zuhause dann wieder, die Kupplung kam nicht ganz hoch, ich konnte die Gänge nicht oder sehr schwer einlegen. Teilweise blieb die Kupplung wieder weiter unten... quasi als hätte die Werkstatt nichts daran gemacht... ???
Ich bin wirklich schockiert! Das kann doch nicht sein oder?
Ich habe für das Kupplungsset aus Januar, sowie für die Reparatur der Geberzylinders und die erneute Reparatur des Zentralausrücklagers eine Rechnung hier.
UND ich weiß nicht mehr weiter... Meinen Mietwagen habe ich noch bis Dienstag. Das war schon teuer genug...
Ich weiß auch nicht ob ich mit dem Wagen direkt zur Werkstatt fahren soll um eine Nachbesserung einzufordern, ich habe das blöde Gefühl das mir dann wieder gesagt wird, ich hätte damit nicht fahren dürfen.
Was genau steht mir rechtlich zu??? Was muss und kann ich tun?? Ich bin echt ratlos.
Ich würde mich über eure Einschätzungen, Meinungen und Ratschläge sehr freuen.
Viele Grüße!
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8 Antworten
Umdrehen zurück bringen, und das ganze im Zweifel mit der Rechtsschutzversicherung klären.
Aber dann kannst dich auf einen lange streiterei einstellen.
Ich würde mich auch nicht mit Garantie abspeisen lassen, Werkstatt muß Gewährleistung auf die Reparatur geben, und wenn der Fehler nach wie vor vorhanden ist, ist das ein Gewährleistungsfall.
@Patricck ja, das ist ganz klar!
Aber darf ich das Auto noch bewegen oder muss die Werkstatt sich um die Abholung kümmern? Ich möchte wie gesagt nicht, dass mir dadurch wieder Schuld zugeschoben wird.
Und wer muss für weitere Leihwagen dadurch aufkommen???
Rechtsberatung dürfen nur Anwälte.
Es gibt für defekt gehende Zentralausrücker Herstellerwarnungen gegen Montagefehler. Dabei spielt ein Dichtring eine Rolle.
Zur Reklamation Arbeitsergebnis in Verbindung der gestellten Rechnung beruhend auf einem schriftlichen Auftrag ist der Auftragstext maßgebend. Was stand da??
Wenn vor dem ersten Kupplungsausfall der Geberzylinder oder die Pedalmechnik schon problematisch waren, die aber eventuell ausgeklammert wurden bei der Auftragserteilung, dann ist die Argumentation der Werkstatt schlüssig. Hat sich das Kupplungssystem bei der Instandsetzung nicht richtig entlüften lassen, dann hätte unter Umständen eine Auftragserweiterung stattfinden müssen, wenn kein von der Warnung beschriebener Montagefehler vorliegt.
Zitat:
@Autumn85 schrieb am 15. September 2024 um 11:05:58 Uhr:
@Patricck ja, das ist ganz klar!
Aber darf ich das Auto noch bewegen oder muss die Werkstatt sich um die Abholung kümmern? Ich möchte wie gesagt nicht, dass mir dadurch wieder Schuld zugeschoben wird.
Und wer muss für weitere Leihwagen dadurch aufkommen???
Das fragst du am Besten deinen Anwalt. Oder die Werkstatt
Verstehe, normalerweise gibt's da bestimmt klare Regeln, aber sind natürlich geheim, alles klar ?? Ich werde mich wohl erkundigen und es hier klarstellen, damit nicht noch jemand dieses Rätsel lösen muss.
Zitat:
@Autumn85 schrieb am 15. September 2024 um 18:02:37 Uhr:
Verstehe, normalerweise gibt's da bestimmt klare Regeln, aber sind natürlich geheim, alles klar ?? Ich werde mich wohl erkundigen und es hier klarstellen, damit nicht noch jemand dieses Rätsel lösen muss.
Eine Rechtliche beratng gibts halt nun mal mal nur beim Anwalt.
zu deiner Verbringungsfrage,
google hilft da ab und an sehr gut weiter
Vielleicht hilft die Kfz Schiedsstelle weiter.