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Audi A4 B8, Bi-Xenon: US-Style ausstellen?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 17. August 2015 um 19:03

Hallo Leute,

habe eine kurze Frage an euch: Ich habe mir vor kurzem einen Audi A4 B8 (BJ 2008 ; 1.8 TFSI) mit Bi-Xenonscheinwerfern gekauft.

Das Licht leuchtet im US-System [Weiß + Oranges Licht] jedoch ist dies in Österreich nicht erlaubt, deswegen würde ich das Ausstellen. Wie stellt man das Orange Licht dauerhaft aus?

Mfg

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17 Antworten
am 17. August 2015 um 19:07

denke Du meinst dass der Blinker "dauerhaft" eingeschaltet leuchtet, oder?

kann per VCDS rauscodiert werden

Themenstarteram 17. August 2015 um 19:11

Ganz genau. Wollte es noch korrigieren. Der Blinker ist dauerhaft eingeschaltet.

Okay, also muss ich zur Werkstatt, und mir das rauscodieren lassen.

am 17. August 2015 um 19:19

nicht unbedingt ...

es gibt User die können das auch ... (einfach über PN anschreiben)

http://www.motor-talk.de/.../...gien-schweiz-oesterreich-t4960662.html

http://www.motor-talk.de/.../...s-liste-user-helfen-user-t4620331.html

https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=zVryqbMrpCZg.kn1ZoPi6VRJ0

Themenstarteram 17. August 2015 um 19:21

Herzlichen Dank für die Hilfe ;)

am 17. August 2015 um 19:24

gern geschehen...

dafür ist das Forum da ;)

viel Spaß mit dem dann hoffentlich "legalen" A4 :D;)

am 18. August 2015 um 5:09

Und wenn man es nicht hat, kann man es dann logischerweise reincodieren oder ? :)

am 18. August 2015 um 5:33

wie Du beim Text des TS entnehmen kannst, ist die Sache nicht legal, nicht zugelassen und beim TÜV brauchst mit solch einem Mist auch nicht vorfahren.

Hat so ein bisschen was von Baumarkttuning meiner Meinung nach...;)

am 18. August 2015 um 6:58

naja in deutschland ist das so ne grauzone, bin damit jahrelang so mit meinen b5 gefahren ohne Probleme mit dem gesetz zu bekommen ;)

ob baumarkttuning oder nicht, da ist dann wohl wieder geschmackssache und darüber lässt sich ja vekanntlich streiten :)

Eine Grauzone ist es sicherlich nicht..., da hast Du halt in der Zeit Glück gehabt!

am 18. August 2015 um 7:12

alles dazu findest Du hier: ... in der StVZO die Paragraphen 49a und folgende...

Das ist eigentlich ganz simpel:

Nach vorn nur weißes Licht. Ausnahme: Blinker. Und ggf. Nebelscheinwerfer, die dürfen teils auch leichtes gelb.

Weiterhin:

Sie (Anm.: die Fahrtrichtungsanzeiger) müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.

Wenn nun die Blinkleuchte auch eine andere Funktion wahrnimmt und permanent leuchtet, so kann dies die Erkennbarkeit negativ beeinflussen.

Legal ist da ausschließlich das, was explizit erlaubt ist... Wenn du keinen Passus findest, der deine Leuchten gestattet, dann sind sie verboten. Null Spielraum ;)

Seitenmarkierungsleuchte

im Paragraphen 51a der StVZO findest du im Absatz 6 alles was du dazu wissen musst.

Bedenke jedoch, dass es nur eine Seitenmarkierungsleuchte ist, wenn sie die Kennung SM1 oder SM2 hat. Alle anderen Leuchten wären also unzulässig.

Bei einer Einfuhr aus den USA wird normalerweise, bei der Abnahme, für Leuchten eine "In Etwa" Wirkung bescheinigt, wenn z.B. eine amerikanische Norm an der Leuchte feststellbar ist. Wurde das nicht gemacht? Wenn nicht, musst du eben eine bauartgenehmigte Leuchte nachrüsten.

Bedenke jedoch, dass es nur eine Seitenmarkierungsleuchte ist, wenn sie die kennung SM1 oder SM2 hat. Alle anderen Leuchten wären also unzulässig.

Bei einer Einfuhr aus den USA wird normalerweise, bei der Abnahme, für Leuchten eine "In Etwa" Wirkung bescheinigt, wenn z.B. eine amerikanische Norm an der Leuchte feststellbar ist. Wurde das nicht gemacht? Wenn nicht, musst du eben eine bauartgenehmigte Leuchte nachrüsten.

 

und zum Schluß noch folgender Hinweis bezüglich des Geschmacks :

KLICK

;)

Zudem: Jede Veränderung der lichttechnischen Anlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

am 18. August 2015 um 7:42

@ONKELTOM7777

muss ich dir auf einer Seite recht geben. Da aber die Definition von "gut sichtbare Fahrtrichtungsanzeiger" usw nicht klar definiert ist, handelt es sich meiner Meinung nach um eine Grauzone. Wenn du die Suchmaschine mit "US-Blinker" fütterst, finden sich unzählige Diskussionen darüber mit "definiere nach vorne" oder "dürfen nicht beeinträchtig sein" usw. Sogar TÜV und Polizei ist nach vielem stöbern in Foren uneinig.

Naja möchte nicht unbedingt noch eine Diskussion über dieses Thema starten, wobei dies ja schon geschehen ist :)

@f-dax

Wenn man die US-Blinker manuell nachrüstet, ist das so.

Wenn sich das aber mittels VDCS freischalten lässt, ist das ja in dem Sinne keine Manipulation der Lichtanlage, da es ab Werk ja im Auto vorhanden ist.

am 18. August 2015 um 7:57

abschließend sei vermerkt, das hier schon User deswegen keinen TÜV bekommen haben.

eben weil es nicht legal ist.

es ist und bleibt ein Fahrtrichtungsanzeiger.

So steht es in der StVO.

Warum das "US-Blinker" heißt und nicht "BRD-Blinker" sagt doch alles ...

ach ja .. ab Werk wird es nicht ausgeliefert, das Steuergerät ist hat für alle A4's ausgelegt, somit auch Übersee.

Es ist und bleibt illegal ! und wie f-dax schon schrieb : Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Bei uns in Österreich fahren auch wahnsinnig viele mit leuchtenden Blinkern, also mit aktiviertem US-Standlicht herum. Anscheinend muss da wirklich mal was schlimmes passieren - Verkehrsunfall mit Personenschaden und Ausstieg der Haftpflichtversicherung, damit dieser Wahnsinn endlich mal aufhört. Wenn man so einen in der Kreuzung reinfährt und behauptet, er hätte geblinkt und dann stellt sich heraus, dass er dieses US-Standlicht aktiviert hat, dann hat er bestimmt eine Mitschuld, wenn nicht die komplette Schuld...

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