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Audi A4 S-Line 1.8T BJ2005 - nach 8.000km/5 1/2 Monate Motorschaden

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 28. Januar 2013 um 9:38

Erstmal "Hallo" zu der Community!

Ich habe derzeit folgendes Problem mit meinem Audi bzw. mit dem AH und Audi Deutschland.

Ich habe am 27.07.2012 beim Audi-Händler einen gebrauchten A4 S-Line Multitronic 1.8T mit 107.500km gekauft. Habe nun 115.050km runter und am 23.01.2013 einen unruhigen Motorlauf festgestellt. Habe die Zündspulen quer getauscht (bin selber seit 8 Jahren KFZ-Mechatroniker) fehler blieb aber bestehen. Da es ein "Gebrauchtwagen Plus" war, hab ich ihn zu Audi überführt. Diese stellten einen Motorschaden fest. Da ich im Dezember die Inspektion (nach Herstellervorgaben, wie üblich) selber in der Werkstatt durchgeführt habe (Rechnung, Teilenummern, Ölnachweis usw. alles vorhanden) lehnt Audi Deutschland Kulanz kategorisch ab. Garantie greift, aber nur mit 60% Materialbeteiligung, was bei einer Austauschmaschine ca 2700 - 3000€ ausmacht. Da ich allerdings nicht bereit bin, diese Kosten zu übernehmen, da ich der Meinung bin, dass ein Motorschaden schon was Anderes als ein defekter Turbolader ist.

Habe jetzt um 11 ein Gespräch mit allen Autoritätspersonen des Autohauses.

Ich wüsste gern ob jemand hier schon Erfahrungen mit so einem Fall oder einem ähnlichen Fall hat. Lohnt es sich bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten? WIe stehen meine Chancen, dass ich Audi oder das AH dazu bewege die kompletten Kosten zu übernehmen?

Alternativ würde ich den Motor selber ausbauen, instandsetzen lassen (laut Audi kein Kompressionsdruck auf Zylinder 3, Zylinder 4 ist auch fast am Ende) und wieder einbauen (Kosten für mich ca 900€) und die Kosten eventuell einklagen lassen?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und gebe euch nachher direkt Bescheid sobald ich von Audi komme!

Mfg

Tiko

PS: helfen $363 und $476 BGB bei der ganzen Geschichte?

Beste Antwort im Thema

Hallo Tiko,

erstmal Beileid wegen Deinem Audi, ist echt hart sowas, wobei Du Dir ja noch selber helfen kannst.

Ich werde allerdings zur rechtlichen Sache hier nichts sagen, weil das ganze hier in einem technischen Forum stattfindet. Ich hab schon viele ähnliche Threads gelesen und beobachtet, wie man mit juristischen Halbwissen 10 Seiten gefüllt hat, jeoch ohne dem TE wirklich zu helfen.

Für ein technisches Problem wende Dich an ein technisches Forum, für ein juristisches Problem an ein juristisches Forum. Alternativ gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens.

Ciao, Ralf

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Hallo Tiko,

erstmal Beileid wegen Deinem Audi, ist echt hart sowas, wobei Du Dir ja noch selber helfen kannst.

Ich werde allerdings zur rechtlichen Sache hier nichts sagen, weil das ganze hier in einem technischen Forum stattfindet. Ich hab schon viele ähnliche Threads gelesen und beobachtet, wie man mit juristischen Halbwissen 10 Seiten gefüllt hat, jeoch ohne dem TE wirklich zu helfen.

Für ein technisches Problem wende Dich an ein technisches Forum, für ein juristisches Problem an ein juristisches Forum. Alternativ gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens.

Ciao, Ralf

Hi,

die Garantie ist divergent von der Sachmängelhaftung, die JEDER Händler geben muss. Diese gilt ein Jahr nach Kauf, nach 6 Monaten kippt die Beweislast zu ungunsten des Käufers. Da Du aber ja schon beim Händler warst, und den Schaden hast feststellen lassen, müsste Audi Dir nun Beweisen, dass der Motorschaden bei Verkauf (auch nicht ansatzweise) vorlag. Das dürfte sehr schwierig werden.

Du solltest Dich nicht auf die Garantie vertrösten lassen.

Zum Thema Sachmängelhaftung gibt es aber schon etliche Threads hier im Forum. Einfach mal nach suchen.

Dir viel Erfolg, und berichte mal.

Grüße,

 

P.S: generell hat mein Vorredner recht. Und ich bin auch kein Jurist. Wenn Du im ADAC bist, geh zur kostenlosen Erstberatung. Kann nicht schaden, wenn man sich auf der sicheren Seite weiß.

Audi kannst Du gar nicht dazu bewegen die Kosten komplett zu tragen. Kulanz ist freiwillig - und wenn Dir ein Servicenachweis durch eine Vertragswerkstatt fehlt können die auch Sachen ablehnen...

Hier ist dein Ansprechpartner dein Verkäufer - also das AH. Die Sache mit der Beweislastumkehr könnte wichtig sein - müsstest mal klären welche Fristen es da gibt. Vlt. reicht es wann der Schaden vom Audi Partner offiziell festgestellt wurde (hoffe vor dem 27.01.??). Könnte ja auch sein, dass ein potentieller Schaden bei deinem AH (Verkäufer) bis 27.01. gemeldet werden müsste um die Sache noch vor der Beweislastumkehr abzuwickeln. Das weiß ich jetzt nicht genau.

Die Sache ist doch ganz klar. Die ersten 6 Monate steht das Autohaus bzw. der Verkäufer in der Beweispflicht. Er muss beweisen das das Fahrzeug beim Verkauf keinen Schaden oder eine Schwäche hatte wodurch letztendlich der Schaden entstanden ist.

So was zu beweisen ist für ihn so gut wie unmöglich. Also zahlt vermutlich die Garantie 60% und die restlichen Kosten der Händler. Wenn der Händler Probleme macht sofort einen Anwalt hinzu schalten.

Mach dir keine Gedanken und sag das mit der Beweispflicht deinem Händler. Er soll wissen das du Ahnung hast und man dich nicht so einfach verarschen kann.

Falls der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, würde ich einfach mal das Wort "Gewährleistung" bzw. "Sachmangelhaftung" fallen lassen... habe schon öfter erlebt, dass sich Händler/Kaufhäuser scheinbar gerne an der Gewährleistung vorbeizuschlängeln versuchen und sich auf die Bedingungen der Herstellergarantie berufen.

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 17:09

Hallo, viele Antworten, eine Meinung.

War ja wie gesagt vorhin beim AH.

Habe die Wörter "Sachmängelhaftung" und "Gewährleistung" fallen lassen.

Das AH hat anders reagiert als erwartet. Wir hatten mehrere Alternativen zur Auswahl.

Varianta a:

Der Reparatur zustimmen, Abwicklung über Garantie. Selbstbeteiligung liegt in dem Fall bei 60%, was ca. 2700 bis 3000€ entspräche. Für diese Summe würde man mir eine hausinterne Reparaturfinanzierung anbieten, welche die Summe über die restliche Laufzeit (42 Monate) aufteilen würden. Bei einr Reparatur bei Audi würde grundsätzlich nur ein neues Aggregat eingebaut werden. Motorinstandsetzung kommt bei Audi zwecks späterer Garantie nicht in Frage und wird prinzipiell verneint.

Variante b:

Reparatur in meiner Werkstatt machen, bei Audi die AW und 40% Material abrechnen lassen.

-Diese Variante hat sich bereits erledigt, da Audi dies nicht zulässt, bedingt durch eventuelle spätere Garantieansprüche Dritter, welche nicht zu vertreten wären.-

Variante c:

Anwalt einschalten, Gutachter einschalten (beide Seiten jeweils), Tage, Wochen, Monate ohne das Fahrzeug auskommen. Im negativen Falle für mich, würde das bedeuten, dass ich sämtliche Kosten selber trage (Anwälte, Prozess, Gutachter, usw.).

Variante d:

Fahrzeug in meiner Werkstatt reparieren. In diesem Falle trage ich alle Kosten selber (AW und Material), würde aber den Motor instandsetzen lassen (alle 4 Zylinder schleifen lassen, Übermaßkolben rein, neue Kolbenringe, Motor neu abdichten). In diesem Falle belaufen sich die Kosten auf ca. 1500€ (rein Material, da ich die AW selbst übernehme, bin ja schließlich Werkstattmitarbeiter), welche ich dann finanziere.

Wie gesagt, Variante b fällt bereits raus, da dies Audi nicht mitträgt. Variante c hat den Vorteil das bei positiven Ausgang sämtliche Kosten übernommen werden, bei negativen Ausgang allerdings ich ziemliche Probleme bekomme. Außerdem würde ich auf lange Sicht aufn Audi verzichten müssen, was sich sehr schlecht macht, da ich hier nen kleinen Jungen von 3 Monaten liegen habe und wir auf den Großen angewiesen sind.

Bin für Vorschläge offen...

mfg

Tiko

am 28. Januar 2013 um 17:33

hallo,

das problem wird wahrscheinlich sein,das du nicht sofort zum händler gefahren bist(wegen der gewährleistung),sondern selbst versucht hast den fehler zu beheben.wenn die möglichkeit besteht,das durch dein handeln erst der schaden entstanden ist oder du den schaden erheblich vergrößert hast(motorschaden),wirst du schlechte karten haben deine ansprüche aus der gewährleistung gelten zu machen.

du solltest dringend einen anwalt mit diesbezüglichen sachkenntnissen aufsuchen,da nur ein volljurist dich richtig für ein weiteres vorgehen beraten kann.

gruss

am 28. Januar 2013 um 17:54

Erst mal mein Beileid.

Zur Sache: Ich kann mich nur den meisten anderen Meinungen anschliessen und dir zu einer Beratung durch einen RA raten.

Ein Erstberatungsgespräch kostet i.d.R. um die 50.- Taler. Also nur Peanuts im Vergleich zu den Kosten, die für dich enstehen könnten wenn du eine falsche Entscheidung triffst, ohne dich juristisch beraten haben zu lassen.

Viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von JasperCool

 

Ein Erstberatungsgespräch kostet i.d.R. um die 50.- Taler.

Viel Glück.

sorry wenn ich hier ein wenig OT werde. aber die 50 taler sind nicht die regel, sondern dann ein "freundschaftspreis" zwischen RA und mandanten.

die regel ist das RVG (rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

danach kostet dann nämlich ein erstberatungsgespräch am ende 226,10 €.

nur das als info am rande dieses threats, wenn hier schon beträge genannt werden. nicht das TE dann aus allen wolken fällt, wenn er die rechnung vom ra bekommt, sollte er sich doch nocht entscheiden von einem ra beraten (erstberatung) zu lassen.

Nutze auf jeden Fall eine anwaltliche Erstberatung, als ADAC-Mitglied ja kostenlos dort. Ansonsten bleibt festzuhalten, dass Du die am 27.01.2013 auslaufende Frist hinsichtlich der Beweislastumkehr wohl eingehalten hast - oder wann hat das AH die Diagnose gestellt?! Da der 27. ein Sonntag war, denk ich, dass Du das Auto vor dem gestrigen Tag abgegeben hast?!

Also bleibt das AH in der Beweislast und Du könntest Dich eigentlich entspannt zurücklehnen. Hast Du eine selbstversuchte Reparatur angegeben? Einen bloßen Tausch der Zündspulen würde ich erstmal nicht mitteilen und das ohne schlechtes Gewissen. Sollte das mit den Fristen passen, wie Du's schreibst, kann das AH aus seiner Leistungspflicht eigentlich nicht raus.

Auf so einen Kuhhandel würd ich mich an Deiner Stelle auf keinen Fall einlassen, Du hast da gesetzliche Ansprüche!!!

Wenn das AH weiter so argumentiert, empfehle ich Dir eine sofortige Inansptuchnahme rechtlichen Beistands.

Viel Glück!

Grundsätzlich sehe ich das genauso, dass der Händler in der Beweispflicht steht. Ein Brief vom RA würde ihn sicherlich einschüchtern. Er versucht das irgendwie auf dumm.

Eins darf man aber nicht vergessen und evtl. würde sich der Händler darauf zurücklehnen

Zitat:

Original geschrieben von dox77

(...)

Da ich im Dezember die Inspektion (nach Herstellervorgaben, wie üblich) selber in der Werkstatt durchgeführt habe (Rechnung, Teilenummern, Ölnachweis usw. alles vorhanden) lehnt Audi Deutschland Kulanz kategorisch ab.

(...)

Es ist halt keine Audi-Werkstatt, wenn man es selber macht. Auch nicht, wenn es nach Werksvorgaben selber macht.

Dass der TE versucht hat den Fehler "Zündspulen" auszuschließen, halte ich dagegen für irrelevant. Dadurch geht ja nichts kaputt und das verursacht auch keinen Motorschaden. (Meiner Meinung nach. Kann mich auch täuschen.)

Nimm -nach Rechtsberatung- die für dich günstigste Lösung - Variante d

Variante a ist bei deinen mech. Kenntnissen Geldverbrennen.

Variante c ist nur auf dem ersten Blick entspannend.

Ich erinnere mich hier an einen ähnlich gelagerten Fall (ZK bzw. ZKD), der vor Gericht landete und in dem der gerichtlich bestellte unparteiische Gutachter dem Händler bescheinigte, dass bei einem x Jahre alten Motor (hier bald 8J.) mit y km Laufleistung (hier 115tkm) durchaus von jetzt auf gleich ein Motorschaden eintreten könne, demnach das Fahrzeug bei Kauf (dieser Zeitpunkt ist entscheident!) mängelfrei war.

Das Urteil kam erst nach 2 Jahren oder so und war hier zum nachlesen an den damaligen Thread angehängt.

Die finanziellen Folgen eines Urteils gegen dich wären ein Fiasko und stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten der var. d.

Und nochwas: Beginn der Verjährung ist immer der Gefahrenübergang. Also nicht das Datum des Kaufvertrages - meist wird der ja vorher unterzeichnet und der Wagen nach der Aufbereitung abgeholt. Das ind nochmal extra Tage - gut für den Käufer.

Hab grad nochmal geschaut - der Mangel muss innerhalb der 6 Monate auftreten - der Käufer hat aber NICHT die Pflicht den Mangel auch innerhalb der 6 Monate geltend zu machen. Einzige Pflicht des Käufers: er trägt die Beweislast, dass sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate gezeigt hat. Da in Deinem Fall aber hoffentlich ein Kostenvoranschlag über den Mangel vorliegt welcher innerhalb der ersten 6 Monate erstellt wurde könnte das gelingen.

Da es um viel Geld geht wäre juristische Hilfe wie erwähnt wohl sinnvoll. Denke aber mal die Fronten sind hier klar abgesteckt.

 

Ich bin für Variante e: der Verkäufer muss den Mangel auf seine Kosten beseitigen.

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Eins darf man aber nicht vergessen und evtl. würde sich der Händler darauf zurücklehnen

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Zitat:

Original geschrieben von dox77

(...)

Da ich im Dezember die Inspektion (nach Herstellervorgaben, wie üblich) selber in der Werkstatt durchgeführt habe (Rechnung, Teilenummern, Ölnachweis usw. alles vorhanden) lehnt Audi Deutschland Kulanz kategorisch ab.

(...)

Es ist halt keine Audi-Werkstatt, wenn man es selber macht. Auch nicht, wenn es nach Werksvorgaben selber macht.

Es besteht aber ein immanenter Unterschied zwischen Kulanz und Sachmangel. Letzteres ist ein gesetzlicher Anspruch, der auch unbeschadet "außerhäusiger" Serviceleistungen bestehen bleibt und nicht abgelehnt werden kann. Wenn diese gängigen und nicht ungewöhnlichen Servicearbeiten in einer "ordentlichen" freien Werkstatt durchgeführt wurden und (wie vom TE erwähnt) auch einwandfrei belegt werden können, wird es dem AH kaum möglich sein, hier einen Zusammenhang mit einem Motorschaden zu konstruieren. Das ist in meinen Augen ähnlich der mittlerweile zu Gunsten der Verbraucher getroffenen Regelungen hinsichtlich des Fortbestands der Neuwagengarantie bei markenfremden Serviceleistungen.

Zitat:

Dass der TE versucht hat den Fehler "Zündspulen" auszuschließen, halte ich dagegen für irrelevant. Dadurch geht ja nichts kaputt und das verursacht auch keinen Motorschaden. (Meiner Meinung nach. Kann mich auch täuschen.)

Das sehe ich genauso!

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