Audi und der klappbare Beifahrer
Ich fahre zur Zeit ein C- Klasse die aber in den nächsten Jahren zu Austausch ansteht. Und da ich mich mit der Thematik Auto immer längerfristig beschäftige, habe ich mir auch die Konfiguration des Q 5 angesehen und bin auf erstaunliches gestoßen.
Ich habe einen Garten und weiß also, das öfter mal längere Dinge zum Transport anstehen.
Deswegen fand ich es in der Konfiguration einfach Klasse, dass man ein klappbare Beifahrersitzlehen zum Normalsitz bestellen kann.
Also sofort das Häkchen gesetzt…. Aber jetzt kommt’s….
Wenn man die klappbare Beifahrersitzlehne haben möchte, geht dies nur mit Normalsitz und dann nicht mit elektrischer 4- Wege- Lendenwirbelstütze.
Da ich ein Rückenleiden habe, brauche ich die Lendenwirbelstütze. Aber eine 2- Wege mechanisch, hätte mir auch gereicht.
Aber die gibt es auch für den Normalsitz nicht.
Das hat mir gestern auch der Audi- Mann im Audi- Chat auf der Audi Seite so bestätigt.
Aber Hallo… der poligste Golf (ist nicht böse gemeint) hat eine rein mechanische Lendenwirbelstütze und bei Audi geht das nicht !!!???
Das sieht mir böse nach Geldschneiderei aus. Denn die Lendenwirbelstütze wird nur elektrisch und auch nur für den Komfort / Sportsitz angeboten.
Also hieße das, entweder auf das Eine (Lendenwirbelstütze) oder das Andere (klappbare Beifahrersitzlehne) verzichten.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Netter Gruß
Clive
Beste Antwort im Thema
Aber nur bis zu einer bestimmten Leuchtstärke.
Das neue Xenon liegt darunter und braucht nicht zwingend eine SRA.
Erst ab 2000 Lumen ist die SRA vorgeschrieben.
Das alte Xenon hatte ca. 3500 Lumen (35 Watt), das neue Xenon unter 2000 Lumen (25 Watt).
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48 Antworten
Was soll uns das sagen?
Entweder darauf verzichten, oder ein anders Auto nehmen.
Ist das bei Mercedes auch so?
Na Mercedes hat garnicht erst die klappbare Beifahrersitzlehne.
Auch einer der Gründe warum ich woanders hin schiele
Clive
@Marc
Ich kann den Themenstarter schon verstehen.
Bin gerade selbst am Fahrzeug planen und stolpere dabei auch
über die Ausstattungspolitik von Audi.
Der Gedanke hinsichtlich Geldschneiderei kam mir dabei auch schon.
Konkret geht es bei mir um den neuen TT Roadster.
Die serienmäßigen Sportsitze, die wirklich sehr gut sind, verfügen
leider nur über eine mechanische Sitzverstellung.
Aus triftigen Gründen kommt für mich aber nur eine elektrische
Sitzverstellung, wie ich sie jetzt auch im aktuellen TT Roadster habe, infrage.
Um die zu bekommen muss man aber zwingend die S-Sportsitze mit kaufen.
Bedeutet dann, happige 995€ Aufpreis für die elektrische Sitzverstellung
und nochmals unnötige 690€ Aufpreis für die S-Sportsitze.
Im Endeffekt werde ich zwar in den sauren Apfel beißen, werde aber den
Gedanken an Geldschneiderei nicht los.
Gruß André
Das meinte ich ja auch damit.
Was macht man, wenn man es haben will? Man(n) bestellt es oder geht zu einen anderen Hersteller.
Hatte die Tage auch mal mit dem TT Konfigurator gespielt und interessanter Weise sind die Xenon nicht mehr an die Scheinwerferreinigungsanlage (tolles Wort) gebunden. Früher wurde einem/mir immer erzählt das diese für Xenon zwingend notwendig sei...
Für mich war im Q5 die umklappbare Beifahrersitzlehne wichtiger, darum habe ich Normalsitze!
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 21. Januar 2015 um 21:24:27 Uhr:
Hatte die Tage auch mal mit dem TT Konfigurator gespielt und interessanter Weise sind die Xenon nicht mehr an die Scheinwerferreinigungsanlage (tolles Wort) gebunden. Früher wurde einem/mir immer erzählt das diese für Xenon zwingend notwendig sei...
Bei uns in Ö ist das Plicht.
Zitat:
@Fosters1 schrieb am 22. Januar 2015 um 07:02:13 Uhr:
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 21. Januar 2015 um 21:24:27 Uhr:
Hatte die Tage auch mal mit dem TT Konfigurator gespielt und interessanter Weise sind die Xenon nicht mehr an die Scheinwerferreinigungsanlage (tolles Wort) gebunden. Früher wurde einem/mir immer erzählt das diese für Xenon zwingend notwendig sei...
Bei uns in Ö ist das Plicht.
In D ebenso. 50 Abs. 10 und 72 StVZO
Aber nur bis zu einer bestimmten Leuchtstärke.
Das neue Xenon liegt darunter und braucht nicht zwingend eine SRA.
Erst ab 2000 Lumen ist die SRA vorgeschrieben.
Das alte Xenon hatte ca. 3500 Lumen (35 Watt), das neue Xenon unter 2000 Lumen (25 Watt).
Was soll uns das sagen?
Na der vom Themenstarter geschilderte Eindruck hat durchaus seine Berechtigung.
Und mir sagt das, daß auch andere über das Thema nicht klappbarer Beifahrersitz stolpern.
Ich habe bei meiner Konfig. damals vor dem selben Problem gestanden, weil ich auf Grund von besserer Ladelänge die Normalsitze geordert habe.
Mittlerweile habe ich auf s-lineSitze mit Lendenwirbelverst. etc. umgerüstet. Ich sitze damit schon noch besser als vorher, aber die Einschränkung bei lang zu transportierenden Teilen (Modellbau) ist schon erheblich.
Nebenbei bemerkt, die vom Themenstarter kritisierte Aufpreispolitik bei AUDI empfand auch ich fragwürdig,
doch leider wird ein Vergleich bei konkurierenden Herstellern (Aufpreise) ein ähnliches Bild ergeben.
Überrascht hat mich nur die Info, dass anscheinend im Golf dieses "Feature" verfügbar ist. Das stimmt mich doch etwas nachdenklich, bislang aber die einzige Einschränkung im Alltagsbetrieb.
so long peati
Das Thema heißt doch
AUDI und der klappbare Beifahrer.
Manfred
Das weiß jeder, der das Thema gelesen hat.
Der Kommentar ist daher unnötig.
Wenn man den Beifahrersitz ganz nach vorne fährt und die Rückenlehne ganz nach hinten klappt hat man ähnlichen Stauraum zur Verfügung.
Wenn man den Beifahrersitz ganz nach vorne fährt und die Rückenlehne ganz nach hinten klappt hat man ähnlichen Stauraum zur Verfügung.
Würde vielleicht gehen, wenn man vorher die Kopfstütze entfernt, was ich bei den slineSitzen noch nicht geschafft habe.
So aber bildet die Kopfst. einen störenden "Höcker" auf der ansonsten ebenen Ladefläche. Schade.