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Audi-Zentrum übernimmt Kosten für Erneuerung des Drehzahlgebers nicht trotz Gebrauchtw.-Garantie

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 21. September 2011 um 14:56

Hallo liebe Forummitglieder. Ich habe ein Problem. Wäre über eure Hilfe sehr dankbar.

Ich lege einfach mal los. Mein Drehzahlgeber muss erneuert werden. Ich habe noch bis zum 04.02.2012 eine Gebrauchtwagen-Garantie.

Ich war nun in dem Audi-Zentrum in meiner Nähe. Und mir wurde gesagt, dass die Erneuerung des Drehzahlgebers nicht Bestandteil der Garantie wäre.

Und da ja das Auto einer älteren Baugruppe angehört, schließt Audi mit den Jahren immer aus von der Garantie.

Ich habe darauf hin von dem Serviceberater verlangt, dass er mir das Schriftlich geben soll. Darauf hin kam von ihm nur, dass es Firmeninterne Daten wären und er Diese nicht einfach herausgeben könnte. Was sagt ihr, wurde ich ein wenig angelogen oder stimmt das ganze ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Der Händler bei dem ich das Auto erworben habe, ist mehr als 50 km weit weg. Also nicht mehr in meinem näheren Umkreis, deswegen bin ich zu dem Audi-Zentrum gefahren. Das Auto wurde 05.06.2002 das erste Mal zugelassen.

Bis dann

Beste Antwort im Thema

Was genau Bestandteil Deiner Garantie ist, kannst Du (nur) in Deinen Versicherungs-/Garantiebedingungen zu der Gebrauchtwagengarantie nachlesen. Da steht normalerweise genau drin, welche Baugruppen Bestandteil der Garantie sind (so jedenfalls war es bei mir). Hier wird Dir da vermutlich niemand so helfen können, wie es ein Blick in Deine Unterlagen kann. ;)

 

 

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Was genau Bestandteil Deiner Garantie ist, kannst Du (nur) in Deinen Versicherungs-/Garantiebedingungen zu der Gebrauchtwagengarantie nachlesen. Da steht normalerweise genau drin, welche Baugruppen Bestandteil der Garantie sind (so jedenfalls war es bei mir). Hier wird Dir da vermutlich niemand so helfen können, wie es ein Blick in Deine Unterlagen kann. ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Was genau Bestandteil Deiner Garantie ist, kannst Du (nur) in Deinen Versicherungs-/Garantiebedingungen zu der Gebrauchtwagengarantie nachlesen. Da steht normalerweise genau drin, welche Baugruppen Bestandteil der Garantie sind (so jedenfalls war es bei mir). Hier wird Dir da vermutlich niemand so helfen können, wie es ein Blick in Deine Unterlagen kann. ;)

So sieht es aus.

Sollte diese Baugruppe nicht aufgeführt sein, nützt dir der Gang zum Anwalt gar nix.

Aaaaaaber: Hast du nicht noch gesetzliche Gewährleistung? Da fällt das Teil ja ggf. drunter, je nachdem wie lange der Kauf her ist.

Themenstarteram 21. September 2011 um 15:17

Also ich habe die PerfectCar ( Baugruppengarantie). Darunter steht, für die Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 12 Jahre nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausgeliefert werden, wird Garantie für die Funktionsfähigkeit der im folgenden namentlich genannten Teile gewährt:

Kraftstoffanlage: elektronische Bauteile der Einspritzanlage

Elektrische Anlage: elektronische Zündanlage mit Zündkabeln

Ich habe das natürlich gekürzt. Mit wurde es von einem Freund markiert, weil ich ihn gefragt habe ob es denn in der Garantie sei.

Ich habe somit nur die Dinge aufgeschrieben die den Drehzahlgeber betreffen siehe Oben. Ich habe das Auto am 04.02.2011 gekauft. Leider schon über 6 Monate.

Du hast 12 Monate Gewährleistung. Nach 6 Monaten erfolgt nur die Beweislastumkehr.

Ich würde den Händer damit konfrontieren, dass du das Wissen von der gesetzlichen Gewährleistung hast.

Würdest du ggf. zum Anwalt gehen und dieser beauftragt nen Sachverständigen, besteht für den Händler das Risiko, dass er den Prozess verliert. Vielleicht reicht das schon, dass der Händler unter diesen Umständen die Kosten übernimmt.

Das ist ne andere Ausgangslage, als wenn man es unter dem Aspekt der Garantie sieht. Da kann wohl nicht verlieren, bei der Gewährleistung schon.

am 21. September 2011 um 17:26

Lies Dir das mal durch

Stichwort :Sachmängelhaftung

 

Nur so als Tipp:

ruf selber bei der Hotline an und frag nach ob der Drehzahlgeber mit rein fällt! IdR haben Serviceberater nämlich fast null Ahnung in dieser hinsicht! Innerhalb der letzten zwölf Monate musste ich DREIMAL drauf bestehen, dass drei verschiedene Serviceberater die Hotline anrufen(bzw hab selber angerufen), weil laut denen Ihrer Meinung nach die Versicherung das nicht deckt...und auf einmal hat sie es doch übernommen(in allen Fällen).

Die sind nur zu blöd , die richtigen Suchbegriffe im System einzugeben! So macht man sich Freunde im AH...

Sachmangelhaftung ist nur innerhalb der ersten 6 Monate und der ist drüber.

Ich würde es auch über die Hotline versuchen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nordschleife81

Lies Dir das mal durch

Stichwort :Sachmängelhaftung

Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert

Sachmangelhaftung ist nur innerhalb der ersten 6 Monate und der ist drüber.

Ich würde es auch über die Hotline versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert

Zitat:

Original geschrieben von Nordschleife81

Lies Dir das mal durch

Stichwort :Sachmängelhaftung

Schlichtweg falsch (nix für ungut:D )!

Du hast 24 Monate Gewährleistung als Verbraucher der bei einem Unternehmer kauft. Bei Gebrauchtware kann der Unternehmer/Händler diese vertraglich auf 12 Monate verkürzen. Das ist auch die Regel.

Nach 6 Monaten tritt lediglich eine Beweislastumkehr ein. Keineswegs hast du danach keine Ansprüche mehr. Lediglich die Durchsetzung wird schwieriger.

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

 

Schlichtweg falsch (nix für ungut:D )!

Du hast 24 Monate Gewährleistung als Verbraucher der bei einem Unternehmer kauft. Bei Gebrauchtware kann der Unternehmer/Händler diese vertraglich auf 12 Monate verkürzen. Das ist auch die Regel.

Nach 6 Monaten tritt lediglich eine Beweislastumkehr ein. Keineswegs hast du danach keine Ansprüche mehr. Lediglich die Durchsetzung wird schwieriger.

genau so und nicht anders ist es :D

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch1984

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

 

Schlichtweg falsch (nix für ungut:D )!

Du hast 24 Monate Gewährleistung als Verbraucher der bei einem Unternehmer kauft. Bei Gebrauchtware kann der Unternehmer/Händler diese vertraglich auf 12 Monate verkürzen. Das ist auch die Regel.

Nach 6 Monaten tritt lediglich eine Beweislastumkehr ein. Keineswegs hast du danach keine Ansprüche mehr. Lediglich die Durchsetzung wird schwieriger.

genau so und nicht anders ist es :D

Danke für den Support. :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch1984

 

 

genau so und nicht anders ist es :D

Danke für den Support. :D:D:D

Ich schließe mich an. ;)

 

Und ergänze zum eventuell besseren Verständnis noch, dass "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" nur zwei verschiedene Worte für ein und dasselbe sind!

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