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Aufkleber Vmax für Winterreifen nicht geklebt, sondern eingeklemmt

Audi A4 B7/8E

Da ich den unbedingt notwendigen Aufkleber für die reduzierte Höchstgeschwindigket bei Fahrt mit Winterreifen nicht im Blickfeld des Fahrers "hinpappen" wollte, im Frühjahr dann mühsam entfernen und im nächsten Herbst wieder kleben, usw., habe ich nach einer etwas eleganteren Lösung gesucht.

 

Wie im beiliegenden Bild zu erkennen ist, habe ich den Aufkleber auf eine passend zurecht geschnittene Fahne aus dicker Pappe geklebt. Diese Fahne klemme ich dann hinter die Abdeckung zwischen den Drucktasten unterhalb des KI, die ich vorher etwas herausgezogen habe.

Damit die "Fahne" nicht rutscht oder wackelt, habe ich sie am unteren Ende, das hinter der Abdeckung verschwindet, verstärkt.

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Das ist ja SUUUUPEEEER-kreativ. Eine 1 für Ausdruck und Form.

 

Wie wäre es hiermit:

1. den unbedingt nötigen Aufkleber unbedingt vergessen. Wer merkt das schon?

oder

2. die Warnschwelle des FIS auf 210 km/h einstellen.

oder

3. vernünftige Reifen kaufen mit passendem Geschwindigkeitsindex.

oder

4. Beziehung mit dem Reifenhändler pflegen und Aufkleber auf Vorrat bunkern.

 

Aber mal im Ernst:

Gute Idee. Anerkennung,

 

mfg

 

fr71

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Das ist ja SUUUUPEEEER-kreativ. Eine 1 für Ausdruck und Form.

 

Wie wäre es hiermit:

1. den unbedingt nötigen Aufkleber unbedingt vergessen. Wer merkt das schon?

oder

2. die Warnschwelle des FIS auf 210 km/h einstellen.

oder

3. vernünftige Reifen kaufen mit passendem Geschwindigkeitsindex.

oder

4. Beziehung mit dem Reifenhändler pflegen und Aufkleber auf Vorrat bunkern.

 

Aber mal im Ernst:

Gute Idee. Anerkennung,

 

mfg

 

fr71

Für was brauch ich den so nen Aufkleber ;)

is der wirklich Pflicht? mag meinen auch nicht..und werd den wohl abfriemeln

Zitat:

Original geschrieben von acf|Magicxs

is der wirklich Pflicht? mag meinen auch nicht..und werd den wohl abfriemeln

Wen man Winterreifen hat, deren Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt, dann ist der Aufkleber Vorschrift, solange die Winterschlappen drauf sind.

Kräht nur kein Hahn danach. Hat bei mir in 20 Jahren Autofahren noch keine S.. interessiert, die TÜV-Menschen eingeschlossen...

Grüße

Jan

Also der TÜV Mensch hat mich schon mal darauf hingewiesen das ich eigentlich so ein Ding brauchen würd.... aber weiter hat es ihn auch net interessiert :o

denn hätten wir das ja auch geklärt :) *schonmalFingernagelspitz* :)

Als ich letztens meine Winterschuhe aufziehen lies hat mir mein Reifenmonteur gesagt das es sein könnte das die Polizei das sehn will, wenn man es nicht hat gibts ne strafe.

Er meinte aber nur wenn die Polizei wirklich nach was sucht um eine zu ärgern. Wie z.b. Datum im Verbandskasten kontrollieren :rolleyes:

Selbst bei der Hauptuntersuchung ist der fehlende Aufkleber nur ein leichter Mangel. Den Polizeibeamten will ich sehen der mir deswegen einen auf Klugscheisser aufdrücken will. Der wird den größten Anschiss seiner Dienstlaufbahn nicht mehr wieder vergessen.

Letzten Monat meinte einer um 2Uhr Nachts, er hätte durch die ABGEDUNKELTE Heckscheibe gesehen das ich unangeschnallt wäre(nach Anhalten abgeschnallt!) und mit 80km/h durch die Stadt gebrettert wäre(Golf 3, tiefer breiter...). Angeblich ermittelt durch hinterher fahren... :rolleyes:

P.S.: Ich habe H Reifen drauf. Kein Aufkleber nötig, aber besserwisser Beamten gibts ja immer wieder.

Hallo,

 

@TE: sehr gute Idee und saubere Ausführung !

 

Ich habe den Aufkleber auch nicht angebracht, nur das FIS enstprechend eingestellt.

Zu Sicherheit liegt ein solcher Aufkleber in Handschuhfach, wenn ich doch mal kontrolliert werden sollte und keine Lust auf eine größere Diskussion habe, dann reicht ein schneller Griff und das Ding pappt auf dem Lenkrad, der "Kontrollator" ist zufrieden - und ist keine 5 min später wieder weg :D.

 

Grüße,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Der wird den größten Anschiss seiner Dienstlaufbahn nicht mehr wieder vergessen.

Uiuiui... man merkt schon: mit dir ist nicht zu spaßen!!*halbtotlach* :D

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Der wird den größten Anschiss seiner Dienstlaufbahn nicht mehr wieder vergessen.

Uiuiui... man merkt schon: mit dir ist nicht zu spaßen!!*halbtotlach* :D

Zu allen anderen Threads fällt Dir nix konstruktives ein? Hauptsache ein Beitragzähler mehr auf dem Konto wa? Bevor ich jetzt eine sinnlose Diskussion mit Dir lostrete, wünsch ich Dir das Du nicht dabei tot umfällst. ;)

Wer sich von Möchtegern-Beamten irgendwelchen Schwachsinn erzählen lässt und es als Ja-Sager einfach so hin nimmt ist selber schuld.

Mal ne frage dazu, wie kann ich das denn im fis anzeigen lassen bzw. wie kann man das einstellen das man gewarnt wird?

Zitat:

Original geschrieben von skippi1984

Mal ne frage dazu, wie kann ich das denn im fis anzeigen lassen bzw. wie kann man das einstellen das man gewarnt wird?

Steht in der Betriebsanleitung. Ich glaube, bei der gewünschten Geschwindigkeit muss die linke der Knöpfe im KI gedrückt werden, ein längeres Drücken löscht den Wert wieder.

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Selbst bei der Hauptuntersuchung ist der fehlende Aufkleber nur ein leichter Mangel. Den Polizeibeamten will ich sehen der mir deswegen einen auf Klugscheisser aufdrücken will. Der wird den größten Anschiss seiner Dienstlaufbahn nicht mehr wieder vergessen.

Letzten Monat meinte einer um 2Uhr Nachts, er hätte durch die ABGEDUNKELTE Heckscheibe gesehen das ich unangeschnallt wäre(nach Anhalten abgeschnallt!) und mit 80km/h durch die Stadt gebrettert wäre(Golf 3, tiefer breiter...). Angeblich ermittelt durch hinterher fahren... :rolleyes:

 

P.S.: Ich habe H Reifen drauf. Kein Aufkleber nötig, aber besserwisser Beamten gibts ja immer wieder.

moin C2ONE-Cruiser,

wo steht das mit den H Reifen das man da keinen Aufkleber braucht:confused:

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

gruß

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