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Ausfallsentschädigung trotz Eigenreparatur?

Themenstarteram 29. August 2012 um 18:07

Hallo liebe Community,

ich hatte einen Auffahrunfall. Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, sowie Verkehrsuntauglichkeit des KFZs und 14 Tage Wiederbeschaffungsdauer festgestellt.

Da ich so schnell kein gleichwertiges Auto zu dem ermittleten Restwert im Netz finden konnte, habe ich das Auto abgemeldet.

Dann habe ich meine Bekannten bemüht. Zuerst musste günstig ein Hecklicht (Glas) vom Schrottplatz beschafft werden, was schwer war, da es das Auto bei uns nicht so oft gibt. Dann benötigte ich einen Karosseriebauer, der mir freundlicherweise kostenlos die Heckklappe so richtete, dass sie wieder schließt. Die Delle und der abgeplatzte Lack müsste man spachteln, tut aber nichts zum Fahren bei, also haben wir es auf seinen nächsten Urlaub verschoben. Außerdem hat er mir noch die Stoßstange, der eine Halterung komplett aus dem Rahmen abgebrochen ist, wieder befestigt. Dauer 14 Tage, da nur am Wochenende gearbeitet wurde und ich die Teile beschaffen musste.

Während dieser Zeit hatte ich kein Fahrzeug, um zu meiner 25km entfernten Arbeit zu kommen (auf dem Land, ohne größere öffentlichen Verkehrsmittel bzw. nicht um halb 5!)

Jetzt will mir die gegnerische Versicherung keine Ausfallsentschädigung zahlen, da ich keine Rechnung einer Werkstatt oder eine Neuzulassung vorlegen kann. Ich habe denen nur die Ab- und Anmeldung zukommen lassen, so dass sie die Frist erkennen konnten

Ich will ja kein Geld für die Reparatur, sondern dafür, dass ich in dieser Zeit kein Fahrzeug und Problem beim Arbeitsweg hatte!!! Ich bin ja der Geschädigte und soll jetzt unter dem Unfall noch mehr zu leiden haben (ganz zu Schweigen vom ideellen Wert des Fahrzeuges)?

Wie soll ich denn den Ausfall bei Eigenreparatur nachweisen???

Beste Antwort im Thema

Das ist bei mir jetzt schon ein paar Jahre her

Ich habe die Reparatur durch ein Foto nachgewiesen worauf noch die aktuelle Bild-Zeitung mit zu erkennen war.

Ob das heute noch möglich ist weiß ich nicht.Bei mir war es 2005

Fahrzeug ab-anmelden wegen 2 Wochen ?

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Das ist bei mir jetzt schon ein paar Jahre her

Ich habe die Reparatur durch ein Foto nachgewiesen worauf noch die aktuelle Bild-Zeitung mit zu erkennen war.

Ob das heute noch möglich ist weiß ich nicht.Bei mir war es 2005

Fahrzeug ab-anmelden wegen 2 Wochen ?

Themenstarteram 29. August 2012 um 18:46

Danke für die Antwort. Laut Internet und telefonischer Rücksprache wollen sie heute entweder Rechnung der Werkstatt oder eine Neuanmeldung, damit sie sehen, dass 14 Tage kein Auto verfügbar war.

Die Abmeldung war ja genau deshalb, um die Dauer der Reparatur bzw. Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit irgendwie nachzuweisen, da ich wusste, dass ich a) entweder verschrotte, wenn ich was neues finde oder b)jemanden finde, der mir helfen kann. Eine Werkstatt wäre für mich laut Gutachten eh nicht infrage gekommen. Alleine schon der Lack...

Zitat:

Original geschrieben von FBA2000

Hallo liebe Community,

ich hatte einen Auffahrunfall. Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, sowie Verkehrsuntauglichkeit des KFZs und 14 Tage Wiederbeschaffungsdauer festgestellt.

Da ich so schnell kein gleichwertiges Auto zu dem ermittleten Restwert im Netz finden konnte, habe ich das Auto abgemeldet.

Dann habe ich meine Bekannten bemüht. Zuerst musste günstig ein Hecklicht (Glas) vom Schrottplatz beschafft werden, was schwer war, da es das Auto bei uns nicht so oft gibt. Dann benötigte ich einen Karosseriebauer, der mir freundlicherweise kostenlos die Heckklappe so richtete, dass sie wieder schließt. Die Delle und der abgeplatzte Lack müsste man spachteln, tut aber nichts zum Fahren bei, also haben wir es auf seinen nächsten Urlaub verschoben. Außerdem hat er mir noch die Stoßstange, der eine Halterung komplett aus dem Rahmen abgebrochen ist, wieder befestigt. Dauer 14 Tage, da nur am Wochenende gearbeitet wurde und ich die Teile beschaffen musste.

Während dieser Zeit hatte ich kein Fahrzeug, um zu meiner 25km entfernten Arbeit zu kommen (auf dem Land, ohne größere öffentlichen Verkehrsmittel bzw. nicht um halb 5!)

Jetzt will mir die gegnerische Versicherung keine Ausfallsentschädigung zahlen, da ich keine Rechnung einer Werkstatt oder eine Neuzulassung vorlegen kann. Ich habe denen nur die Ab- und Anmeldung zukommen lassen, so dass sie die Frist erkennen konnten

Ich will ja kein Geld für die Reparatur, sondern dafür, dass ich in dieser Zeit kein Fahrzeug und Problem beim Arbeitsweg hatte!!! Ich bin ja der Geschädigte und soll jetzt unter dem Unfall noch mehr zu leiden haben (ganz zu Schweigen vom ideellen Wert des Fahrzeuges)?

Wie soll ich denn den Ausfall bei Eigenreparatur nachweisen???

Den gesamten Schaden abrechnen nach Kostenvoranschlag, die 14 Tage Nutzungsausfall sind doch mit darin enthalten.

Moin,

 

ich denke, die Versicherung wird die 14 Tage Standzeit, die durch Arbeiten von Hobbyschraubern nur am WE durchgeführt worden sind nicht Anerkennen, da diese Arbeiten in einer Werkstatt wohl 2 - 3 Tage gedauert hätten.

 

Die Ausfallzeit wäre durch die Rechnung der Werkstatt ausreichend dokumentiert gewesen.

 

Vielleicht kann ja eine Pauschalentschädigung nach Rücksprache mit den Sachbearbeiter erreicht werden.

 

Themenstarteram 30. August 2012 um 14:10

@Z(en)-T(ourer):

ich habe der Versicherung den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, allerdings haben sie das Gutachten vorliegen und daraus die vierzehntägige Ausfallsentschädigung abgezogen.

@ Corsadiesel:

Die Versicherung lässt sich auf keine Zahlung ohne die von ihr geforderten Nachweise ein. Ist wohl ne interne Auflage.

Ich kann denen jetzt wohl bloß noch mit dem Rechtsweg kommen, oder hat jemand andere Erfahrunsgwerte?

Du hast ja ein Gutachten machen lassen? Ich weiß garnicht warum hier jemand den Begriff Kostenvoranschlag reingebracht hat. Das hat hiermit garnichts zu tun.

Der Gutachter kann bestätigen, dass eine Reparatur im Rahmen des Gutachtens durchgeführt wurde. Allerdings ist deine Situation etwas anders, denn der Sachverständige legte im Gutachten keine Reparaturzeit fest. Am besten du fragst mal den Gutachter, was man da machen kann.

@Ice

Aber freilich gibt der GA in seinen GA eine Arbeitszeit an und ,meines Wissens auch die Ausfallzeit.

Sonst wäre es ja kein GA sondern ein KVA.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@Ice

Aber freilich gibt der GA in seinen GA eine Arbeitszeit an und ,meines Wissens auch die Ausfallzeit.

Sonst wäre es ja kein GA sondern ein KVA.

Dann sollte es doch kein Problem geben Nutzungsausfall für die im Gutachten veranschlage Reparaturdauer zu bekommen, sofern die Reparatur nach Gutachten durchgeführt wurde.

am 3. September 2012 um 19:35

Hat noch keiner geschrieben, dass die Rechtsanwaltkosten des Unfallopfers die Versicherung des Gegners zahlt?

Zudem gibt es hier eine sehr gute Erläuterung zu allen Fragen in den FAQ.

Die ist im Gegensatz zu den Vermutungen des Forums auch in der Regel zutreffend.

Grüße

Wir haben vor einigen Wochen auch so einen ähnlichen Unfall abgewickelt. Um hier wirklich einen Tip geben zu können, müsste man alles mögliche zusätzlich wissen. Alleine was man heute alles bei Abrechnung über Gutachten beachten muss, ist brutal.

Wir hatten alles einer Anwältin gegeben, was auch so gut war. Im Endeffekt haben wir mit allem kein Geld verloren, was aber schnell passieren kann. Eine Kernaussage damals war aber, zurechtschustern heißt keinen Nutzungsausfall weil keinen Nachwei9s über die Dauer der Arbeit.

Das Gutachten kann man da auch nicht zu rate ziehen, weil dieses bei der Reperaturdauer von vollständiger korrekter Reparatur ausgeht.

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