Aussagekraft von Inspektion und Abgasuntersuchungen
Hi,
ich habe ein großes Problem, unszwar habe ich vor einen Jahr einen A4 TDI 1.9 b5 Bj99 gekauft. Vor den Kauf war der Wagen zwar in der Inspektion und hat eine Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden, ging aber 3 Tage danach kaputt. Ergebnis Totaler Motorschaden. Jetzt läuft ein Verfahren gegen den Händler, das Problem ist er beruft sich auf die Inspektion und die Abgasuntersuchung. Dadurch scheint es mir unmöglich irgendwie das gegenteil zu beweisen. Ich habe sehr große finazielle Probleme wegen den Wagen ich hab schon über 8000€ an Reperaturkosten mit meiner CarGarantie versicherung übernommen. Der Wagen hat damals 10000€ gekostet. Ich hab soviel Geld in den Wagen inverstiert, da darf man doch wohl erwarten das er zumindestens 1 Jahr ohne Probleme fährt.
Meine frage nun an euch ist: Wie aussagekräftig sind solche Inspektionen in der Audi Vertragswerkstatt bzw Abgasuntersuchungen. Beides wurde erfolgreich bestanden, aber nach ca 1000km hatte der Wagen Motortotalschaden!!! Wie kann sowas sein?
Der gerichtliche Gutachter ist aufgrund dieser Fakten nun gegen uns. Er behauptet das der Schaden NACH der Kauf, also 3 Tage nach erhalt des Wagen aufgetreten sein soll.
1.Theorie: Turbolader defekt dadruch wurde Öl in der Dieselverbrennungsraum gezogen und es entstand der Motorschaden.(Der Fall wird leider durch die Abgasuntersuchung ausgeschlossen, den dieser hätte den Mängel vorher enttarnt:-( )
2.Theorie: Ventil im Motorraum gerissen und so soll der Motorschaden entstanden sein. Da dieser Schaden jederzeit entstehen kann bleib ich somit auf meine Kosten sitzen. Aber ich kann nicht glauben das sowas nach 3 Tagen passieren kann.
Kann man dagegen etwas machen? Sind solche Inspektionen und Abgasuntersuchungen wirklich so aussagekräfitg?
Ich hoffe wirklich das ihr mir weiterhelfen könnt ich wäre sehr dankbar.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Lankan
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10 Antworten
Meines wissens nach ist es so das bei einer Inspektion Bremsen, Luftfilter, Lichter,...(verschleissteile) gecheckt werden, der Motor kann ja nicht einfach so gecheckt werden, dazu müsste man ihn ja außeinandernehmen. Das du innerhalb von 3Tagen den Motor runtergeritten haben sollst kann ich mir am allerwenigsten vorstellen, ausser du hast ihn im Fluss versenkt, wieder rausgezogen und bist dann im 1. Gang unter Volllast 50x um den Block gefahren...Spass beiseite, meines wissens nach ist es so das du im ersten Jahr Garantie hast (also nicht in einer Nachweispflicht bist) und erst im 2. Jahr nachweisen musst das der Fehler/Schaden von vornherein schon war.
Im Endeffekt würde ich das nicht darauf beruhen lassen. Falls du beim ADAC bist würd ich mal da Fragen, die können dir Anwälte vermitteln die sich damit besser auskennen.
danke für deine antwort.
Es ist schon ein anwalt eingeschaltet. Das Problem ist das aufgrund der Inspektion und Abgasuntersuchung behauptet der gerichtliche Gutachter das der Wagen am Wagenübergabetag in Ordnung gewesen sein muss. Denn der wagen war einen tag vor wagenübergabe in der Werkstatt. Ich weiß nicht aber so spricht es leider gegen mich. Er behauptet das der schaden plötzlich aufgetreten sei, was ich mir nicht vorstellen kann.
Ist den so eine Abgasuntersuchung wirklich so aussagekräftig?
zum Vorgeschehen.....
Also als ich nach der Arbeit nach Hause fahren wollte (Autobahn), ging meine wagen plötzlich bei ca 140-150km/h die leistung drastisch runter und der Wagen ruckelte sehr stark. Ich konnte es zum glück noch schaffen auf die linke spur zu fahren . Ich rief den ADAC der konnte mir leider nicht weiterhelfen und der wagen wurde abgeschleppt zum verkäufer. Er schleppte den wagen am nächsten tag zu audi werkstatt. Dort behaupten sie das die Dieselpumpe undicht wär und ich unterschrieb den auftrag (Kosten 2500€ eigenbeitrag ca 1000€ rest bezahlte meine CarGarantie). Der verkäufer wollte eigentlich die kosten mir zurückerstatten aber er tat es nicht. Das beste war der wagen lief immer noch nicht. Nach einer langen Zeit kam ein gerichtlicher Gutacher ins Spiel. Er behauptete das wahrscheinliche ine ventil gerissen ist und im Brennraum verbrannt sei und dadurch einen Motorschaden herbei gerufen hat. Er hat die kosten auf ca 3000€ berechnet. Aber schließlich wurde aus 3000€ kostenrechnung 7500€. Die ich dann auch bezahlte ca 4000€ eigenanteil. Durch diese ganzen reperaturen habe ich finazielle probleme. Der wagen hat 10000€ gekostet (A4 B5 bj99, tdi 1.9 90ps kombi). So ich weiß nich tmehr weiter und brauche dringend hilfe
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Mir erscheint die Sache so irgendwie nicht ganz rechtens.
AU und auch HU kannste mittlerweile überall holen, vorallem eine Werkstatt, ist zwar nicht rechtens, aber auch ich habe es schon von 2 unterschiedlichen Stellen Angeboten bekommen (und abgelehnt da ich auch so ohne Probs durchkomme). Soll heißen eine Frische AU bzw. HU hat nicht unbedingt was mit der Qualität des Wagens zu tun, ausser er ist an Sicherheitsrelevanten Teilen beschädigt. Man kann natürlich auch einen Wagen für die Untersuchung hinrichten, heißt provisorisch reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Mir erscheint die Sache so irgendwie nicht ganz rechtens.
AU und auch HU kannste mittlerweile überall holen, vorallem eine Werkstatt, ist zwar nicht rechtens, aber auch ich habe es schon von 2 unterschiedlichen Stellen Angeboten bekommen (und abgelehnt da ich auch so ohne Probs durchkomme). Soll heißen eine Frische AU bzw. HU hat nicht unbedingt was mit der Qualität des Wagens zu tun, ausser er ist an Sicherheitsrelevanten Teilen beschädigt. Man kann natürlich auch einen Wagen für die Untersuchung hinrichten, heißt provisorisch reparieren.
Danke das du versuchst mir weiterzuhelfen. Mein anwalt meint leider nur das wir abwarten sollten. Kann man das provisorisch reparierte nachweisen? Ich hab jetzt nichts gegen Türken , aber ich hab den wagen bei einen Türkischen Händler gekauft. Er erschien mir auch sehr sympatisch und seriös. Aber jetzt kommt sein wahres gesicht zum hervorschein. Ich trau ihn zu das er da gefuscht haben könnte. Ich habe im mom leider keine Beweise mehr. Das heißst ich hab den wagen komplett raparieren lassen und somit sind die alten teile alle weg. Ich wollte die zu beweissicherung behalten aber die audi werkstatt meinte das diese teile zurück ans werk gehen müssen.
Die 2x wo ich das Angeboten bekommen hab war auch von Türken, auch wenn das jetzt sehr klischeehaft ist, da hat der den gekannt der einen gekannt hat der jemanden kennt, der eintragungen, HU und AU macht....
Wenn du mich fragst stinkt das ganze ein bischen, aber aus meiner Position ist das schwer zu beurteilen.
Auf jeden Fall nicht nachlassen.
Was ist mit der einjährigen gesetzlichen Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen? Die Beweislst wurde ab 2002 nach meiner Info umgekehrt, d.h. der Verkäufer müsste beweisen das der Mangel erst nach dem Verkauf aufgetreten ist.
Hast Du schon mal die Laufleistung überprüfen lassen ? So ein kapitaler Motorschaden sollte eigentlich erst sehr spät auftreten, vorausgesetzt der Wagen wurde einigermaßen gepflegt und gewartet. Der ADAC hilft auch bei Fragen weiter. Grüße Jürgen
Das mit der Beweislast hat doch glaub ich schon mal jemand gesagt?!
Zitat:
meines wissens nach ist es so das du im ersten Jahr Garantie hast (also nicht in einer Nachweispflicht bist) und erst im 2. Jahr nachweisen musst das der Fehler/Schaden von vornherein schon war.
Allerdings muss ich von der Gesamtlaufzeit der "Garantie" von 2 auf 1 Jahr korrigieren, ist ja ein Gebrauchter.
ps.:
Zitat:
Der ADAC hilft auch bei Fragen weiter
Zitat:
Falls du beim ADAC bist würd ich mal da Fragen, die können dir Anwälte vermitteln die sich damit besser auskennen.
Hast du denn zwischenzeitlich irgendwelchen neuen Auskünfte?
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Das mit der Beweislast hat doch glaub ich schon mal jemand gesagt?!
Zitat:
Allerdings muss ich von der Gesamtlaufzeit der "Garantie" von 2 auf 1 Jahr korrigieren, ist ja ein Gebrauchter.
Und die Beweislastumkehr gilt auch nur für die ersten 6 Monate nach Verkauf. Sollte hier aber, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, locker reichen.
Nur, so wie ich die Sache verstehe, scheint der Händler hier bereits nachgewiesen zu haben (bzw. er behauptet, nachgewiesen zu haben), dass das Fahrzeug bei Verkauf mängelfrei war. Dann nämlich wäre er "aus dem Schneider" und er wäre seiner Beweisverpflichtung nachgekommen. Und da der TE ja einen Rechtsanwalt beauftragt hat und trotzdem allem Anschein nach nicht "durchkommt", spricht offenbar vieles dafür, dass er mit der Beweislastumkehr nicht weitergekommen ist und der Händler keine Gewährleistung zu übernehmen bereit ist.
Grüße
Markus
P.S.: @ TE: Helfen kann Dir jedenfalls hier vermutlich niemand, da es in solchen Fällen auf jede noch so winzige, auf den ersten Blick vielleicht gar nicht für wichtig gehaltene, aber juristisch u. U. enorm bedeutsame Kleinigkeit ankommen kann. Da hilft Dir nur ein wirklich versierter Rechtsanwalt, der sich in diesen Feinheiten auskennt. Drücke Dir die Daumen, dass Dein RA ein Guter ist.....
Mich wundert nur wie er nachgewiesen haben will das der Motor i.O. war, die AU kann dafür doch nicht ausreichend sein.
Wenn du was neues erfährst, teil es uns bitte mit, interessiert mich.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Nur, so wie ich die Sache verstehe, scheint der Händler hier bereits nachgewiesen zu haben (bzw. er behauptet, nachgewiesen zu haben), dass das Fahrzeug bei Verkauf mängelfrei war.
Ich weiß zwar nicht, warum das jetzt an anderer Stelle weiter diskutiert wird.
Aber da kann doch nur so sein. Der Verkäufer muß vor Gericht nachweisen, daß der Schaden bei der Übergabe noch nicht bestand. Das hat er mit seinem Gutachter gemacht. Was der Richter davon hält, ist eine ganz andere Sache. Aber wenn kein anderer kommt, und es ihm aus der Sicht des Käufers erläutert, wird die Entscheidung womöglich auch nicht zu seinen Gunsten ausfallen. Was soll der Richter auch davon halten, wenn das Gutachten widerspruchslos hingenommen wird. Richter sind in der Regel keine Technikspezialisten.
Weitere Tips kann und darf man hier unmöglich geben. Dafür ist sein Rechtsanwalt da.
Aber der will Geld. Ein Gutachter ebenfalls. Und das ist in unserem Rechtssystem manchmal ein Problem, wenn starke und schwache aufeinander treffen.
Ich habe drüben schonmal angedeutet, wo man technologisch ansetzen könnte. Der Rest muß mit dem Anwalt abgesprochen werden!! BTW, mir würden auch noch ein paar Argumente für die Verkäuferseite einfallen, behalte sie aber für mich.
Was ich damit ausdrücken will, sollte aber klar sein.
Was mir hier vollkommen unklar ist. Gibt es das Auto noch? Gibt es irgendwelche Werkstattdokumente über den Schaden. Wenn die Teile zu Audi sind, müssen dort ja irgendwelche Dokumente zur Prüfung sein. Was macht Dein Anwalt denn so den ganzen Tag? Wenn von da aber nichts zu holen ist und alle Teile vernichtet, dann zeigt sich, daß man gemachte Fehler häufig nachträglich nicht mehr korrigieren kann. Mir kommt das hier so vor wie "Rate mal mit Rosenthal!"
Wenigsten müßtest Du doch genau wissen, was kaputt war. Was willst Du denn ohne rudimentäre Kenntnisse zum Fall gegen den Händler ausrichten?