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Ausstattung DAB / Tempomat / 8er Display nicht vorhanden!

Ford
Themenstarteram 27. April 2019 um 8:24

Guten Tag liebe Community,

ich habe gestern einen Leasing-Rückläufer Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Dieser wurde mir mit der Ausstattung DAB+ / Tempomat / 8er Display verkauft. Beim Thema DAB war ich von Anfang an skeptisch, ich wurde aber immer vertröstet, dass man das irgendwo aktivieren kann.

Nach der gestrigen Übergabe und nach langem suchen fehlt nicht nur DAB Empfang, auch der Tempomat ist nicht vorhanden (nur Lim-Taste ist eingebaut) und das 8er Display ist auch nicht drin, sind nur (16 cm Diagonale).

Das Auto hat noch 1x Jahr Werksgarantie und natürlich vom Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung.

Dienstag oder Donnerstag kommt das Auto nochmal zum Händler wegen ein paar Lackschäden, da würde ich da Ganze deutlich ansprechen wollen und hätte evtl. ein paar Argumente in der Hand.

Habt Ihr Tipps, was ich machen kann? Hat der evtl. das Radio ausgetauscht?

Meine Fahrgestellnummer: WF0JXXGAHJJT46551

Vielen Dank für Eure Kommentare.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. April 2019 um 11:25

Zitat:

@Gerry1418 schrieb am 27. April 2019 um 11:22:07 Uhr:

Ich würde vielleicht versuchen, den Anbieter zu kontaktieren, wo die Anzeige geschaltet war. Vielleicht hast Du da Glück...

Habe ein Inserat über Cache gefunden. Das bekommt der dann unter die Nase.

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Wenn das Auto nicht dem angebotenen Umfang entspricht, kannst du vom Kauf zurücktreten. Poche darauf, dass eine andere Ausstattung beworben wurde (evtl. Anzeige ausdrucken): Ansonsten hier ein ähnliches Thema: https://www.motor-talk.de/.../...-gebrauchtwagen-was-tun-t2118541.html

Themenstarteram 27. April 2019 um 8:31

Hallo, leider ist die Anzeige nicht mehr online vorhanden... Und keine Kopie :-(

Somit hab ich ja nur mein Wort.

Auch brauche ich ja ein Fahrbahren Untersatz und meinen alten haben die in Zahlung genommen. Bin wohl etwas auf die Schnauze gefallen...

Was steht im Kaufvertrag?

Was steht denn im Kaufvertrag?

Themenstarteram 27. April 2019 um 8:40

Hab nur ne Rechnung mit Fahrgestellnummer bekommen.

Dann kannst du nur auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen.

Die Umrüstungen (Tempomat u DAB) kosten aber locker 800€.

 

Die Garantie bzw Gewährleistung hilft dir nicht bei fehlenden Teilen.

Was fehlt kann ja nicht defekt sein.

 

Ist dir beim Anschauen des Fahrzeuges nicht aufgefallen dass das fehlt u ein kleineres Display verbaut ist?

Themenstarteram 27. April 2019 um 9:08

Zitat:

Ist dir beim Anschauen des Fahrzeuges nicht aufgefallen dass das fehlt u ein kleineres Display verbaut ist?

Nein, leider nicht. Letztendlich habe ich jetzt alles nachgeprüft und der Rest ist ja soweit vorhanden...

Bin hier wirklich aufgeschmissen, habe keine Argumente in der Hand, Anzeige gelöscht, Kaufvertrag spartanisch... :-(

Ich würde vielleicht versuchen, den Anbieter zu kontaktieren, wo die Anzeige geschaltet war. Vielleicht hast Du da Glück...

Themenstarteram 27. April 2019 um 11:25

Zitat:

@Gerry1418 schrieb am 27. April 2019 um 11:22:07 Uhr:

Ich würde vielleicht versuchen, den Anbieter zu kontaktieren, wo die Anzeige geschaltet war. Vielleicht hast Du da Glück...

Habe ein Inserat über Cache gefunden. Das bekommt der dann unter die Nase.

Super!

Viel Erfolg!

So ein Blödsinn, sorry für meine harten Worte. Das einzige, was zählt, ist der Kaufvertrag. Wenn da was drin steht, gut. Wenn da drin steht ... Leistungsumfang beinhaltet oder basiert auf Internetanzeige XYZ ... auch gut.

Alles andere ist Goodwill oder Kulanz.

Sorry für die Worte, aber bei solchen Summen prüfe ich zehn Mal, da mir sowas im Geldbeutel weh täte.

Die einzige Chance wären Form/Fehler im Kaufvertrag, die evtl. Lücken zum Angriff aufmachen würden, gerade wenn der spartanisch ist. Aber dazu müsste man diesen lesen.

Ein Cacheausdruck hilft da eher nicht, rechtlich ist das sowieso Klopapier.

VG

Steve

Nicht alles direkt als Blödsinn abstempeln, wenn man sich nicht informiert.

 

Es gibt sogar ein Urteil hierzu

https://autokaufrecht.info/.../

@Tuborger

Der Fall war ganz anders gelagert. Es war ein Internetkauf mit Bestellung Internet, Bezahlung und anschließender Abholung. Dieser Fall liest sich anders. Beim Internetkauf sind, vor allem die Rücktrittsrechte, ganz anders gegeben.

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