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Austausch eingetragener Sonderfelgen/Sonderbereifung mit gleichen Maßen erneut eintragen??

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 19:40

Hallo liebe Community,

für meinen SEAT Leon SC ist serienmäßig folgende Bereifung eingetragen:

205/50 R17 93V

Aktuell bereift und gesondert eingetragen ist folgendes:

225/35 R19 93V auf LM-Rad Tomason 8 5JX19H2 TYP [...]

Meine aktuellen Tomason-Felgen sind weniger geeignet für den Winter und haben aktuell auch nur Sommerbereifung. Ich habe die Befürchtung, dass die Felgen durch das Streugut im Winter beschädigt werden könnten und wollte mir daher einen geeigneteren Satz in gleicher Größe zulegen + entsprechende Winterbereifung in gleichen Maßen (225/35 R19).

Nun meine Frage:

Muss ich das zusätzlich eintragen lassen, auch wenn die Maße der Bereifung und die Maße der Felge identisch bleiben?

In meinem Kopf würde das keinen Sinn ergeben, da ich für die serienmäßige Bereifung auch jede Felge passend zu 205/50 R17 nehmen könnte, ohne sie eintragen zu müssen. Aber mich irritiert eben, dass hier die Felge extra eingetragen ist inkl. Hersteller, Typenbezeichnung, usw.

Lieben Dank im Voraus!

Anny

Beste Antwort im Thema

Hintergrund von dem ganzen ist ja wenn du die gleiche reifengröse fahren willst aber nur mit anderen Felgen muss diese felge ja geprüft sein. Sprich der Sachverständige muss dir zulassen das du die felge auf deinem auto fahren darfst. Nur weil die eine oder andere felge geleiche anmaß hat ist die ja nicht zwangsläufig auch so belastbar. Vielleicht nimmst du ja eine China Kopie in der gleichen Größe aber ohne Gutachten und kein Mensch kann dir sagen ob die Felgen unter deinem Auto nicht zerbrechen ;)

So in etwa muss man sich das vorstellen.

Auch für die serienbereifung musst du eine neue felge eintragen lassen sofern diese keine originale ab Werk verbaute felge ist.

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Auch wenn Felge und Reifen identische Abmessungen haben, ist eine Anbauabnahme fällig, sofern diese in den Auflagen gefordert wird.

am 6. Juli 2019 um 20:21

Es wird die Felge - samt KBA-Nummer und der Reifengröße eingetragen. Nimmst du eine andere Felge - auch wenn die Maße gleich bleiben - hast du logischerweise auch ne andere KBA-Nummer, die wiederum gesondert eingetragen werden muss.

Das ist leider die offizielle Lage, Bürokratie in Deutschland... *kopfschüttel*

...und wenn die Felge keine KBA-Nr. hat, was dann?

am 6. Juli 2019 um 20:28

Anny du kannst auch nicht einfach jede Felge für die Standardbereifung nehmen.

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 20:29

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Juli 2019 um 21:47:44 Uhr:

Auch wenn Felge und Reifen identische Abmessungen haben, ist eine Anbauabnahme fällig, sofern diese in den Auflagen gefordert wird.

In der ABE stehen für mein Fahrzeug folgende Auflagen:

T84 - Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg

T88 - Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg

Allgemeingültig steht in der ABE auch:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Meinst du das mit "sofern dies in den Auflagen gefordert ist"? In dem Fall würde ich es so verstehen, dass ich es nicht berichtigen lassen müsste.

Hat er ja auch nicht vor.

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 20:30

Zitat:

@Halodri1 schrieb am 6. Juli 2019 um 22:28:31 Uhr:

Anny du kannst auch nicht einfach jede Felge für die Standardbereifung nehmen.

Okay, verstehe... typisch Deutschland. :D

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 20:32

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 6. Juli 2019 um 22:21:02 Uhr:

Es wird die Felge - samt KBA-Nummer und der Reifengröße eingetragen. Nimmst du eine andere Felge - auch wenn die Maße gleich bleiben - hast du logischerweise auch ne andere KBA-Nummer, die wiederum gesondert eingetragen werden muss.

Das ist leider die offizielle Lage, Bürokratie in Deutschland... *kopfschüttel*

Nur mal so, wenn ich jetzt eine andere Felge mit einer anderen KBA-Nummer eintragen lasse, wird dann die andere Eintragung meiner derzeitigen Felge entfernt, oder stehen dann zwei Stonderräder drin?

Dann stehen beide Räder (wahlweise) drin, sofern eine „Eintragung“ überhaupt erforderlich ist.

am 6. Juli 2019 um 20:45

Bei den Felgenmaßen und der Bereifung auf jeden Fall.

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 20:51

Danke, Leute! Jetzt bin ich ein ganzes Stück weiter...

am 6. Juli 2019 um 21:14

Immer wieder gern :), dafür ist das Forum schließlich da.

Zitat:

Allgemeingültig steht in der ABE auch:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, ...

Anscheinend fehlt dir die ABE.

In den aktuellen ABEs findest du unter Abschnitt 10 folgendes:

10. Bemerkungen:

Remarks:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

(Bei älteren ABEs ist es der fettgedruckte Abschnitt).

Und: Wenn es im fahzeugspezifischen 'Gutachten zur ABE' keine Auflage A01 bzw. 11A (letzte oder vorletzte Spalte) gibt, ist keine TÜV-Abnahme erforderlich.

Für die Einhaltung der nicht abnahmepflichtigen Auflagen bist du selbst verantwortlich.

Eine Eintragung (Änderung der Fahrzeugpapiere) ist nur bei Teilegutachten fällig.

Hintergrund von dem ganzen ist ja wenn du die gleiche reifengröse fahren willst aber nur mit anderen Felgen muss diese felge ja geprüft sein. Sprich der Sachverständige muss dir zulassen das du die felge auf deinem auto fahren darfst. Nur weil die eine oder andere felge geleiche anmaß hat ist die ja nicht zwangsläufig auch so belastbar. Vielleicht nimmst du ja eine China Kopie in der gleichen Größe aber ohne Gutachten und kein Mensch kann dir sagen ob die Felgen unter deinem Auto nicht zerbrechen ;)

So in etwa muss man sich das vorstellen.

Auch für die serienbereifung musst du eine neue felge eintragen lassen sofern diese keine originale ab Werk verbaute felge ist.

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