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Austauschmotor verschwiegen! Wie ist die Rechtslage?
Hallo Leute!
Ich habe schon mehrere Male Threads wegen meinem Vectra C GTS 1.9 Diesel 150 PS hier eröffnet, weil er häufig Probleme machte. Neuerdings ist der Anlasskrümmer kaputt, wofür Opel viel Geld verlangt.
Jetzt habe ich aber zufällig von einem freien Händler erfahren, dass es möglich sein könnte, dass ich in meinem Auto einen Austauschmotor drin sitzen habe (Markierungen waren am Motor, unter der Abdeckung zu erkennen, ich selbst hatte es zuvor nie abgenommen), weil der Motor auch noch sehr gepflegt aussieht. Ich habe ihn im April 2011 beim Opelhändler gekauft mit 63.000 KM! Das Tacho musste ausgetauscht werden, Getriebe spielt verrückt und immer wieder Kleinigkeiten waren dran und mussten repariert werden. Nun habe ich ca. 110.000 KM runter, auf Langstrecke!
Ich werde die History überprüfen lassen und falls es ein Austauschmotor sein soll, wie ist die Rechtslage?! Oft hört und liest man mittlerweile, dass man gar keinen Anspruch auf Wandlung oder Schadensersatz hätte, weil ein neuer Motor ja eine "Werterhöhung" sei! Abr das ist doch Schwachsinn. Selbst wenn, will ich doch als Käufer wissen, ob die Karosserie mehr KM drauf hat als der Motor! Und ein Austauschmotor muss ja nicht wegen "nichts" ausgetauscht werden ... Also wird vorher ein erheblicher Mangel vorhanden gewesen sein! Welche Rechte habe ich also, sollte wirklich ein Austauschmotor drin sitzen???
Im Vertrag hat der Verkäufer nichts vermerkt, dass es ein Austauschmotor ist! Gesagt hat er genau so wenig!
Ich wollte definitv damals kein Fahrzeug mit Austauschmotor! Daher habe ich einen Batzen Geld hingeblätter und mir einen mit wenig KM gesucht!
Bin über eure Antworten sehr dankbar (Wahnsinn, was ich mit diesem Drecksbock durchmache ...:-[)!
Frohes Fest euch allen!
Euer Tukap
Beste Antwort im Thema
Hallo
sooo , wie mir persönlich es vorkommt ist es so : ich habe bei dem Autokauf ins Klo gegriffen und nun will ich ohne einen Cent minus da raus.
Und ich muss sagen , ich finde es Scheisse.
1. es wurden klipp und klar gesagt wie und wo du suchen musst , Antwort ---- steht aus !
2. wenn du wirklich etwas fundiertes haben möchtest , geh zum Anwalt und zum OH , wieder Scheisse , kostet halt Geld :rolleyes
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75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tukap84
Oft hört und liest man mittlerweile, dass man gar keinen Anspruch auf Wandlung oder Schadensersatz hätte, weil ein neuer Motor ja eine "Werterhöhung" sei! Abr das ist doch Schwachsinn.
Warum ist das Schwachsinn? Du als Käufer kannst doch froh sein wenn der Motor weniger gelaufen hat. Oder würdest Du freiwillig einen Motor mit 60tkm gegen einen mit 100tkm tauschen?
Erstmal müßtest Du nachweisen das es ein Austauschmotor ist. Nur aufgrund von Vermutungen läßt sich sowas nicht belegen.
Der Händler hat vondem ganzen wohl nichts gewußt denn sonst hätten sie es angegeben. Denn so könnten sie das Auto ja zu einem höheren Preis verkaufen wenn der Motor weniger gelaufen hat.
Weil es nicht nur auf den Motor, sondern auch auf die Karosserie ankommt! Nicht nur der Motor hat Verschleiss, alle anderen Teile auch! Und das will ich ja als Käufer zwingend wissen!
Daher die Frage, wie die Rechtslage ist.
Hallo Gemeide
Also ein Austauschmotor ist auch für mich eine Wertminderung, da ich mich auf die km- Leistung schaue und von dieser auf den Gebrauchszustand schließe. Wenn ein Auto 60000 hat gehe ich nicht davon aus , dass Stoßdämpfer, Getriebe u.s.w schon die 100000 gesehen haben und ich muss diese auch austauschen.
Und mal ehrlich, wie wir alle 150 Psler wissen ,folgt gerade bei dem Modell ein Werkstatteinsatz dem nächsten.
Ein anständiger Verkäüfer schreibs mit in den Kaufvertrag. Und wenn , wie in Deinem Fall, nicht dann würde ich wandeln.
Jessmi,
exakt so sehe ich das aus! Aber ichwarte immer noch auf die Erfahrung zwecks der Rechtslage!
Und ich habe das Auto ja bereits 1,5 Jahre!
Ändert aber nichts ander Tatsache, dass ich verarscht worden bin, falls es ein ATM ist. Aber es spricht gerade alles dafür! Die Markierungen auf dem Motor genauso! :-(
Lass doch die Motornummern vergleichen.
Dein Fahrzeug hat z.b mit deiner Fahrgstellnummer Motornummer Z19DTH 32698779
jetzt liest du an deinem Motor die Nummer ab und vergleichst es.
mfg
Demir,
womit vergleichen? Sorry, kenne mich nicht all zu sehr aus ...
Erkläre bitte genauer. Thx!
Hast du ein Serviceheft ? Dort steht z.b sie Motornummer. Wenn nicht mit deinem Schein zum Opel Händler der kann dir deine Motornummer anhand der Fahrgestellnummer nennen ( Werkseinbau )
Jetzt liest du die Motornummer ( weiss aber nicht wo die steht ) an deinem angeblichen Tauschmotor ab und vergelichst die Motronummern. Sind es dieselben ist es kein Tauschmotor. Sind es verschiedene wurde mal ein anderer Motor eingebaut.
mfg
ich danke dir schon mal für deine auskunft!
am donnerstag hocke ich beim opelhändler!
Zitat:
Original geschrieben von tukap84
Markierungen waren am Motor, unter der Abdeckung zu erkennen, ich selbst hatte es zuvor nie abgenommen
was sind das für Markierungen ?Bitte mal ein Bild !
Zitat:
Original geschrieben von tukap84
Weil es nicht nur auf den Motor, sondern auch auf die Karosserie ankommt! Nicht nur der Motor hat Verschleiss, alle anderen Teile auch! Und das will ich ja als Käufer zwingend wissen!
Das setzt vorraus das der Händler es weiß.
Ein AT-Mot ist mit Sicherheit keine Wertminderung. Obs eine Steigerung gibt, bleibt offen. Fakt ist aber, dass der Motor sowie dessen km-Stand anzugeben sind. D.h., beim Verkauf müssen dir die km vom Motor sowie die km vom Fahrzeug genannt werden. Welche km Zahl in der Anzeige zu sehen ist, ist letztlich egal. Solange bekannt ist, welches Teil wieviel gelaufen hat, ist alles in Ordnung. Austauschmotor heißt nur, dass es sich nicht mehr um den orig. Motor handelt. Mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von tukap84
Ich habe ihn im April 2011 beim Opelhändler gekauft mit 63.000 KM!
Dann hat das Auto 63.000 km runter. Der Motor macht keine km sondern Umdrehungen.
Die Laufleistung hast Du doch bestimmt durch Eintragungen im Serviceheft oder Reparaturhistorie vor Kauf geprüft. Und der Tachotausch wird ja wohl wie ein evtl. ATM-Einbau fachgerecht durchgeführt worden sein.
Wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von tukap84
Ich wollte definitv damals kein Fahrzeug mit Austauschmotor!
Hat Dir der Händler das im Kaufvertrag zugesichert?
Ich sehe das jetzt auch unkritisch.
Wenn ich das richtig verstanden haben, hast Du ein Auto mit ca. 64000 km gekauft.
Wenn jetzt eine AT Maschine bei 20000 km reingekommen ist, hat das Auto doch immer noch 64000 km runter, nur der Motor halt nur 44000 km.
Dadurch hast Du doch keinen Nachteil, ganz im Gegenteil.
Wenn allerdings der Tacho beim Einbau auf Null gestellt worden ist, wäre das nicht richtig und Du hättest davon in Kenntnis gesetzt werden müssen weil das gesamte Fahrzeug ja jetzt 84000 km runter hat.
Hier hättest Du jetzt einen Anspruch auf Wandlung abzüglich Deiner bisherigen Nutzung.
Genau so ist es. Wenn ein Austauschmotor verbaut wird, darf der Kilometerstand nicht zurückgesetzt werden. Somit hat dein Motor weniger am Buckel wie das Auto selbst.
Ich würde da mir keine großen Gedanken darüber machen.