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Auto abgeschleppt trotz sichtbarer Telefonnummer im Auto

106 Antworten
Themenstarteram 15. September 2018 um 16:14

Guten Abend,

ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:

Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.

(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).

Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!

Sollte jedoch der Autofahrer auch dann nach erfolgtem Anruf sein Auto nicht binnen einer angemessenen Zeit

von ca. 15 Minuten das Auto nicht wegfahren, erst dann sei eine Abschleppmassnahme gerechtfertigt.

Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn eine Telefonnummer zur Erreichbar sichtbar im Auto ist!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:

Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:

Zitat:

Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.

Quelle

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

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Eine simple Goggle-Suche hätte dir gezeigt, dass an deinem Wunsch in der Realität nichts dran ist. Die Pflicht, die du gern hättest, gibt es nicht.

Ich denke mal, dass man in dem Fall sogar von Vorsatz ausgehen kann und die Strafe kann verdoppelt werden.

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:26

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. September 2018 um 18:21:41 Uhr:

Eine simple Goggle-Suche hätte dir gezeigt, dass an deinem Wunsch in der Realität nichts dran ist. Die Pflicht, die du gern hättest, gibt es nicht.

In dem einen Zettel -die sog. "Rechtsbehelfsbelehrung" der Stadt Dresden steht aber in klarem verständlichen Deutsch, dass die Politesse keine Möglichkeit gehabt habe, den Fahrzeug Fahrer vor der Abschleppmassnahme zu informieren.

Und.............. dieses steht in klarem

W i d e r s p r u c h

zu der Tatsache, dass eine Telefon Nummer gut und sichtbar ausgelegt war, dass heißt, sich ein Schild auf dem Dashboard befunden hatte,.,,,,

Ohne genaue Recherche würde ich sagen, die von dir gefundene Rechtsansicht beruht auf dem Gedanken der Verhältnismäßigkeit; da Abschleppen eine teure und einschneidende Maßnahme darstellt, muss die Behörde vorher andere, weniger einschneidende Maßnahmen testen. Also z.B. eine bekannte Telefonnummer anrufen.

Ohne exakte Schilderung der Rahmenbedingungen lässt sich aber keine vernünftige Einschätzung abgeben, ob in dem von dir geschilderten Fall die Maßnahme Anruf ein angemessenes Mittel war. Vielleicht hat auch jemand angerufen, aber niemand ist rangegangen? Oder der Anrufer hat sich vertippt... Das wären Möglichkeiten, mit der die Behörde argumentieren könnte, um die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens zu begründen.

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:30

Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. September 2018 um 18:25:34 Uhr:

Ich denke mal, dass man in dem Fall sogar von Vorsatz ausgehen kann und die Strafe kann verdoppelt werden.

Das Abschleppen ist ja schon bereits bezahlt, ja "mußte" ja zwangsweise bezahlt werden, da die Abschlepper sonst das Auto nicht rausgegeben hätten, und sich das ganze noch um tägliche Standgebühren erhöht hätte.

Und es war keine alte TÜV abgelaufene Schrottkarre im Wert von € 50,-- so dass ich das Auto dann gar nicht ausgelöst hätte.

Ich findes es immer wieder geil, wie hier von Verursachern versucht wird, das eigene -falsche- Handeln ex post noch zu legitimieren.

Lies DAS hier z.B.:

Dt. Anwaltshotline

Und so geht das weiter, wenn Du selbst mal Google bemühen würdest. Von wegen "irgendwo gehört oder im I-net gelesen".

Edit:

Uhhhhh.

Zitat:

Und es war keine alte TÜV abgelaufene Schrottkarre im Wert von € 50,-- so dass ich das Auto dann gar nicht ausgelöst hätte.

Jetzt wird es aber richtig peinlich. Nach dem Motto: "Ich hab ihn ja gar nicht verprügelt, Herr Richter! Ich hab doch höchstens 3x zugeschlagen."

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:32

Zitat:

@NOMON schrieb am 15. September 2018 um 18:26:47 Uhr:

Ohne genaue Recherche würde ich sagen, die von dir gefundene Rechtsansicht beruht auf dem Gedanken der Verhältnismäßigkeit; da Abschleppen eine teure und einschneidende Maßnahme darstellt, muss die Behörde vorher andere, weniger einschneidende Maßnahmen testen. Also z.B. eine bekannte Telefonnummer anrufen.

Ohne exakte Schilderung der Rahmenbedingungen lässt sich aber keine vernünftige Einschätzung abgeben, ob in dem von dir geschilderten Fall die Maßnahme Anruf ein angemessenes Mittel war. Vielleicht hat auch jemand angerufen, aber niemand ist rangegangen? Oder der Anrufer hat sich vertippt... Das wären Möglichkeiten, mit der die Behörde argumentieren könnte, um die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens zu begründen.

Danke für Die Antwort.....

#

Ich habe schon bereits einen Brief an die Bussgeldstelle geschrieben mit der Bitte um Übersendung der angefertigten Photos....

Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Standest du inner Feuerwehrzufahrt?

Und warum ist die Serviceleistungsbeschreibung in englisch verfasst? Schönen Aufenthalt noch hier bei uns :D (in DD wie auch in V&S)

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:14:20 Uhr:

Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!

Das ist ein klassischer Hoax, der schon seit Jahren im Internet herumgeistert.

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:36

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 15. September 2018 um 18:30:39 Uhr:

Ich findes es immer wieder geil, wie hier von Verursachern versucht wird, das eigene -falsche- Handeln ex post noch zu legitimieren.

Lies DAS hier z.B.:

Dt. Anwaltshotline

Und so geht das weiter, wenn Du selbst mal Google bemühen würdest. Von wegen "irgendwo gehört oder im I-net gelesen".

Edit:

Ja gut, danke für den Link

https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../...t-telefonnummer-hinterlegt

der sehr interssant war, jedoch stand das Auto weder auf dem Fußweg , noch hatte es irgendjemanden behindert!

Aber wie gesagt und wiederholend: Ich habe die Photos angefordert, und mal sehen, ob die Stadt Dresden das an meine EMail übersendet!

Ich werde die Photos dann hier hochladen

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:

Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:

Zitat:

Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.

Quelle

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:38

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. September 2018 um 18:34:33 Uhr:

Standest du inner Feuerwehrzufahrt?

Und warum ist die Serviceleistungsbeschreibung in englisch verfasst?

Ausländische Kennzeichen, wahrscheinlich deswegen....

Zitat:

Schönen Aufenthalt noch hier bei uns :D (in DD wie auch in V&S)

Was heißt denn die Abkürzung V&S ??????????

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:40

Zitat:

 

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

Es ist kein Zettel mit der Telefonnummer, sondern ein geprägtes Autokennzeichen mit der 0176- Telefonnummer

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:43

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. September 2018 um 18:38:43 Uhr:

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:

Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. September 2018 um 18:38:43 Uhr:

Zitat:

Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.

Quelle

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

Ich zitiere mal aus dem obigen Link:

Öffentliche Straßen und Plätze

Bei öffentlichen Straßen, bei denen das Hausrecht bei Kommune, Land oder Bund liegt – also einer staatlichen Stelle – liegt die Sache etwas anders. Anders als der private Grundstücksbesitzer, der die Beendigung der Besitzstörung unabhängig vom Grad der ihm dadurch zugefügten Beeinträchtigung verlangen kann, ist der Staat stets an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden. Das heißt, dass er immer zwischen der durch das Falschparken hervorgerufenen Beeinträchtigung öffentlicher Interessen und dem Aufwand und den Kosten für eine Abschleppmaßnahme, die dem Falschparker entstehen, abwägen muss.

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